Deutsche Steuerperspektive · Deutschland–USA
Erbschaft & Schenkung zwischen Deutschland und den USA
Erbschaften und Schenkungen mit USA-Bezug können in Deutschland auch dann steuerpflichtig sein, wenn sich der Erblasser, Schenker oder ein wesentlicher Teil des Vermögens in den USA befindet. Entscheidend sind die deutsche Steuerpflicht nach dem ErbStG, das eigenständige DBA Deutschland–USA für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern, die Art des übertragenen Vermögens sowie bei Trust-Strukturen zusätzlich das ErbStG und die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG.
Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ausgangspunkt ist immer die deutsche Steuerpflicht
Deutschland kann einen Erwerb unbeschränkt besteuern, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Todes, der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung oder der Erwerber im maßgeblichen Zeitpunkt Inländer im Sinne des § 2 ErbStG ist.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht erfasst Deutschland grundsätzlich den gesamten Vermögensanfall. Das gilt damit auch für Immobilien, Depots, Unternehmensanteile oder Trust-Vermögen in den USA.
Sind weder Erblasser oder Schenker noch Erwerber Inländer, kann dennoch beschränkte Steuerpflicht für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen bestehen.
Drei Prüfungsebenen
So wird ein deutsch-amerikanischer Erbschafts- oder Schenkungsfall strukturiert
Deutsche Steuerpflicht
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, deutsche Staatsangehörigkeit nach Wegzug und gegebenenfalls deutsches Inlandsvermögen bestimmen, ob Deutschland den gesamten Erwerb oder nur bestimmte Vermögensgegenstände erfasst.
DBA Deutschland–USA
Das eigenständige Estate-&-Gift-Tax-DBA bestimmt insbesondere den DBA-Wohnsitz, die Zuordnung bestimmter Vermögensarten und die Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Deutsche Steuerberechnung
Bewertung, Freibeträge, Steuerklasse, Steuersatz, Betriebsvermögensbegünstigungen und gegebenenfalls die Anrechnung amerikanischer Steuer werden anschließend nach deutschem Recht und DBA bestimmt.
Estate-&-Gift-Tax-DBA
Für Erbschaften und Schenkungen besteht ein eigenes DBA Deutschland–USA
Das Einkommensteuer-DBA ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht das maßgebliche Abkommen. Deutschland und die USA haben ein separates Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Für die deutsche Beratung sind vor allem drei Fragen entscheidend: Wo liegt der Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers nach dem DBA? Welcher Staat darf bestimmte Vermögensgegenstände besteuern? Und welcher Staat muss eine bereits erhobene Steuer anrechnen?
- Art. 4: DBA-Wohnsitz und Tie-Breaker
- besondere Zehnjahresregel in bestimmten Wegzugsfällen
- Art. 5–9: Zuordnung einzelner Vermögensarten
- Immobilien und Betriebsstättenvermögen gesondert geregelt
- Art. 11: Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 12: besondere Bedeutung bei Estates und Trusts
Art. 11 DBA
Das DBA führt häufig nicht zu einer Steuerbefreiung, sondern zu einer Steueranrechnung
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass ein DBA automatisch verhindert, dass Deutschland einen Erwerb besteuert. Gerade bei einem in Deutschland ansässigen Erben oder Beschenkten kann Deutschland weiterhin den gesamten Erwerb erfassen.
Hat auch die USA nach den DBA-Regeln ein Besteuerungsrecht, ist anschließend zu prüfen, ob und in welcher Höhe amerikanische Estate oder Gift Tax auf die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer angerechnet wird.
Dabei darf eine U.S. Einkommensteuer nicht ohne Weiteres mit einer Estate oder Gift Tax gleichgesetzt werden.
Fachartikel
Vertiefende Beiträge zu Erbschaft & Schenkung Deutschland–USA
Die Übersichtsseite zeigt das System. Einzelne DBA-, Steuerpflicht-, Anrechnungs- und Trust-Fragen werden in eigenen Fachartikeln vertieft.
