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Deutschland–Schweiz · Rentenbesteuerung

Schweizer AHV · deutsche Einkommensteuer

Schweizer AHV: Steuern in Deutschland

Wer in Deutschland wohnt und eine Schweizer AHV-Altersrente erhält, muss die AHV grundsätzlich in der deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung ist aus deutscher steuerlicher Sicht mit einer gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Besteuerung erfolgt deshalb grundsätzlich nach § 22 EStG. Maßgeblich sind insbesondere das Jahr des Rentenbeginns, der daraus folgende Besteuerungsanteil, der persönliche Rentenfreibetrag und das DBA Deutschland–Schweiz.

Grundprinzip

Schweizer AHV wird bei deutschem Wohnsitz grundsätzlich in Deutschland besteuert

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit erfasst Deutschland grundsätzlich auch ausländische Renteneinkünfte.

Eine Schweizer AHV-Altersrente gehört dabei nicht zu den steuerfreien ausländischen Einkünften. Sie muss vielmehr nach den deutschen Regeln für gesetzliche Altersvorsorge eingeordnet werden.

Die AHV ist die staatliche erste Säule der Schweizer Altersvorsorge und entspricht ihrer Funktion nach einer gesetzlichen Sozialversicherung. Für die deutsche Einkommensteuer ist deshalb grundsätzlich die nachgelagerte Rentenbesteuerung maßgeblich.

Vertiefung zum deutschen Wohnsitz

Die steuerliche Behandlung der AHV bei deutschem Wohnsitz, einschließlich DBA, Rentenbeginn und Abgrenzung zur zweiten Säule, wird auch auf unserer Fachseite „Schweizer AHV bei deutschem Wohnsitz“ erläutert.

AHV bei deutschem Wohnsitz

Deutsche Einkommensteuer

Deutschland besteuert die AHV grundsätzlich als Teil des Welteinkommens

Eine in Deutschland ansässige Person unterliegt grundsätzlich mit ihren in- und ausländischen Einkünften der deutschen Einkommensteuer.

Dazu gehören auch Renten aus ausländischen gesetzlichen Sozialversicherungssystemen, soweit das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das Besteuerungsrecht belässt.

Für Schweizer AHV-Renten ist dies bei deutscher DBA-Ansässigkeit grundsätzlich der Fall.

  • Schweizer Herkunft macht die Rente nicht steuerfrei
  • AHV wird in der deutschen Steuererklärung erfasst
  • deutsche Rentenbesteuerung ist maßgeblich
  • DBA verhindert eine unkoordinierte Doppelbesteuerung
  • Pensionskassenleistungen müssen separat analysiert werden

DBA Deutschland–Schweiz

Schweizer AHV-Renten fallen grundsätzlich unter Artikel 21 DBA

Die steuerliche Zuordnung einer Schweizer Sozialversicherungsrente richtet sich nicht allein nach dem deutschen Einkommensteuerrecht. Zusätzlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zu beachten.

Der Bundesfinanzhof behandelt Leistungen aus Schweizer gesetzlichen Sozialversicherungssystemen nicht als Ruhegehälter im Sinne der Artikel 18 oder 19 DBA Deutschland–Schweiz.

Damit greift grundsätzlich die Auffangregel des Artikels 21 DBA. Danach dürfen Einkünfte, die in den vorangehenden Artikeln nicht ausdrücklich behandelt werden, grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.

Ist der Empfänger in Deutschland abkommensrechtlich ansässig, liegt das Besteuerungsrecht für die AHV damit grundsätzlich bei Deutschland.

Keine normale Schweizer Quellenbesteuerung

Soweit Artikel 21 DBA Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht zuweist, besteht grundsätzlich kein zusätzliches schweizerisches Besteuerungsrecht für dieselbe AHV-Rente.

Deutsche Einordnung

Besteuerung nach § 22 EStG

§ 22 EStG regelt unter anderem die Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen.

Vergleichbare ausländische Versorgungssysteme können ebenfalls unter diese Vorschrift fallen. Die Schweizer AHV wird dabei grundsätzlich wie eine gesetzliche Sozialversicherungsrente behandelt.

Die AHV wird daher nicht lediglich mit einem pauschalen Ertragsanteil besteuert. Stattdessen greift grundsätzlich die nachgelagerte Rentenbesteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG.

AHV nicht mit einer privaten Leibrente verwechseln

Private Renten können nur mit einem gesetzlich bestimmten Ertragsanteil steuerpflichtig sein. Die Schweizer AHV gehört dagegen grundsätzlich zur Basisversorgung und folgt dem System des Besteuerungsanteils.

