Schenkung · Kind in den USA · deutsche Schenkungsteuer
Schenkung aus Deutschland an ein Kind in den USA: Steuer, Freibetrag und DBA
Schenkt ein Elternteil in Deutschland Geld, Wertpapiere, eine Immobilie oder Unternehmensanteile an ein in den USA lebendes Kind, kann deutsche Schenkungsteuer entstehen. Der Wohnsitz des Kindes in den Vereinigten Staaten verhindert die deutsche Besteuerung nicht. Gleichzeitig können auf U.S.-Seite Meldepflichten entstehen. Entscheidend sind insbesondere der Wohnsitz des Schenkers, der Freibetrag von 400.000 Euro, frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren und das besondere Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA Deutschland–USA.
§ 2 ErbStG
Lebt der Schenker in Deutschland, ist die Schenkung grundsätzlich weltweit steuerpflichtig
Die deutsche Schenkungsteuer richtet sich nicht allein danach, wo das beschenkte Kind lebt oder wo sich das geschenkte Vermögen befindet.
Ist der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland Inländer im Sinne des § 2 ErbStG, besteht grundsätzlich unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht. Deutschland erfasst dann grundsätzlich die gesamte freigebige Zuwendung.
Das gilt daher auch dann, wenn das Kind seit Jahren in New York, Kalifornien, Texas oder einem anderen U.S.-Bundesstaat lebt und die Schenkung unmittelbar auf ein amerikanisches Konto übertragen wird.
Typische Ausgangslagen
Wann Deutschland die Schenkung erfassen kann
Elternteil lebt in Deutschland
Die unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht erfasst grundsätzlich den weltweiten Vermögensübergang.
Kind lebt in den USA
Der ausländische Wohnsitz des Kindes schließt die deutsche Besteuerung nicht aus, wenn bereits der Schenker deutscher Inländer ist.
Vermögen in Deutschland oder USA
Bei unbeschränkter Steuerpflicht kann sowohl deutsches als auch ausländisches Vermögen der deutschen Schenkungsteuer unterliegen.
Wegzug des Schenkers
Deutsche Staatsangehörige können nach dem Wegzug noch fünf Jahre erfasst werden
Auch wenn der schenkende Elternteil Deutschland bereits verlassen hat, kann die deutsche Schenkungsteuer weiterhin relevant sein. Deutsche Staatsangehörige können nach § 2 ErbStG grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes als Inländer gelten.
Ein Umzug des Elternteils in die USA unmittelbar vor einer größeren Schenkung beseitigt die deutsche Schenkungsteuer deshalb nicht automatisch.
Diese innerstaatliche Fünfjahresregel ist von der besonderen Zehnjahresregel des Art. 4 Abs. 3 des Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA Deutschland–USA zu unterscheiden.
§ 16 ErbStG
Das Kind hat grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro
Bei unbeschränkter deutscher Schenkungsteuerpflicht steht einem Kind grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro zu.
Dass das Kind in den Vereinigten Staaten lebt oder U.S. Citizen ist, reduziert diesen Freibetrag grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich steuerfrei
Bestehen keine anrechenbaren Vorschenkungen desselben Elternteils, kann eine Schenkung bis zum persönlichen Freibetrag grundsätzlich ohne deutsche Schenkungsteuer erfolgen.
Steuerpflichtiger Mehrbetrag
Nur der nach Freibetrag und sonstigen Abzügen verbleibende steuerpflichtige Erwerb unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer.
Separate Freibeträge
Schenkungen von Mutter und Vater sind grundsätzlich getrennte Erwerbe. Jedes Elternteil kann daher einen eigenen persönlichen Freibetrag auslösen.
§ 14 ErbStG
Der Freibetrag steht nicht für jede einzelne Überweisung neu zur Verfügung
Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.
Hat der Vater seinem Kind beispielsweise vor sechs Jahren bereits 250.000 Euro geschenkt und überträgt nun weitere 300.000 Euro, darf für die zweite Schenkung nicht erneut isoliert ein Freibetrag von 400.000 Euro angesetzt werden.
Für langfristige Vermögensübertragungen ist die Zehnjahresperiode deshalb ein wesentlicher Planungsfaktor.
Vater und Mutter werden getrennt betrachtet
Schenkungen verschiedener Personen werden nicht zu einem gemeinsamen 400.000-Euro-Freibetrag zusammengefasst. Entscheidend ist jeweils die Übertragung von derselben Person auf denselben Erwerber.
Vermögensarten
Was wird an das Kind in den USA geschenkt?
