Steuererklärung
Deutschland · Schweizer Einkünfte · DBA · DeklarationSchweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Einkünfte aus der Schweiz erzielt, muss diese zunächst nach deutschem Steuerrecht einordnen. Erst anschließend wird nach dem DBA Deutschland–Schweiz geprüft, ob Deutschland besteuert, Schweizer Steuer anrechnet oder die Einkünfte freistellt und gegebenenfalls im Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Die deutsche Steuererklärung übernimmt daher nicht einfach die Werte aus Schweizer Lohnausweis, Steuerverzeichnis oder Veranlagung.
Grundsatz
Ausländische Einkünfte werden für deutsche Zwecke neu eingeordnet
Bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in Deutschland werden grundsätzlich auch Einkünfte aus der Schweiz in die deutsche steuerliche Prüfung einbezogen.
Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Schweizer Betrag in Deutschland nochmals besteuert wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und bestimmt zusammen mit dem deutschen Recht, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: deutsche Qualifikation → DBA-Zuordnung → deutsche Deklaration.
Deklarationssystematik
Vier Fragen vor jeder Eintragung
Die deutsche Erklärung ist das Ergebnis der steuerlichen Einordnung und nicht deren Ausgangspunkt. Dieselbe Schweizer Zahlung kann je nach Sachverhalt vollständig steuerpflichtig, anrechnungsbegünstigt, freigestellt oder nur progressionswirksam sein.
- Welche Einkunftsart liegt nach deutschem Recht vor?
- Welcher Staat darf nach dem DBA besteuern?
- Wie vermeidet Deutschland die Doppelbesteuerung?
- In welcher deutschen Anlage wird der Betrag erklärt?
DBA-Methode
Besteuerung, Anrechnung und Freistellung unterscheiden
Deutschland besteuert
Deutschland hat das Besteuerungsrecht oder darf als Ansässigkeitsstaat besteuern. Die Einkünfte werden nach deutschem Recht ermittelt.
Steueranrechnung
Darf auch die Schweiz besteuern, kann die endgültig verbleibende Schweizer Steuer im Rahmen der einschlägigen deutschen Regeln angerechnet werden.
Freistellung
Weist das DBA das Besteuerungsrecht der Schweiz zu und sieht Deutschland eine Freistellung vor, kann die Einkunft dennoch für den Progressionsvorbehalt relevant sein.
Eine in der Schweiz gezahlte Steuer entscheidet nicht über die deutsche Behandlung
Ob eine Schweizer Steuer zutreffend erhoben wurde, zurückgefordert werden kann oder in Deutschland anrechenbar ist, muss gesondert geprüft werden. Der bloße Schweizer Steuerabzug ersetzt keine DBA-Prüfung.
Deutsche Anlagen
Welche Anlage kann bei Schweizer Einkünften relevant sein?
Die erforderliche Anlage richtet sich nach der Einkunftsart. Die Anlage AUS ist keine universelle Ersatzanlage für sämtliche ausländischen Einkünfte.
| Sachverhalt | Typische deutsche Anlage | Funktion |
|---|---|---|
| Schweizer Arbeitslohn | Anlage N / Anlage N-AUS | Arbeitslohn, Auslandstätigkeit, DBA-Freistellung und Arbeitstage. |
| Grenzgänger | Anlage N / ggf. N-Gre | Grenzgängerbezogene Angaben und Behandlung des Arbeitslohns. |
| Dividenden und Zinsen | Anlage KAP | Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug und anrechenbare ausländische Steuer. |
| Ausländische Investmentfonds | Anlage KAP-INV | Investmenterträge aus Fonds, die keinem inländischen Steuerabzug unterlagen. |
| Schweizer Immobilie | Anlage V / ggf. Anlage AUS | Deutsche Einkünfteermittlung sowie DBA- und Progressionsbehandlung. |
| AHV / ausländische Renten | Anlage R-AUS / ggf. Anlage AUS | Ausländische Rentenleistungen und gegebenenfalls DBA-Freistellung. |
| Betriebliche Schweizer Vorsorge | je nach deutscher Qualifikation insbesondere R-AUS | Die konkrete Anlage hängt von der deutschen Einordnung der Leistung ab. |
| Selbständige / gewerbliche Einkünfte | Anlage S bzw. G / ggf. Anlage AUS | Einkunftsart und internationale Steuerbehandlung. |
| Ausländische Steuer / DBA-Freistellung | Anlage AUS, soweit einschlägig | Anrechnung ausländischer Steuer, steuerfreie ausländische Einkünfte und Progressionsvorbehalt. |
Kapitalerträge sind ein wichtiger Sonderfall
Ausländische Kapitalerträge werden bei Anwendung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht einfach über die Anlage AUS erklärt. Die relevanten Angaben erfolgen insbesondere über Anlage KAP bzw. bei ausländischen Investmentfonds über Anlage KAP-INV.
