Fachwissen Deutschland · § 8 AO
Wohnsitz trotz Wegzug aus Deutschland
Wann bleibt trotz Umzug ins Ausland ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland bestehen? Entscheidend ist nicht die Abmeldung, sondern ob eine deutsche Wohnung weiterhin unter Umständen zur Verfügung steht, die auf ein Beibehalten und Benutzen schließen lassen.
§ 8 AO
Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen
Nach § 8 AO hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Wer ins Ausland zieht, verliert seinen deutschen Wohnsitz deshalb nicht automatisch am Tag der Abreise.
Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Wegzug weiterhin eine zum Wohnen geeignete Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht und die objektiven Umstände eine weitere Nutzung erkennen lassen. Eine Person kann zugleich mehrere steuerliche Wohnsitze im In- und Ausland haben.
Bleibt ein deutscher Wohnsitz bestehen, besteht grundsätzlich auch die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland fort. Ein ausländischer Lebensmittelpunkt kann anschließend für die DBA-Ansässigkeit relevant sein, beseitigt den deutschen Wohnsitz nach innerstaatlichem Recht aber nicht automatisch.
Prüfung
Drei Fragen stehen im Mittelpunkt
Gibt es noch eine Wohnung?
Die Räume müssen objektiv zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Eigentum ist nicht erforderlich.
Kann die Person darüber verfügen?
Die Wohnung muss tatsächlich verfügbar sein. Eine dauerhaft fremdvermietete Wohnung steht dem Eigentümer dagegen regelmäßig nicht als eigene Bleibe zur Verfügung.
Wird sie als Wohnung beibehalten?
Die Gesamtumstände müssen auf eine Nutzung als eigene Bleibe und nicht lediglich auf gelegentliche Besuche oder Ferienaufenthalte schließen lassen.
Wohnung innehaben
Die tatsächliche Verfügungsmacht ist entscheidend
Eigene oder gemietete Wohnung
Sowohl Eigentum als auch Miete können einen Wohnsitz begründen. Entscheidend ist nicht die zivilrechtliche Eigentümerstellung, sondern die tatsächliche Möglichkeit, die Räume als eigene Bleibe zu nutzen.
Wohnung bei Angehörigen
Auch Räume im Haus der Eltern oder anderer Angehöriger können im Einzelfall einen Wohnsitz begründen, wenn sie dauerhaft zur eigenen Nutzung zur Verfügung stehen und tatsächlich als eigene Wohnmöglichkeit vorgehalten werden.
Vollständig vermietete Wohnung
Wird die bisherige Wohnung langfristig an Dritte vermietet und besteht kein eigenes Nutzungsrecht mehr, spricht dies regelmäßig gegen ein weiteres Innehaben der Wohnung.
Nur eingelagertes Eigentum
Dass Möbel oder persönliche Gegenstände in Deutschland verbleiben, genügt für sich genommen nicht. Maßgeblich ist, ob tatsächlich eine nutzbare Wohnung als eigene Bleibe verfügbar bleibt.
Nutzung
Es gibt keine starre Mindestzahl von Aufenthaltstagen
Ein Wohnsitz nach § 8 AO setzt nicht voraus, dass die deutsche Wohnung dauerhaft oder überwiegend genutzt wird. Auch eine Nutzung in größeren zeitlichen Abständen kann genügen, wenn sie noch den Charakter einer eigenen Bleibe hat.
Bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte oder ein ausschließliches Aufsuchen zu Verwaltungszwecken reichen dagegen regelmäßig nicht aus. Die Abgrenzung ist eine Gesamtwürdigung des jeweiligen Einzelfalls.
- keine feste 183-Tage-Grenze für § 8 AO
- keine Mindestzahl jährlicher Übernachtungen gesetzlich vorgeschrieben
- regelmäßige Nutzung kann auch in größeren Abständen erfolgen
- reine Besuchs- oder Ferienaufenthalte genügen grundsätzlich nicht
- entscheidend ist der Wohncharakter der Nutzung
Familienwohnung
Bleibt die Familie in Deutschland, steigt das Wohnsitzrisiko deutlich
Ehegatte und Kinder bleiben zurück
Bleibt eine bisherige Familienwohnung bestehen und steht sie dem ins Ausland gezogenen Ehegatten bei Aufenthalten weiterhin zur Verfügung, spricht dies häufig deutlich für einen fortbestehenden deutschen Wohnsitz.
Eigener Haushalt im Ausland
Ein vollständiger Haushalt im Ausland schließt einen zusätzlichen deutschen Wohnsitz nicht aus. Mehrere Wohnsitze sind nach deutschem Steuerrecht möglich.
Besuchsrecht ist nicht automatisch Wohnsitz
Die Möglichkeit, bei Angehörigen gelegentlich zu übernachten, genügt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine eigene Wohnmöglichkeit dauerhaft vorgehalten wird.
DBA kommt erst danach
Besteht sowohl in Deutschland als auch im Ausland ein Wohnsitz, kann ein Doppelbesteuerungsabkommen die Person anhand seiner Tie-Breaker-Regeln einem Staat zuordnen.
Auslandsaufenthalte
Auch mehrjährige Auslandsaufenthalte schließen einen deutschen Wohnsitz nicht zwingend aus
Befristete Entsendung
Bei einer von Anfang an befristeten Tätigkeit im Ausland und beibehaltener, weiterhin nutzbarer deutscher Wohnung kann ein deutscher Wohnsitz fortbestehen.
