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Immobilien

Wohnsitz Schweiz · Immobilie Deutschland · Verkauf

Verkauf der deutschen Immobilie nach dem Wegzug in die Schweiz

Wer nach dem Wegzug in die Schweiz eine in Deutschland gelegene private Immobilie verkauft, muss weiterhin das deutsche Besteuerungsrecht prüfen. Entscheidend sind insbesondere Anschaffungs- und Verkaufsdatum, die Zehnjahresfrist des § 23 EStG, eine mögliche Eigennutzung, die beschränkte Steuerpflicht und die Koordination mit dem DBA Deutschland–Schweiz.

Grundsatz

Der Wegzug beseitigt das deutsche Besteuerungsrecht an der Immobilie nicht

Nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes kann die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht enden. Eine in Deutschland belegene Immobilie bleibt jedoch ein deutscher Steueranknüpfungspunkt.

Für private Grundstücksverkäufe ist insbesondere § 23 EStG relevant. Danach kann ein Verkauf steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Zusätzlich enthält § 49 EStG spezielle Regeln für beschränkt Steuerpflichtige mit Veräußerungsgewinnen aus deutschen Grundstücken.

Abgrenzung

Dieser Artikel behandelt den Verkauf – nicht den Wegzug selbst

Ob der deutsche Wohnsitz beendet wurde und wann die unbeschränkte Steuerpflicht endet, sind vorgelagerte Fragen. Hier wird unterstellt, dass der Verkäufer inzwischen steuerlich in der Schweiz ansässig ist.

  • Wohnsitzaufgabe → Ansässigkeit & Umzug
  • laufende Vermietung → eigener Vermietungsartikel
  • Verkauf → § 23 EStG und beschränkte Steuerpflicht
  • Schweizer Deklaration → TaxRep.ch

Beschränkte Steuerpflicht

Deutsche Grundstücksverkäufe bleiben nach dem Wegzug steuerlich relevant

§ 49 EStG erfasst bei beschränkt Steuerpflichtigen unter anderem private Veräußerungsgeschäfte mit in Deutschland belegenen Grundstücken. Der Umzug des Eigentümers in die Schweiz verlagert den Belegenheitsort des Grundstücks nicht.

Damit ist zunächst nach deutschem Recht zu prüfen, ob überhaupt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.

CH

Wohnsitz Schweiz

Der Verkäufer lebt im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr in Deutschland.

DE

Grundstück Deutschland

Die Immobilie bleibt in Deutschland belegen.

§49

Inländische Einkünfte

Ein steuerpflichtiger Grundstücksverkauf kann weiterhin deutsche Einkommensteuer auslösen.

§ 23 EStG

Die Zehnjahresfrist bleibt auch nach dem Wegzug maßgeblich

Bei privat gehaltenen Grundstücken liegt grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Der Wegzug in die Schweiz unterbricht oder startet diese Frist nicht neu. Maßgeblich bleiben die ursprüngliche Anschaffung und der spätere Veräußerungsvorgang.

Sachverhalt Deutsche Grundprüfung
Verkauf innerhalb von 10 Jahren grundsätzlich § 23 EStG prüfen; Eigennutzung kann eine Ausnahme ermöglichen
Verkauf nach mehr als 10 Jahren bei privatem Immobilienvermögen grundsätzlich kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Wegzug während der Haltedauer der Wegzug verändert die Zehnjahresfrist grundsätzlich nicht
Zwischenzeitliche Vermietung verhindert nicht automatisch die Steuerfreiheit nach Ablauf der Zehnjahresfrist; innerhalb der Frist Eigennutzungsregel separat prüfen

Ausnahme

Eigennutzung kann den Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei machen

§ 23 EStG nimmt Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte aus.

Die Ausnahme kann insbesondere greifen, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

100%

Durchgehende Eigennutzung

Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken während des relevanten Zeitraums.

3J

Drei Kalenderjahre

Alternativ kann die Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren relevant sein.

Rent

Vermietung

Frühere oder zwischenzeitliche Vermietung kann für die Anwendung der Eigennutzungsausnahme entscheidend sein.

Nach dem Wegzug ist die tatsächliche Nutzung besonders wichtig

Wird die Immobilie nach dem Umzug nicht mehr selbst bewohnt, sondern vermietet oder leerstehend gehalten, sollte die Eigennutzungsausnahme für den geplanten Verkaufszeitpunkt anhand der konkreten Kalenderjahre geprüft werden.

Veräußerungsgewinn

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn grundsätzlich ermittelt?

Liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor, muss der steuerliche Gewinn nach den deutschen Regeln ermittelt werden.

Ausgangspunkt sind insbesondere Veräußerungspreis, Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungs- und sonstigen relevanten Kosten.

Sale

Verkaufspreis

Vertraglich vereinbarter Veräußerungserlös als Ausgangspunkt.

Cost

Anschaffungskosten

Kaufpreis und relevante Anschaffungsnebenkosten dokumentieren.

Build

Herstellungskosten

Nachträgliche aktivierungspflichtige Investitionen können relevant sein.

Fees

Verkaufskosten

Unmittelbar mit dem Verkauf zusammenhängende Aufwendungen prüfen.

Vermietungsjahre können für die Gewinnermittlung relevant sein

Wurde die Immobilie vor dem Verkauf vermietet, müssen die historischen steuerlichen Werte und insbesondere die bisherige Abschreibung bei der Gewinnermittlung sorgfältig nachvollzogen werden.

DBA Deutschland–Schweiz

Deutschland darf Gewinne aus deutschen Immobilien besteuern

Art. 13 Abs. 1 DBA Deutschland–Schweiz sieht vor, dass Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens in dem Staat besteuert werden können, in dem das Vermögen liegt.

Bei einer deutschen Immobilie bestätigt das DBA damit grundsätzlich das deutsche Besteuerungsrecht. Der Schweizer Wohnsitz des Verkäufers führt nicht dazu, dass Deutschland sein Besteuerungsrecht am deutschen Grundstück verliert.

DE

Belegenheitsstaat

Die Immobilie liegt in Deutschland und bleibt dort steuerlich verankert.

Art13

DBA-Zuweisung

Art. 13 Abs. 1 bestätigt das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats.

CH

Schweizer Wohnsitz

Die Behandlung im Schweizer Ansässigkeitsstaat ist separat nach Schweizer Recht zu prüfen.

Dieser Artikel bleibt bei der deutschen Perspektive

Wie ein deutscher Immobilienverkauf in der Schweizer Steuerveranlagung berücksichtigt wird, ist eine Frage des Schweizer Steuerrechts und gehört auf TaxRep.ch.

Sonderfälle

Welche Punkte vor dem Verkauf zusätzlich geprüft werden sollten

Rent

Vermietete Immobilie

Frühere AfA, Vermietungsdauer und letzte Eigennutzung dokumentieren.

Home

Frühere Eigennutzung

Zeiträume der tatsächlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken exakt feststellen.

Gift

Unentgeltlicher Erwerb

Bei Schenkung oder Erbschaft können Vorgängerzeiten für § 23 EStG relevant sein.

Biz

Betriebsvermögen

Dieser Artikel betrifft private Immobilien. Betriebsvermögen folgt anderen Regeln.

Privatvermögen und Betriebsvermögen nicht vermischen

§ 23 EStG betrifft private Veräußerungsgeschäfte. Wird die Immobilie einem Betriebsvermögen zugerechnet oder über eine Gesellschaft gehalten, ist eine andere steuerliche Systematik anzuwenden.

Verkaufsplanung

Der Verkaufszeitpunkt kann die deutsche Steuerfolge vollständig verändern

Vor Abschluss des Kaufvertrags sollte insbesondere geprüft werden, ob eine relevante Frist kurzfristig endet oder eine Eigennutzungsausnahme durch den geplanten Verkaufszeitpunkt erreicht werden kann.

Frage Warum sie vor dem Verkauf wichtig ist
Wann erfolgte die Anschaffung? Ausgangspunkt für die Zehnjahresprüfung.
Wann soll der notarielle Verkauf erfolgen? Der konkrete Veräußerungszeitpunkt kann für die Frist entscheidend sein.
Wann wurde die Immobilie selbst genutzt? Relevant für die Ausnahme für eigene Wohnzwecke.
Wann begann eine Vermietung? Kann die Eigennutzungsprüfung beeinflussen und ist für historische Steuerwerte relevant.

Vor dem Notartermin prüfen

Bei einem möglichen steuerpflichtigen Verkauf sollte die deutsche Behandlung möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags geklärt werden. Nachträglich lässt sich der steuerlich maßgebliche Verkaufszeitpunkt regelmäßig nicht mehr umgestalten.

Checkliste

Unterlagen für den Immobilienverkauf nach dem Wegzug

Buy

Anschaffung

Kaufvertrag, Anschaffungsdatum und Anschaffungsnebenkosten.

