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Deutschland–Schweiz · Dokumentation

Arbeitstage · Homeoffice · Reisen · Nichtrückkehr

Arbeitstagekalender Deutschland–Schweiz

Wer grenzüberschreitend in Deutschland und der Schweiz arbeitet, sollte seine tatsächlichen Tätigkeitsorte taggenau dokumentieren. Ein belastbarer Arbeitstagekalender ist Grundlage für die steuerliche Aufteilung von Arbeitslohn, die Prüfung der Grenzgängerregelung, die Dokumentation von Homeoffice und Geschäftsreisen sowie die sozialversicherungsrechtliche Mehrstaatenprüfung.

Dokumentationsgrundlage

Ein Kalender beantwortet mehrere unterschiedliche Rechtsfragen

Derselbe Tätigkeitskalender kann für verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen verwendet werden. Die einzelnen Regeln dürfen dabei jedoch nicht miteinander vermischt werden.

Für die Aufteilung von Arbeitslohn ist beispielsweise die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage relevant. Für Art. 15a DBA kommt es dagegen zusätzlich auf beruflich bedingte Nichtrückkehrtage an. Für die Sozialversicherung kann wiederum der prozentuale Tätigkeitsumfang im Wohnstaat entscheidend sein.

Grundsatz

Nicht nur Anwesenheitstage zählen – entscheidend ist, was an dem Tag tatsächlich passiert ist

Ein guter Arbeitstagekalender dokumentiert nicht lediglich, in welchem Staat sich der Arbeitnehmer befand.

Er trennt insbesondere Arbeit, Homeoffice, Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit, ganztägigen Freizeitausgleich und beruflich bedingte Übernachtungen.

  • Datum
  • tatsächlicher Tätigkeitsort
  • Art der Tätigkeit
  • Homeoffice ja/nein
  • Geschäftsreise ja/nein
  • Übernachtungsort
  • Grund einer Nichtrückkehr
  • Beleg oder Nachweis

Kalenderstruktur

Welche Tageskategorien sinnvoll sind

DE

Arbeit Deutschland

Büro, Kunde oder anderer tatsächlicher Arbeitsort in Deutschland.

CH

Arbeit Schweiz

Tätigkeit beim Arbeitgeber, Kunden oder an anderem Schweizer Arbeitsort.

3rd

Drittstaat

Tatsächliche Tätigkeit in Frankreich, Italien, Österreich oder einem anderen Staat.

HO

Homeoffice

Tätigkeitsstaat entspricht grundsätzlich dem Staat, in dem das Homeoffice liegt.

Trip

Geschäftsreise

Reiseziel, Tätigkeit und gegebenenfalls Übernachtungsort dokumentieren.

Vac

Urlaub

Separat erfassen; kein tatsächlicher Arbeitstag für die Arbeitstagsaufteilung.

Sick

Krankheit

Ohne tatsächliche Arbeitsleistung grundsätzlich kein tatsächlicher Arbeitstag.

NR

Nichtrückkehr

Bei Grenzgängern zusätzlichen Grund und Übernachtungsort festhalten.

Steuerliche Arbeitstage

Für die Arbeitslohnaufteilung zählen tatsächliche Arbeitstage

Nach der deutschen Verwaltungsauffassung sind tatsächliche Arbeitstage alle Tage, an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt und dafür Arbeitslohn erhält.

Es wird damit weder einfach durch 365 Kalendertage noch durch die Zahl der arbeitsvertraglich vorgesehenen Arbeitstage geteilt.

Tag Tatsächlicher Arbeitstag? Kalendereintrag
normaler Bürotag Ja Tätigkeitsstaat eintragen
Homeoffice Ja Staat des Homeoffice eintragen
Wochenendarbeit Ja, wenn tatsächlich gearbeitet und die Tätigkeit vergütet wird Tätigkeitsstaat und Tätigkeit dokumentieren
Feiertagsarbeit Ja, wenn tatsächlich gearbeitet und vergütet Tätigkeitsstaat eintragen
Urlaub Nein Urlaub
Krankheit ohne Tätigkeit Nein Krankheit
ganztägiger Freizeitausgleich Nein Freizeitausgleich

Auch ein verkürzter Arbeitstag kann ein voller tatsächlicher Arbeitstag sein

Für die deutsche steuerliche Arbeitstagsmethode werden Tage mit verkürzter Arbeitszeit grundsätzlich als volle Arbeitstage behandelt. Bei Tätigkeiten am selben Tag in mehreren Staaten kann dagegen eine zeitbezogene Aufteilung erforderlich werden.

