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Fachartikel

Anleihen · Zinsen · Zerobonds · Floater · Stückzinsen

Schweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Schweizer Anleihen hält, muss laufende Zinsen, Veräußerungen, Rückzahlungen und gegebenenfalls Schweizer Verrechnungssteuer nach deutschen Regeln einordnen. Je nach Instrument unterscheiden sich festverzinsliche Anleihen, variabel verzinsliche Bonds, Zerobonds, Diskontanleihen und strukturierte Schuldverschreibungen deutlich in ihrer wirtschaftlichen Funktionsweise – steuerlich werden sie jedoch regelmäßig als Kapitalforderungen nach § 20 EStG behandelt.

Grundsatz

Für Deutschland ist die Anleihe regelmäßig eine Kapitalforderung

Bei deutschem Wohnsitz unterliegen Erträge aus Schweizer Anleihen grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Laufende Zinszahlungen werden regelmäßig als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.

Auch der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf, der Einlösung oder der Rückzahlung einer Anleihe kann steuerlich relevant sein. Entscheidend ist dabei nicht nur die Bezeichnung des Produkts, sondern seine wirtschaftliche und rechtliche Ausgestaltung.

Bei einem Schweizer Depot kommt hinzu, dass die ausländische Bank regelmäßig keinen vollständigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug vornimmt. Die Beträge müssen daher häufig im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung selbst aufbereitet werden.

Steuerliche Systematik

Kupon, Kursgewinn und Rückzahlung getrennt erfassen

Eine Anleihe kann steuerlich mehrere Komponenten enthalten. Gerade bei ausländischen Depots sollte nicht nur auf den von der Bank ausgewiesenen „Zinsertrag“ geschaut werden.

  • laufende Zinszahlungen
  • Stückzinsen bei Kauf oder Verkauf
  • Gewinn oder Verlust aus Veräußerung
  • Gewinn oder Verlust bei Rückzahlung
  • Währungseffekte in der Euro-Berechnung
  • ausländische Quellen- oder Verrechnungssteuer

Anleihearten

Nicht jede Anleihe zahlt Zinsen auf dieselbe Weise

FIX

Festverzinsliche Anleihe

Der Kupon wird für die Laufzeit oder einen festen Zeitraum im Voraus festgelegt. Steuerlich fallen die gezahlten Kupons regelmäßig als laufende Kapitalerträge an.

FLT

Variabel verzinsliche Anleihe

Der Zinssatz wird regelmäßig neu bestimmt, etwa anhand eines Referenzzinssatzes zuzüglich Marge. Für die Besteuerung ist die tatsächlich zugeflossene Zinszahlung maßgeblich.

ZERO

Zerobond

Es gibt regelmäßig keinen laufenden Kupon. Die Rendite entsteht vor allem aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis und Rückzahlungs- oder Verkaufspreis.

DISC

Diskontanleihe

Die Anleihe wird unter dem Rückzahlungsbetrag ausgegeben und kann zusätzlich einen niedrigen Kupon haben. Zins- und Kurskomponente müssen sauber auseinandergehalten werden.

Laufende Zinsen

Feste und variable Kupons werden bei Zufluss besteuert

Bei einer klassischen Schweizer Obligation wird der laufende Kupon regelmäßig als Kapitalertrag erfasst. Ob der Zinssatz fest oder variabel ist, ändert an dieser Grundlogik zunächst nichts.

Fix

Fester Kupon

Beispiel: 3 % p.a. auf CHF 100.000 Nominalwert. Die jährliche Zinszahlung wird im Zuflussjahr als Kapitalertrag berücksichtigt.

Float

Variabler Kupon

Beispiel: SARON oder anderer Referenzzins plus feste Marge. Maßgeblich ist die tatsächlich festgestellte und ausgezahlte Zinskomponente.

Der Schweizer Bankreport ist nur Ausgangspunkt

Entscheidend für die deutsche Steuererklärung sind die nach deutschem Recht ermittelten Erträge. Bezeichnungen oder steuerliche Kategorien des Schweizer Bankreports müssen nicht mit der deutschen Einordnung übereinstimmen.

Zerobonds

Beim Zerobond entsteht die Rendite typischerweise erst bei Verkauf oder Rückzahlung

Ein Zerobond zahlt regelmäßig keinen laufenden Kupon. Die wirtschaftliche Verzinsung steckt stattdessen in der Differenz zwischen dem niedrigen Anschaffungspreis und dem höheren Verkaufspreis oder Rückzahlungsbetrag.

Für die deutsche Besteuerung wird deshalb regelmäßig auf den realisierten Unterschiedsbetrag abgestellt. Das kann bei Fälligkeit der Anleihe oder bei einem vorherigen Verkauf geschehen.