DBA Erbschaft- und Schenkungsteuer Deutschland–USA
Anwendungsbereich, DBA-Wohnsitz, Vermögenszuordnung, Art. 11 und Besonderheiten des eigenständigen Estate-&-Gift-Tax-Abkommens.
Artikel lesenWohnsitz nach dem Erbschaftsteuer-DBA
Art. 4 DBA, ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Staatsangehörigkeit und die besondere Zehnjahresregel.
Artikel lesenU.S. Estate Tax auf deutsche Erbschaftsteuer anrechnen
Art. 11 DBA, § 21 ErbStG, Anrechnungsobergrenzen und Abgrenzung zwischen Estate Tax, State Tax und U.S. Income Tax.
Artikel lesenU.S.-Vermögen im deutschen Erbfall
U.S.-Immobilien, Depots, Gesellschaftsanteile und andere Vermögenswerte bei deutscher Erbschaftsteuerpflicht.
Artikel lesenDeutsches Vermögen bei U.S.-Erblasser
Deutsche Immobilien, Gesellschaftsanteile und andere deutsche Vermögenswerte bei einem Erblasser mit Wohnsitz in den USA.
Artikel lesenU.S.-Immobilien bei Erbschaft und Schenkung
Deutsche Besteuerung, Art. 5 DBA, U.S.-Besteuerungsrecht und Steueranrechnung bei U.S. Real Property.
Artikel lesenUnternehmensanteile bei Erbschaft und Schenkung
GmbH, Corporation, LLC und Partnership Interests sowie deutsche Bewertung und mögliche Betriebsvermögensbegünstigungen.
Artikel lesenU.S. Trust und deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer
Errichtung, Ausschüttungen, Zwischenberechtigte, Auflösung und die einschlägige BFH-Rechtsprechung.
Artikel lesenU.S. Trust und § 15 AStG
Laufende Zurechnungsbesteuerung ausländischer Familienstiftungen und vergleichbarer Vermögensmassen sowie die geplante Neufassung des § 15 AStG.
Artikel lesenU.S. Trusts: geplante Neufassung des § 15 AStG beachten
Bei U.S.-Trusts reicht eine erbschaft- und schenkungsteuerliche Analyse nicht aus. Neben dem ErbStG kann bereits nach geltendem Recht eine laufende deutsche Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG für ausländische Familienstiftungen und vergleichbare Vermögensmassen relevant sein.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im November 2025 einen Gesetzentwurf zur umfassenden Neufassung des § 15 AStG vorgelegt. Die geplanten Regeln betreffen unter anderem den Kreis der Bezugs- und Anfallsberechtigten, den Entlastungsnachweis, nachgeschaltete ausländische Gesellschaften und Stiftungen sowie die spätere Behandlung bereits zugerechneter Einkünfte.
Besonders relevant für U.S.-Trusts ist, dass der im Entwurf vorgesehene Entlastungsnachweis nicht mehr nur auf EU-/EWR-Strukturen beschränkt sein soll. Er soll auch für Drittstaaten eröffnet werden, wenn die Einschaltung der ausländischen Familienstiftung nicht auf einer künstlichen Gestaltung beruht und der notwendige zwischenstaatliche Informationsaustausch gewährleistet ist.
Wichtig: Die geplante Neufassung ist derzeit als Gesetzentwurf zu behandeln. Bis zu einem Inkrafttreten muss zwischen geltendem § 15 AStG und der geplanten Neuregelung unterschieden werden.
Übertragung auf den Trust
Zunächst ist zu prüfen, ob Vermögen erbschaft- oder schenkungsteuerlich wirksam auf eine verselbständigte Vermögensmasse übergeht oder weiterhin dem Settlor zuzurechnen ist.
Laufende Einkünfte
§ 15 AStG kann dazu führen, dass Einkünfte des Trusts einem in Deutschland Steuerpflichtigen zugerechnet werden, obwohl keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt.
