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Deutschland–Schweiz · Wegzugsplanung

Schenkungsteuer · Timing · Vermögensnachfolge

Schenkung vor dem Wegzug in die Schweiz

Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht und ohnehin Vermögen auf Kinder oder andere Angehörige übertragen möchte, sollte den Zeitpunkt der Schenkung bewusst planen. Eine Schenkung vor dem Wegzug unterliegt regelmäßig noch der unbeschränkten deutschen Schenkungsteuer. Eine Verschiebung der Übertragung auf die Zeit nach dem Umzug beseitigt die deutsche Steuerpflicht jedoch häufig nicht: Bleibt der Beschenkte in Deutschland, genügt bereits dessen deutscher Wohnsitz. Ist der Schenker deutscher Staatsangehöriger, gilt er für Zwecke der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich außerdem noch bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Wegzug als Inländer. Gleichzeitig kann eine Schenkung erst nach dem Zuzug in die Schweiz zusätzlich eine kantonale Schweizer Schenkungsteuer auslösen.

Ausgangsfrage

Sollte Vermögen noch vor dem Umzug in die Schweiz verschenkt werden?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Wegzugszeitpunkt allein entscheidet nicht über die Schenkungsteuer.

Für die deutsche Steuer muss zunächst geprüft werden, ob im Zeitpunkt der Schenkung entweder der Schenker oder der Beschenkte noch als Inländer im Sinne des § 2 ErbStG gilt.

Ist auch nur eine dieser Personen Inländer, besteht grundsätzlich unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht für den gesamten Erwerb.

Deshalb ist insbesondere wichtig, wer wegzieht, wer in Deutschland bleibt, welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten haben und welches Vermögen übertragen werden soll.

Schenkung noch in Deutschland

Vor dem Wegzug besteht regelmäßig unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht

Wird die Schenkung ausgeführt, solange der Schenker noch einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist der Schenker Inländer nach § 2 ErbStG.

Damit unterliegt grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall der deutschen Schenkungsteuer – unabhängig davon, ob deutsches, Schweizer oder sonstiges ausländisches Vermögen übertragen wird.

Das gilt beispielsweise auch für Schweizer Bankguthaben, ausländische Wertschriftendepots oder Anteile an einer Schweizer Gesellschaft.

  • Schenker noch in Deutschland ansässig
  • unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
  • weltweiter Vermögensanfall erfasst
  • deutsche Freibeträge anwendbar
  • Vorerwerbe innerhalb von zehn Jahren beachten

Schenkung nach dem Zuzug

Der Umzug in die Schweiz beendet die deutsche Schenkungsteuer nicht automatisch

Häufig wird angenommen, dass eine Schenkung nach dem Wegzug in die Schweiz nicht mehr der deutschen Schenkungsteuer unterliegt. Das ist in vielen Fällen falsch.

Für die unbeschränkte Steuerpflicht genügt nach § 2 ErbStG, dass entweder der Schenker oder der Erwerber im maßgeblichen Zeitpunkt als Inländer gilt.

Zieht also nur der Schenker in die Schweiz, während das Kind weiterhin in Deutschland lebt, bleibt die deutsche unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich bestehen.

Der Wohnsitz des Kindes kann die gesamte Wegzugsplanung neutralisieren

Lebt der Beschenkte in Deutschland, ist es für die deutsche persönliche Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich unerheblich, dass der Schenker bereits in die Schweiz gezogen ist. Der deutsche Wohnsitz des Erwerbers genügt grundsätzlich für die unbeschränkte Steuerpflicht.

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug grundsätzlich noch fünf Jahre Inländer

Für deutsche Staatsangehörige enthält das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eine besondere erweiterte persönliche Steuerpflicht.

Ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgibt, gilt grundsätzlich weiterhin als Inländer, solange er sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat.

Zieht ein deutscher Schenker in die Schweiz und verschenkt beispielsweise ein Jahr später ein Wertschriftendepot an ein im Ausland lebendes Kind, kann deshalb weiterhin unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht bestehen.

Der Wegzugstag startet nicht automatisch einen sofortigen steuerfreien Zeitraum

Die Fünfjahresregel ist gerade bei vermögenden deutschen Staatsangehörigen ein zentraler Punkt der Nachfolgeplanung. Ein bloßes Verschieben der Schenkung um einige Monate nach dem Umzug beseitigt die deutsche Steuerpflicht regelmäßig nicht.