Arbeitslohn
Schweizer Arbeitslohn zuerst nach Art. 15 und Art. 15a DBA einordnen
Bei Arbeitslohn entscheidet nicht der Sitz des Arbeitgebers allein. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlichen Tätigkeitsorte, eine mögliche Grenzgängerregelung, Homeoffice-Tage und gegebenenfalls weitere besondere DBA-Regeln.
Erst nach dieser materiellen Aufteilung steht fest, welcher Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig, freigestellt oder für die Progression relevant ist.
Arbeitslohn
Die deutschen Angaben knüpfen an den nach deutschem Recht und DBA ermittelten Arbeitslohn an.
Auslandstätigkeit
Für im Ausland ausgeübte nichtselbständige Arbeit können zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich sein.
Freistellung
Nach DBA freigestellter Arbeitslohn kann in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Die Arbeitstagelogik gehört in den Arbeitscluster
Grenzgängerstatus, Homeoffice, tatsächliche Arbeitstage und Aufteilung des Arbeitslohns werden im Bereich Arbeit & Sozialversicherung vertieft. Hier geht es nur um die anschließende Deklaration.
Kapitalerträge
Schweizer Depotwerte müssen für die deutsche Erklärung aufbereitet werden
Bei einem Schweizer Depot fehlt regelmäßig der deutsche Kapitalertragsteuerabzug. Dividenden, Zinsen und Veräußerungsergebnisse müssen deshalb für deutsche Zwecke aus den Schweizer Bankunterlagen ermittelt werden.
Bei Investmentfonds gelten zusätzlich die deutschen Regeln des Investmentsteuergesetzes. Die Schweizer Bankabrechnung ist daher nicht automatisch eine deutsche Steuerbescheinigung.
Dividenden & Zinsen
Bruttoerträge und gegebenenfalls anrechenbare ausländische Steuer werden nach deutschem Recht aufbereitet.
Investmentfonds
Bei ausländisch verwahrten Fonds können Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsergebnisse relevant sein.
Währungsumrechnung
Schweizer Frankenbeträge müssen für die deutsche Steuerberechnung sachgerecht in Euro umgerechnet werden.
Die Besteuerung des Depots gehört in den Kapitalanlagen-Cluster
Anschaffungskosten, Fondsbesteuerung, Veräußerungsgewinne, Dividenden und Schweizer Verrechnungssteuer werden im Bereich Kapitalanlagen & Quellensteuern materiell vertieft.
Immobilien
Schweizer Vermietung wird für Deutschland eigenständig ermittelt
Eine Schweizer Steuerveranlagung kann wichtige Ausgangsdaten liefern, ersetzt aber nicht die deutsche Einkünfteermittlung. Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen richten sich für deutsche Zwecke nach deutschem Steuerrecht.
Anschließend wird geprüft, welche Wirkung das DBA Deutschland–Schweiz auf die deutsche Besteuerung hat und ob die Einkünfte gegebenenfalls für den Progressionsvorbehalt relevant bleiben.
Schweizer Steuerwert ist nicht automatisch deutscher Steuerwert
Schweizer kantonale Werte, Eigenmietwerte oder steuerliche Abschreibungen können nicht ohne Prüfung für die deutsche Einkommensteuer übernommen werden.
Materielle Immobilienbesteuerung separat
Schweizer Besteuerungsrechte, Vermietung und Verkauf werden im Bereich Immobilien behandelt.
Vorsorge & Renten
AHV und Schweizer Vorsorgeleistungen werden nach deutschem Recht qualifiziert
Bei Schweizer Renten und Vorsorgeleistungen genügt die schweizerische Bezeichnung des Produkts nicht. Für die deutsche Steuererklärung muss zunächst bestimmt werden, mit welcher deutschen Vorsorge- oder Rentenkategorie die jeweilige Leistung vergleichbar ist.
Für ausländische Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen kann insbesondere die Anlage R-AUS relevant sein.
