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U.S.-Person erbt in Deutschland: Erbschaftsteuer & DBA

U.S.-Erbe · deutsches Vermögen · Erbschaftsteuer

U.S.-Person erbt in Deutschland: deutsche Erbschaftsteuer und DBA

Lebt der Erbe in den USA oder ist er U.S. Citizen und erhält Vermögen aus Deutschland, kann deutsche Erbschaftsteuer entstehen. Entscheidend ist nicht allein der Wohnsitz des Erben. Maßgeblich sind insbesondere der Wohnsitz des Erblassers, die Art des vererbten Vermögens, die persönliche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG und das besondere Erbschaftsteuer-DBA zwischen Deutschland und den USA.

§ 2 ErbStG

Auch ein ausschließlich in den USA lebender Erbe kann in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig sein

Für die deutsche Erbschaftsteuer ist zunächst zu prüfen, ob eine unbeschränkte oder lediglich beschränkte Steuerpflicht besteht.

War der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes in Deutschland „Inländer“ im Sinne des § 2 ErbStG, unterliegt grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer. Der Wohnsitz des Erben in den USA ändert daran grundsätzlich nichts.

War dagegen weder der Erblasser noch der Erwerber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, kann Deutschland weiterhin bestimmtes deutsches Inlandsvermögen besteuern.

Zwei Grundfälle

Unbeschränkte und beschränkte deutsche Erbschaftsteuer

Unbeschränkte Steuerpflicht

Erblasser ist in Deutschland ansässig

Hat der Erblasser in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, wird grundsätzlich der gesamte Erwerb des U.S.-Erben besteuert. Dazu können deutsche und ausländische Bankkonten, Depots, Immobilien und Gesellschaftsanteile gehören.

Beschränkte Steuerpflicht

Erblasser und Erbe leben im Ausland

Besteht keine unbeschränkte Steuerpflicht, besteuert Deutschland grundsätzlich nur das in § 121 BewG definierte Inlandsvermögen. Die genaue Einordnung des einzelnen Vermögenswerts ist dann entscheidend.

Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Auch ein bereits ausgewanderter deutscher Erblasser kann noch als Inländer gelten

§ 2 ErbStG enthält eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige. Wer Deutschland verlassen hat und keinen deutschen Wohnsitz mehr besitzt, kann grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug für Zwecke der Erbschaftsteuer als Inländer gelten.

Diese innerstaatliche Fünfjahresregel muss von der besonderen Zehnjahresregel des Art. 4 Abs. 3 des Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA unterschieden werden. Beide Regeln verfolgen unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Vermögensarten

Was erbt die U.S.-Person aus Deutschland?

Die steuerliche Behandlung hängt stark davon ab, ob unbeschränkte deutsche Steuerpflicht besteht oder Deutschland lediglich Inlandsvermögen besteuern kann.

Immobilien

Deutsche Immobilie

In Deutschland gelegener Grundbesitz gehört zum klassischen deutschen Inlandsvermögen. Auch bei einem vollständig in den USA lebenden Erblasser und Erben kann Deutschland die Immobilie grundsätzlich erfassen.

Bank

Deutsches Bankkonto

Ein deutsches Bankkonto ist nicht allein wegen des Sitzes der Bank automatisch Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG. Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird es dagegen selbstverständlich in den weltweiten Erwerb einbezogen.

Securities

Deutsches Wertpapierdepot

Auch bei einem deutschen Broker muss zwischen dem Depotstandort und der steuerlichen Einordnung der einzelnen Vermögenswerte unterschieden werden.

GmbH

Anteile an deutscher GmbH

Bestimmte Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften können Inlandsvermögen darstellen. Besonders relevant ist die Beteiligungsschwelle von mindestens 10 Prozent nach § 121 BewG.

Business

Deutsches Betriebsvermögen

Deutsches Betriebsvermögen oder Betriebsstättenvermögen kann auch bei ausschließlich ausländischen Beteiligten der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.

Worldwide Estate

Ausländische Vermögenswerte

Bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht können auch U.S.-Konten, U.S.-Immobilien und andere ausländische Assets Bestandteil des deutschen steuerpflichtigen Erwerbs sein.

Eine deutsche Bankverbindung macht einen Vermögenswert nicht automatisch zu deutschem Inlandsvermögen

Bei beschränkter Steuerpflicht ist § 121 BewG maßgeblich. Der Sitz der depotführenden Bank oder die Tatsache, dass Vermögen in Deutschland verwaltet wird, reicht für sich allein nicht aus.

Gerade bei Bankguthaben, Wertpapierdepots und Beteiligungen sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob der konkrete Vermögenswert überhaupt in den deutschen beschränkten Steuerzugriff fällt.