Die Fünfjahresregel ist nicht dieselbe Regel wie die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

§ 6 AStG betrifft insbesondere bestimmte Kapitalgesellschaftsbeteiligungen beim Wegzug. Die hier relevante Fünfjahresregel folgt dagegen aus § 2 ErbStG und betrifft die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Beide Regelungsbereiche müssen getrennt geprüft werden.

Erwerber bleibt in Deutschland

Solange der Beschenkte in Deutschland wohnt, bringt das Warten meist keinen deutschen Schenkungsteuervorteil

Besonders klar ist die Situation, wenn Eltern in die Schweiz ziehen, die Kinder jedoch weiterhin in Deutschland wohnen.

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft nicht nur an den Schenker, sondern auch an den Erwerber an.

Ist das Kind bei Ausführung der Schenkung in Deutschland ansässig, besteht grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht, selbst wenn die Eltern schon seit vielen Jahren ausschließlich in der Schweiz leben.

Eltern

Eltern ziehen in die Schweiz

Der Wegzug kann die persönliche Steuerpflicht der Eltern verändern.

Kind

Kind bleibt in Deutschland

Der deutsche Wohnsitz des Kindes genügt grundsätzlich weiterhin für die unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht.

Folge

Kein einfacher Steuerwegzug

Allein das Abwarten bis nach dem Wegzug der Eltern beseitigt die deutsche Schenkungsteuer daher nicht.

Schweizer Perspektive

Eine Schenkung erst nach dem Zuzug kann zusätzlich Schweizer Schenkungsteuer auslösen

Die Schweiz erhebt keine allgemeine Schenkungsteuer auf Bundesebene. Schenkungsteuern sind grundsätzlich kantonal geregelt.

Bei Schenkungen beweglichen Vermögens richtet sich die Schweizer Steuerpflicht regelmäßig nach dem Wohnsitzkanton des Schenkers.

Erfolgt die Schenkung noch vor dem Zuzug, ist der spätere Schweizer Wohnsitzkanton für eine gewöhnliche Schenkung beweglichen Vermögens regelmäßig noch nicht aufgrund des Wohnsitzes des Schenkers zuständig.

Erfolgt die Schenkung dagegen erst nach dem Umzug, muss das Recht des konkreten Schweizer Kantons zusätzlich geprüft werden.

Bei Kindern ist die zusätzliche Schweizer Belastung häufig gering oder null – aber nicht die Prüfung

Direkte Nachkommen sind in vielen Schweizer Kantonen von der Schenkungsteuer befreit. Für Geschwister, unverheiratete Partner, entferntere Angehörige oder fremde Dritte kann das Ergebnis jedoch deutlich anders aussehen.

Immobilien folgen besonderen Regeln

Bei Grundstücken ist nicht nur der Wohnsitz des Schenkers relevant. Grundstücksbezogene Steuern knüpfen typischerweise an den Belegenheitsort der Immobilie an. Immobilienübertragungen müssen deshalb separat geprüft werden.

Timing

Vor oder nach dem Wegzug schenken?

Konstellation Deutschland Schweiz Planungswirkung
Schenkung vor Wegzug; Schenker und Kind wohnen in Deutschland unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht bei beweglichem Vermögen regelmäßig noch keine Steuer allein wegen des späteren Zuzugs klassische deutsche Schenkung
Schenkung nach Wegzug; Kind bleibt in Deutschland weiter unbeschränkte Steuerpflicht wegen des Kindes kantonale Schenkungsteuer des neuen Wohnsitzkantons prüfen Warten beseitigt deutsche Steuer regelmäßig nicht
Schenkung kurz nach Wegzug; beide leben außerhalb Deutschlands; Schenker deutscher Staatsangehöriger Fünfjahresregel kann weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht auslösen Schweizer kantonale Steuer prüfen Wegzug allein reicht regelmäßig nicht
Schenkung nach mehr als fünf Jahren; keine Person mehr Inländer grundsätzlich nur noch beschränkte Steuerpflicht für deutsches Inlandsvermögen prüfen Schweizer kantonale Steuer kann maßgeblich sein erst hier kann sich die persönliche deutsche Steuerpflicht grundlegend ändern
Beschenkter zieht ebenfalls in die Schweiz deutsche Nachwirkungen und Fünfjahresregel beider Personen prüfen kantonales Schenkungsteuerrecht prüfen Gesamtplanung möglich, aber nicht allein nach Wohnsitz

Deutsche Freibeträge

Der Wegzug verändert die persönlichen Freibeträge nicht automatisch

Besteht unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht, gelten grundsätzlich die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG.