Geldüberweisung
Eine klassische Banküberweisung ist regelmäßig zum Nominalwert zu erfassen. Der Transfer auf ein U.S.-Konto beseitigt die deutsche Schenkungsteuer nicht.
Aktien & Wertpapiere
Bei Wertpapierübertragungen ist der Wert im Zeitpunkt der Schenkung nach deutschen Bewertungsregeln zu bestimmen.
Deutsche Immobilie
Bei Immobilien gelten besondere deutsche Bewertungsvorschriften. Zusätzlich können Nießbrauch, Wohnrechte oder übernommene Schulden die steuerliche Bemessung beeinflussen.
Vermögen in den USA
Ist der Schenker in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, können auch U.S.-Konten, U.S.-Wertpapiere oder andere ausländische Vermögenswerte in Deutschland besteuert werden.
GmbH oder Unternehmensanteile
Bei Unternehmensanteilen müssen Bewertung und mögliche Verschonungsregeln nach §§ 13a und 13b ErbStG gesondert geprüft werden.
Einbringung in einen Trust
Wird Vermögen nicht unmittelbar an das Kind, sondern in einen U.S.-Trust übertragen, entstehen andere deutsche Steuerfragen. Eine Truststruktur sollte daher gesondert analysiert werden.
Eine Schenkung von Wertpapieren ist steuerlich nicht dasselbe wie eine spätere Veräußerung
Für die Schenkungsteuer ist der Wert des übertragenen Vermögens zum Schenkungszeitpunkt maßgeblich. Davon getrennt sind spätere einkommensteuerliche Folgen beim Kind, beispielsweise bei Dividenden oder einer späteren Veräußerung.
Bei einem U.S.-Kind können zudem U.S.-Basisregeln und die spätere U.S.-Kapitalgewinnbesteuerung relevant sein. Diese U.S.-Folgen sollten bei größeren Wertpapierübertragungen vorab mitgeplant werden.
Schenkungsteuer-DBA Deutschland–USA
Auch Schenkungen fallen unter das besondere DBA
Das eigenständige Abkommen Deutschland–USA für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern gilt nicht nur für Erbfälle, sondern auch für Schenkungen unter Lebenden.
Das DBA bestimmt insbesondere den maßgeblichen Wohnsitz des Schenkers, ordnet bestimmte Vermögensarten einem Vertragsstaat zu und regelt die Beseitigung einer möglichen Doppelbesteuerung.
- Art. 4: DBA-Wohnsitz
- Art. 5: unbewegliches Vermögen
- Art. 6: Betriebsstättenvermögen
- Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsanteile
- Art. 9: sonstiges Vermögen
- Art. 11: Doppelbesteuerung und Anrechnung
- Art. 12: Estates und Trusts
Art. 4 DBA
Bei Schenkungen ist insbesondere der DBA-Wohnsitz des Schenkers wichtig
Für die Anwendung des besonderen DBA ist die innerstaatliche Steuerpflicht nur der erste Schritt. Zusätzlich ist zu bestimmen, wo der Schenker im Sinne des Abkommens ansässig ist.
Bei Personen mit Wohnsitzverbindungen zu Deutschland und den USA können die besonderen Tie-Breaker-Regeln des Art. 4 relevant werden.
Dies gilt besonders bei deutschen Staatsangehörigen, die in die USA gezogen sind, aber noch enge Wohnsitz- oder Lebensbeziehungen zu Deutschland haben.
Unbewegliches Vermögen
Bei Immobilien kann der Belegenheitsstaat ein besonderes Besteuerungsrecht haben
Art. 5 des DBA enthält eine besondere Regel für unbewegliches Vermögen. Wird beispielsweise eine deutsche Immobilie an ein in den USA lebendes Kind verschenkt, bleibt Deutschland als Belegenheitsstaat steuerlich besonders relevant.
Umgekehrt kann bei einer U.S.-Immobilie ein amerikanisches Besteuerungsrecht entstehen. Dann ist zusätzlich die Doppelbesteuerungsregel des Art. 11 zu prüfen.
U.S.-Seite
Das Kind kann in den USA eine Meldepflicht haben, obwohl die Schenkung kein normales Einkommen ist
Eine echte Schenkung von einer ausländischen natürlichen Person wird beim U.S.-Empfänger grundsätzlich nicht allein deshalb als normales steuerpflichtiges Einkommen behandelt, weil Geld oder Vermögen übertragen wird.
