Deutschland–Schweiz · Wegzugsplanung
Schenkungsteuer · Timing · VermögensnachfolgeSchenkung vor dem Wegzug in die Schweiz
Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht und ohnehin Vermögen auf Kinder oder andere Angehörige übertragen möchte, sollte den Zeitpunkt der Schenkung bewusst planen. Eine Schenkung vor dem Wegzug unterliegt regelmäßig noch der unbeschränkten deutschen Schenkungsteuer. Eine Verschiebung der Übertragung auf die Zeit nach dem Umzug beseitigt die deutsche Steuerpflicht jedoch häufig nicht: Bleibt der Beschenkte in Deutschland, genügt bereits dessen deutscher Wohnsitz. Ist der Schenker deutscher Staatsangehöriger, gilt er für Zwecke der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich außerdem noch bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Wegzug als Inländer. Gleichzeitig kann eine Schenkung erst nach dem Zuzug in die Schweiz zusätzlich eine kantonale Schweizer Schenkungsteuer auslösen.
Ausgangsfrage
Sollte Vermögen noch vor dem Umzug in die Schweiz verschenkt werden?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Wegzugszeitpunkt allein entscheidet nicht über die Schenkungsteuer.
Für die deutsche Steuer muss zunächst geprüft werden, ob im Zeitpunkt der Schenkung entweder der Schenker oder der Beschenkte noch als Inländer im Sinne des § 2 ErbStG gilt.
Ist auch nur eine dieser Personen Inländer, besteht grundsätzlich unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht für den gesamten Erwerb.
Deshalb ist insbesondere wichtig, wer wegzieht, wer in Deutschland bleibt, welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten haben und welches Vermögen übertragen werden soll.
Schenkung noch in Deutschland
Vor dem Wegzug besteht regelmäßig unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht
Wird die Schenkung ausgeführt, solange der Schenker noch einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist der Schenker Inländer nach § 2 ErbStG.
Damit unterliegt grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall der deutschen Schenkungsteuer – unabhängig davon, ob deutsches, Schweizer oder sonstiges ausländisches Vermögen übertragen wird.
Das gilt beispielsweise auch für Schweizer Bankguthaben, ausländische Wertschriftendepots oder Anteile an einer Schweizer Gesellschaft.
- Schenker noch in Deutschland ansässig
- unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
- weltweiter Vermögensanfall erfasst
- deutsche Freibeträge anwendbar
- Vorerwerbe innerhalb von zehn Jahren beachten
Schenkung nach dem Zuzug
Der Umzug in die Schweiz beendet die deutsche Schenkungsteuer nicht automatisch
Häufig wird angenommen, dass eine Schenkung nach dem Wegzug in die Schweiz nicht mehr der deutschen Schenkungsteuer unterliegt. Das ist in vielen Fällen falsch.
Für die unbeschränkte Steuerpflicht genügt nach § 2 ErbStG, dass entweder der Schenker oder der Erwerber im maßgeblichen Zeitpunkt als Inländer gilt.
Zieht also nur der Schenker in die Schweiz, während das Kind weiterhin in Deutschland lebt, bleibt die deutsche unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich bestehen.
Der Wohnsitz des Kindes kann die gesamte Wegzugsplanung neutralisieren
Lebt der Beschenkte in Deutschland, ist es für die deutsche persönliche Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich unerheblich, dass der Schenker bereits in die Schweiz gezogen ist. Der deutsche Wohnsitz des Erwerbers genügt grundsätzlich für die unbeschränkte Steuerpflicht.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG
Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug grundsätzlich noch fünf Jahre Inländer
Für deutsche Staatsangehörige enthält das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eine besondere erweiterte persönliche Steuerpflicht.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgibt, gilt grundsätzlich weiterhin als Inländer, solange er sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat.