Merkmal Festverzinsliche Anleihe Zerobond
Laufende Zahlung regelmäßiger Kupon regelmäßig keine laufende Zinszahlung
Renditequelle Kupon + möglicher Kursgewinn vor allem Differenz zwischen Kauf und Verkauf/Tilgung
Besteuerungszeitpunkt Kupon bei Zufluss; Kursgewinn bei Realisierung regelmäßig bei Verkauf oder Rückzahlung
Stückzinsen typischerweise relevant bei reinem Zerobond regelmäßig keine klassischen Stückzinsen

Stückzinsen

Kauf oder Verkauf zwischen zwei Zinsterminen

Wird eine klassische Anleihe zwischen zwei Kuponterminen übertragen, vergütet der Käufer dem Verkäufer häufig den aufgelaufenen Zinsanteil seit dem letzten Zinstermin. Dieser Betrag wird als Stückzins bezeichnet.

Für den Verkäufer sind vereinnahmte Stückzinsen grundsätzlich steuerlich relevante Kapitalerträge. Beim Erwerber werden gezahlte Stückzinsen nach den deutschen Regeln als negative Kapitaleinnahmen berücksichtigt.

Stückzinsen nicht mit dem Kaufpreis vermischen

Schweizer Depotabrechnungen sollten darauf geprüft werden, ob Stückzinsen separat ausgewiesen sind. Für die deutsche Besteuerung werden sie grundsätzlich anders behandelt als der reine Anschaffungspreis der Anleihe.

Verkauf und Tilgung

Auch die Rückzahlung zum Laufzeitende kann einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen

Bei Anleihen ist nicht nur ein Börsenverkauf relevant. Auch Einlösung und Rückzahlung werden für Zwecke des § 20 EStG grundsätzlich wie eine Veräußerung behandelt.

Hat der Anleger die Anleihe beispielsweise unter pari erworben und erhält bei Fälligkeit 100 % des Nominalbetrags zurück, kann die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen.

SELL

Verkauf vor Fälligkeit

Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und unmittelbar zuordenbarer Kosten bestimmt grundsätzlich den steuerlichen Gewinn oder Verlust.

PAR

Rückzahlung zu pari

Auch bei 100-%-Tilgung kann ein Gewinn entstehen, wenn die Anleihe zuvor unter 100 % erworben wurde.

LOSS

Kursverlust / Ausfall

Verluste aus Kapitalforderungen können grundsätzlich im System der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Bei Ausfall oder wertlosen Forderungen ist die konkrete Realisierung zu prüfen.

Fremdwährung

CHF-Anleihen müssen für die deutsche Steuer in Euro gerechnet werden

Bei einer in Schweizer Franken denominierten Anleihe reicht es nicht aus, den Gewinn oder Verlust nur in CHF zu bestimmen. Für die deutsche Steuerberechnung müssen Anschaffung, Zinszuflüsse, Verkauf oder Rückzahlung in Euro bewertet werden.

Dadurch können Wechselkursbewegungen den in Deutschland steuerpflichtigen Kapitalgewinn erhöhen oder vermindern, obwohl der Kurs der Anleihe in CHF unverändert geblieben ist.

Währungsgewinn ist häufig Teil des Kapitalergebnisses

Bei einer in Fremdwährung gehaltenen Kapitalforderung wird der steuerliche Veräußerungs- oder Rückzahlungsgewinn aus den in Euro ermittelten Anschaffungs- und Veräußerungswerten abgeleitet.

Sonderformen

Wandelanleihen, CoCos und strukturierte Schuldverschreibungen gesondert prüfen

Nicht jede als „Bond“ bezeichnete Anlage ist steuerlich eine einfache festverzinsliche Kapitalforderung. Zusätzliche Rechte, Wandlungsmechanismen oder derivative Komponenten können die Einordnung beeinflussen.

CONV

Wandelanleihen

Neben dem Zinsanspruch besteht ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungspflicht in Eigenkapital. Erwerb, Wandlung und spätere Aktienposition müssen getrennt betrachtet werden.

CoCo

Contingent Convertible Bonds

Bei bestimmten Ereignissen kann eine Wandlung oder Verlustbeteiligung eintreten. Die konkrete Produktstruktur ist entscheidend.

STR

Strukturierte Notes

Ist die Rückzahlung an Aktienkurse, Indizes, Rohstoffe oder andere Basiswerte gekoppelt, kann eine weitergehende steuerliche Analyse erforderlich sein.

Schweizer Verrechnungssteuer

Bei Schweizer Obligationenzinsen kann ein Schweizer Steuerabzug entstehen

Schweizer Verrechnungssteuer kann insbesondere auf Zinsen bestimmter von Schweizer Inländern ausgegebener Obligationen erhoben werden. Der gesetzliche Satz der Verrechnungssteuer beträgt grundsätzlich 35 % auf steuerbaren Kapitalerträgen.