§ 16 ErbStG

Die deutschen persönlichen Freibeträge gelten grundsätzlich auch für einen U.S.-Erben

Bei unbeschränkter Steuerpflicht richten sich die persönlichen Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Der Wohnsitz des Erwerbers in den Vereinigten Staaten reduziert den Freibetrag nicht allein deshalb, weil der Erbe im Ausland lebt.

Ehegatte

500.000 €

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro.

Kinder

400.000 €

Kinder können grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro beanspruchen.

Enkel

regelmäßig 200.000 €

Für Enkel beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 200.000 Euro; für Kinder bereits verstorbener Kinder gelten Besonderheiten.

Beschränkte Steuerpflicht

Bei reinem Inlandsvermögen kann der Freibetrag anteilig gekürzt werden

Bei beschränkter Steuerpflicht enthält § 16 Abs. 2 ErbStG eine proportionale Kürzung des persönlichen Freibetrags. Dabei wird auch Vermögen berücksichtigt, das nicht der deutschen beschränkten Steuerpflicht unterliegt.

Ein U.S.-Erbe sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass beispielsweise bei einer deutschen Immobilie der volle Kinderfreibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung steht.

Deutschland–USA

Für Erbschaften gibt es ein eigenes Erbschaftsteuer-DBA

Deutschland und die Vereinigten Staaten haben neben dem Einkommensteuerabkommen ein eigenständiges Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Für grenzüberschreitende Erbfälle muss dieses spezielle DBA geprüft werden.

Das Abkommen bestimmt unter anderem den maßgeblichen DBA-Wohnsitz, ordnet bestimmte Vermögensarten einem Staat zu und enthält Regeln zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

  • Art. 4: DBA-Wohnsitz
  • Art. 5: unbewegliches Vermögen
  • Art. 6: Betriebsstättenvermögen
  • Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsanteile
  • Art. 9: sonstiges Vermögen
  • Art. 11: Steueranrechnung
  • Art. 12: Estates und Trusts

DBA-Wohnsitz

U.S. Citizenship kann im Erbschaftsteuer-DBA eine besondere Rolle spielen

Das Erbschaftsteuer-DBA verwendet einen eigenständigen Wohnsitzbegriff. Auf U.S.-Seite kann dabei auch die amerikanische Staatsangehörigkeit relevant sein. Dadurch können insbesondere bei U.S. Citizens mit deutscher Wohnsitzverbindung Doppelansässigkeitsfragen entstehen.

Art. 4 enthält hierfür einen Tie-Breaker mit Kriterien wie ständiger Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichem Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.

Daneben enthält Art. 4 Abs. 3 eine besondere Zehnjahresregel für bestimmte Staatsangehörige. Diese Sondervorschrift ist nicht mit der innerstaatlichen deutschen Fünfjahresregel des § 2 ErbStG gleichzusetzen.

Der U.S.-Status des Erben allein löst grundsätzlich keine U.S. Estate Tax auf den Nachlass des deutschen Erblassers aus

Bei der amerikanischen Estate Tax richtet sich die Besteuerung grundsätzlich nach dem Status des Erblassers und nach der Art und Belegenheit des Nachlassvermögens – nicht allein danach, dass der Erbe U.S. Citizen oder in den USA ansässig ist.

Ein U.S.-Citizen-Kind, das von einem ausschließlich deutschen Elternteil deutsches Vermögen erbt, verursacht daher nicht allein aufgrund seiner eigenen U.S.-Staatsangehörigkeit eine U.S. Estate Tax auf den Nachlass.

U.S.-Seite

Für den U.S.-Erben können dennoch amerikanische Melde- und Folgethemen entstehen

Eine Erbschaft ist auf U.S.-Bundesebene grundsätzlich nicht allein deshalb laufendes Einkommen des Empfängers, weil Vermögen geerbt wird. Bei einem U.S.-Erben können jedoch Informationsmeldungen und die spätere Besteuerung geerbter Vermögenswerte relevant sein.

Foreign inheritance reporting

Bei größeren Erwerben von ausländischen Personen oder ausländischen Estates können besondere U.S.-Informationspflichten zu prüfen sein.

Foreign accounts

Werden deutsche Bank- oder Depotkonten übernommen oder fortgeführt, können später FBAR- und gegebenenfalls weitere U.S.-Reportingpflichten relevant werden.

Future income

Zinsen, Dividenden, Mieteinkünfte oder spätere Veräußerungsgewinne aus geerbtem Vermögen können anschließend der laufenden U.S.-Besteuerung unterliegen.