Zieht ein deutscher Schenker in die Schweiz und verschenkt beispielsweise ein Jahr später ein Wertschriftendepot an ein im Ausland lebendes Kind, kann deshalb weiterhin unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht bestehen.
Der Wegzugstag startet nicht automatisch einen sofortigen steuerfreien Zeitraum
Die Fünfjahresregel ist gerade bei vermögenden deutschen Staatsangehörigen ein zentraler Punkt der Nachfolgeplanung. Ein bloßes Verschieben der Schenkung um einige Monate nach dem Umzug beseitigt die deutsche Steuerpflicht regelmäßig nicht.
Die Fünfjahresregel ist nicht dieselbe Regel wie die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
§ 6 AStG betrifft insbesondere bestimmte Kapitalgesellschaftsbeteiligungen beim Wegzug. Die hier relevante Fünfjahresregel folgt dagegen aus § 2 ErbStG und betrifft die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Beide Regelungsbereiche müssen getrennt geprüft werden.
Erwerber bleibt in Deutschland
Solange der Beschenkte in Deutschland wohnt, bringt das Warten meist keinen deutschen Schenkungsteuervorteil
Besonders klar ist die Situation, wenn Eltern in die Schweiz ziehen, die Kinder jedoch weiterhin in Deutschland wohnen.
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft nicht nur an den Schenker, sondern auch an den Erwerber an.
Ist das Kind bei Ausführung der Schenkung in Deutschland ansässig, besteht grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht, selbst wenn die Eltern schon seit vielen Jahren ausschließlich in der Schweiz leben.
Eltern ziehen in die Schweiz
Der Wegzug kann die persönliche Steuerpflicht der Eltern verändern.
Kind bleibt in Deutschland
Der deutsche Wohnsitz des Kindes genügt grundsätzlich weiterhin für die unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht.
Kein einfacher Steuerwegzug
Allein das Abwarten bis nach dem Wegzug der Eltern beseitigt die deutsche Schenkungsteuer daher nicht.
Schweizer Perspektive
Eine Schenkung erst nach dem Zuzug kann zusätzlich Schweizer Schenkungsteuer auslösen
Die Schweiz erhebt keine allgemeine Schenkungsteuer auf Bundesebene. Schenkungsteuern sind grundsätzlich kantonal geregelt.
Bei Schenkungen beweglichen Vermögens richtet sich die Schweizer Steuerpflicht regelmäßig nach dem Wohnsitzkanton des Schenkers.
Erfolgt die Schenkung noch vor dem Zuzug, ist der spätere Schweizer Wohnsitzkanton für eine gewöhnliche Schenkung beweglichen Vermögens regelmäßig noch nicht aufgrund des Wohnsitzes des Schenkers zuständig.
Erfolgt die Schenkung dagegen erst nach dem Umzug, muss das Recht des konkreten Schweizer Kantons zusätzlich geprüft werden.
Bei Kindern ist die zusätzliche Schweizer Belastung häufig gering oder null – aber nicht die Prüfung
Direkte Nachkommen sind in vielen Schweizer Kantonen von der Schenkungsteuer befreit. Für Geschwister, unverheiratete Partner, entferntere Angehörige oder fremde Dritte kann das Ergebnis jedoch deutlich anders aussehen.
Immobilien folgen besonderen Regeln
Bei Grundstücken ist nicht nur der Wohnsitz des Schenkers relevant. Grundstücksbezogene Steuern knüpfen typischerweise an den Belegenheitsort der Immobilie an. Immobilienübertragungen müssen deshalb separat geprüft werden.
