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Situation

Fonds · ETFs · Investmentsteuer

Schweizer Fonds und ETFs bei Wohnsitz in Deutschland

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Fonds oder ETFs über ein Schweizer Depot hält, muss diese Anlagen nach dem deutschen Investmentsteuerrecht beurteilen. Entscheidend sind insbesondere Fondsqualifikation, Ausschüttungen, Vorabpauschale, Teilfreistellung und Veräußerungsgewinne. Schweizer Steuerreports und Bankabrechnungen liefern wichtige Daten, ersetzen aber nicht die deutsche Steuerberechnung.

Überblick

Für Deutschland zählt die steuerliche Fondsqualifikation – nicht der Depotstandort

Bei deutscher Steueransässigkeit werden auch Fonds und ETFs in einem Schweizer Depot nach den deutschen Regeln des Investmentsteuergesetzes besteuert.

Der Umstand, dass die Depotbank in der Schweiz sitzt, macht einen Fonds weder zu einem Schweizer Fonds noch führt er dazu, dass ausschließlich Schweizer Steuerrecht gilt.

Entscheidend sind vielmehr die konkrete Anlage, ihre steuerliche Fondsqualifikation und die beim Anleger verwirklichten Investmenterträge.

Umgekehrter Fall: deutsche Fonds bei Schweizer Wohnsitz

TaxRep Schweiz behandelt Fonds und ETFs bei Schweizer Wohnsitz mit Schweizer steuerbarem Ertrag, Steuerwert, Thesaurierungen und Vermögenssteuer.

Schweizer Perspektive

Deutsches Investmentsteuerrecht

Fondsbesteuerung besteht aus mehreren getrennten Komponenten

Für deutsche Steuerzwecke wird nicht einfach der im Schweizer Steuerreport ausgewiesene Gesamtertrag übernommen.

Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen sind nach dem Investmentsteuergesetz gesondert zu beurteilen.

  • Ausschüttungen
  • Vorabpauschalen
  • Veräußerungsgewinne
  • Teilfreistellungen
  • bereits versteuerte Vorabpauschalen
  • ausländische Quellensteuern
  • deutsche Steuerdeklaration

Fondsqualifikation

Die steuerliche Einordnung des Fonds bestimmt wesentliche Teile der deutschen Besteuerung

Vor der Berechnung von Ausschüttung, Vorabpauschale oder Verkauf muss zunächst geklärt werden, wie die jeweilige Anlage nach dem deutschen Investmentsteuergesetz einzuordnen ist.

01

Investmentfonds?

Prüfen, ob die Anlage überhaupt dem Investmentsteuergesetz unterliegt.

02

Aktienfonds?

Die Aktienquote kann für eine Teilfreistellung entscheidend sein.

03

Mischfonds?

Mischfonds können einer anderen Teilfreistellung unterliegen als Aktienfonds.

04

Andere Fondsart?

Immobilienfonds oder andere Fondsstrukturen können wiederum eigenen Regeln folgen.

„ETF“ ist keine eigene deutsche Steuerklasse

Die Bezeichnung ETF beschreibt insbesondere die börsengehandelte Fondsstruktur. Für die deutsche Teilfreistellung ist dagegen die steuerliche Fondsqualifikation und insbesondere die Anlagepolitik relevant.

Laufende Besteuerung

Ausschüttender und thesaurierender Fonds werden nicht identisch behandelt

Ausschüttender Fonds

Tatsächliche Ausschüttungen sind Investmenterträge und werden nach den deutschen Investmentsteuerregeln erfasst.

Thesaurierender Fonds

Auch ohne Ausschüttung kann eine Vorabpauschale als steuerpflichtiger Investmentertrag entstehen.

Teilfreistellung

Je nach Fondsqualifikation kann ein Teil bestimmter Investmenterträge steuerfrei bleiben.

Späterer Verkauf

Beim Verkauf müssen insbesondere Anschaffungskosten und bereits angesetzte Vorabpauschalen berücksichtigt werden.

Ausschüttungen sind nur ein Teil der Fondsbesteuerung

Anders als bei einer unmittelbar gehaltenen Schweizer Aktie lässt sich die Fondsbesteuerung nicht sinnvoll auf die einzelne Ausschüttung reduzieren. Vorabpauschale, Teilfreistellung und späterer Verkauf gehören zur selben investmentsteuerlichen Systematik.

Schweizer Depotbank

Die Schweizer Bank liefert Daten – nicht zwingend die deutsche Steuerberechnung

Schweizer Bankunterlagen sind eine wichtige Grundlage für die deutsche Steuererklärung.

Die dort ausgewiesenen Erträge, steuerlichen Werte oder Gewinne werden jedoch regelmäßig nach Schweizer Systematik ermittelt. Sie können deshalb nicht ungeprüft in die deutsche Erklärung übernommen werden.

Ausschüttungen

Bruttobetrag, Zahltermin und Steuerabzüge je Fondsposition dokumentieren.

