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Steuererklärung

Deutschland · Schweizer Einkünfte · DBA · Deklaration

Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Einkünfte aus der Schweiz erzielt, muss diese zunächst nach deutschem Steuerrecht einordnen. Erst anschließend wird nach dem DBA Deutschland–Schweiz geprüft, ob Deutschland besteuert, Schweizer Steuer anrechnet oder die Einkünfte freistellt und gegebenenfalls im Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Die deutsche Steuererklärung übernimmt daher nicht einfach die Werte aus Schweizer Lohnausweis, Steuerverzeichnis oder Veranlagung.

Grundsatz

Ausländische Einkünfte werden für deutsche Zwecke neu eingeordnet

Bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in Deutschland werden grundsätzlich auch Einkünfte aus der Schweiz in die deutsche steuerliche Prüfung einbezogen.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Schweizer Betrag in Deutschland nochmals besteuert wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und bestimmt zusammen mit dem deutschen Recht, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: deutsche Qualifikation → DBA-Zuordnung → deutsche Deklaration.

Deklarationssystematik

Vier Fragen vor jeder Eintragung

Die deutsche Erklärung ist das Ergebnis der steuerlichen Einordnung und nicht deren Ausgangspunkt. Dieselbe Schweizer Zahlung kann je nach Sachverhalt vollständig steuerpflichtig, anrechnungsbegünstigt, freigestellt oder nur progressionswirksam sein.

  • Welche Einkunftsart liegt nach deutschem Recht vor?
  • Welcher Staat darf nach dem DBA besteuern?
  • Wie vermeidet Deutschland die Doppelbesteuerung?
  • In welcher deutschen Anlage wird der Betrag erklärt?

DBA-Methode

Besteuerung, Anrechnung und Freistellung unterscheiden

DE

Deutschland besteuert

Deutschland hat das Besteuerungsrecht oder darf als Ansässigkeitsstaat besteuern. Die Einkünfte werden nach deutschem Recht ermittelt.

Credit

Steueranrechnung

Darf auch die Schweiz besteuern, kann die endgültig verbleibende Schweizer Steuer im Rahmen der einschlägigen deutschen Regeln angerechnet werden.

Exempt

Freistellung

Weist das DBA das Besteuerungsrecht der Schweiz zu und sieht Deutschland eine Freistellung vor, kann die Einkunft dennoch für den Progressionsvorbehalt relevant sein.

Eine in der Schweiz gezahlte Steuer entscheidet nicht über die deutsche Behandlung

Ob eine Schweizer Steuer zutreffend erhoben wurde, zurückgefordert werden kann oder in Deutschland anrechenbar ist, muss gesondert geprüft werden. Der bloße Schweizer Steuerabzug ersetzt keine DBA-Prüfung.

Deutsche Anlagen

Welche Anlage kann bei Schweizer Einkünften relevant sein?

Die erforderliche Anlage richtet sich nach der Einkunftsart. Die Anlage AUS ist keine universelle Ersatzanlage für sämtliche ausländischen Einkünfte.

Sachverhalt Typische deutsche Anlage Funktion
Schweizer Arbeitslohn Anlage N / Anlage N-AUS Arbeitslohn, Auslandstätigkeit, DBA-Freistellung und Arbeitstage.
Grenzgänger Anlage N / ggf. N-Gre Grenzgängerbezogene Angaben und Behandlung des Arbeitslohns.
Dividenden und Zinsen Anlage KAP Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug und anrechenbare ausländische Steuer.
Ausländische Investmentfonds Anlage KAP-INV Investmenterträge aus Fonds, die keinem inländischen Steuerabzug unterlagen.
Schweizer Immobilie Anlage V / ggf. Anlage AUS Deutsche Einkünfteermittlung sowie DBA- und Progressionsbehandlung.
AHV / ausländische Renten Anlage R-AUS / ggf. Anlage AUS Ausländische Rentenleistungen und gegebenenfalls DBA-Freistellung.
Betriebliche Schweizer Vorsorge je nach deutscher Qualifikation insbesondere R-AUS Die konkrete Anlage hängt von der deutschen Einordnung der Leistung ab.
Selbständige / gewerbliche Einkünfte Anlage S bzw. G / ggf. Anlage AUS Einkunftsart und internationale Steuerbehandlung.
Ausländische Steuer / DBA-Freistellung Anlage AUS, soweit einschlägig Anrechnung ausländischer Steuer, steuerfreie ausländische Einkünfte und Progressionsvorbehalt.

Kapitalerträge sind ein wichtiger Sonderfall

Ausländische Kapitalerträge werden bei Anwendung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht einfach über die Anlage AUS erklärt. Die relevanten Angaben erfolgen insbesondere über Anlage KAP bzw. bei ausländischen Investmentfonds über Anlage KAP-INV.