Beschenkter Persönlicher Freibetrag
Ehegatte / Lebenspartner 500.000 EUR
Kind 400.000 EUR
Enkel bei lebendem Elternteil 200.000 EUR
Enkel bei vorverstorbenem Elternteil grundsätzlich 400.000 EUR
übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 EUR
Steuerklasse II 20.000 EUR
Steuerklasse III 20.000 EUR

Bei größeren Vermögen ist häufig die Nutzung mehrerer Freibetragszeiträume wichtiger als der Wegzug selbst

Wenn Vermögen ohnehin auf die nächste Generation übertragen werden soll, kann die rechtzeitige Nutzung des ersten Zehnjahreszeitraums erheblich wichtiger sein als die Frage, ob die Schenkung wenige Monate vor oder nach dem Umzug erfolgt.

§ 14 ErbStG

Frühere Schenkungen bleiben auch nach dem Wegzug relevant

Mehrere Vermögensvorteile von derselben Person an denselben Erwerber innerhalb von zehn Jahren werden für die deutsche Steuer grundsätzlich zusammengerechnet.

Ein Wegzug in die Schweiz setzt diesen Zehnjahreszeitraum nicht zurück.

Wer beispielsweise drei Jahre vor dem Wegzug bereits 300.000 EUR an ein Kind verschenkt hat und nach dem Umzug weitere 300.000 EUR überträgt, kann den persönlichen Freibetrag nicht allein wegen des Wohnsitzwechsels erneut nutzen.

Fünf Jahre und zehn Jahre sind zwei unterschiedliche Fristen

Die Fünfjahresregel des § 2 ErbStG betrifft die persönliche Steuerpflicht deutscher Staatsangehöriger nach dem Wegzug. Die Zehnjahresregel des § 14 ErbStG betrifft dagegen die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe von derselben Person.

Vermögensart

Der optimale Zeitpunkt kann je nach Vermögenswert unterschiedlich sein

Cash

Geld & Bankguthaben

Steuerlich vergleichsweise einfach zu bewerten. Entscheidend sind persönliche Steuerpflicht, Freibeträge und Schweizer kantonale Regeln.

ETF

Wertschriftendepot

Bei börsennotierten Wertpapieren ist insbesondere der Kurswert im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung relevant.

GmbH

Unternehmensanteile

Hier können zusätzlich Bewertung, §§ 13a/13b ErbStG und eine mögliche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant werden.

Haus

Immobilien

Neben Schenkungsteuer können Belegenheitsregeln, Grundbuch, Grundstücksteuern und weitere lokale Abgaben eine Rolle spielen.

CH AG

Schweizer Beteiligungen

Aus deutscher Sicht sind Bewertung und mögliche Grenzen der Betriebsvermögensverschonung zu prüfen.

Loan

Forderungen & Darlehen

Auch Forderungen können Gegenstand einer Schenkung sein. Wert, Durchsetzbarkeit und Konditionen müssen dokumentiert werden.

Unternehmen

Bei GmbH-Anteilen müssen Schenkungsplanung und Wegzugsbesteuerung gemeinsam betrachtet werden

Besitzt der Wegziehende wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist eine Schenkung vor dem Wegzug nicht nur eine Frage der Schenkungsteuer.

Zusätzlich kann der Wegzug selbst eine Besteuerung nach § 6 AStG auslösen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG vorliegen.

Eine Übertragung der Beteiligung vor dem Wegzug verändert die Eigentumsverhältnisse und kann deshalb Auswirkungen auf die spätere Wegzugsbesteuerung haben. Gleichzeitig kann die Übertragung selbst Schenkungsteuer auslösen.

Nicht nur „Schenkungsteuer sparen“ rechnen

Bei Unternehmensanteilen müssen mindestens Schenkungsteuer, Unternehmensbewertung, mögliche Betriebsvermögensverschonung, Einkommensteuerfolgen und Wegzugsbesteuerung gemeinsam modelliert werden.

Beispiel 1

Eltern ziehen in die Schweiz – Kind bleibt in Deutschland

Ein deutscher Vater lebt in Deutschland und plant den dauerhaften Umzug in die Schweiz. Sein erwachsenes Kind bleibt in Deutschland. Der Vater möchte 600.000 EUR schenken.

01

Vor Wegzug

Vater und Kind sind Inländer. Die Schenkung ist grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig.