Für größere ausländische Schenkungen bestehen jedoch besondere U.S.-Informationspflichten. Erhält eine U.S.-Person von einer ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass insgesamt mehr als 100.000 US-Dollar innerhalb eines Steuerjahres, kann insbesondere Form 3520 relevant werden.
Bei der Schwelle müssen bestimmte zusammengehörende Schenkungen aggregiert werden. Die ausführliche U.S.-Meldepflicht sollte auf der amerikanischen Seite des Falls gesondert geprüft werden.
U.S. Person
U.S. Citizens und andere U.S.-Personen können bei größeren ausländischen Schenkungen Informationspflichten haben.
Form 3520
Bei Schenkungen von einer ausländischen natürlichen Person kann insbesondere die 100.000-US-Dollar-Schwelle relevant sein.
Nicht automatisch Einkommen
Die reine Schenkung ist vom späteren Ertrag aus dem geschenkten Vermögen zu unterscheiden.
Detaillierte Fragen zur U.S. Gift Tax und zu U.S.-Meldeformularen behandeln wir auf taxrep.us vertieft.
U.S. Gift Tax knüpft grundsätzlich an den Schenker an – nicht einfach an den Empfänger
Dass das Kind U.S. Citizen oder U.S.-resident ist, bedeutet nicht automatisch, dass es selbst U.S. Gift Tax auf die erhaltene Schenkung zahlen muss.
Ob auf U.S.-Seite Gift Tax entsteht, hängt vielmehr von der Person des Schenkers, seiner U.S.-steuerlichen Stellung und bei ausländischen Schenkern auch von der Art und Belegenheit des übertragenen Vermögens ab.
Gestaltungsplanung
Bei größeren Schenkungen sollten Deutschland und USA vor dem Transfer zusammen betrachtet werden
Eine grenzüberschreitende Schenkung sollte nicht allein anhand des deutschen Freibetrags geplant werden. Auch Vermögensart, Zeitpunkt, U.S.-Reporting und spätere laufende Besteuerung des Kindes können die optimale Struktur beeinflussen.
Vorschenkungen prüfen
Alle Schenkungen desselben Elternteils innerhalb der vergangenen zehn Jahre erfassen.
Asset wählen
Geld, Wertpapiere, Immobilien und Unternehmensanteile können unterschiedliche Folgen haben.
DBA prüfen
Wohnsitz und Vermögenszuordnung nach dem besonderen Schenkungsteuer-DBA bestimmen.
U.S.-Folgen koordinieren
Reporting, Gift-Tax-Fragen und spätere U.S.-Besteuerung des Vermögens vorab berücksichtigen.
Beispiele
Typische Schenkungen an ein Kind in den USA
300.000 € vom Vater in Deutschland an Sohn in Boston
Bestehen keine relevanten Vorschenkungen desselben Vaters, liegt der Erwerb grundsätzlich innerhalb des deutschen Kinderfreibetrags von 400.000 Euro. U.S.-Reporting ist gesondert zu prüfen.
600.000 € Geldschenkung an Tochter in New York
Bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht übersteigt die Schenkung den persönlichen Freibetrag. Der verbleibende steuerpflichtige Erwerb ist nach Steuerklasse I zu besteuern.
250.000 € vor fünf Jahren plus 250.000 € heute
Beide Schenkungen desselben Elternteils liegen innerhalb des Zehnjahreszeitraums und werden für deutsche Zwecke zusammengerechnet.
Mutter und Vater schenken jeweils 400.000 €
Bei getrennten Zuwendungen jedes Elternteils können grundsätzlich zwei persönliche Freibeträge von jeweils 400.000 Euro relevant sein.
Eltern übertragen Wertpapierdepot
Die Wertpapiere sind zum Schenkungszeitpunkt zu bewerten. Daneben sollte die spätere U.S.-steuerliche Behandlung beim Kind geprüft werden.
Deutsche Immobilie an Kind in Kalifornien
Die deutsche Immobilie bleibt in Deutschland steuerlich relevant. Neben Bewertung und Schenkungsteuer können vorbehaltene Rechte oder Finanzierungen die Bemessungsgrundlage beeinflussen.
Unternehmensvermögen
Bei GmbH-Anteilen reicht der 400.000-Euro-Freibetrag als Analyse nicht aus
Werden Unternehmensanteile auf ein Kind in den USA übertragen, müssen neben dem persönlichen Freibetrag die Unternehmensbewertung und mögliche Verschonungsregeln nach §§ 13a und 13b ErbStG geprüft werden.
Bei grenzüberschreitenden Strukturen können außerdem die Rechtsform und die DBA-Vermögenszuordnung entscheidend sein.