Bei deutschem Wohnsitz muss anschließend geprüft werden, welcher Teil nach dem DBA Deutschland–Schweiz in der Schweiz verbleiben darf, welcher Teil zurückgefordert werden kann und welcher verbleibende Betrag in Deutschland anrechenbar ist.

35 % Einbehalt bedeutet nicht 35 % endgültige Steuer

Der Bruttoeinbehalt ist nicht automatisch der in Deutschland anrechenbare Steuerbetrag. Rückforderungsansprüche gegenüber der Schweiz müssen vor der deutschen Anrechnung berücksichtigt werden.

Deutsche Steuererklärung

Schweizer Anleihen gehören regelmäßig in die Anlage KAP

Werden Schweizer Anleihen über eine ausländische Depotbank gehalten, liegt häufig kein vollständiger deutscher Kapitalertragsteuerabzug vor. Laufende Zinsen, Stückzinsen, Veräußerungs- und Rückzahlungsgewinne müssen daher regelmäßig im Rahmen der deutschen Veranlagung erklärt werden.

KAP

Anlage KAP

Zinsen, Gewinne und Verluste aus ausländischen Anleihen werden grundsätzlich im Bereich der Kapitalerträge erfasst.

Tax

Ausländische Steuer

Schweizer Verrechnungssteuer ist auf Rückforderung und deutsche Anrechnung zu überprüfen.

Docs

Nachweise

Kaufabrechnungen, Kuponabrechnungen, Verkaufs- und Tilgungsbelege sowie Banksteuerreports sollten aufbewahrt werden.

Schweizer Bankunterlagen vollständig sichern

Besonders wichtig sind historische Anschaffungskosten, Stückzinsangaben, Fremdwährungsbeträge, Verrechnungssteuer und die genaue Produktbezeichnung beziehungsweise ISIN.

Abgrenzung

Anleihe ist nicht gleich Fonds, ETF oder Zertifikat

Bond

Direkte Anleihe

Direkte Forderung gegenüber dem Emittenten. Grundsätzlich § 20 EStG als Kapitalforderung.

ETF

Anleihefonds / Bond-ETF

Kein Direktinvestment in einzelne Bonds, sondern Investmentfondsanteil. Hier gelten grundsätzlich die Regeln des Investmentsteuergesetzes.

Cert

Zertifikate / Notes

Schuldverschreibungen mit besonderen Rückzahlungsmechanismen. Die konkrete Struktur entscheidet über die steuerliche Behandlung.

Häufige Fragen

Schweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz

Wie werden Zinsen aus einer Schweizer Anleihe in Deutschland besteuert?
Laufende Kuponzahlungen werden grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Bei ausländischer Depotführung müssen sie regelmäßig in der deutschen Steuererklärung erfasst werden.
Macht es steuerlich einen Unterschied, ob der Kupon fest oder variabel ist?
Für die grundsätzliche Einordnung als Kapitalertrag regelmäßig nicht. Bei einem Floater verändert sich lediglich die Höhe der jeweiligen Zinszahlung entsprechend der vertraglich vereinbarten Referenzgröße.
Wie wird ein Zerobond besteuert?
Da regelmäßig kein laufender Kupon gezahlt wird, entsteht der steuerlich relevante Ertrag typischerweise beim Verkauf oder bei der Rückzahlung aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Erlös.
Was sind Stückzinsen?
Stückzinsen sind die bis zum Verkaufstag aufgelaufenen Zinsen, die der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum reinen Kurswert vergütet. Sie werden steuerlich gesondert behandelt.
Ist die Rückzahlung einer Anleihe steuerfrei, wenn sie nur zum Nennwert erfolgt?
Nicht zwingend. Wurde die Anleihe beispielsweise unter dem Nennwert gekauft, kann die Rückzahlung zum Nennwert einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen.
Was gilt bei einer CHF-Anleihe?
Für die deutsche Besteuerung müssen die maßgeblichen Beträge in Euro bestimmt werden. Wechselkursbewegungen können daher den deutschen steuerlichen Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Wird auf Schweizer Obligationenzinsen Verrechnungssteuer erhoben?
Auf Zinsen bestimmter von Schweizer Inländern ausgegebener Obligationen kann Schweizer Verrechnungssteuer erhoben werden. Bei deutschem Wohnsitz sind anschließend DBA-Rückerstattung und deutsche Steueranrechnung zu koordinieren.
Gilt für einen Anleihe-ETF dasselbe wie für eine direkte Anleihe?
Nein. Ein Anleihefonds oder Bond-ETF ist ein Investmentfondsanteil. Dafür gelten grundsätzlich die Regeln des deutschen Investmentsteuerrechts und nicht lediglich die Regeln einer direkten Kapitalforderung.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

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Wir prüfen Kuponzahlungen, Zerobonds, Floater, Stückzinsen, Fremdwährung, Verkauf und Tilgung, Schweizer Verrechnungssteuer sowie die richtige Abbildung in der deutschen Steuererklärung.

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