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Immobilien

Wohnsitz Schweiz · Vermietete Immobilie Deutschland

Deutsche Vermietungseinkünfte nach dem Wegzug in die Schweiz

Wird nach dem Wegzug in die Schweiz eine in Deutschland gelegene Immobilie weiter vermietet, bleiben die Mieteinkünfte grundsätzlich in Deutschland steuerlich relevant. Der Wegzug verändert weder den Belegenheitsort der Immobilie noch automatisch die deutsche Einkünfteermittlung. Entscheidend sind insbesondere beschränkte Steuerpflicht, Einnahmen, AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen, Leerstand und die deutsche Steuererklärung.

Grundsatz

Der Schweizer Wohnsitz beendet die deutsche Immobilienbesteuerung nicht

Nach einem erfolgreichen Wegzug in die Schweiz besteht in Deutschland möglicherweise keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mehr. Eine deutsche Vermietungsimmobilie kann jedoch weiterhin inländische Einkünfte erzeugen.

§ 49 EStG erfasst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn das unbewegliche Vermögen in Deutschland belegen ist. Damit bleibt Deutschland für die laufenden Vermietungseinkünfte steuerlich relevant.

Die deutsche Immobilie muss deshalb auch nach dem Wohnsitzwechsel weiterhin nach den deutschen Regeln für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beurteilt werden.

Abgrenzung

Der Wegzug ist nicht Gegenstand dieses Fachartikels

Dieser Artikel setzt voraus, dass der deutsche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wurde. Ob das der Fall ist, muss vorher separat geprüft werden.

  • Wohnsitzaufgabe → eigener Grundlagenartikel
  • beschränkte Steuerpflicht → allgemeine Systematik separat
  • hier: laufende deutsche Vermietungsbesteuerung
  • Verkauf → eigener Immobilienartikel
  • Schweizer Deklaration → TaxRep.ch

Beschränkte Steuerpflicht

Warum Deutschland die Vermietung weiterhin besteuern kann

Personen ohne deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen.

Für eine in Deutschland belegene vermietete Immobilie enthält § 49 EStG einen entsprechenden deutschen Besteuerungstatbestand. Der neue Wohnsitz in der Schweiz ändert daran grundsätzlich nichts.

CH

Wohnsitz Schweiz

Die Person lebt nach dem Wegzug steuerlich außerhalb Deutschlands.

DE

Immobilie Deutschland

Das Grundstück und die vermietete Immobilie bleiben in Deutschland belegen.

§49

Inländische Einkünfte

Die Vermietung kann weiterhin deutsche Einkommensteuer auslösen.

Die allgemeine beschränkte Steuerpflicht wird nicht dupliziert

Die Grundlagen zu § 1 Abs. 4 und § 49 EStG werden im Artikel Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland behandelt.

Einkünfteermittlung

Wie werden die deutschen Vermietungseinkünfte nach dem Wegzug ermittelt?

Die Grundsystematik bleibt dieselbe: Von den steuerlich relevanten Einnahmen werden die abzugsfähigen Werbungskosten abgezogen.

Maßgeblich sind weiterhin die deutschen Regeln. Der Umzug in die Schweiz führt nicht dazu, dass die Vermietungseinkünfte nun nach Schweizer Berechnungsvorschriften für die deutsche Einkommensteuer ermittelt werden.

Position Deutsche Behandlung Wirkung des Wegzugs
Mieteinnahmen steuerlich relevante Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich keine neue Berechnungsmethode
Nebenkosten vereinnahmte Umlagen und entsprechende Aufwendungen sind nach den allgemeinen Regeln zu erfassen Wohnsitzwechsel ändert die Grundsystematik nicht
AfA Abschreibung nach den deutschen steuerlichen Grundlagen grundsätzlich keine neue AfA-Basis allein durch Wegzug
Schuldzinsen bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung grundsätzlich Werbungskosten Zuordnung zur Immobilie bleibt entscheidend
Reparaturen Erhaltungsaufwand oder gegebenenfalls Herstellungskosten nach deutschen Regeln keine Sonderregel nur wegen Schweizer Wohnsitzes
Verwaltung objektbezogene Verwaltungskosten können Werbungskosten sein grundsätzlich unveränderte Zuordnung

Abschreibung

Keine neue AfA nur wegen des Wegzugs in die Schweiz

Der bloße Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes führt grundsätzlich nicht dazu, dass die vermietete deutsche Immobilie für Einkommensteuerzwecke neu angeschafft wird.