Transaktionshistorie

Käufe, Verkäufe und Depotüberträge für die deutsche Steuerhistorie sichern.

Fondsinformationen

ISIN, Anteilsklasse, Fondsdomizil und Anlagepolitik müssen identifizierbar sein.

Währung

CHF- und andere Fremdwährungsbeträge müssen für deutsche Zwecke in Euro aufbereitet werden.

Der Schweizer Steuerwert ist kein deutscher Steuerwert

Schweizer Steuerwerte und Schweizer steuerbare Erträge dienen primär der Schweizer Deklaration. Für Deutschland gelten die Regelungen des deutschen Investmentsteuerrechts.

Typische Fragen

Was bei Fonds und ETFs in einem Schweizer Depot häufig geklärt werden muss

Muss ich Fonds im Schweizer Depot in Deutschland versteuern?

Ja. Bei deutscher Steueransässigkeit unterliegen auch Investmenterträge aus einem Schweizer Depot grundsätzlich der deutschen Besteuerung.

Was gilt bei thesaurierenden ETFs?

Neben einem späteren Verkauf kann insbesondere die deutsche Vorabpauschale relevant sein.

Was gilt bei ausschüttenden Fonds?

Ausschüttungen werden als Investmenterträge nach deutschem Investmentsteuerrecht beurteilt.

Wann gilt eine Teilfreistellung?

Das hängt insbesondere von der steuerlichen Fondsqualifikation und den gesetzlichen Anlagequoten ab.

Ist jeder ETF automatisch ein Aktienfonds?

Nein. Die ETF-Struktur allein entscheidet nicht über die deutsche Fondsqualifikation.

Was gilt für ETFs mit Sitz in Irland oder Luxemburg?

Das Fondsdomizil ist vom Standort der Schweizer Depotbank zu unterscheiden.

Wie wird ein Fondsverkauf behandelt?

Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Vorabpauschalen und Teilfreistellung müssen zusammengeführt werden.

Was passiert beim Depotübertrag nach Deutschland?

Historische Anschaffungsdaten und bisherige Steuerhistorie sollten vollständig erhalten bleiben.

Was gilt nach einem Zuzug aus der Schweiz?

Ab Beginn der deutschen Steuerpflicht sind fortgeführte Fondspositionen nach deutschem Investmentsteuerrecht zu behandeln.

Kann ich den Schweizer Steuerreport einfach übernehmen?

Regelmäßig nein. Er ist eine wichtige Datengrundlage, muss aber für deutsche Steuerzwecke geprüft und gegebenenfalls neu aufbereitet werden.

Checkliste

Unterlagen für Schweizer Fonds und ETFs bei deutschem Wohnsitz

Fondsidentifikation

ISIN, Fondsname, Anteilsklasse, Währung und Fondsdomizil.

ISIN Fonds

Depotbestand

Stückzahlen, Jahresbestände, Käufe und Verkäufe.

Depot Bestand

Ausschüttungen

Bruttoausschüttungen, Zahltermine und einbehaltene Steuern.

Ertrag Ausschüttung

Anschaffungskosten

Historische Kaufabrechnungen, Einstandsdaten und Depotüberträge.

Kauf Einstand

Fondsinformationen

Factsheets, Anlagebedingungen, Aktienquote und Fondskategorie.

Quote Qualifikation

Steuerreports

Schweizer Jahressteuerreport, Erträgnisaufstellung und Einzelabrechnungen.

Bank Report

Vertiefung

Fünf Fachartikel zu Schweizer Fonds und ETFs

Die Vertiefungen behandeln bewusst nur eigenständige steuerliche Fragen: Vorabpauschale, Teilfreistellung, Veräußerung, Depotübertrag und Zuzug nach Deutschland.

Vorabpauschale bei ETF im Schweizer Depot

Basiszins, Basisertrag, Ausschüttungen, Teilfreistellung und deutsche Besteuerung thesaurierender Fondspositionen.

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Teilfreistellung bei Schweizer Fonds und ETFs

Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, Anlagequoten und Nachweise für die deutsche Besteuerung.

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Fonds- und ETF-Verkauf aus Schweizer Depot in Deutschland versteuern

Anschaffungskosten, Veräußerungsgewinn, Vorabpauschalen, Teilfreistellung und Fremdwährungsdaten.

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Fondsdepot aus der Schweiz nach Deutschland übertragen

Historische Anschaffungskosten, Übertragungsdaten, Bankinformationen und Steuerhistorie sichern.

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Schweizer Fonds und ETFs nach Zuzug nach Deutschland

Beginn der deutschen Steuerpflicht, historische Anschaffungskosten, Vorabpauschale und künftige Investmentbesteuerung.

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Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in Deutschland und halten Fonds oder ETFs in einem Schweizer Depot?

Wir prüfen Fondsqualifikation, Ausschüttungen, Vorabpauschale, Teilfreistellungen, Veräußerungsgewinne, Schweizer Bankunterlagen, Depotüberträge und Zuzugssachverhalte nach deutschem Investmentsteuerrecht.

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