Thema Deutschland–USA
Erbschaft & Schenkung zwischen Deutschland und den USA
Wie werden Nachlässe und Schenkungen besteuert, wenn Erblasser, Schenker, Erwerber oder Vermögen Bezüge zu Deutschland und den USA haben? Hier finden Sie die wichtigsten Fachartikel und typischen Situationen zu deutscher Erbschaft- und Schenkungsteuer, US Estate & Gift Tax und dem besonderen DBA Deutschland–USA.
Grenzüberschreitende Vermögensübertragung
Deutschland und die USA knüpfen an unterschiedliche Personen und Vermögensbezüge an
Deutschland besteuert Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich dann unbeschränkt, wenn Erblasser, Schenker oder Erwerber Inländer im Sinne des ErbStG ist. Auch deutsche Staatsangehörige können nach einem Wegzug noch bis zu fünf Jahre als Inländer gelten.
Die USA knüpfen bei Estate und Gift Tax insbesondere an US Citizenship, Domicile und bei ausländischen Personen an bestimmte US-situs assets an. Deshalb können bei demselben Vermögensübergang beide Staaten gleichzeitig steuerlich relevant sein.
Grundsystem
Drei Fragen bestimmen den Erbschaft- oder Schenkungsfall
Wer überträgt und wer erhält?
Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Domicile und steuerlicher Status von Schenker, Erblasser und Erwerber sind entscheidend.
Welches Vermögen wird übertragen?
Bankguthaben, Aktien, Immobilien, Unternehmensanteile, Trust-Vermögen und Versicherungen können unterschiedlich behandelt werden.
Welcher Staat darf besteuern?
Nationale Steuerpflicht, situs-Regeln, DBA und Anrechnung entscheiden darüber, wie Doppelbesteuerung vermieden wird.
Artikel
Fachartikel zu Erbschaft & Schenkung
DBA Erbschaft- und Schenkungsteuer Deutschland–USA
Ansässigkeit, Vermögenszuordnung, Doppelbesteuerungsentlastung und Sonderregeln des Estate-&-Gift-Tax-Abkommens.
Artikel lesenUnbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht
Wann Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder deutsche Staatsangehörigkeit eine Besteuerung des weltweiten Erwerbs auslösen.
Artikel lesenFreibeträge nach § 16 ErbStG
Ehegatten, Kinder, Enkel und andere Erwerber haben unterschiedliche persönliche Freibeträge.
Artikel lesenUS Estate Tax
Federal Estate Tax, Basic Exclusion Amount, Form 706 und Besonderheiten für Nonresident Noncitizens.
Artikel auf taxrep.usUS Gift Tax
Annual Exclusion, Lifetime Exclusion, Form 709 und Schenkungen an nicht-US-Ehegatten.
Artikel auf taxrep.usUS-Vermögen im deutschen Erbfall
US-Immobilien, Wertpapierdepots und Unternehmensbeteiligungen bei deutschem Erblasser oder Erwerber.
Artikel lesenDeutsches Vermögen bei US-Erblasser
Deutsche Immobilien oder Beteiligungen bei gleichzeitig möglicher US Estate Tax.
Artikel lesenForeign Gifts & Form 3520
US-Meldepflichten bei größeren Schenkungen oder Erbschaften aus dem Ausland.
Artikel auf taxrep.usTrusts im Nachlass
US- und ausländische Trusts können zusätzliche deutsche und US-amerikanische Steuer- und Meldefragen auslösen.
Artikel lesenDBA Deutschland–USA
Ein eigenes Abkommen für Estate, Inheritance & Gift Tax
Das deutsch-amerikanische Abkommen von 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls koordiniert die Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern beider Staaten. Es enthält eigene Ansässigkeitsregeln und Zuordnungsregeln für bestimmte Vermögensarten.
Dadurch kann ein grenzüberschreitender Nachlass deutlich anders zu beurteilen sein als allein nach deutschem ErbStG oder US Internal Revenue Code. Insbesondere bei Immobilien, Unternehmensvermögen und doppelt ansässigen Personen sollte das Abkommen ausdrücklich geprüft werden.
- eigenständiges DBA für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
- separate Ansässigkeits- und Domicile-Regeln
- besondere Zuordnung für Immobilien und Betriebsstättenvermögen
- Doppelbesteuerungsentlastung über Anrechnungsmechanismen
- Staatsangehörigkeit kann in bestimmten Fällen bedeutsam sein
- Income-Tax-DBA ersetzt diese Prüfung nicht
Freibeträge 2026
Deutschland und USA verwenden völlig unterschiedliche Systeme
Deutschland
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten insbesondere € 500.000 für Ehegatten/Lebenspartner, € 400.000 für Kinder und € 200.000 für Enkel, soweit § 16 ErbStG einschlägig ist.
USA – Basic Exclusion
Der Federal Estate & Gift Tax Basic Exclusion Amount beträgt 2026 für US Citizens und Residents grundsätzlich $ 15.000.000.
Annual Exclusion
Die jährliche US Gift Tax Annual Exclusion beträgt 2026 $ 19.000 je Empfänger und Schenker.
Situationen
Typische Erbschafts- und Schenkungsfälle Deutschland–USA
US-Person erbt aus Deutschland
Deutsche Erbschaftsteuer kann mit US-Meldepflichten wie Form 3520 und gegebenenfalls weiteren US-Steuerfragen zusammentreffen.
Deutscher Resident erbt US-Vermögen
US-situs assets können US Estate Tax auslösen; gleichzeitig kann Deutschland den Erwerb erfassen.
Schenkung Eltern Deutschland → Kind USA
Deutsche Schenkungsteuer, persönliche Freibeträge und US-Meldepflichten des Empfängers müssen koordiniert werden.
US Citizen schenkt an deutschen Angehörigen
US Gift Tax kann auf Schenkerseite entstehen, während Deutschland auf Erwerberseite Schenkungsteuer erhebt.
US-Immobilie im Nachlass
US Real Property ist besonders häufig in beiden Staaten relevant und sollte unter DBA- und Estate-Tax-Gesichtspunkten geprüft werden.
Unternehmensanteile werden übertragen
Bewertung, Begünstigungen für Betriebsvermögen und US Estate/Gift Tax können bei GmbH-, LLC- oder Corporation-Anteilen zusammentreffen.
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Wohnsitz und Domicile können die Steuerpflicht verändern.
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Immobilien im Nachlass oder als Schenkungsgegenstand.
Unternehmen & Beteiligungen
Übertragung von GmbH-, LLC- und Corporation-Anteilen.
Kapitalanlagen
Depots, Aktien und Fonds als Nachlassvermögen.
Vorsorge & Renten
Begünstigte von Vorsorgekonten und Altersvorsorge.
Steuererklärungen & Meldepflichten
Form 706, 709, 3520 und deutsche Erbschaftsteuererklärung.
Wegzug
Steuerliche Folgen von Wohnsitzwechseln vor Vermögensübertragungen.
Trusts
Trust-Strukturen in Nachlass- und Schenkungsfällen.
Steuerberatung Deutschland–USA
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Wir prüfen deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, US Estate & Gift Tax, das DBA Deutschland–USA, persönliche Freibeträge, Immobilien und Unternehmensvermögen sowie deutsche und US-amerikanische Meldepflichten.
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