Die detaillierte U.S.-steuerliche Behandlung gehört zur amerikanischen Seite des Falls und sollte gesondert geprüft werden. Auf taxrep.us behandeln wir diese U.S.-Themen vertieft.

Bewertung

Für die deutsche Erbschaftsteuer gelten deutsche Bewertungsregeln

Der steuerpflichtige Erwerb wird für deutsche Zwecke nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Das gilt auch dann, wenn der Erbe in den USA lebt und für amerikanische Zwecke andere Bewertungsunterlagen erstellt werden.

Immobilien

Deutsche Immobilien werden nach den besonderen deutschen Grundbesitzbewertungsvorschriften bewertet.

Unternehmensanteile

Nicht börsennotierte GmbH- oder Unternehmensbeteiligungen können eine gesonderte Unternehmensbewertung erfordern.

Fremdwährung

Bei Vermögenswerten in U.S.-Dollar müssen die relevanten Werte für die deutsche Steuerberechnung in Euro bestimmt werden.

Nachlassverbindlichkeiten

Schulden und Nachlasskosten können die deutsche Bemessungsgrundlage reduzieren

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind nach § 10 ErbStG abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Dazu können insbesondere Schulden des Erblassers und bestimmte unmittelbar mit dem Erbfall zusammenhängende Kosten gehören.

Bei grenzüberschreitenden Nachlässen muss geprüft werden, in welchem Umfang ausländische Verbindlichkeiten dem in Deutschland steuerpflichtigen Erwerb zugeordnet werden können.

Typische Fälle

U.S.-Person erbt Vermögen aus Deutschland

Fall 1

Kind in New York erbt von Mutter in München

Die Mutter war in Deutschland ansässig. Deutschland besteuert grundsätzlich den gesamten Erwerb des Kindes, obwohl das Kind ausschließlich in den USA lebt. Der Kinderfreibetrag beträgt grundsätzlich 400.000 Euro.

Fall 2

U.S.-Erblasser hinterlässt deutsche Immobilie an U.S.-Kind

Weder Erblasser noch Erbe sind in Deutschland ansässig. Die deutsche Immobilie ist jedoch deutsches Inlandsvermögen und kann der beschränkten Erbschaftsteuer unterliegen.

Fall 3

U.S.-Kind erbt deutsches Bankkonto

Leben sowohl Erblasser als auch Erbe in den USA, ist ein deutsches Bankkonto nicht allein aufgrund des Kontostandorts automatisch deutsches Inlandsvermögen. Die beschränkte Steuerpflicht muss gesondert geprüft werden.

Fall 4

U.S.-Erbe erhält 30 % einer deutschen GmbH

Eine Beteiligung dieser Größenordnung kann bei einer deutschen Kapitalgesellschaft auch ohne deutschen Wohnsitz des Erblassers oder Erben deutsches Inlandsvermögen darstellen. Zusätzlich sind Bewertung und gegebenenfalls Unternehmensverschonung zu prüfen.

Fall 5

Deutscher Vater lebt seit zwei Jahren in Florida

Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger und hat Deutschland erst vor zwei Jahren dauerhaft verlassen, kann er nach der deutschen Fünfjahresregel weiterhin als Inländer gelten. Dadurch kann Deutschland grundsätzlich den weltweiten Erwerb besteuern.

Fall 6

U.S. Citizen mit deutscher Wohnsitzvergangenheit

Bei komplexer Doppelansässigkeit muss zusätzlich Art. 4 des Erbschaftsteuer-DBA geprüft werden. Die innerstaatliche Steuerpflicht allein beantwortet die DBA-Frage nicht.

Ablauf

So sollte der grenzüberschreitende Erbfall geprüft werden

01

Personen

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Wegzugshistorie von Erblasser und Erbe feststellen.

02

Vermögen

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Staat und Assetklasse erfassen.

03

Deutschland & DBA

§ 2 ErbStG, Inlandsvermögen, DBA-Wohnsitz und Vermögenszuordnung prüfen.

04

U.S.-Koordination

U.S. Estate Tax, Reporting, Kontenmeldungen und spätere U.S.-Besteuerung gesondert analysieren.

Benötigte Unterlagen

Welche Dokumente typischerweise erforderlich sind

Erblasser

Sterbeurkunde, letzter Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Wegzugsdatum und gegebenenfalls frühere deutsche Wohnsitze.

Erbe

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.

Nachlass

Vollständiges Nachlassverzeichnis einschließlich Bankkonten, Depots, Immobilien, Gesellschaftsanteilen und sonstigen Vermögenswerten.

Verbindlichkeiten

Darlehen, Hypotheken, offene Steuern und sonstige Nachlassschulden.

Erbrechtliche Unterlagen

Testament, Erbvertrag, Erbschein oder U.S.-Probate-Unterlagen, soweit vorhanden.