Arbeitslohn

Schweizer Arbeitslohn zuerst nach Art. 15 und Art. 15a DBA einordnen

Bei Arbeitslohn entscheidet nicht der Sitz des Arbeitgebers allein. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlichen Tätigkeitsorte, eine mögliche Grenzgängerregelung, Homeoffice-Tage und gegebenenfalls weitere besondere DBA-Regeln.

Erst nach dieser materiellen Aufteilung steht fest, welcher Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig, freigestellt oder für die Progression relevant ist.

N

Arbeitslohn

Die deutschen Angaben knüpfen an den nach deutschem Recht und DBA ermittelten Arbeitslohn an.

N-AUS

Auslandstätigkeit

Für im Ausland ausgeübte nichtselbständige Arbeit können zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich sein.

DBA

Freistellung

Nach DBA freigestellter Arbeitslohn kann in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Die Arbeitstagelogik gehört in den Arbeitscluster

Grenzgängerstatus, Homeoffice, tatsächliche Arbeitstage und Aufteilung des Arbeitslohns werden im Bereich Arbeit & Sozialversicherung vertieft. Hier geht es nur um die anschließende Deklaration.

Kapitalerträge

Schweizer Depotwerte müssen für die deutsche Erklärung aufbereitet werden

Bei einem Schweizer Depot fehlt regelmäßig der deutsche Kapitalertragsteuerabzug. Dividenden, Zinsen und Veräußerungsergebnisse müssen deshalb für deutsche Zwecke aus den Schweizer Bankunterlagen ermittelt werden.

Bei Investmentfonds gelten zusätzlich die deutschen Regeln des Investmentsteuergesetzes. Die Schweizer Bankabrechnung ist daher nicht automatisch eine deutsche Steuerbescheinigung.

KAP

Dividenden & Zinsen

Bruttoerträge und gegebenenfalls anrechenbare ausländische Steuer werden nach deutschem Recht aufbereitet.

KAP-INV

Investmentfonds

Bei ausländisch verwahrten Fonds können Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsergebnisse relevant sein.

CHF→EUR

Währungsumrechnung

Schweizer Frankenbeträge müssen für die deutsche Steuerberechnung sachgerecht in Euro umgerechnet werden.

Die Besteuerung des Depots gehört in den Kapitalanlagen-Cluster

Anschaffungskosten, Fondsbesteuerung, Veräußerungsgewinne, Dividenden und Schweizer Verrechnungssteuer werden im Bereich Kapitalanlagen & Quellensteuern materiell vertieft.

Immobilien

Schweizer Vermietung wird für Deutschland eigenständig ermittelt

Eine Schweizer Steuerveranlagung kann wichtige Ausgangsdaten liefern, ersetzt aber nicht die deutsche Einkünfteermittlung. Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen richten sich für deutsche Zwecke nach deutschem Steuerrecht.

Anschließend wird geprüft, welche Wirkung das DBA Deutschland–Schweiz auf die deutsche Besteuerung hat und ob die Einkünfte gegebenenfalls für den Progressionsvorbehalt relevant bleiben.

Schweizer Steuerwert ist nicht automatisch deutscher Steuerwert

Schweizer kantonale Werte, Eigenmietwerte oder steuerliche Abschreibungen können nicht ohne Prüfung für die deutsche Einkommensteuer übernommen werden.

Materielle Immobilienbesteuerung separat

Schweizer Besteuerungsrechte, Vermietung und Verkauf werden im Bereich Immobilien behandelt.

Vorsorge & Renten

AHV und Schweizer Vorsorgeleistungen werden nach deutschem Recht qualifiziert

Bei Schweizer Renten und Vorsorgeleistungen genügt die schweizerische Bezeichnung des Produkts nicht. Für die deutsche Steuererklärung muss zunächst bestimmt werden, mit welcher deutschen Vorsorge- oder Rentenkategorie die jeweilige Leistung vergleichbar ist.

Für ausländische Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen kann insbesondere die Anlage R-AUS relevant sein.

AHV

AHV

Die gesetzliche Schweizer Altersleistung ist nach deutschem Recht und DBA einzuordnen, bevor sie erklärt wird.

PK

Pensionskasse

Renten- und Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge benötigen eine gesonderte deutsche Qualifikation.

R-AUS

Deklaration

Die Anlage richtet sich nach der deutschen Qualifikation der konkreten ausländischen Leistung.

Die Vorsorgequalifikation gehört in den Vorsorge-Cluster

AHV, Pensionskasse, Freizügigkeitsleistungen und Säule 3a werden im Bereich Vorsorge & Renten materiell behandelt.

Unternehmen & Beteiligungen

Schweizer Beteiligungen können mehrere Einkunftsarten gleichzeitig auslösen

Eine Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH kann in der deutschen Steuererklärung unterschiedliche Sachverhalte auslösen: Dividenden, Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütungen, Veräußerungsgewinne und gegebenenfalls außensteuerrechtliche Tatbestände.

