Fachartikel
Anleihen · Zinsen · Zerobonds · Floater · StückzinsenSchweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Schweizer Anleihen hält, muss laufende Zinsen, Veräußerungen, Rückzahlungen und gegebenenfalls Schweizer Verrechnungssteuer nach deutschen Regeln einordnen. Je nach Instrument unterscheiden sich festverzinsliche Anleihen, variabel verzinsliche Bonds, Zerobonds, Diskontanleihen und strukturierte Schuldverschreibungen deutlich in ihrer wirtschaftlichen Funktionsweise – steuerlich werden sie jedoch regelmäßig als Kapitalforderungen nach § 20 EStG behandelt.
Grundsatz
Für Deutschland ist die Anleihe regelmäßig eine Kapitalforderung
Bei deutschem Wohnsitz unterliegen Erträge aus Schweizer Anleihen grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Laufende Zinszahlungen werden regelmäßig als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.
Auch der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf, der Einlösung oder der Rückzahlung einer Anleihe kann steuerlich relevant sein. Entscheidend ist dabei nicht nur die Bezeichnung des Produkts, sondern seine wirtschaftliche und rechtliche Ausgestaltung.
Bei einem Schweizer Depot kommt hinzu, dass die ausländische Bank regelmäßig keinen vollständigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug vornimmt. Die Beträge müssen daher häufig im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung selbst aufbereitet werden.
Steuerliche Systematik
Kupon, Kursgewinn und Rückzahlung getrennt erfassen
Eine Anleihe kann steuerlich mehrere Komponenten enthalten. Gerade bei ausländischen Depots sollte nicht nur auf den von der Bank ausgewiesenen „Zinsertrag“ geschaut werden.
- laufende Zinszahlungen
- Stückzinsen bei Kauf oder Verkauf
- Gewinn oder Verlust aus Veräußerung
- Gewinn oder Verlust bei Rückzahlung
- Währungseffekte in der Euro-Berechnung
- ausländische Quellen- oder Verrechnungssteuer
Anleihearten
Nicht jede Anleihe zahlt Zinsen auf dieselbe Weise
Festverzinsliche Anleihe
Der Kupon wird für die Laufzeit oder einen festen Zeitraum im Voraus festgelegt. Steuerlich fallen die gezahlten Kupons regelmäßig als laufende Kapitalerträge an.
Variabel verzinsliche Anleihe
Der Zinssatz wird regelmäßig neu bestimmt, etwa anhand eines Referenzzinssatzes zuzüglich Marge. Für die Besteuerung ist die tatsächlich zugeflossene Zinszahlung maßgeblich.
Zerobond
Es gibt regelmäßig keinen laufenden Kupon. Die Rendite entsteht vor allem aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis und Rückzahlungs- oder Verkaufspreis.
Diskontanleihe
Die Anleihe wird unter dem Rückzahlungsbetrag ausgegeben und kann zusätzlich einen niedrigen Kupon haben. Zins- und Kurskomponente müssen sauber auseinandergehalten werden.
Laufende Zinsen
Feste und variable Kupons werden bei Zufluss besteuert
Bei einer klassischen Schweizer Obligation wird der laufende Kupon regelmäßig als Kapitalertrag erfasst. Ob der Zinssatz fest oder variabel ist, ändert an dieser Grundlogik zunächst nichts.
Fester Kupon
Beispiel: 3 % p.a. auf CHF 100.000 Nominalwert. Die jährliche Zinszahlung wird im Zuflussjahr als Kapitalertrag berücksichtigt.
Variabler Kupon
Beispiel: SARON oder anderer Referenzzins plus feste Marge. Maßgeblich ist die tatsächlich festgestellte und ausgezahlte Zinskomponente.
Der Schweizer Bankreport ist nur Ausgangspunkt
Entscheidend für die deutsche Steuererklärung sind die nach deutschem Recht ermittelten Erträge. Bezeichnungen oder steuerliche Kategorien des Schweizer Bankreports müssen nicht mit der deutschen Einordnung übereinstimmen.
Zerobonds
Beim Zerobond entsteht die Rendite typischerweise erst bei Verkauf oder Rückzahlung
Ein Zerobond zahlt regelmäßig keinen laufenden Kupon. Die wirtschaftliche Verzinsung steckt stattdessen in der Differenz zwischen dem niedrigen Anschaffungspreis und dem höheren Verkaufspreis oder Rückzahlungsbetrag.