Trusts
Eine Schenkung an einen U.S.-Trust ist nicht dasselbe wie eine Direktzahlung an das Kind
Wird Vermögen in einen U.S.-Trust eingebracht, um das Kind mittelbar zu begünstigen, muss die deutsche Schenkungsteuer eigenständig analysiert werden.
Je nach Ausgestaltung kann bereits die Vermögensübertragung auf die ausländische Vermögensmasse steuerpflichtig sein. Spätere Ausschüttungen an das Kind können wiederum eigenständige deutsche Steuerfolgen auslösen.
Dokumentation
Welche Unterlagen bei größeren grenzüberschreitenden Schenkungen wichtig sind
Schenkungsvertrag
Bei größeren Übertragungen sollte Anlass, Vermögensgegenstand, Wert und Übertragungszeitpunkt eindeutig dokumentiert werden.
Vorschenkungen
Alle Zuwendungen desselben Schenkers innerhalb der letzten zehn Jahre mit Datum und Wert.
Wohnsitz & Staatsangehörigkeit
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit von Schenker und Kind sowie gegebenenfalls Wegzugshistorie.
Bewertung
Kontoauszüge, Depotauszüge, Immobilienwerte oder Unternehmensbewertung zum Schenkungszeitpunkt.
Übertragungsnachweis
Bankbelege, Depotübertragungen, notarielle Verträge oder Gesellschaftsunterlagen.
U.S.-Reporting
Bei größeren Schenkungen sollte dokumentiert werden, welche U.S.-Meldepflichten beim Kind ausgelöst werden.
Typische Fehler
Was bei Schenkungen an Kinder in den USA häufig übersehen wird
„Das Kind lebt in den USA, also keine deutsche Schenkungsteuer“
Der deutsche Wohnsitz des Schenkers kann bereits zur unbeschränkten deutschen Steuerpflicht führen.
400.000 Euro bei jeder Überweisung neu ansetzen
Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
Nur Deutschland betrachten
Bei einem U.S.-Kind können Informationspflichten wie Form 3520 relevant werden.
Schenkung und spätere Erträge vermischen
Der Vermögensübergang und spätere Dividenden, Zinsen oder Gewinne sind getrennte Steuerereignisse.
Wertpapiere zum ursprünglichen Kaufpreis ansetzen
Für die Schenkungsteuer ist grundsätzlich der Wert zum Übertragungszeitpunkt entscheidend.
Trust als einfache Direktübertragung behandeln
Eine Einbringung in einen U.S.-Trust kann völlig andere deutsche Steuerfolgen auslösen als eine unmittelbare Schenkung an das Kind.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Erbschaft & Schenkung
Überblick zur Besteuerung Deutschland–USA.
Schenkungsteuer-DBA
Wohnsitz, Vermögenszuordnung und Steueranrechnung.
DBA-Wohnsitz
Art. 4, Tie-Breaker und Zehnjahresregel.
U.S. Citizen & Schenkung
Deutsche Schenkungsteuer bei U.S.-Personen.
U.S.-Immobilie
Immobilien bei Erbschaft und Schenkung.
Unternehmensanteile
GmbH, Corporation, LLC und Partnership.
U.S.-Trust
Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Trusts.
U.S.-Person erbt Deutschland
Der entsprechende grenzüberschreitende Erbfall.
Häufige Fragen
Schenkung aus Deutschland an ein Kind in den USA
Muss ein Kind in den USA deutsche Schenkungsteuer zahlen?
Wie hoch ist der Freibetrag für ein Kind?
Gilt der Freibetrag auch für ein U.S.-Citizen-Kind?
Können Mutter und Vater jeweils 400.000 Euro schenken?
Wann steht der Freibetrag erneut zur Verfügung?
Ist eine Schenkung an ein U.S.-Kind in den USA steuerpflichtiges Einkommen?
Wann muss das Kind Form 3520 prüfen?
Fällt automatisch U.S. Gift Tax an, weil das Kind in den USA lebt?
Gibt es ein DBA für Schenkungen zwischen Deutschland und den USA?
Steuerberatung Deutschland–USA
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Wir prüfen die deutsche Schenkungsteuerpflicht, Freibeträge und Vorschenkungen, die optimale Behandlung von Geld, Wertpapieren, Immobilien und Unternehmensanteilen sowie das besondere Schenkungsteuer-DBA. Bei Bedarf koordinieren wir die deutsche Gestaltung mit den U.S.-Melde- und Steuerfolgen des Kindes.
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