Diese Positionen dürfen nicht allein deshalb zusammengefasst werden, weil sie wirtschaftlich aus derselben Schweizer Gesellschaft stammen.

Div

Dividende

Beteiligungsertrag mit eigener deutscher und DBA-Behandlung.

Pay

Vergütung

Geschäftsführungs- oder Verwaltungsratsvergütung ist gesondert einzuordnen.

Sale

Veräußerung

Ein Anteilsverkauf folgt eigenen Regeln und kann insbesondere § 17 EStG berühren.

AStG

Außensteuerrecht

Je nach Struktur können zusätzliche außensteuerrechtliche Angaben erforderlich werden.

Gesellschaftsstruktur separat prüfen

Ort der Geschäftsleitung, Beteiligung, Dividenden und AStG werden im Bereich Unternehmen & Beteiligungen vertieft.

Schweizer Steuer

Einbehaltene Schweizer Steuer ist nicht automatisch vollständig anrechenbar

Vor einer deutschen Steueranrechnung ist zu prüfen, ob die Schweiz die erhobene Steuer nach dem DBA endgültig behalten darf oder ob ein Rückerstattungs- bzw. Ermäßigungsanspruch besteht.

Erst die nach den einschlägigen Regeln verbleibende ausländische Belastung kann im Rahmen der deutschen Anrechnungsvorschriften berücksichtigt werden.

01

Schweizer Abzug

Tatsächlich einbehaltene Quellen- oder Verrechnungssteuer feststellen.

02

DBA prüfen

Ermitteln, welchen Steuerbetrag die Schweiz endgültig behalten darf.

03

Deutschland

Verbleibende Steuer in der sachlich zutreffenden deutschen Anlage berücksichtigen.

Anlage AUS ist nicht bei jeder ausländischen Steuer die richtige Stelle

Insbesondere bei Kapitalerträgen bestehen eigene Deklarationsregeln. Die Eintragung der ausländischen Steuer muss deshalb anhand der Einkunftsart und der konkreten deutschen Anlage erfolgen.

Progressionsvorbehalt

Steuerfrei bedeutet nicht immer ohne Wirkung auf die deutsche Steuer

Bestimmte nach einem DBA in Deutschland freigestellte ausländische Einkünfte können bei der Ermittlung des Steuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt werden.

Dafür müssen die ausländischen Einkünfte grundsätzlich nach deutschen steuerlichen Maßstäben ermittelt werden. Ein Schweizer steuerlicher Gewinn oder Nettolohn ist daher nicht automatisch der deutsche Progressionsbetrag.

Eigenständiger Fachartikel

Die Berechnung und die unterschiedlichen Anwendungsfälle werden im Artikel Progressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften vertieft.

Nachweise

Welche Schweizer Unterlagen typischerweise benötigt werden

Lohn

Arbeitslohn

Lohnausweis, Quellensteuerabrechnungen, Arbeitsvertrag und Arbeitstagekalender.

Bank

Kapitalanlagen

Jahresauszüge, Steuerverzeichnis, Ertragsabrechnungen und Kaufbelege.

Haus

Immobilien

Mietabrechnungen, Kaufunterlagen, Finanzierung und laufende Kosten.

Rente

Vorsorge

AHV-Nachweise, Pensionskassenausweise, Leistungsabrechnungen und Vertragsunterlagen.

AG

Beteiligungen

Beteiligungsquote, Anschaffungskosten, Dividenden- und Vergütungsunterlagen.

Tax

Schweizer Steuer

Veranlagungen, Quellensteuerbelege, Verrechnungssteuer und Rückerstattungen.

FX

Währung

CHF-Beträge, Zahlungsdaten und verwendete Umrechnungskurse dokumentieren.

DBA

Ansässigkeit

Bei Zu- oder Wegzug Wohnsitzdaten und gegebenenfalls weitere Ansässigkeitsnachweise.

Prüfreihenfolge

Schweizer Einkünfte in acht Schritten deklarieren

01

Ansässigkeit

Deutschen Steuerzeitraum und DBA-Ansässigkeit bestimmen.

02

Einkunftsart

Schweizer Zahlung nach deutschem Steuerrecht qualifizieren.

03

Betrag

Einkünfte nach deutschen Ermittlungsvorschriften berechnen.

04

DBA

Besteuerungsrecht und Entlastungsmethode bestimmen.

05

CH-Steuer

Schweizer Steuer und mögliche Rückerstattung prüfen.

06

Anlage

Richtige deutsche Einkommensteueranlage auswählen.

07

Progression

Wirkung steuerfreier Schweizer Einkünfte prüfen.

08

Nachweise

Schweizer Unterlagen und Berechnungen nachvollziehbar dokumentieren.