Für die deutsche Besteuerung wird deshalb regelmäßig auf den realisierten Unterschiedsbetrag abgestellt. Das kann bei Fälligkeit der Anleihe oder bei einem vorherigen Verkauf geschehen.
| Merkmal | Festverzinsliche Anleihe | Zerobond |
|---|---|---|
| Laufende Zahlung | regelmäßiger Kupon | regelmäßig keine laufende Zinszahlung |
| Renditequelle | Kupon + möglicher Kursgewinn | vor allem Differenz zwischen Kauf und Verkauf/Tilgung |
| Besteuerungszeitpunkt | Kupon bei Zufluss; Kursgewinn bei Realisierung | regelmäßig bei Verkauf oder Rückzahlung |
| Stückzinsen | typischerweise relevant | bei reinem Zerobond regelmäßig keine klassischen Stückzinsen |
Stückzinsen
Kauf oder Verkauf zwischen zwei Zinsterminen
Wird eine klassische Anleihe zwischen zwei Kuponterminen übertragen, vergütet der Käufer dem Verkäufer häufig den aufgelaufenen Zinsanteil seit dem letzten Zinstermin. Dieser Betrag wird als Stückzins bezeichnet.
Für den Verkäufer sind vereinnahmte Stückzinsen grundsätzlich steuerlich relevante Kapitalerträge. Beim Erwerber werden gezahlte Stückzinsen nach den deutschen Regeln als negative Kapitaleinnahmen berücksichtigt.
Stückzinsen nicht mit dem Kaufpreis vermischen
Schweizer Depotabrechnungen sollten darauf geprüft werden, ob Stückzinsen separat ausgewiesen sind. Für die deutsche Besteuerung werden sie grundsätzlich anders behandelt als der reine Anschaffungspreis der Anleihe.
Verkauf und Tilgung
Auch die Rückzahlung zum Laufzeitende kann einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen
Bei Anleihen ist nicht nur ein Börsenverkauf relevant. Auch Einlösung und Rückzahlung werden für Zwecke des § 20 EStG grundsätzlich wie eine Veräußerung behandelt.
Hat der Anleger die Anleihe beispielsweise unter pari erworben und erhält bei Fälligkeit 100 % des Nominalbetrags zurück, kann die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen.
Verkauf vor Fälligkeit
Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und unmittelbar zuordenbarer Kosten bestimmt grundsätzlich den steuerlichen Gewinn oder Verlust.
Rückzahlung zu pari
Auch bei 100-%-Tilgung kann ein Gewinn entstehen, wenn die Anleihe zuvor unter 100 % erworben wurde.
Kursverlust / Ausfall
Verluste aus Kapitalforderungen können grundsätzlich im System der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Bei Ausfall oder wertlosen Forderungen ist die konkrete Realisierung zu prüfen.
Fremdwährung
CHF-Anleihen müssen für die deutsche Steuer in Euro gerechnet werden
Bei einer in Schweizer Franken denominierten Anleihe reicht es nicht aus, den Gewinn oder Verlust nur in CHF zu bestimmen. Für die deutsche Steuerberechnung müssen Anschaffung, Zinszuflüsse, Verkauf oder Rückzahlung in Euro bewertet werden.
Dadurch können Wechselkursbewegungen den in Deutschland steuerpflichtigen Kapitalgewinn erhöhen oder vermindern, obwohl der Kurs der Anleihe in CHF unverändert geblieben ist.
Währungsgewinn ist häufig Teil des Kapitalergebnisses
Bei einer in Fremdwährung gehaltenen Kapitalforderung wird der steuerliche Veräußerungs- oder Rückzahlungsgewinn aus den in Euro ermittelten Anschaffungs- und Veräußerungswerten abgeleitet.
Sonderformen
Wandelanleihen, CoCos und strukturierte Schuldverschreibungen gesondert prüfen
Nicht jede als „Bond“ bezeichnete Anlage ist steuerlich eine einfache festverzinsliche Kapitalforderung. Zusätzliche Rechte, Wandlungsmechanismen oder derivative Komponenten können die Einordnung beeinflussen.
Wandelanleihen
Neben dem Zinsanspruch besteht ein Wandlungsrecht oder eine Wandlungspflicht in Eigenkapital. Erwerb, Wandlung und spätere Aktienposition müssen getrennt betrachtet werden.
Contingent Convertible Bonds
Bei bestimmten Ereignissen kann eine Wandlung oder Verlustbeteiligung eintreten. Die konkrete Produktstruktur ist entscheidend.
Strukturierte Notes
Ist die Rückzahlung an Aktienkurse, Indizes, Rohstoffe oder andere Basiswerte gekoppelt, kann eine weitergehende steuerliche Analyse erforderlich sein.