Jahr des Rentenbeginns

Wie viel der Schweizer AHV ist in Deutschland steuerpflichtig?

Der gesetzliche Besteuerungsanteil richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr, in dem die AHV-Rente erstmals begonnen hat.

Seit 2023 erhöht sich der Besteuerungsanteil grundsätzlich um 0,5 Prozentpunkte pro neuem Rentenjahrgang. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt er beispielsweise 84 Prozent.

Rentenbeginn Besteuerungsanteil Ausgangswert steuerfreier Anteil
2022 82,0 % 18,0 %
2023 82,5 % 17,5 %
2024 83,0 % 17,0 %
2025 83,5 % 16,5 %
2026 84,0 % 16,0 %
2027 84,5 % 15,5 %
2030 86,0 % 14,0 %
2058 100,0 % 0,0 %

Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz

Ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent bedeutet nicht, dass 84 Prozent Einkommensteuer gezahlt werden. Er bestimmt lediglich die Ausgangsbasis für die steuerpflichtige Rentenberechnung. Der tatsächliche Einkommensteuersatz hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Persönlicher Rentenfreibetrag

Der steuerfreie Anteil wird grundsätzlich als fester Eurobetrag festgeschrieben

Der nicht der Besteuerung unterliegende Teil wird grundsätzlich anhand des Rentenbeginns und der Rentenhöhe ermittelt.

Ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn wird daraus grundsätzlich ein persönlicher steuerfreier Rentenbetrag festgeschrieben. Dieser bleibt grundsätzlich als Eurobetrag bestehen.

Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen deshalb typischerweise den steuerpflichtigen Teil, ohne dass der ursprüngliche Rentenfreibetrag entsprechend proportional anwächst.

Bei älteren Schweizer AHV-Renten kann Rekonstruktion notwendig sein

Wer bereits seit Jahren AHV bezieht und erst später nach Deutschland zieht, sollte den ursprünglichen Rentenbeginn und möglichst auch historische Rentenhöhen nachweisen können. Das Jahr des Zuzugs ersetzt nicht automatisch das ursprüngliche Jahr des Rentenbeginns.

Schweiz → Deutschland

Bereits laufende AHV nach dem Zuzug nach Deutschland

Besonders häufig entsteht die Frage, wenn eine Person bereits in der Schweiz pensioniert wurde und später nach Deutschland zieht.

Mit Beginn der deutschen Steuerpflicht muss die Schweizer AHV grundsätzlich in Deutschland berücksichtigt werden. Für den Besteuerungsanteil ist jedoch grundsätzlich weiterhin der ursprüngliche Rentenbeginn maßgeblich.

  • ursprünglichen Rentenbeginn feststellen
  • deutsche Steuerpflicht ab Zuzug bestimmen
  • DBA-Ansässigkeit prüfen
  • historische AHV-Leistung dokumentieren
  • Schweizer und deutsche Steuerzeiträume sauber trennen

Umzugsjahr gesondert betrachten

Erfolgt der Wohnsitzwechsel mitten im Kalenderjahr, muss zusätzlich bestimmt werden, ab welchem Zeitpunkt Deutschland die Person unbeschränkt besteuern darf und wie die DBA-Ansässigkeit im Übergangsjahr einzuordnen ist.

Seit 2026

Auch die 13. AHV-Altersrente gehört zur deutschen Rentenbesteuerung

Seit 2026 erhalten Bezüger einer Schweizer AHV-Altersrente grundsätzlich einmal jährlich im Dezember eine zusätzliche 13. Altersrente.

Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Die 13. Altersrente entspricht grundsätzlich einem Zwölftel der im jeweiligen Kalenderjahr ausgerichteten Altersrenten.

Bei deutschem Wohnsitz ist auch diese zusätzliche Zahlung grundsätzlich Bestandteil der steuerlich zu erfassenden Schweizer AHV-Leistung.

2026

Erste Auszahlung

Die erste 13. AHV-Altersrente wird im Dezember 2026 ausgezahlt.

1/12

Berechnung

Grundsätzlich ein Zwölftel der im Kalenderjahr ausgerichteten Altersrenten.

DE

Deutsche Steuer

Bei deutschem Wohnsitz grundsätzlich in den steuerlich relevanten AHV-Jahresbetrag einbeziehen.

Nur Altersrente

Die 13. AHV-Rente betrifft die Altersrente. Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden weiterhin grundsätzlich zwölfmal jährlich ausgezahlt.

Schweizer Franken

AHV-Zahlungen müssen für die deutsche Steuer in Euro umgerechnet werden

Die AHV wird regelmäßig in Schweizer Franken festgesetzt und ausgezahlt. Die deutsche Einkommensteuererklärung benötigt dagegen Beträge in Euro.