Bewertungsunterlagen

Immobilienwerte, Unternehmensunterlagen, Kontoauszüge und Depotstände zum Todestag.

Typische Fehler

Was bei einem U.S.-Erben häufig übersehen wird

„Der Erbe lebt in den USA, also keine deutsche Steuer“

Der Wohnsitz des Erblassers kann bereits ausreichen, um den gesamten Erwerb in Deutschland steuerpflichtig zu machen.

Jedes deutsche Konto als Inlandsvermögen behandeln

Bei beschränkter Steuerpflicht bestimmt § 121 BewG, welche Vermögenswerte Deutschland tatsächlich erfassen darf.

Vollen Freibetrag ungeprüft ansetzen

Bei beschränkter Steuerpflicht kann § 16 Abs. 2 ErbStG zu einer anteiligen Kürzung führen.

U.S.-Staatsangehörigkeit des Erben mit U.S. Estate Tax verwechseln

Die U.S. Estate Tax knüpft grundsätzlich an den Erblasser und bestimmte Vermögenswerte an, nicht allein an die Staatsangehörigkeit des Erben.

Das Einkommensteuer-DBA verwenden

Für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern besteht ein separates DBA Deutschland–USA.

Nur die Steuer betrachten

Für den U.S.-Erben können zusätzlich U.S.-Informationspflichten für den ausländischen Erwerb und geerbte Auslandskonten entstehen.

Häufige Fragen

U.S.-Person erbt in Deutschland

Muss ein in den USA lebender Erbe deutsche Erbschaftsteuer zahlen?
Das kann der Fall sein. War der Erblasser im Todeszeitpunkt in Deutschland ansässig, unterliegt grundsätzlich der gesamte Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Bei ausschließlich ausländischer Ansässigkeit kann Deutschland weiterhin bestimmtes Inlandsvermögen besteuern.
Spielt es eine Rolle, dass der Erbe U.S. Citizen ist?
Für die innerstaatliche deutsche Erbschaftsteuer ist die U.S.-Staatsangehörigkeit des Erben grundsätzlich nicht entscheidend. Sie kann aber für das DBA und für U.S.-Melde- und Steuerfragen relevant sein.
Hat ein U.S.-Kind den deutschen Freibetrag von 400.000 Euro?
Bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht grundsätzlich ja. Bei beschränkter Steuerpflicht kann der Freibetrag nach § 16 Abs. 2 ErbStG anteilig gekürzt werden.
Ist eine deutsche Immobilie immer in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig?
Deutscher Grundbesitz gehört zum deutschen Inlandsvermögen und kann daher grundsätzlich auch bei im Ausland lebendem Erblasser und Erben der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.
Ist ein deutsches Bankkonto bei einem U.S.-Erblasser automatisch deutsches Inlandsvermögen?
Nein. Der bloße Sitz der Bank in Deutschland führt bei beschränkter Steuerpflicht nicht automatisch dazu, dass das Guthaben Inlandsvermögen nach § 121 BewG ist.
Unterliegt die Erbschaft in den USA nochmals der Estate Tax, weil der Erbe U.S. Citizen ist?
Nicht allein deshalb. Die U.S. Estate Tax knüpft grundsätzlich an den Status des Erblassers und die Belegenheit bestimmter Vermögenswerte an, nicht lediglich an die U.S.-Staatsangehörigkeit des Erben.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und den USA für Erbschaftsteuer?
Ja. Deutschland und die USA haben ein separates Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Es ist vom allgemeinen Einkommensteuer-DBA zu unterscheiden.
Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?
Das besondere Erbschaftsteuer-DBA enthält in Art. 11 Regeln zur Steueranrechnung. Welche Steuer angerechnet wird und in welchem Staat die Anrechnung erfolgt, hängt insbesondere vom DBA-Wohnsitz und der Art des Vermögens ab.
Hat der U.S.-Erbe amerikanische Meldepflichten?
Je nach Höhe und Struktur des Erwerbs können U.S.-Informationsmeldungen für ausländische Erbschaften relevant sein. Übernommene deutsche Konten oder Depots können außerdem künftig ausländische Kontenmeldungen auslösen.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie leben in den USA und erben Vermögen aus Deutschland?

Wir prüfen die deutsche Erbschaftsteuerpflicht, Freibeträge, deutsches Inlandsvermögen, Immobilien und Unternehmensanteile, den DBA-Wohnsitz und die Vermögenszuordnung nach dem Erbschaftsteuer-DBA. Bei Bedarf koordinieren wir die deutsche Analyse mit den U.S.-steuerlichen Melde- und Folgefragen.

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