erbschaft-schenkung

Thema Deutschland–USA

Erbschaft & Schenkung zwischen Deutschland und den USA

Wie werden Nachlässe und Schenkungen besteuert, wenn Erblasser, Schenker, Erwerber oder Vermögen Bezüge zu Deutschland und den USA haben? Hier finden Sie die wichtigsten Fachartikel und typischen Situationen zu deutscher Erbschaft- und Schenkungsteuer, US Estate & Gift Tax und dem besonderen DBA Deutschland–USA.

Grenzüberschreitende Vermögensübertragung

Deutschland und die USA knüpfen an unterschiedliche Personen und Vermögensbezüge an

Deutschland besteuert Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich dann unbeschränkt, wenn Erblasser, Schenker oder Erwerber Inländer im Sinne des ErbStG ist. Auch deutsche Staatsangehörige können nach einem Wegzug noch bis zu fünf Jahre als Inländer gelten.

Die USA knüpfen bei Estate und Gift Tax insbesondere an US Citizenship, Domicile und bei ausländischen Personen an bestimmte US-situs assets an. Deshalb können bei demselben Vermögensübergang beide Staaten gleichzeitig steuerlich relevant sein.

Grundsystem

Drei Fragen bestimmen den Erbschaft- oder Schenkungsfall

01

Wer überträgt und wer erhält?

Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Domicile und steuerlicher Status von Schenker, Erblasser und Erwerber sind entscheidend.

02

Welches Vermögen wird übertragen?

Bankguthaben, Aktien, Immobilien, Unternehmensanteile, Trust-Vermögen und Versicherungen können unterschiedlich behandelt werden.

03

Welcher Staat darf besteuern?

Nationale Steuerpflicht, situs-Regeln, DBA und Anrechnung entscheiden darüber, wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

Artikel

Fachartikel zu Erbschaft & Schenkung

Deutschland–USA

DBA Erbschaft- und Schenkungsteuer Deutschland–USA

Ansässigkeit, Vermögenszuordnung, Doppelbesteuerungsentlastung und Sonderregeln des Estate-&-Gift-Tax-Abkommens.

Artikel lesen
Deutsches Steuerrecht

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Wann Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder deutsche Staatsangehörigkeit eine Besteuerung des weltweiten Erwerbs auslösen.

Artikel lesen
Deutsches Steuerrecht

Freibeträge nach § 16 ErbStG

Ehegatten, Kinder, Enkel und andere Erwerber haben unterschiedliche persönliche Freibeträge.

Artikel lesen
US-Steuerrecht

US Estate Tax

Federal Estate Tax, Basic Exclusion Amount, Form 706 und Besonderheiten für Nonresident Noncitizens.

Artikel auf taxrep.us
US-Steuerrecht

US Gift Tax

Annual Exclusion, Lifetime Exclusion, Form 709 und Schenkungen an nicht-US-Ehegatten.

Artikel auf taxrep.us
Deutschland–USA

US-Vermögen im deutschen Erbfall

US-Immobilien, Wertpapierdepots und Unternehmensbeteiligungen bei deutschem Erblasser oder Erwerber.

Artikel lesen
Deutschland–USA

Deutsches Vermögen bei US-Erblasser

Deutsche Immobilien oder Beteiligungen bei gleichzeitig möglicher US Estate Tax.

Artikel lesen
Deutschland–USA

Foreign Gifts & Form 3520

US-Meldepflichten bei größeren Schenkungen oder Erbschaften aus dem Ausland.

Artikel auf taxrep.us
Deutschland–USA

Trusts im Nachlass

US- und ausländische Trusts können zusätzliche deutsche und US-amerikanische Steuer- und Meldefragen auslösen.

Artikel lesen

DBA Deutschland–USA

Ein eigenes Abkommen für Estate, Inheritance & Gift Tax

Das deutsch-amerikanische Abkommen von 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls koordiniert die Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern beider Staaten. Es enthält eigene Ansässigkeitsregeln und Zuordnungsregeln für bestimmte Vermögensarten.

Dadurch kann ein grenzüberschreitender Nachlass deutlich anders zu beurteilen sein als allein nach deutschem ErbStG oder US Internal Revenue Code. Insbesondere bei Immobilien, Unternehmensvermögen und doppelt ansässigen Personen sollte das Abkommen ausdrücklich geprüft werden.

  • eigenständiges DBA für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
  • separate Ansässigkeits- und Domicile-Regeln
  • besondere Zuordnung für Immobilien und Betriebsstättenvermögen
  • Doppelbesteuerungsentlastung über Anrechnungsmechanismen
  • Staatsangehörigkeit kann in bestimmten Fällen bedeutsam sein
  • Income-Tax-DBA ersetzt diese Prüfung nicht

Freibeträge 2026

Deutschland und USA verwenden völlig unterschiedliche Systeme

DE

Deutschland

Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten insbesondere € 500.000 für Ehegatten/Lebenspartner, € 400.000 für Kinder und € 200.000 für Enkel, soweit § 16 ErbStG einschlägig ist.

US

USA – Basic Exclusion

Der Federal Estate & Gift Tax Basic Exclusion Amount beträgt 2026 für US Citizens und Residents grundsätzlich $ 15.000.000.

GIFT

Annual Exclusion

Die jährliche US Gift Tax Annual Exclusion beträgt 2026 $ 19.000 je Empfänger und Schenker.

Situationen

Typische Erbschafts- und Schenkungsfälle Deutschland–USA

US-Person erbt aus Deutschland

Deutsche Erbschaftsteuer kann mit US-Meldepflichten wie Form 3520 und gegebenenfalls weiteren US-Steuerfragen zusammentreffen.

ErbschaftForm 3520US Person
Situation öffnen

Deutscher Resident erbt US-Vermögen

US-situs assets können US Estate Tax auslösen; gleichzeitig kann Deutschland den Erwerb erfassen.

US Estate TaxDBADeutschland
Situation öffnen

Schenkung Eltern Deutschland → Kind USA

Deutsche Schenkungsteuer, persönliche Freibeträge und US-Meldepflichten des Empfängers müssen koordiniert werden.

SchenkungForm 3520Familie
Situation öffnen

US Citizen schenkt an deutschen Angehörigen

US Gift Tax kann auf Schenkerseite entstehen, während Deutschland auf Erwerberseite Schenkungsteuer erhebt.

Gift TaxErbStGDBA
Situation öffnen

US-Immobilie im Nachlass

US Real Property ist besonders häufig in beiden Staaten relevant und sollte unter DBA- und Estate-Tax-Gesichtspunkten geprüft werden.

ImmobilieUS SitusEstate
Situation öffnen

Unternehmensanteile werden übertragen

Bewertung, Begünstigungen für Betriebsvermögen und US Estate/Gift Tax können bei GmbH-, LLC- oder Corporation-Anteilen zusammentreffen.

GmbHLLCBewertung
Situation öffnen

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie planen eine Schenkung oder einen grenzüberschreitenden Nachlass?

Wir prüfen deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, US Estate & Gift Tax, das DBA Deutschland–USA, persönliche Freibeträge, Immobilien und Unternehmensvermögen sowie deutsche und US-amerikanische Meldepflichten.

Erstgespräch vereinbaren