Ausgangspunkt sollte grundsätzlich die Brutto-AHV-Leistung sein. Die Umrechnung muss nachvollziehbar und konsistent dokumentiert werden.

Bei laufenden monatlichen Rentenzahlungen sollte eine einheitliche Umrechnungsmethode verwendet werden. Bankgebühren oder abweichende Wechselkurse des Auszahlungskontos sollten nicht mit der eigentlichen Bruttorente verwechselt werden.

Nicht nur den Netto-Bankeingang übernehmen

Der tatsächliche Eurobetrag auf dem Bankkonto kann durch Wechselkursaufschläge und Gebühren vom steuerlich relevanten umgerechneten Bruttobetrag der Schweizer AHV abweichen.

Beispiel

AHV-Rentenbeginn im Jahr 2026

Beginnt die Schweizer AHV-Rente im Jahr 2026, beträgt der deutsche gesetzliche Besteuerungsanteil grundsätzlich 84 Prozent.

Der verbleibende Anteil bildet grundsätzlich die Ausgangsbasis für den persönlichen steuerfreien Rentenbetrag.

Die tatsächliche deutsche Einkommensteuer lässt sich daraus jedoch noch nicht bestimmen. Zusätzlich spielen weitere Einkünfte, Sonderausgaben, persönliche Freibeträge und der Einkommensteuertarif eine Rolle.

Schritt Behandlung
1. Jahres-AHV Bruttorente einschließlich zusätzlicher AHV-Altersrente ermitteln
2. CHF → EUR Jahresleistung nachvollziehbar umrechnen
3. Rentenbeginn für 2026 grundsätzlich 84 % Besteuerungsanteil
4. Rentenfreibetrag persönlichen steuerfreien Betrag nach den gesetzlichen Regeln bestimmen
5. Einkommensteuer mit übrigen steuerpflichtigen Einkünften zusammenführen

AHV, Pensionskasse und Säule 3a

Schweizer Altersvorsorge muss für Deutschland in einzelne Systeme aufgeteilt werden

Vorsorge Schweizer System Deutsche Kernprüfung
AHV 1. Säule grundsätzlich gesetzliche Rentenbesteuerung nach § 22 EStG
Pensionskasse 2. Säule Obligatorium, Überobligatorium und Rechtsform der Kasse prüfen
Freizügigkeitskonto Fortführung der 2. Säule gebundene Übertragung und spätere Auszahlung unterscheiden
Säule 3a 3. Säule Bank-, Fonds- oder Versicherungsprodukt nach deutschem Recht qualifizieren

Besonders häufig: AHV plus Schweizer Pensionskasse

Viele ehemalige Arbeitnehmer in der Schweiz beziehen gleichzeitig eine AHV-Rente und eine Pensionskassenleistung. Beide Zahlungen dürfen in Deutschland nicht einfach zusammengefasst und nach derselben Regel besteuert werden.

AHV oder Pensionskasse?

Warum die Unterscheidung steuerlich so wichtig ist

Die Schweizer AHV beruht auf dem staatlichen Sozialversicherungssystem. Die Schweizer Pensionskasse ist dagegen Teil der beruflichen Vorsorge.

Bei Pensionskassenleistungen können unter anderem das BVG-Obligatorium, das Überobligatorium, private beziehungsweise öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, Altverträge und Kapitalleistungen eine Rolle spielen.

Diese Differenzierungen sind bei einer normalen AHV-Altersrente grundsätzlich nicht erforderlich.

AHV

Staatliche Rente

Grundsätzlich einheitliche deutsche Einordnung als gesetzliche Sozialversicherungsrente.

BVG

Pensionskasse

Obligatorium und Überobligatorium können unterschiedlich behandelt werden.

3a

Private Vorsorge

Produktstruktur und deutsche Versicherungs- beziehungsweise Kapitalbesteuerung prüfen.

Deutsche Steuererklärung

Welche Unterlagen werden für die Schweizer AHV benötigt?

Unterlage Warum sie benötigt wird
AHV-Rentenverfügung Leistungsart und ursprünglichen Rentenbeginn feststellen
Jahres- oder Monatsabrechnungen Brutto-AHV des Kalenderjahres ermitteln
historische Rentenunterlagen bei älteren Renten Rentenfreibetrag rekonstruieren
Nachweis des Zuzugs nach Deutschland Beginn der deutschen Steuerpflicht bestimmen
Nachweis der 13. AHV-Altersrente zusätzliche Zahlung ab 2026 berücksichtigen
Zahlungs- beziehungsweise Banknachweise Zufluss und Währungsumrechnung plausibilisieren
Pensionskassenunterlagen separat zweite Säule nicht mit der AHV vermischen

Praktisches Vorgehen

Schweizer AHV in sechs Schritten steuerlich einordnen

01

Ansässigkeit

Deutschen Wohnsitz und DBA-Ansässigkeit bestimmen.