02

Nach Wegzug

Das Kind bleibt deutscher Inländer. Auch deshalb besteht weiter unbeschränkte deutsche Steuerpflicht.

03

Schweiz

Nach dem Zuzug muss zusätzlich die Schenkungsteuer des Schweizer Wohnsitzkantons geprüft werden.

04

Fazit

Das bloße Verschieben hinter den Umzug bringt hier grundsätzlich keinen deutschen Schenkungsteuervorteil.

Beispiel 2

Eltern und Kind leben nach dem Umzug außerhalb Deutschlands

Ein deutscher Staatsangehöriger zieht vollständig aus Deutschland in die Schweiz. Auch das erwachsene Kind lebt nicht in Deutschland.

Eine Schenkung unmittelbar nach dem Wegzug ist trotzdem nicht automatisch aus der deutschen unbeschränkten Schenkungsteuer heraus.

Wegen der Fünfjahresregel kann der deutsche Schenker für Zwecke des ErbStG weiterhin als Inländer gelten. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Nachwirkungsfrist kann sich die persönliche Steuerpflicht grundlegend ändern.

Auch dann bleibt jedoch für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen eine beschränkte deutsche Steuerpflicht zu prüfen.

Ausländische Steuer

Doppelbelastungen durch deutsche und Schweizer Schenkungsteuer müssen separat geprüft werden

Das besondere Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–Schweiz gilt grundsätzlich nicht für normale Schenkungen unter Lebenden.

Entsteht nach dem Zuzug in der Schweiz tatsächlich kantonale Schenkungsteuer und unterliegt derselbe Erwerb auch der deutschen Schenkungsteuer, kann eine Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG zu prüfen sein.

Dafür müssen insbesondere die ausländische Steuer festgesetzt und gezahlt sein, das betreffende Vermögen auch der deutschen Steuer unterliegen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Anrechnung ersetzt keine vorherige Standortplanung

Unterschiedliche kantonale Befreiungen und Steuersätze können dazu führen, dass sich der Schweizer Wohnsitzkanton auf die Gesamtbelastung einer späteren Schenkung auswirkt. Das sollte vor einem größeren Vermögenstransfer geprüft werden.

§ 30 ErbStG

Eine Schenkung rund um den Wegzug muss regelmäßig in Deutschland angezeigt werden

Ein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen deutschen Finanzamt anzuzeigen.

Bei einer Schenkung unter Lebenden sind grundsätzlich sowohl Erwerber als auch Schenker zur Anzeige verpflichtet.

Das gilt insbesondere auch bei Auslandsvermögen oder wenn der Schenker zwischenzeitlich in die Schweiz gezogen ist.

Der Wegzug beendet bestehende deutsche Compliance-Pflichten nicht rückwirkend

Eine vor dem Wegzug ausgeführte Schenkung bleibt ein deutscher Steuerfall. Eine danach erfolgende Wohnsitzverlagerung verändert die bereits entstandene Schenkungsteuer grundsätzlich nicht.

Planung

Schenkung und Wegzug in acht Schritten koordinieren

01

Personen

Wohnsitz und Staatsangehörigkeit von Schenker und Erwerber klären.

02

Wegzug

Tatsächliches Ende des deutschen Wohnsitzes bestimmen.

03

§ 2 ErbStG

Persönliche Steuerpflicht vor und nach dem Wegzug vergleichen.

04

Vorerwerbe

Zehnjahreszeitraum und verbleibende Freibeträge ermitteln.

05

Vermögen

Geld, Wertpapiere, Immobilien und Beteiligungen trennen.

06

Schweiz

Schenkungsteuer des geplanten Wohnsitzkantons prüfen.

07

Gesamtsteuer

Vorher-/Nachher-Szenarien einschließlich Anrechnung vergleichen.

08

Umsetzung

Vertrag, Übertragung, Bewertung und Anzeigen koordinieren.