Sale

Verkauf

Kaufvertragsentwurf, Verkaufspreis und geplantes Vertragsdatum.

Home

Eigennutzung

Meldeunterlagen und Nachweise zur tatsächlichen eigenen Wohnnutzung.

Rent

Vermietung

Mietverträge und genaue Zeiträume früherer Vermietung.

AfA

Steuerhistorie

Bisherige AfA, Steuererklärungen und steuerliche Immobilienwerte.

Build

Investitionen

Belege über nachträgliche Herstellungs- und größere Baumaßnahmen.

Exit

Wegzug

Wegzugsdatum, Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und Schweizer Zuzug.

Gift

Unentgeltlicher Erwerb

Bei Erbschaft oder Schenkung Unterlagen zum Erwerb des Rechtsvorgängers bereithalten.

Prüfreihenfolge

Den Verkauf in acht Schritten prüfen

01

Steuerstatus

Deutschen Wohnsitz und Schweizer Ansässigkeit einordnen.

02

Anschaffung

Ursprüngliches Anschaffungsdatum feststellen.

03

Frist

Zehnjahresfrist nach § 23 EStG prüfen.

04

Eigennutzung

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kalenderjährlich nachvollziehen.

05

Vermietung

Historische Vermietungs- und AfA-Zeiträume erfassen.

06

Gewinn

Steuerlichen Veräußerungsgewinn ermitteln.

07

DBA

Deutsches Besteuerungsrecht nach Art. 13 DBA bestätigen.

08

Erklärung

Steuerpflichtigen Verkauf im deutschen Veranlagungsverfahren berücksichtigen.

Häufige Fragen

Verkauf einer deutschen Immobilie bei Schweizer Wohnsitz

Muss ich in Deutschland Steuer zahlen, obwohl ich inzwischen in der Schweiz wohne?
Ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus einer in Deutschland belegenen Immobilie kann auch nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes weiterhin der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
Ist jeder Verkauf einer deutschen Immobilie steuerpflichtig?
Nein. Bei privat gehaltenen Immobilien ist insbesondere § 23 EStG zu prüfen. Nach Ablauf der relevanten Zehnjahresfrist liegt grundsätzlich kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG mehr vor.
Beginnt die Zehnjahresfrist durch den Wegzug neu?
Nein. Der Wegzug in die Schweiz beginnt für eine bereits gehaltene private Immobilie grundsätzlich keine neue Zehnjahresfrist.
Kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren trotzdem steuerfrei sein?
Ja. § 23 EStG enthält Ausnahmen für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Die konkreten Nutzungszeiträume müssen hierfür geprüft werden.
Wie funktioniert die Regel mit dem Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren?
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die konkrete zeitliche Nutzung muss anhand des Einzelfalls bestimmt werden.
Was gilt, wenn ich nach dem Wegzug vermietet habe?
Eine Vermietung kann insbesondere für die Eigennutzungsausnahme relevant sein. Außerdem sollten historische AfA- und Vermietungsdaten für die Gewinnermittlung vorliegen.
Was gilt, wenn ich die Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen habe?
Bei unentgeltlichem Erwerb müssen die steuerlichen Vorgängerzeiten und Anschaffungsdaten des Rechtsvorgängers in die §-23-Prüfung einbezogen werden.
Darf Deutschland nach dem DBA überhaupt besteuern?
Ja. Art. 13 Abs. 1 DBA Deutschland–Schweiz erlaubt die Besteuerung eines Gewinns aus unbeweglichem Vermögen im Staat, in dem die Immobilie liegt. Bei einer deutschen Immobilie ist dies Deutschland.
Was gilt für eine Immobilie im Betriebsvermögen?
Dieser Artikel betrifft privat gehaltene Immobilien. Bei Betriebsvermögen, gewerblichem Grundstückshandel oder gesellschaftlich gehaltenen Immobilien gelten andere steuerliche Regeln.
Muss ich den Verkauf auch in der Schweiz erklären?
Das ist eine Frage des Schweizer Steuerrechts. Dieser Fachartikel behandelt ausschließlich die deutsche steuerliche Perspektive und die DBA-Zuordnung.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in der Schweiz und möchten eine Immobilie in Deutschland verkaufen?

Wir prüfen die deutsche steuerliche Seite vor dem Verkauf: § 23 EStG, Zehnjahresfrist, Eigennutzung, historische Vermietung, beschränkte Steuerpflicht, Veräußerungsgewinn und DBA-Zuordnung.

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