Typische Fehler

Wo Schweizer Einkünfte in deutschen Steuererklärungen häufig falsch behandelt werden

01

Schweizer Werte übernehmen

Schweizer steuerliche Einkünfte werden ohne deutsche Neuberechnung übernommen.

02

DBA vergessen

Einkünfte werden erklärt, ohne das internationale Besteuerungsrecht vorher zu bestimmen.

03

Falsche Anlage

Sämtliche ausländischen Einkünfte werden pauschal über Anlage AUS behandelt.

04

Netto statt brutto

Schweizer Steuerabzüge werden direkt vom steuerlichen Ertrag abgezogen.

05

Rückerstattung ignorieren

Rückforderbare Schweizer Steuer wird als endgültige ausländische Steuer behandelt.

06

Progression vergessen

DBA-freigestellte Einkünfte werden vollständig aus der deutschen Berechnung entfernt.

07

CHF-Beträge ungeprüft

Beträge werden ohne sachgerechte Euro-Umrechnung übernommen.

08

Fehlende Unterlagen

Arbeitstage, Anschaffungskosten oder Schweizer Steuerzahlungen können später nicht nachgewiesen werden.

Häufige Fragen

Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung

Muss ich Schweizer Einkünfte in Deutschland angeben?
Bei deutscher unbeschränkter Steuerpflicht müssen Schweizer Einkünfte grundsätzlich in die deutsche steuerliche Prüfung einbezogen werden. Ob Deutschland sie tatsächlich besteuert, richtet sich anschließend nach deutschem Recht und DBA.
Kann ich einfach die Schweizer Steuererklärung übernehmen?
Nein. Einkünfte müssen für deutsche Zwecke grundsätzlich nach deutschen steuerlichen Regeln ermittelt und qualifiziert werden. Schweizer Steuerwerte können davon abweichen.
Muss jede Schweizer Einkunft in die Anlage AUS?
Nein. Die Einkunftsart bestimmt zunächst die einschlägige deutsche Anlage. Arbeitslohn, Kapitalerträge, Immobilien und Renten haben eigene Erklärungssystematiken. Die Anlage AUS kommt zusätzlich in den dafür vorgesehenen Fällen zum Einsatz.
Wo erkläre ich Schweizer Arbeitslohn?
Ausländischer Arbeitslohn wird grundsätzlich über die Arbeitnehmeranlagen erklärt; bei Auslandstätigkeiten kann insbesondere die Anlage N-AUS relevant sein. Vorher müssen die Besteuerungsrechte nach dem DBA geklärt werden.
Wo erkläre ich Dividenden aus einem Schweizer Depot?
Private Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug werden grundsätzlich über die Anlage KAP erklärt. Bei ausländisch verwahrten Investmentfonds kann zusätzlich die Anlage KAP-INV relevant sein.
Kann Schweizer Verrechnungssteuer vollständig angerechnet werden?
Nicht automatisch. Zunächst muss geprüft werden, welcher Teil nach dem DBA in der Schweiz verbleiben darf und welcher Teil zurückgefordert werden kann.
Wie werden Schweizer Immobilien behandelt?
Die Einkünfte werden zunächst nach deutschem Recht ermittelt. Anschließend wird anhand des DBA geprüft, welche Besteuerungsrechte bestehen und welche Wirkung die Einkünfte in Deutschland haben.
Wo erkläre ich eine Schweizer AHV-Rente?
Für ausländische Renten kann insbesondere die Anlage R-AUS relevant sein. Vorher muss jedoch die konkrete Leistung nach deutschem Recht und DBA qualifiziert werden.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Bestimmte in Deutschland steuerfreie ausländische Einkünfte können dennoch bei der Ermittlung des Steuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt werden.
Was gilt im Zuzugsjahr aus der Schweiz?
Dann muss insbesondere bestimmt werden, wann die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht beginnt und welche Schweizer Einkünfte dem Zeitraum vor beziehungsweise nach dem Zuzug zuzuordnen sind.
Was gilt im Wegzugsjahr in die Schweiz?
Neben dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht müssen Einkünfte zeitlich abgegrenzt und mögliche fortbestehende deutsche Steuerpflichten sowie Progressionswirkungen berücksichtigt werden.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Insbesondere Schweizer Lohnausweise, Steuerveranlagungen, Quellensteuerbelege, Bank- und Depotunterlagen, Immobilienabrechnungen, Renten- und Pensionskassenunterlagen sowie Belege über Anschaffungskosten und Zahlungsdaten.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie müssen Schweizer Einkünfte in Deutschland erklären?

Wir koordinieren die materielle steuerliche Einordnung mit der deutschen Steuererklärung: DBA-Zuordnung, deutsche Einkünfteermittlung, Steueranrechnung, Progressionsvorbehalt, richtige Anlagen und Schweizer Nachweise.

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