Schweizer Verrechnungssteuer
Bei Schweizer Obligationenzinsen kann ein Schweizer Steuerabzug entstehen
Schweizer Verrechnungssteuer kann insbesondere auf Zinsen bestimmter von Schweizer Inländern ausgegebener Obligationen erhoben werden. Der gesetzliche Satz der Verrechnungssteuer beträgt grundsätzlich 35 % auf steuerbaren Kapitalerträgen.
Bei deutschem Wohnsitz muss anschließend geprüft werden, welcher Teil nach dem DBA Deutschland–Schweiz in der Schweiz verbleiben darf, welcher Teil zurückgefordert werden kann und welcher verbleibende Betrag in Deutschland anrechenbar ist.
35 % Einbehalt bedeutet nicht 35 % endgültige Steuer
Der Bruttoeinbehalt ist nicht automatisch der in Deutschland anrechenbare Steuerbetrag. Rückforderungsansprüche gegenüber der Schweiz müssen vor der deutschen Anrechnung berücksichtigt werden.
Deutsche Steuererklärung
Schweizer Anleihen gehören regelmäßig in die Anlage KAP
Werden Schweizer Anleihen über eine ausländische Depotbank gehalten, liegt häufig kein vollständiger deutscher Kapitalertragsteuerabzug vor. Laufende Zinsen, Stückzinsen, Veräußerungs- und Rückzahlungsgewinne müssen daher regelmäßig im Rahmen der deutschen Veranlagung erklärt werden.
Anlage KAP
Zinsen, Gewinne und Verluste aus ausländischen Anleihen werden grundsätzlich im Bereich der Kapitalerträge erfasst.
Ausländische Steuer
Schweizer Verrechnungssteuer ist auf Rückforderung und deutsche Anrechnung zu überprüfen.
Nachweise
Kaufabrechnungen, Kuponabrechnungen, Verkaufs- und Tilgungsbelege sowie Banksteuerreports sollten aufbewahrt werden.
Schweizer Bankunterlagen vollständig sichern
Besonders wichtig sind historische Anschaffungskosten, Stückzinsangaben, Fremdwährungsbeträge, Verrechnungssteuer und die genaue Produktbezeichnung beziehungsweise ISIN.
Abgrenzung
Anleihe ist nicht gleich Fonds, ETF oder Zertifikat
Direkte Anleihe
Direkte Forderung gegenüber dem Emittenten. Grundsätzlich § 20 EStG als Kapitalforderung.
Anleihefonds / Bond-ETF
Kein Direktinvestment in einzelne Bonds, sondern Investmentfondsanteil. Hier gelten grundsätzlich die Regeln des Investmentsteuergesetzes.
Zertifikate / Notes
Schuldverschreibungen mit besonderen Rückzahlungsmechanismen. Die konkrete Struktur entscheidet über die steuerliche Behandlung.
Häufige Fragen
Schweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz
Wie werden Zinsen aus einer Schweizer Anleihe in Deutschland besteuert?
Macht es steuerlich einen Unterschied, ob der Kupon fest oder variabel ist?
Wie wird ein Zerobond besteuert?
Was sind Stückzinsen?
Ist die Rückzahlung einer Anleihe steuerfrei, wenn sie nur zum Nennwert erfolgt?
Was gilt bei einer CHF-Anleihe?
Wird auf Schweizer Obligationenzinsen Verrechnungssteuer erhoben?
Gilt für einen Anleihe-ETF dasselbe wie für eine direkte Anleihe?
Weiterführendes Fachwissen
Schweizer Zinsen und Kapitalanlagen
Schweizer Zinsen bei deutschem Wohnsitz
Bankkonten, Festgeld, Anleihen und weitere Zinsanlagen aus deutscher Sicht.
Kapitalanlagen & Quellensteuern
Aktien, Zinsen, Fonds, Depots und Schweizer Verrechnungssteuer.
Schweizer Fonds und ETFs bei deutschem Wohnsitz
Abgrenzung zum direkten Bond-Investment und deutsches Investmentsteuerrecht.
Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
Einordnung ausländischer Einkünfte, Anlagen und Steueranrechnung.
Ausländische Depots in der Anlage KAP
Kapitalerträge aus ausländischen Banken und Brokerdepots richtig erklären.
Schweizer Kapitalanlagen nach Zuzug nach Deutschland
Depotbestände, Anschaffungskosten und Erträge nach Beginn der deutschen Steuerpflicht.
Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie halten Schweizer Anleihen bei deutschem Wohnsitz?
Wir prüfen Kuponzahlungen, Zerobonds, Floater, Stückzinsen, Fremdwährung, Verkauf und Tilgung, Schweizer Verrechnungssteuer sowie die richtige Abbildung in der deutschen Steuererklärung.
Anleihen steuerlich prüfen lassen