AHV
Die gesetzliche Schweizer Altersleistung ist nach deutschem Recht und DBA einzuordnen, bevor sie erklärt wird.
Pensionskasse
Renten- und Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge benötigen eine gesonderte deutsche Qualifikation.
Deklaration
Die Anlage richtet sich nach der deutschen Qualifikation der konkreten ausländischen Leistung.
Die Vorsorgequalifikation gehört in den Vorsorge-Cluster
AHV, Pensionskasse, Freizügigkeitsleistungen und Säule 3a werden im Bereich Vorsorge & Renten materiell behandelt.
Unternehmen & Beteiligungen
Schweizer Beteiligungen können mehrere Einkunftsarten gleichzeitig auslösen
Eine Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH kann in der deutschen Steuererklärung unterschiedliche Sachverhalte auslösen: Dividenden, Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsvergütungen, Veräußerungsgewinne und gegebenenfalls außensteuerrechtliche Tatbestände.
Diese Positionen dürfen nicht allein deshalb zusammengefasst werden, weil sie wirtschaftlich aus derselben Schweizer Gesellschaft stammen.
Dividende
Beteiligungsertrag mit eigener deutscher und DBA-Behandlung.
Vergütung
Geschäftsführungs- oder Verwaltungsratsvergütung ist gesondert einzuordnen.
Veräußerung
Ein Anteilsverkauf folgt eigenen Regeln und kann insbesondere § 17 EStG berühren.
Außensteuerrecht
Je nach Struktur können zusätzliche außensteuerrechtliche Angaben erforderlich werden.
Gesellschaftsstruktur separat prüfen
Ort der Geschäftsleitung, Beteiligung, Dividenden und AStG werden im Bereich Unternehmen & Beteiligungen vertieft.
Schweizer Steuer
Einbehaltene Schweizer Steuer ist nicht automatisch vollständig anrechenbar
Vor einer deutschen Steueranrechnung ist zu prüfen, ob die Schweiz die erhobene Steuer nach dem DBA endgültig behalten darf oder ob ein Rückerstattungs- bzw. Ermäßigungsanspruch besteht.
Erst die nach den einschlägigen Regeln verbleibende ausländische Belastung kann im Rahmen der deutschen Anrechnungsvorschriften berücksichtigt werden.
Schweizer Abzug
Tatsächlich einbehaltene Quellen- oder Verrechnungssteuer feststellen.
DBA prüfen
Ermitteln, welchen Steuerbetrag die Schweiz endgültig behalten darf.
Deutschland
Verbleibende Steuer in der sachlich zutreffenden deutschen Anlage berücksichtigen.
Anlage AUS ist nicht bei jeder ausländischen Steuer die richtige Stelle
Insbesondere bei Kapitalerträgen bestehen eigene Deklarationsregeln. Die Eintragung der ausländischen Steuer muss deshalb anhand der Einkunftsart und der konkreten deutschen Anlage erfolgen.
Progressionsvorbehalt
Steuerfrei bedeutet nicht immer ohne Wirkung auf die deutsche Steuer
Bestimmte nach einem DBA in Deutschland freigestellte ausländische Einkünfte können bei der Ermittlung des Steuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt werden.
Dafür müssen die ausländischen Einkünfte grundsätzlich nach deutschen steuerlichen Maßstäben ermittelt werden. Ein Schweizer steuerlicher Gewinn oder Nettolohn ist daher nicht automatisch der deutsche Progressionsbetrag.
Eigenständiger Fachartikel
Die Berechnung und die unterschiedlichen Anwendungsfälle werden im Artikel Progressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften vertieft.
Nachweise
Welche Schweizer Unterlagen typischerweise benötigt werden
Arbeitslohn
Lohnausweis, Quellensteuerabrechnungen, Arbeitsvertrag und Arbeitstagekalender.
Kapitalanlagen
Jahresauszüge, Steuerverzeichnis, Ertragsabrechnungen und Kaufbelege.
Immobilien
Mietabrechnungen, Kaufunterlagen, Finanzierung und laufende Kosten.
Vorsorge
AHV-Nachweise, Pensionskassenausweise, Leistungsabrechnungen und Vertragsunterlagen.
Beteiligungen
Beteiligungsquote, Anschaffungskosten, Dividenden- und Vergütungsunterlagen.
Schweizer Steuer
Veranlagungen, Quellensteuerbelege, Verrechnungssteuer und Rückerstattungen.