Die bisher maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude sowie die bisherige Abschreibungshistorie bleiben deshalb wesentlich.

Basis

Anschaffungskosten

Die historische steuerliche Ausgangsbasis sollte vollständig dokumentiert bleiben.

Boden

Kaufpreisaufteilung

Nur der auf das Gebäude entfallende Teil ist grundsätzlich abschreibungsfähig.

AfA

Fortführung

Die Abschreibung wird grundsätzlich nach der bestehenden deutschen steuerlichen Systematik fortgeführt.

Keine künstliche Step-up-Annahme

Der Wegzug in die Schweiz schafft für die deutsche Vermietungsbesteuerung grundsätzlich keinen automatischen neuen Verkehrswert als Abschreibungsbasis.

Werbungskosten

Schuldzinsen, Reparaturen und laufende Objektkosten

Auch nach dem Wegzug sind Aufwendungen entscheidend, die wirtschaftlich mit der Erzielung der deutschen Vermietungseinkünfte zusammenhängen.

Zins

Schuldzinsen

Darlehenszinsen können abzugsfähig sein, wenn das Darlehen wirtschaftlich der vermieteten Immobilie zugeordnet ist.

Repair

Erhaltung

Reparaturen und Instandhaltung werden nach den deutschen Abgrenzungsregeln beurteilt.

Admin

Verwaltung

Hausverwaltung, Steuerberatung und weitere objektbezogene Aufwendungen können relevant sein.

Other

Sonstige Kosten

Versicherungen, nicht umlagefähige Kosten und weitere Objektaufwendungen sind zu prüfen.

Der Wegzug ändert nicht die wirtschaftliche Zuordnung

Bei Finanzierungskosten kommt es insbesondere darauf an, wofür das Darlehen tatsächlich verwendet wurde. Der spätere Umzug des Eigentümers verändert diese ursprüngliche Mittelverwendung nicht automatisch.

Leerstand & Eigennutzung

Was passiert, wenn die Immobilie zeitweise nicht vermietet ist?

Ein vorübergehender Leerstand beendet die Einkunftsquelle nicht automatisch. Für den Werbungskostenabzug ist jedoch wesentlich, ob weiterhin eine ernsthafte Vermietungsabsicht besteht.

Wird die Immobilie dagegen nach dem Wegzug für eigene Aufenthalte in Deutschland verfügbar gehalten, entsteht neben der Vermietungsfrage möglicherweise wieder eine Wohnsitzfrage nach § 8 AO.

Leer

Leerstand mit Vermietungsabsicht

Werbungskosten können grundsätzlich auch in Leerstandsphasen relevant bleiben, wenn die Vermietungsabsicht fortbesteht und nachgewiesen werden kann.

Home

Eigennutzung

Wird die Wohnung für eigene Aufenthalte bereitgehalten, müssen Einkünfteermittlung und steuerlicher Wohnsitz getrennt geprüft werden.

Eine zurückbehaltene Wohnung kann den Wegzug steuerlich gefährden

Soll der deutsche Wohnsitz beendet werden, darf nicht nur auf die melderechtliche Abmeldung abgestellt werden. Eine weiterhin tatsächlich verfügbare deutsche Wohnung kann steuerlich relevant bleiben.

Wohnsitzfragen separat prüfen

Weitere Einzelheiten: Wohnsitz trotz Wegzug aus Deutschland .

Sonderprüfung

Kann ein Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG sinnvoll sein?

Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, aber weiterhin inländische Einkünfte erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.

Dafür müssen insbesondere die gesetzlichen Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 EStG erfüllt sein. Relevant ist dies vor allem, wenn ein wesentlicher Teil der Gesamteinkünfte weiterhin der deutschen Einkommensteuer unterliegt.

90%

Einkunftsquote

Eine Möglichkeit besteht, wenn mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Alternativgrenze

Alternativ können die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Grenze liegen.

Proof

Nachweis

Die ausländischen Einkünfte müssen gegenüber dem deutschen Finanzamt entsprechend nachgewiesen werden.

Nicht automatisch günstiger

Ob § 1 Abs. 3 EStG vorteilhaft und überhaupt anwendbar ist, hängt von den gesamten deutschen und ausländischen Einkünften ab. Die Prüfung gehört daher in die persönliche Jahresveranlagung, nicht in die reine Immobilienberechnung.

Deutsche Steuererklärung

Die Vermietungsimmobilie bleibt im deutschen Veranlagungsverfahren

Bestehen nach dem Wegzug steuerpflichtige deutsche Vermietungseinkünfte, müssen diese weiterhin gegenüber dem deutschen Finanzamt erklärt werden.

Die eigentliche Einkünfteermittlung erfolgt weiterhin nach den für Vermietung und Verpachtung geltenden deutschen Regeln. Die Anlage V ist dabei das zentrale Formular für die Immobilienergebnisse.

ESt

Einkommensteuererklärung

Die deutsche Steuerpflicht wird im Veranlagungsverfahren gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt.

V

Anlage V

Einnahmen, AfA und Werbungskosten der vermieteten Immobilie werden dort erfasst.

CH

Schweizer Wohnsitz

Der Schweizer Wohnsitz und gegebenenfalls weitere Einkünfte können für den persönlichen Steuerstatus relevant sein.

Kein eigener „Anlage V bei Schweizer Wohnsitz“-Artikel nötig

Die Anlage V ist Teil dieses Vermietungssachverhalts. Allgemeine Erklärungsfragen werden im Bereich Steuererklärungen & Meldepflichten behandelt.

Abgrenzung zur Schweiz

Dieser Artikel behandelt die deutsche Steuerseite

Die Frage, wie die deutsche Immobilie in der Schweizer Steuererklärung des nun in der Schweiz ansässigen Eigentümers berücksichtigt wird, ist ein eigener Schweizer Steuerfall.

Dazu gehören insbesondere die Schweizer Deklaration, internationale Steuerausscheidung sowie die schweizerische Behandlung von Immobilienwert, Ertrag, Schulden und Schuldzinsen.

Schweizer Perspektive auf TaxRep.ch

Die schweizerische Behandlung wird separat unter Deutsche Immobilie bei Schweizer Wohnsitz behandelt.

Checkliste

Unterlagen für die deutsche Vermietungsbesteuerung

Buy

Erwerbsunterlagen

Kaufvertrag, Anschaffungsnebenkosten und Kaufpreisaufteilung.

AfA

Abschreibung

Historische AfA-Berechnung und bisherige Steuererklärungen.

Rent

Mieteinnahmen

Mietvertrag, Zahlungen und Nebenkostenabrechnungen.

Loan

Finanzierung

Darlehensvertrag, Zinsbescheinigungen und Verwendungsnachweis.

Cost

Objektkosten

Reparaturen, Verwaltung, Versicherungen und sonstige Aufwendungen.

Empty

Leerstand

Vermietungsbemühungen und Nachweise über die fortbestehende Vermietungsabsicht.

Exit

Wegzug

Wegzugsdatum, Aufgabe des Wohnsitzes und Schweizer Zuzug.

Income

Weitere Einkünfte

Für die Prüfung von § 1 Abs. 3 EStG gegebenenfalls sämtliche deutschen und ausländischen Einkünfte.

Prüfreihenfolge

Vermietete deutsche Immobilie nach dem Wegzug in acht Schritten

01

Wohnsitz

Prüfen, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht tatsächlich beendet wurde.