Studium oder Ausbildung im Ausland
Auch bei mehrjährigem Aufenthalt zu Ausbildungszwecken kommt es auf die tatsächliche Verfügbarkeit und Nutzung der deutschen Wohnung an. Generelle Regeln allein aus der Dauer des Auslandsaufenthalts gibt es nicht.
Dauerhafter Wegzug
Ein dauerhaft angelegter Auslandsumzug spricht zwar für die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes. Entscheidend bleibt aber, ob die bisherige deutsche Wohnmöglichkeit tatsächlich aufgegeben wurde.
Nachträgliche Entwicklung als Indiz
Spätere Entwicklungen können Rückschlüsse auf die tatsächlichen Verhältnisse im Wegzugsjahr zulassen. Maßgeblich bleibt jedoch die Situation im jeweiligen Besteuerungszeitraum.
Wohnsitzaufgabe
Für einen klaren Wegzug muss die tatsächliche Wohnmöglichkeit enden
Ein besonders eindeutiges Bild entsteht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben, gekündigt, verkauft oder so an Dritte überlassen wird, dass der Steuerpflichtige nicht mehr jederzeit darüber verfügen kann.
Keine einzelne Maßnahme ist in jedem Fall zwingend. Je stärker jedoch Wohnung, Schlüsselgewalt, persönliche Nutzung und Familienbezug fortbestehen, desto schwieriger ist die Argumentation, der deutsche Wohnsitz sei beendet worden.
- Mietvertrag beenden oder Wohnung veräußern
- bei Vermietung eigenes Nutzungsrecht tatsächlich ausschließen
- Schlüssel- und Verfügungsmacht berücksichtigen
- tatsächliche Nutzung nach dem Wegzug dokumentieren
- Melderecht ist nur unterstützendes Indiz
- DBA-Fragen separat von § 8 AO prüfen
Beweispraxis
Welche Unterlagen bei Streit mit dem Finanzamt helfen können
Wohnung
Kündigung, Verkauf, Mietvertrag mit Dritten, Übergabeprotokoll und Nachweise über fehlende eigene Nutzungsmöglichkeit.
Aufenthalte
Reiseunterlagen, Kalender, Kreditkarten- oder andere geeignete Unterlagen können das tatsächliche Aufenthalts- und Nutzungsverhalten belegen.
Lebensverhältnisse
Ausländischer Mietvertrag, Arbeitsplatz, Familienumzug und sonstige objektive Tatsachen können das Gesamtbild des Wegzugs stützen.
Typische Situationen
Wann der deutsche Wohnsitz häufig fortbesteht oder streitig wird
Eigentumswohnung bleibt leer
Die Wohnung bleibt vollständig eingerichtet und kann jederzeit genutzt werden. Das spricht deutlich eher für einen fortbestehenden Wohnsitz.
Wohnung wird langfristig vermietet
Besteht während der Vermietung keine eigene Zugriffsmöglichkeit, spricht dies regelmäßig gegen das weitere Innehaben dieser Wohnung.
Familie bleibt im deutschen Haus
Der Steuerpflichtige arbeitet im Ausland, kehrt aber regelmäßig in die Familienwohnung zurück. Ein deutscher Wohnsitz liegt häufig nahe.
Zimmer bei den Eltern
Ein dauerhaft bereitgehaltenes eigenes Zimmer kann je nach tatsächlicher Nutzung einen Wohnsitz begründen; bloße Besuchsmöglichkeiten reichen nicht automatisch.
Nur wenige Deutschlandaufenthalte
Eine geringe Zahl von Tagen schließt einen Wohnsitz nicht automatisch aus, wenn die Wohnung weiterhin als eigene Bleibe genutzt wird.
Abgemeldet, Wohnung aber behalten
Die Abmeldung allein beendet den steuerlichen Wohnsitz nicht. Eine weiterhin verfügbare Wohnung kann zur fortgesetzten unbeschränkten Steuerpflicht führen.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Steuerpflicht & Ansässigkeit
Grundlagen zu Wohnsitz, Aufenthalt und deutscher Steuerpflicht.
Beschränkte Steuerpflicht
Deutsche Einkünfte nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wegzugsbesteuerung
Zusätzliche Folgen bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Deutschland–USA
Wohnsitzwechsel und US-Steueransässigkeit.
DBA Deutschland–USA
Tie-Breaker bei gleichzeitiger Ansässigkeit.
Deutschland–Schweiz
Ansässigkeit und Wegzug zwischen Deutschland und der Schweiz.
§ 1 Abs. 3 EStG
Behandlung wie unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag.
Fachwissen Deutschland
Weitere deutsche Steuerfragen.
Häufige Fragen
Wohnsitz trotz Wegzug
Beendet die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt meinen steuerlichen Wohnsitz?
Muss ich mehr als 183 Tage in Deutschland sein, um hier einen Wohnsitz zu haben?
Reicht eine leerstehende Eigentumswohnung für einen Wohnsitz?
Kann ich trotz Lebensmittelpunkt in den USA oder der Schweiz einen deutschen Wohnsitz haben?
Wie kann ich den deutschen Wohnsitz möglichst eindeutig aufgeben?
Steuerberatung
Sie sind ins Ausland gezogen und haben noch eine Wohnung in Deutschland?
Wir prüfen, ob der deutsche Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen, welche Nachweise für eine Wohnsitzaufgabe sprechen und wie ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen die weitere Besteuerung beeinflusst.
Erstgespräch vereinbaren