Trust-Ausschüttungen
Ausschüttungen können insbesondere nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG schenkungsteuerlich relevant sein. Zusätzlich ist die einkommensteuerliche Behandlung zu prüfen.
Auflösung und Vermögensanfall
Die Auflösung eines Trusts und der Übergang des Trustvermögens auf Begünstigte können einen eigenständigen deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuertatbestand auslösen.
BFH-Rechtsprechung
Wichtige Entscheidungen zu U.S.-Erbfällen und Trusts
Gerade bei U.S.-Trusts ist die deutsche Rechtslage stark durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geprägt. Für die praktische Einordnung sind insbesondere die folgenden Entscheidungen relevant.
Ausschüttungen eines U.S. Trusts
Der BFH behandelte Ausschüttungen aus einem U.S.-Trust an einen Zwischenberechtigten als schenkungsteuerlich relevant und bezog dabei auch ausgeschüttete Vermögenserträge ein.
Wer ist Zwischenberechtigter?
Der BFH präzisierte, unter welchen Voraussetzungen ein Begünstigter als Zwischenberechtigter anzusehen ist und welche Bedeutung Ansprüche nach dem maßgeblichen ausländischen Trustrecht haben.
Verselbständigung des Trustvermögens
Behält sich der Errichter so weitgehende Herrschaftsbefugnisse vor, dass der Trust nicht tatsächlich und frei über das Vermögen verfügen kann, kann das Vermögen weiterhin dem Errichter zugerechnet werden.
Auflösung eines Trusts
Für den steuerlichen Vermögensanfall kann entscheidend sein, wann das gebundene Trustvermögen nach dem maßgeblichen ausländischen Recht wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht.
U.S. Income Tax ist nicht automatisch anrechenbare Erbschaftsteuer
Eine in den USA erhobene Federal Income Tax Withheld war weder nach § 21 ErbStG noch nach dem DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar.
DBA und deutscher Erwerber
Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der eigenständigen Wohnsitz- und Besteuerungsregeln des Estate-&-Gift-Tax-DBA für in Deutschland lebende Erwerber.
Typische Situationen
Konkrete Erbschafts- und Schenkungsfälle Deutschland–USA
Neben den systematischen Fachartikeln behandeln eigene Szenario-Seiten typische Fälle, wie sie in der Praxis tatsächlich auftreten.
U.S.-Person erbt aus Deutschland
Deutsche Erbschaftsteuer bei deutschem Nachlass und Erwerber in den USA.
Deutscher Erbe erhält U.S.-Vermögen
Deutsche Erbschaftsteuer auf U.S.-Immobilien, Depots oder sonstiges amerikanisches Vermögen.
Schenkung Deutschland → Kind USA
Deutsche Schenkungsteuer bei Eltern in Deutschland und einem Kind mit Wohnsitz in den USA.
U.S. Citizen schenkt an deutschen Angehörigen
Deutsche Schenkungsteuer aufgrund des deutschen Wohnsitzes des Erwerbers und Koordination mit dem DBA.
Deutscher erbt U.S.-Immobilie
Deutsche Besteuerung, Art. 5 DBA und Anrechnung einer amerikanischen Estate Tax.
U.S.-Erblasser hinterlässt deutsche Immobilie
Deutsche Steuerpflicht aufgrund deutschen Grundvermögens und Auswirkungen des DBA.
Wegzug in die USA vor einer Vermögensübertragung
Deutsche Fünfjahresregel, DBA-Wohnsitz und besondere Zehnjahresregel bei Erbschaft oder Schenkung nach dem Wegzug.
U.S.-Erblasser – deutscher Erbe
Weltweiter Erwerb in Deutschland, DBA-Zuordnung und Anrechnung amerikanischer Estate Tax.
U.S. Trust zahlt an deutschen Begünstigten aus
§ 7 ErbStG, Zwischenberechtigung, BFH-Rechtsprechung sowie mögliche einkommensteuerliche und außensteuerliche Folgen.