Homeoffice

Homeoffice-Tage immer nach dem tatsächlichen Aufenthaltsort erfassen

Für die allgemeine Arbeitstagszuordnung ist grundsätzlich entscheidend, wo sich der Arbeitnehmer während der Ausübung seiner Tätigkeit befindet.

Ein Homeoffice-Tag in der deutschen Wohnung ist deshalb grundsätzlich ein deutscher Tätigkeitstag. Arbeitet die Person dagegen aus ihrer Schweizer Wohnung, liegt grundsätzlich ein Schweizer Tätigkeitstag vor.

DE-HO

Homeoffice Deutschland

Als deutscher Tätigkeitstag dokumentieren.

CH-HO

Homeoffice Schweiz

Als Schweizer Tätigkeitstag dokumentieren.

15a

Grenzgänger

Zusätzlich beachten: ganztägiges Homeoffice am Wohnsitz ist kein Nichtrückkehrtag.

Geschäftsreisen

Reisetag und Arbeitstag müssen nicht dasselbe sein

Bei Geschäftsreisen sollte nicht lediglich das Zielland dokumentiert werden. Entscheidend ist, wo und wann tatsächlich gearbeitet wurde.

Reine Reisezeit, tatsächliche Arbeit während der Reise, Kundentermine und Tätigkeit vor oder nach dem Grenzübertritt können unterschiedlich zu beurteilen sein.

Beispiel

Vormittags Schweiz – nachmittags Deutschland

Der Arbeitnehmer arbeitet am Vormittag im Schweizer Büro, fährt anschließend nach Deutschland und arbeitet dort am Nachmittag beim Kunden.

Der Tag sollte nicht einfach vollständig der Schweiz oder Deutschland zugeordnet werden. Für steuerliche Zwecke kann eine zeitbezogene Aufteilung des Arbeitstags erforderlich sein.

Drittstaaten separat führen

Tätigkeiten beispielsweise in Frankreich, Italien oder Österreich sollten als eigene Kategorie geführt werden. Erst anschließend wird geprüft, welcher Staat nach dem jeweils anwendbaren DBA besteuern darf.

Nicht-Arbeitstage

Urlaub, Krankheit und ganztägiger Freizeitausgleich separat ausweisen

Urlaubstage, Krankheitstage ohne tatsächliche Tätigkeit und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs sind nach der deutschen Arbeitstagsmethode grundsätzlich keine tatsächlichen Arbeitstage.

Sie sollten dennoch im Kalender stehen, damit nachvollziehbar bleibt, warum die Gesamtzahl der tatsächlichen Arbeitstage von den vertraglich möglichen Arbeitstagen abweicht.

Kategorie Für Arbeitslohnaufteilung Warum trotzdem dokumentieren?
Urlaub kein tatsächlicher Arbeitstag Abstimmung mit Jahresarbeitstagen
Krankheit ohne Arbeitsleistung kein tatsächlicher Arbeitstag Nachvollziehbarkeit des Kalenders
ganztägiger Freizeitausgleich kein tatsächlicher Arbeitstag Abgrenzung zu vergüteter Wochenendarbeit
Wochenendarbeit mit späterem Ausgleich Wochenendtag kann tatsächlicher Arbeitstag sein Arbeitsleistung und Ausgleichstag getrennt erfassen

Art. 15a DBA

Grenzgänger benötigen zusätzlich eine Nichtrückkehr-Dokumentation

Bei Anwendung der Grenzgängerregelung genügt es nicht, nur den Tätigkeitsstaat einzutragen.

Zusätzlich muss nachvollziehbar sein, ob der Arbeitnehmer nach der Tätigkeit an seinen Wohnsitz zurückgekehrt ist und – falls nicht – ob die Nichtrückkehr beruflich bedingt war.

Return

Rückkehr

Rückkehr am selben Tag zum Wohnsitz: kein Nichtrückkehrtag.

Night

Berufliche Übernachtung

Ort, Datum und beruflichen Grund dokumentieren.

HO

Homeoffice

Ganztägiger Arbeitstag am Wohnsitz ist ausdrücklich kein Nichtrückkehrtag.

Nichtrückkehrtag ist keine eigene Tätigkeitsstaat-Kategorie

Ein Tag kann beispielsweise ein Schweizer Arbeitstag und gleichzeitig ein Nichtrückkehrtag sein. Deshalb sollte der Kalender Tätigkeitsstaat und Rückkehrstatus in getrennten Spalten führen.