Timing
Vor oder nach dem Wegzug schenken?
| Konstellation | Deutschland | Schweiz | Planungswirkung |
|---|---|---|---|
| Schenkung vor Wegzug; Schenker und Kind wohnen in Deutschland | unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht | bei beweglichem Vermögen regelmäßig noch keine Steuer allein wegen des späteren Zuzugs | klassische deutsche Schenkung |
| Schenkung nach Wegzug; Kind bleibt in Deutschland | weiter unbeschränkte Steuerpflicht wegen des Kindes | kantonale Schenkungsteuer des neuen Wohnsitzkantons prüfen | Warten beseitigt deutsche Steuer regelmäßig nicht |
| Schenkung kurz nach Wegzug; beide leben außerhalb Deutschlands; Schenker deutscher Staatsangehöriger | Fünfjahresregel kann weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht auslösen | Schweizer kantonale Steuer prüfen | Wegzug allein reicht regelmäßig nicht |
| Schenkung nach mehr als fünf Jahren; keine Person mehr Inländer | grundsätzlich nur noch beschränkte Steuerpflicht für deutsches Inlandsvermögen prüfen | Schweizer kantonale Steuer kann maßgeblich sein | erst hier kann sich die persönliche deutsche Steuerpflicht grundlegend ändern |
| Beschenkter zieht ebenfalls in die Schweiz | deutsche Nachwirkungen und Fünfjahresregel beider Personen prüfen | kantonales Schenkungsteuerrecht prüfen | Gesamtplanung möglich, aber nicht allein nach Wohnsitz |
Deutsche Freibeträge
Der Wegzug verändert die persönlichen Freibeträge nicht automatisch
Besteht unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht, gelten grundsätzlich die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG.
| Beschenkter | Persönlicher Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 EUR |
| Kind | 400.000 EUR |
| Enkel bei lebendem Elternteil | 200.000 EUR |
| Enkel bei vorverstorbenem Elternteil | grundsätzlich 400.000 EUR |
| übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 EUR |
| Steuerklasse II | 20.000 EUR |
| Steuerklasse III | 20.000 EUR |
Bei größeren Vermögen ist häufig die Nutzung mehrerer Freibetragszeiträume wichtiger als der Wegzug selbst
Wenn Vermögen ohnehin auf die nächste Generation übertragen werden soll, kann die rechtzeitige Nutzung des ersten Zehnjahreszeitraums erheblich wichtiger sein als die Frage, ob die Schenkung wenige Monate vor oder nach dem Umzug erfolgt.
§ 14 ErbStG
Frühere Schenkungen bleiben auch nach dem Wegzug relevant
Mehrere Vermögensvorteile von derselben Person an denselben Erwerber innerhalb von zehn Jahren werden für die deutsche Steuer grundsätzlich zusammengerechnet.
Ein Wegzug in die Schweiz setzt diesen Zehnjahreszeitraum nicht zurück.
Wer beispielsweise drei Jahre vor dem Wegzug bereits 300.000 EUR an ein Kind verschenkt hat und nach dem Umzug weitere 300.000 EUR überträgt, kann den persönlichen Freibetrag nicht allein wegen des Wohnsitzwechsels erneut nutzen.
Fünf Jahre und zehn Jahre sind zwei unterschiedliche Fristen
Die Fünfjahresregel des § 2 ErbStG betrifft die persönliche Steuerpflicht deutscher Staatsangehöriger nach dem Wegzug. Die Zehnjahresregel des § 14 ErbStG betrifft dagegen die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe von derselben Person.
Vermögensart
Der optimale Zeitpunkt kann je nach Vermögenswert unterschiedlich sein
Geld & Bankguthaben
Steuerlich vergleichsweise einfach zu bewerten. Entscheidend sind persönliche Steuerpflicht, Freibeträge und Schweizer kantonale Regeln.
Wertschriftendepot
Bei börsennotierten Wertpapieren ist insbesondere der Kurswert im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung relevant.
Unternehmensanteile
Hier können zusätzlich Bewertung, §§ 13a/13b ErbStG und eine mögliche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant werden.
Immobilien
Neben Schenkungsteuer können Belegenheitsregeln, Grundbuch, Grundstücksteuern und weitere lokale Abgaben eine Rolle spielen.