02

Rentenbeginn

Ursprüngliches Jahr des AHV-Beginns feststellen.

03

Bruttorente

Gesamte AHV-Leistung des Jahres erfassen.

04

Eurobetrag

CHF-Zahlungen nachvollziehbar in Euro umrechnen.

05

§ 22 EStG

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag bestimmen.

06

Andere Vorsorge

Pensionskasse und Säule 3a getrennt analysieren.

Häufige Fragen

Schweizer AHV und Steuern in Deutschland

Ist Schweizer AHV in Deutschland steuerpflichtig?
Ja. Bei deutschem Wohnsitz und deutscher DBA-Ansässigkeit ist eine Schweizer AHV-Rente grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Sie wird grundsätzlich wie eine gesetzliche Sozialversicherungsrente nach § 22 EStG behandelt.
Wo muss ich Schweizer AHV versteuern?
Ist der Rentenempfänger nach dem DBA Deutschland–Schweiz in Deutschland ansässig, steht das Besteuerungsrecht für die normale Schweizer AHV-Rente grundsätzlich Deutschland zu.
Welcher DBA-Artikel gilt für Schweizer AHV?
Nach der Rechtsprechung zu Schweizer Sozialversicherungsleistungen greifen grundsätzlich weder Artikel 18 noch Artikel 19 DBA. Die Einkünfte werden grundsätzlich über die Auffangregel des Artikels 21 DBA zugeordnet.
Wird die Schweizer AHV in Deutschland zu 100 Prozent versteuert?
Nicht bei jedem Rentenjahrgang. Der Besteuerungsanteil richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Anteil beispielsweise 84 Prozent.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil bei Rentenbeginn 2026?
Für einen erstmaligen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Besteuerungsanteil grundsätzlich 84 Prozent.
Ist der Besteuerungsanteil mein Steuersatz?
Nein. Der Besteuerungsanteil bestimmt, welcher Teil der Rente grundsätzlich steuerlich zu erfassen ist. Der persönliche Steuersatz richtet sich anschließend nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen.
Was passiert mit meinem Rentenfreibetrag?
Der steuerfreie Teil wird grundsätzlich als persönlicher Eurobetrag festgeschrieben. Regelmäßige spätere Rentenerhöhungen führen daher typischerweise zu einer höheren steuerpflichtigen Rente.
Ich habe schon vor meinem Umzug nach Deutschland AHV bezogen. Welcher Rentenbeginn zählt?
Grundsätzlich ist weiterhin der tatsächliche ursprüngliche Rentenbeginn maßgeblich. Das Jahr des späteren Zuzugs nach Deutschland ersetzt den ursprünglichen Rentenbeginn nicht automatisch.
Muss die 13. AHV-Rente in Deutschland versteuert werden?
Bei deutschem Wohnsitz gehört die ab 2026 ausgezahlte 13. AHV-Altersrente grundsätzlich ebenfalls zur steuerlich relevanten AHV-Leistung.
Wann wird die 13. AHV-Rente ausgezahlt?
Die erste 13. AHV-Altersrente wird im Dezember 2026 ausgezahlt. Danach erfolgt die zusätzliche Auszahlung grundsätzlich jährlich im Dezember.
Muss ich die AHV in Schweizer Franken in die deutsche Steuererklärung eintragen?
Die deutsche Einkommensteuer wird in Euro berechnet. Die Schweizer Bruttorente muss deshalb nachvollziehbar von Schweizer Franken in Euro umgerechnet werden.
Wird eine Schweizer Pensionskasse genauso besteuert wie die AHV?
Nein. Die AHV gehört zur staatlichen ersten Säule. Bei einer Schweizer Pensionskasse müssen insbesondere Obligatorium, Überobligatorium, Art der Vorsorgeeinrichtung und Art der Auszahlung gesondert untersucht werden.
Muss ich Schweizer Steuer auf die AHV anrechnen?
Soweit das DBA Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht für die betreffende AHV-Leistung zuweist, besteht grundsätzlich kein zusätzliches Schweizer Besteuerungsrecht. Eine etwaige Schweizer Belastung sollte daher zunächst auf ihre Erstattungsfähigkeit geprüft werden.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

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