02

Steuerstatus

Beschränkte Steuerpflicht und gegebenenfalls § 1 Abs. 3 EStG prüfen.

03

Einnahmen

Mieten und Nebenkostenzahlungen vollständig erfassen.

04

AfA

Historische Abschreibungsgrundlage fortführen.

05

Kosten

Schuldzinsen, Reparaturen und sonstige Werbungskosten prüfen.

06

Leerstand

Vermietungsabsicht bei nicht vermieteten Zeiträumen dokumentieren.

07

Erklärung

Immobilienergebnis in der deutschen Steuererklärung erfassen.

08

Folgeplanung

Einen späteren Verkauf oder eine Eigennutzung separat prüfen.

Häufige Fragen

Deutsche Vermietungseinkünfte bei Schweizer Wohnsitz

Muss ich nach dem Wegzug für die deutsche Immobilie weiterhin Steuern in Deutschland zahlen?
Bei einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie können die Vermietungseinkünfte auch nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes weiterhin der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
Warum bleibt Deutschland zuständig?
§ 49 EStG erfasst unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Deutschland belegenem unbeweglichem Vermögen als inländische Einkünfte.
Muss ich weiterhin eine deutsche Einkommensteuererklärung abgeben?
Bei fortbestehenden steuerpflichtigen deutschen Vermietungseinkünften ist regelmäßig weiterhin ein deutsches Veranlagungsverfahren erforderlich.
Wird die Immobilie nach dem Wegzug neu bewertet?
Der Wegzug allein führt grundsätzlich nicht zu einer neuen Anschaffung oder zu einem automatischen steuerlichen Step-up der deutschen Vermietungsimmobilie.
Kann ich die AfA weiter abziehen?
Die deutsche Abschreibung wird grundsätzlich auf Grundlage der bestehenden steuerlichen Werte fortgeführt.
Kann ich Darlehenszinsen weiterhin abziehen?
Schuldzinsen können grundsätzlich weiterhin Werbungskosten sein, wenn das Darlehen wirtschaftlich mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt.
Sind Reparaturkosten nach dem Wegzug weiterhin abzugsfähig?
Objektbezogene Reparatur- und Instandhaltungskosten werden weiterhin nach den allgemeinen deutschen Regeln beurteilt. Dabei ist insbesondere zwischen Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Kosten zu unterscheiden.
Was gilt bei Leerstand?
Werbungskosten können auch während eines vorübergehenden Leerstands relevant sein, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht fortbesteht.
Was passiert, wenn ich die Wohnung nach dem Wegzug selbst nutze?
Dann ändert sich zunächst die Vermietungsbesteuerung. Zusätzlich muss geprüft werden, ob eine weiterhin verfügbare deutsche Wohnung erneut oder weiterhin einen Wohnsitz nach § 8 AO begründet.
Kann ich trotz Schweizer Wohnsitz nach § 1 Abs. 3 EStG behandelt werden?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden. Dafür müssen insbesondere die Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 EStG erfüllt sein.
Muss ich die deutsche Immobilie auch in der Schweiz erklären?
Das ist eine Frage des Schweizer Steuerrechts. Die Schweizer Deklaration und internationale Steuerausscheidung werden daher separat auf TaxRep.ch behandelt.
Was gilt, wenn ich die Immobilie später verkaufe?
Der Verkauf ist ein eigener steuerlicher Sachverhalt. Insbesondere deutsches Besteuerungsrecht, § 23 EStG, Haltedauer, Eigennutzung und das DBA Deutschland–Schweiz sind dann separat zu prüfen.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie wohnen in der Schweiz und vermieten weiterhin eine Immobilie in Deutschland?

Wir betreuen die deutsche steuerliche Seite: beschränkte Steuerpflicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, AfA, Schuldzinsen, Werbungskosten, deutsche Steuererklärung und die Planung eines späteren Verkaufs.

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