Sozialversicherung

Für die Mehrstaatenprüfung braucht der Kalender zusätzlich Tätigkeitsquoten

Bei gewöhnlicher Tätigkeit in Deutschland und der Schweiz kann der Umfang der Tätigkeit im Wohnstaat darüber entscheiden, welches Sozialversicherungssystem anwendbar ist.

Ein Tätigkeitsanteil von mindestens 25 % im Wohnstaat gilt grundsätzlich als wesentlich. Die Arbeitsorganisation wird dabei vorausschauend beurteilt.

<25%

Unter 25 %

Grundsätzlich kein wesentlicher Tätigkeitsanteil im Wohnstaat.

≥25%

Ab 25 %

Grundsätzlich wesentlicher Tätigkeitsanteil im Wohnstaat.

HO

25–49,9 % Telearbeit

Gegebenenfalls besonderes Telearbeits-Rahmenübereinkommen prüfen.

Steuerkalender und SV-Kalender können dieselben Rohdaten verwenden

Die rechtliche Auswertung ist jedoch unterschiedlich. Steuerlich wird gegebenenfalls nach tatsächlichen Arbeitstagen aufgeteilt; sozialversicherungsrechtlich wird grundsätzlich ein einziges zuständiges System bestimmt.

Muster

So kann ein Arbeitstagekalender aufgebaut sein

Datum Status Tätigkeitsstaat Ort Homeoffice Geschäftsreise Rückkehr Nachweis
05.01. Arbeit CH Zürich Nein Nein Ja Kalender / Badge
06.01. Arbeit DE Homeoffice Ja Nein nicht relevant Homeoffice-Kalender
07.01. Arbeit CH Basel Nein Ja Nein – beruflich Hotel / Reiseplan
08.01. Arbeit CH Basel Nein Ja Ja Hotel / Bahn
09.01. Urlaub Urlaubssystem

Zusätzliche Spalten können sinnvoll sein

Je nach Fall können etwa Arbeitgeber, Projekt, Kunde, Arbeitsstunden, Bonus-Erdienszeitraum, Drittstaat, Übernachtungsort oder Kommentar ergänzt werden.

Nachweise

Der Kalender sollte durch objektive Unterlagen plausibilisiert werden können

Ein selbst geführter Kalender ist wesentlich belastbarer, wenn die Einträge mit externen oder betrieblichen Unterlagen abgestimmt werden können.

Cal

Outlook / Teams

Termine, Meetings und Arbeitsorte.

Trip

Reisebelege

Bahn, Flug, Taxi und Hotel.

Card

Zutrittsdaten

Badge- oder Bürozugangsdaten, soweit verfügbar.

Exp

Spesen

Reisekosten- und Bewirtungsabrechnungen.

HR

HR-System

Urlaub, Krankheit und Arbeitszeit.

HO

Homeoffice-Vereinbarung

Vereinbarter Umfang und zulässige Arbeitsorte.

CRM

Kundentermine

CRM, Projektakten und Einsatzpläne.

Pay

Payroll

Abgleich mit steuerlicher Aufteilung und Shadow Payroll.

Praktische Vorgehensweise

Arbeitstage während des Jahres erfassen – nicht erst bei Erstellung der Steuererklärung rekonstruieren

01

Kategorien festlegen

DE, CH, Drittstaat, Homeoffice, Reise, Urlaub und Krankheit.

02

Laufend erfassen

Tatsächliche Arbeitsorte zeitnah eintragen.

03

Grenzgänger ergänzen

Rückkehr und berufliche Nichtrückkehr separat dokumentieren.

04

Nachweise sammeln

Reise-, Termin- und HR-Unterlagen aufbewahren.

05

Monatlich abstimmen

Homeoffice- und Tätigkeitsquoten überprüfen.

06

Payroll abgleichen

Steuerliche Aufteilung mit Lohnabrechnung abstimmen.

07

Jahresende

Tatsächliche Jahressummen und Nichtrückkehrtage feststellen.

08

Archivieren

Kalender und zugehörige Nachweise gemeinsam aufbewahren.

Typische Fehler

Was einen Arbeitstagekalender unbrauchbar machen kann

01

Nur Kalendertage zählen

Anwesenheit wird mit tatsächlichen Arbeitstagen verwechselt.

02

Urlaub als Arbeitstag

Urlaub wird in den Nenner der tatsächlichen Arbeitstage aufgenommen.