Häufige Fragen

Schenkung vor dem Wegzug in die Schweiz

Ist eine Schenkung vor dem Wegzug in die Schweiz in Deutschland steuerpflichtig?
Solange der Schenker oder der Beschenkte im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland als Inländer gilt, besteht grundsätzlich unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht für den gesamten Erwerb.
Spare ich deutsche Schenkungsteuer, wenn ich erst nach dem Umzug schenke?
Nicht automatisch. Bleibt der Beschenkte in Deutschland, besteht bereits wegen seines deutschen Wohnsitzes grundsätzlich unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht. Bei deutschen Staatsangehörigen ist zusätzlich die Fünfjahresregel nach dem Wegzug zu beachten.
Was gilt, wenn mein Kind in Deutschland bleibt?
Der deutsche Wohnsitz des Kindes genügt grundsätzlich für eine unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht. Der Wegzug des Schenkers in die Schweiz ändert daran grundsätzlich nichts.
Wie lange gilt ein deutscher Staatsangehöriger nach dem Wegzug noch als Inländer?
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gilt ein deutscher Staatsangehöriger, der keinen deutschen Wohnsitz mehr hat, grundsätzlich weiterhin als Inländer, solange er sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat.
Ist das dieselbe Fünfjahresregel wie bei der Wegzugsbesteuerung?
Nein. Die Nachwirkung des § 2 ErbStG betrifft die persönliche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine eigenständige einkommensteuerliche Regel für bestimmte Kapitalgesellschaftsbeteiligungen.
Was gilt nach Ablauf von fünf Jahren?
Sind weder Schenker noch Erwerber anschließend Inländer, kann die unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht entfallen. Für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen ist jedoch weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht zu prüfen.
Muss ich nach dem Umzug Schweizer Schenkungsteuer zahlen?
Das hängt vom Wohnsitzkanton, der Vermögensart und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Die Schweiz kennt keine einheitliche Schenkungsteuer des Bundes.
Sind Schenkungen an Kinder in der Schweiz steuerfrei?
In vielen Kantonen sind direkte Nachkommen von der Schenkungsteuer befreit. Die konkrete Regel muss jedoch für den geplanten Wohnsitzkanton geprüft werden.
Kann es sinnvoll sein, noch vor dem Umzug zu schenken?
Ja, insbesondere wenn eine Schenkung ohnehin geplant ist, ein erster Zehnjahreszeitraum möglichst früh beginnen soll oder eine spätere Schweizer kantonale Belastung vermieden werden kann. Ob dies tatsächlich vorteilhaft ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Kann es sinnvoll sein, erst nach dem Umzug zu schenken?
Ebenfalls möglich. Entscheidend ist jedoch, ob die deutsche Steuerpflicht nach dem Wegzug tatsächlich entfällt und wie der neue Schweizer Wohnsitzkanton Schenkungen behandelt. Wenige Monate Abwarten reichen bei einem deutschen Staatsangehörigen typischerweise nicht aus.
Beginnt nach dem Wegzug ein neuer Freibetrag?
Nein. Der Wohnsitzwechsel setzt den Zehnjahreszeitraum des § 14 ErbStG nicht zurück. Frühere Erwerbe von derselben Person bleiben innerhalb des Zehnjahreszeitraums relevant.
Wie hoch ist der deutsche Freibetrag für ein Kind?
Bei unbeschränkter Steuerpflicht beträgt der persönliche Freibetrag eines Kindes gegenüber jedem Elternteil grundsätzlich 400.000 EUR.
Was gilt bei GmbH-Anteilen vor dem Wegzug?
Neben der Schenkungsteuer müssen insbesondere Unternehmensbewertung, mögliche Betriebsvermögensbegünstigungen und die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG gemeinsam geprüft werden.
Gilt das Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–Schweiz für eine normale Schenkung?
Grundsätzlich nein. Das besondere Abkommen betrifft Nachlass- und Erbschaftsteuern. Für normale Schenkungen unter Lebenden gilt es grundsätzlich nicht.
Kann Schweizer Schenkungsteuer auf deutsche Schenkungsteuer angerechnet werden?
Unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG kann eine entsprechende, tatsächlich festgesetzte und gezahlte ausländische Schenkungsteuer grundsätzlich anrechenbar sein.
Muss die Schenkung dem deutschen Finanzamt angezeigt werden?
Ein steuerbarer Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb anzuzeigen. Bei Schenkungen bestehen grundsätzlich Anzeigepflichten für Schenker und Erwerber.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie planen einen Wegzug in die Schweiz und möchten vorher Vermögen übertragen?

Wir vergleichen eine Schenkung vor und nach dem Wegzug, prüfen die persönliche deutsche Schenkungsteuerpflicht, die Fünfjahresregel für deutsche Staatsangehörige, Freibeträge und Vorerwerbe, die Schweizer kantonale Schenkungsteuer sowie bei Unternehmensanteilen die Wechselwirkungen mit der Wegzugsbesteuerung.

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