Währung
CHF-Beträge, Zahlungsdaten und verwendete Umrechnungskurse dokumentieren.
Ansässigkeit
Bei Zu- oder Wegzug Wohnsitzdaten und gegebenenfalls weitere Ansässigkeitsnachweise.
Prüfreihenfolge
Schweizer Einkünfte in acht Schritten deklarieren
Ansässigkeit
Deutschen Steuerzeitraum und DBA-Ansässigkeit bestimmen.
Einkunftsart
Schweizer Zahlung nach deutschem Steuerrecht qualifizieren.
Betrag
Einkünfte nach deutschen Ermittlungsvorschriften berechnen.
DBA
Besteuerungsrecht und Entlastungsmethode bestimmen.
CH-Steuer
Schweizer Steuer und mögliche Rückerstattung prüfen.
Anlage
Richtige deutsche Einkommensteueranlage auswählen.
Progression
Wirkung steuerfreier Schweizer Einkünfte prüfen.
Nachweise
Schweizer Unterlagen und Berechnungen nachvollziehbar dokumentieren.
Typische Fehler
Wo Schweizer Einkünfte in deutschen Steuererklärungen häufig falsch behandelt werden
Schweizer Werte übernehmen
Schweizer steuerliche Einkünfte werden ohne deutsche Neuberechnung übernommen.
DBA vergessen
Einkünfte werden erklärt, ohne das internationale Besteuerungsrecht vorher zu bestimmen.
Falsche Anlage
Sämtliche ausländischen Einkünfte werden pauschal über Anlage AUS behandelt.
Netto statt brutto
Schweizer Steuerabzüge werden direkt vom steuerlichen Ertrag abgezogen.
Rückerstattung ignorieren
Rückforderbare Schweizer Steuer wird als endgültige ausländische Steuer behandelt.
Progression vergessen
DBA-freigestellte Einkünfte werden vollständig aus der deutschen Berechnung entfernt.
CHF-Beträge ungeprüft
Beträge werden ohne sachgerechte Euro-Umrechnung übernommen.
Fehlende Unterlagen
Arbeitstage, Anschaffungskosten oder Schweizer Steuerzahlungen können später nicht nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
Muss ich Schweizer Einkünfte in Deutschland angeben?
Kann ich einfach die Schweizer Steuererklärung übernehmen?
Muss jede Schweizer Einkunft in die Anlage AUS?
Wo erkläre ich Schweizer Arbeitslohn?
Wo erkläre ich Dividenden aus einem Schweizer Depot?
Kann Schweizer Verrechnungssteuer vollständig angerechnet werden?
Wie werden Schweizer Immobilien behandelt?
Wo erkläre ich eine Schweizer AHV-Rente?
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Was gilt im Zuzugsjahr aus der Schweiz?
Was gilt im Wegzugsjahr in die Schweiz?
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Weitere Compliance-Themen
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Zuzug aus der Schweiz, zeitliche Abgrenzung und Übergangsjahr.
Steuererklärung im Wegzugsjahr
Wegzug in die Schweiz, zeitliche Zuordnung und verbleibende deutsche Einkünfte.
Checkliste Steuererklärung
Welche Schweizer Unterlagen für die deutsche Erklärung benötigt werden.
Steuererklärungen & Meldepflichten
Zur Übersicht des gesamten Deutschland–Schweiz-Compliance-Bereichs.
Materielle Einordnung
Fachbereiche für die zugrunde liegende Steuerfrage
Arbeit & Sozialversicherung
Grenzgänger, Arbeitslohn, Homeoffice und Arbeitstage.
Kapitalanlagen & Quellensteuern
Depots, Dividenden, Fonds und Verrechnungssteuer.
Immobilien
Schweizer Vermietung, Verkauf und DBA-Behandlung.
Vorsorge & Renten
AHV, Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a.
Unternehmen & Beteiligungen
Schweizer Gesellschaften, Beteiligungen und Geschäftsführung.
Ansässigkeit & Umzug
Wohnsitz, DBA-Ansässigkeit, Zuzug und Wegzug.
Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie müssen Schweizer Einkünfte in Deutschland erklären?
Wir koordinieren die materielle steuerliche Einordnung mit der deutschen Steuererklärung: DBA-Zuordnung, deutsche Einkünfteermittlung, Steueranrechnung, Progressionsvorbehalt, richtige Anlagen und Schweizer Nachweise.
Steuererklärung prüfen lassen