03

Homeoffice falsch zuordnen

Arbeitgeberstaat statt tatsächlichem Homeoffice-Staat verwenden.

04

Drittstaaten ignorieren

Geschäftsreisen werden pauschal Deutschland oder der Schweiz zugerechnet.

05

Nichtrückkehr vermischen

Schweizer Arbeitstag und Nichtrückkehrtag werden als dieselbe Kategorie behandelt.

06

Nur Jahreszahlen notieren

Keine taggenaue Grundlage für spätere Nachweise vorhanden.

07

Keine Belege

Kalendereinträge können nicht durch Reise- oder Unternehmensdaten plausibilisiert werden.

08

Erst nach Jahren rekonstruieren

Erinnerungen ersetzen keine laufende Dokumentation.

Häufige Fragen

Arbeitstagekalender Deutschland–Schweiz

Welche Tage zählen als tatsächliche Arbeitstage?
Grundsätzlich Tage, an denen tatsächlich gearbeitet und dafür Arbeitslohn bezogen wird. Auch Wochenend- oder Feiertagsarbeit kann daher ein tatsächlicher Arbeitstag sein.
Zählen Urlaubstage als Arbeitstage?
Für die deutsche steuerliche Arbeitstagsaufteilung grundsätzlich nein. Sie sollten im Kalender dennoch separat dokumentiert werden.
Zählen Krankheitstage?
Krankheitstage ohne tatsächliche Arbeitsleistung gelten grundsätzlich nicht als tatsächliche Arbeitstage für die steuerliche Aufteilung.
Wie wird ein Homeoffice-Tag eingetragen?
Nach dem Staat, in dem sich der Arbeitnehmer während der tatsächlichen Tätigkeit befindet. Ein deutsches Homeoffice wird daher grundsätzlich als Deutschland erfasst.
Was gilt bei einem halben Tag Schweiz und einem halben Tag Deutschland?
Bei Tätigkeit am selben Tag in mehreren Staaten kann für steuerliche Zwecke eine zeitbezogene Aufteilung erforderlich sein. Deshalb sollten Uhrzeiten oder zumindest Tätigkeitsanteile dokumentiert werden.
Wie behandle ich Geschäftsreisen?
Reiseziel allein genügt nicht. Dokumentiert werden sollten tatsächlicher Tätigkeitsort, Reisetätigkeit, Kundentermine und gegebenenfalls Übernachtungsort.
Muss ich Drittstaatentage separat erfassen?
Ja. Tätigkeiten außerhalb Deutschlands und der Schweiz sollten als eigene Kategorie geführt werden, da hierfür ein anderes DBA relevant sein kann.
Ist ein Nichtrückkehrtag automatisch ein Schweizer Arbeitstag?
Nein. Tätigkeitsort und Rückkehrstatus sind unterschiedliche Informationen. Beide sollten getrennt dokumentiert werden.
Zählt deutsches Homeoffice bei Grenzgängern als Nichtrückkehrtag?
Nein. Ein ganztägiger Arbeitstag am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat gilt ausdrücklich nicht als Nichtrückkehrtag nach Art. 15a Abs. 2 DBA.
Kann derselbe Kalender für Steuer und Sozialversicherung verwendet werden?
Ja, als Datengrundlage. Die rechtliche Auswertung ist jedoch unterschiedlich: Steuerlich können Arbeitstage aufgeteilt werden, während sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich ein einziges zuständiges System bestimmt wird.
Muss der Kalender vom Arbeitgeber bestätigt werden?
Eine laufende eigene Dokumentation sollte möglichst mit objektiven Unterlagen wie Arbeitgeberdaten, Reisebelegen, Terminkalendern und HR-Unterlagen abgestimmt werden können. Je nach Verfahren können zusätzliche Arbeitgeberbescheinigungen erforderlich sein.
Wann sollte ich den Arbeitstagekalender erstellen?
Idealerweise laufend während des Jahres. Eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei Erstellung der Steuererklärung ist deutlich fehleranfälliger.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie benötigen eine belastbare Arbeitstageaufstellung?

Wir prüfen und strukturieren Arbeitstage in Deutschland, der Schweiz und Drittstaaten, Homeoffice, Geschäftsreisen, Grenzgänger- und Nichtrückkehrtage und stimmen die Daten mit Arbeitslohnaufteilung, Payroll, Einkommensteuer und Sozialversicherung ab.

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