Schweizer Beteiligungen
Aus deutscher Sicht sind Bewertung und mögliche Grenzen der Betriebsvermögensverschonung zu prüfen.
Forderungen & Darlehen
Auch Forderungen können Gegenstand einer Schenkung sein. Wert, Durchsetzbarkeit und Konditionen müssen dokumentiert werden.
Unternehmen
Bei GmbH-Anteilen müssen Schenkungsplanung und Wegzugsbesteuerung gemeinsam betrachtet werden
Besitzt der Wegziehende wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist eine Schenkung vor dem Wegzug nicht nur eine Frage der Schenkungsteuer.
Zusätzlich kann der Wegzug selbst eine Besteuerung nach § 6 AStG auslösen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG vorliegen.
Eine Übertragung der Beteiligung vor dem Wegzug verändert die Eigentumsverhältnisse und kann deshalb Auswirkungen auf die spätere Wegzugsbesteuerung haben. Gleichzeitig kann die Übertragung selbst Schenkungsteuer auslösen.
Nicht nur „Schenkungsteuer sparen“ rechnen
Bei Unternehmensanteilen müssen mindestens Schenkungsteuer, Unternehmensbewertung, mögliche Betriebsvermögensverschonung, Einkommensteuerfolgen und Wegzugsbesteuerung gemeinsam modelliert werden.
Beispiel 1
Eltern ziehen in die Schweiz – Kind bleibt in Deutschland
Ein deutscher Vater lebt in Deutschland und plant den dauerhaften Umzug in die Schweiz. Sein erwachsenes Kind bleibt in Deutschland. Der Vater möchte 600.000 EUR schenken.
Vor Wegzug
Vater und Kind sind Inländer. Die Schenkung ist grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig.
Nach Wegzug
Das Kind bleibt deutscher Inländer. Auch deshalb besteht weiter unbeschränkte deutsche Steuerpflicht.
Schweiz
Nach dem Zuzug muss zusätzlich die Schenkungsteuer des Schweizer Wohnsitzkantons geprüft werden.
Fazit
Das bloße Verschieben hinter den Umzug bringt hier grundsätzlich keinen deutschen Schenkungsteuervorteil.
Beispiel 2
Eltern und Kind leben nach dem Umzug außerhalb Deutschlands
Ein deutscher Staatsangehöriger zieht vollständig aus Deutschland in die Schweiz. Auch das erwachsene Kind lebt nicht in Deutschland.
Eine Schenkung unmittelbar nach dem Wegzug ist trotzdem nicht automatisch aus der deutschen unbeschränkten Schenkungsteuer heraus.
Wegen der Fünfjahresregel kann der deutsche Schenker für Zwecke des ErbStG weiterhin als Inländer gelten. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Nachwirkungsfrist kann sich die persönliche Steuerpflicht grundlegend ändern.
Auch dann bleibt jedoch für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen eine beschränkte deutsche Steuerpflicht zu prüfen.
Ausländische Steuer
Doppelbelastungen durch deutsche und Schweizer Schenkungsteuer müssen separat geprüft werden
Das besondere Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–Schweiz gilt grundsätzlich nicht für normale Schenkungen unter Lebenden.
Entsteht nach dem Zuzug in der Schweiz tatsächlich kantonale Schenkungsteuer und unterliegt derselbe Erwerb auch der deutschen Schenkungsteuer, kann eine Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG zu prüfen sein.
Dafür müssen insbesondere die ausländische Steuer festgesetzt und gezahlt sein, das betreffende Vermögen auch der deutschen Steuer unterliegen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Anrechnung ersetzt keine vorherige Standortplanung
Unterschiedliche kantonale Befreiungen und Steuersätze können dazu führen, dass sich der Schweizer Wohnsitzkanton auf die Gesamtbelastung einer späteren Schenkung auswirkt. Das sollte vor einem größeren Vermögenstransfer geprüft werden.