U.S.-Steuerseite
U.S. Estate & Gift Tax wird auf taxrep.de nur soweit vertieft, wie sie für Deutschland erforderlich ist
Für die deutsche Beratung muss häufig geklärt werden, ob in den USA tatsächlich Estate oder Gift Tax entstanden ist, auf welchen Vermögensgegenstand sie entfällt und ob sie nach Art. 11 DBA auf deutsche Steuer angerechnet werden kann.
Die eigenständige Berechnung der U.S. Federal Estate Tax und Gift Tax, U.S.-Freibeträge, Forms 706 und 709 sowie weitere U.S.-Meldepflichten werden auf taxrep.us behandelt.
Deutsche Freibeträge
Persönliche Freibeträge richten sich nach deutschem Recht
500.000 €
Persönlicher Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
400.000 €
Persönlicher Freibetrag insbesondere für Kinder.
200.000 €
Persönlicher Freibetrag für Enkel, soweit kein höherer Freibetrag zur Anwendung kommt.
Neben den Freibeträgen sind Steuerklasse, Steuersatz, frühere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren, Bewertung des Vermögens und mögliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen zu berücksichtigen.
Typische Fehler
Was bei Erbschaften und Schenkungen mit USA-Bezug häufig übersehen wird
Nur auf den Wohnsitz des Erblassers schauen
Auch der deutsche Wohnsitz des Erben oder Beschenkten kann eine umfassende deutsche Steuerpflicht auslösen.
Das Einkommensteuer-DBA anwenden
Für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern existiert ein eigenständiges DBA mit eigenen Regeln.
DBA mit Steuerbefreiung gleichsetzen
Die Doppelbesteuerung wird häufig durch Anrechnung und nicht durch vollständigen Ausschluss der deutschen Steuer vermieden.
U.S. Income Tax als Estate Tax behandeln
Nicht jede in den USA erhobene Steuer ist nach dem DBA oder § 21 ErbStG auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar.
Trust nur unter dem ErbStG prüfen
Neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer können Einkommensteuer und § 15 AStG eine eigenständige laufende Besteuerung auslösen.
Grantor oder Revocable Trust automatisch nach U.S.-Logik einordnen
Die U.S.-steuerliche Einordnung eines Trusts bestimmt nicht automatisch dessen Behandlung nach deutschem Steuerrecht.
Häufige Fragen
Erbschaft & Schenkung Deutschland–USA
Muss ich in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich aus den USA erbe?
Gilt das normale Einkommensteuer-DBA auch für Erbschaften?
Was regelt das Erbschaftsteuer-DBA?
Kann Deutschland besteuern, obwohl der Erblasser in den USA lebte?
Ist U.S. Estate Tax immer auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar?
Wie werden Ausschüttungen eines U.S. Trusts in Deutschland behandelt?
Gibt es BFH-Rechtsprechung zu U.S.-Trusts?
Wird § 15 AStG geändert?
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Deutsche und U.S. Immobilien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
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GmbH, LLC, Corporation und andere Beteiligungen.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Wann Deutschland den weltweiten Erwerb besteuert.
Freibeträge
Persönliche Freibeträge nach deutschem Erbschaftsteuerrecht.
Wegzug
Steuerliche Folgen eines Wohnsitzwechsels in die USA.
Erklärungen & Meldepflichten
Deutsche und grenzüberschreitende Compliance-Fragen.
Steuerberatung Deutschland–USA
Sie planen eine Schenkung oder sind von einem grenzüberschreitenden Erbfall betroffen?
Wir prüfen die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Anwendung des DBA Deutschland–USA, DBA-Wohnsitz und Vermögenszuordnung, die Anrechnung amerikanischer Steuern sowie bei Trust-Strukturen zusätzlich die deutsche ErbStG-, Einkommensteuer- und AStG-Behandlung.
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