§ 30 ErbStG
Eine Schenkung rund um den Wegzug muss regelmäßig in Deutschland angezeigt werden
Ein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen deutschen Finanzamt anzuzeigen.
Bei einer Schenkung unter Lebenden sind grundsätzlich sowohl Erwerber als auch Schenker zur Anzeige verpflichtet.
Das gilt insbesondere auch bei Auslandsvermögen oder wenn der Schenker zwischenzeitlich in die Schweiz gezogen ist.
Der Wegzug beendet bestehende deutsche Compliance-Pflichten nicht rückwirkend
Eine vor dem Wegzug ausgeführte Schenkung bleibt ein deutscher Steuerfall. Eine danach erfolgende Wohnsitzverlagerung verändert die bereits entstandene Schenkungsteuer grundsätzlich nicht.
Planung
Schenkung und Wegzug in acht Schritten koordinieren
Personen
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit von Schenker und Erwerber klären.
Wegzug
Tatsächliches Ende des deutschen Wohnsitzes bestimmen.
§ 2 ErbStG
Persönliche Steuerpflicht vor und nach dem Wegzug vergleichen.
Vorerwerbe
Zehnjahreszeitraum und verbleibende Freibeträge ermitteln.
Vermögen
Geld, Wertpapiere, Immobilien und Beteiligungen trennen.
Schweiz
Schenkungsteuer des geplanten Wohnsitzkantons prüfen.
Gesamtsteuer
Vorher-/Nachher-Szenarien einschließlich Anrechnung vergleichen.
Umsetzung
Vertrag, Übertragung, Bewertung und Anzeigen koordinieren.
Häufige Fragen
Schenkung vor dem Wegzug in die Schweiz
Ist eine Schenkung vor dem Wegzug in die Schweiz in Deutschland steuerpflichtig?
Spare ich deutsche Schenkungsteuer, wenn ich erst nach dem Umzug schenke?
Was gilt, wenn mein Kind in Deutschland bleibt?
Wie lange gilt ein deutscher Staatsangehöriger nach dem Wegzug noch als Inländer?
Ist das dieselbe Fünfjahresregel wie bei der Wegzugsbesteuerung?
Was gilt nach Ablauf von fünf Jahren?
Muss ich nach dem Umzug Schweizer Schenkungsteuer zahlen?
Sind Schenkungen an Kinder in der Schweiz steuerfrei?
Kann es sinnvoll sein, noch vor dem Umzug zu schenken?
Kann es sinnvoll sein, erst nach dem Umzug zu schenken?
Beginnt nach dem Wegzug ein neuer Freibetrag?
Wie hoch ist der deutsche Freibetrag für ein Kind?
Was gilt bei GmbH-Anteilen vor dem Wegzug?
Gilt das Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–Schweiz für eine normale Schenkung?
Kann Schweizer Schenkungsteuer auf deutsche Schenkungsteuer angerechnet werden?
Muss die Schenkung dem deutschen Finanzamt angezeigt werden?
Weiterführendes Fachwissen
Schenkung, Wegzug & Vermögensnachfolge
Wegzugsbesteuerung
§ 6 AStG bei Beteiligungen und Umzug in die Schweiz.
Ende der deutschen Steuerpflicht
Wann Wohnsitz und deutsche Steuerpflicht tatsächlich enden.
Schenkung aus der Schweiz
Schweizer Schenker, deutscher Erwerber und § 21 ErbStG.
Erbschaft aus der Schweiz
Deutsche Erbschaftsteuer und Erbschaftsteuer-DBA.
Schweizer AG-Anteile
Erbschaft, Schenkung, Bewertung und Betriebsvermögen.
Schenkungen anzeigen
Deutsche Anzeige- und Erklärungspflichten.
Nachfolge & Immobilien
Schenkungsteuer, Nachfolge und Vermögensübertragung.
Ansässigkeit & Umzug
Wohnsitz, Wegzug und steuerliche Ansässigkeit.
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