Deutschland–Schweiz · Variable Vergütung
Bonus · Erdienungszeitraum · Art. 15 DBABonus bei grenzüberschreitender Entsendung Deutschland–Schweiz
Wird während oder nach einer Entsendung ein Bonus ausgezahlt, entscheidet für die internationale steuerliche Zuordnung regelmäßig nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Entscheidend ist vielmehr, für welchen Zeitraum und für welche Tätigkeit die Erfolgsvergütung gewährt wird. Ein Jahres- oder Mehrjahresbonus kann daher teilweise Deutschland und teilweise der Schweiz zuzuordnen sein, auch wenn die Auszahlung erst nach der Rückkehr erfolgt.
Grundprinzip
Bonuszahlungen folgen grundsätzlich der Tätigkeit, für die sie erdient wurden
Tantiemen, Boni und andere Erfolgsvergütungen werden steuerlich regelmäßig für eine bereits ausgeübte unselbständige Tätigkeit gewährt.
Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung muss deshalb zunächst festgestellt werden, für welche Tätigkeit und für welchen Zeitraum die Bonuszahlung wirtschaftlich bestimmt ist.
Erst anschließend kann beurteilt werden, welcher Anteil nach dem DBA Deutschland oder der Schweiz zuzuordnen ist.
Entscheidend
Zuflusszeitpunkt und steuerliche Zuordnung sind nicht dasselbe
Der Zeitpunkt der Auszahlung bestimmt grundsätzlich, in welchem Veranlagungszeitraum der Arbeitslohn zufließt.
Für die internationale Verteilung des Besteuerungsrechts ist jedoch regelmäßig entscheidend, für welche Tätigkeit die Vergütung wirtschaftlich gewährt wird.
- Bonusart bestimmen
- Erdienungszeitraum feststellen
- direkte Tätigkeitszuordnung prüfen
- ansonsten tatsächliche Arbeitstage ermitteln
- DBA-Besteuerungsrecht für diese Tage bestimmen
- Bonus anteilig Deutschland und Schweiz zuordnen
Auszahlung nach Rückkehr bedeutet nicht automatisch ausschließliche Besteuerung in der Schweiz
Wird ein Bonus erst nach Ende einer deutschen Entsendung ausgezahlt, kann dennoch ein deutscher Besteuerungsanteil bestehen, wenn der Bonus teilweise während der deutschen Tätigkeit erdient wurde.
Erdienungszeitraum
Der erste Schritt ist die Bestimmung des wirtschaftlichen Leistungszeitraums
Nach der deutschen Verwaltungsauffassung ist der maßgebliche Erdienungszeitraum bei Erfolgsvergütungen grundsätzlich der Zeitraum, für den die Vergütung gezahlt wird.
Dieser Zeitraum ergibt sich insbesondere aus Bonusplan, Arbeitsvertrag, Zielvereinbarung und den tatsächlichen Bedingungen der Vergütung.
Jahresbonus
Typischer Erdienungszeitraum ist das betreffende Geschäftsjahr oder Kalenderjahr.
Mehrjahresbonus
Bei Long-Term Incentives kann sich der Erdienungszeitraum über mehrere Jahre erstrecken.
Projektbonus
Wird für ein konkretes Projekt gezahlt, kann eine unmittelbare Zuordnung zur Projekttätigkeit möglich sein.
Zielbonus
Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem die zugrunde liegenden Ziele erreicht werden sollten.
Die Bezeichnung der Zahlung ist nicht entscheidend
Ob eine Zahlung „Bonus“, „Tantieme“, „Performance Award“ oder „Incentive“ heißt, beantwortet die steuerliche Zuordnung noch nicht. Entscheidend sind Zweck und wirtschaftlicher Bezug der Vergütung.
Direkte Zuordnung
Projektbezogene Boni können unmittelbar einem Tätigkeitsstaat zugeordnet werden
Wird eine Erfolgsvergütung ausdrücklich für eine konkrete Tätigkeit in einem Vertragsstaat gezahlt, kann eine unmittelbare Zuordnung zu diesem Staat möglich sein.
Deutsches Projekt
Ein Bonus wird ausschließlich für den erfolgreichen Abschluss eines Projekts in Deutschland gezahlt. Eine unmittelbare deutsche Zuordnung kann in Betracht kommen.
Schweizer Tätigkeit
Eine Vergütung bezieht sich ausschließlich auf ein Schweizer Projekt. Dann kann der Bonus entsprechend der Schweizer Tätigkeit zugeordnet werden.
Gemischte Erfolgsvergütung
Bezieht sich der Bonus auf die gesamte Tätigkeit eines längeren Zeitraums, ist regelmäßig eine Aufteilung erforderlich.
Nicht jeden Bonus automatisch nach Jahrestagen aufteilen
Besteht ein eindeutiger Bezug zu einer konkret abgrenzbaren Tätigkeit, ist zunächst diese unmittelbare Zuordnung zu prüfen. Erst wenn sie nicht möglich ist, kommt die allgemeine Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen in Betracht.
Arbeitstagsaufteilung
Nicht direkt zuordenbarer Bonus wird nach tatsächlichen Arbeitstagen verteilt
Kann die Erfolgsvergütung nicht unmittelbar einer konkreten Tätigkeit in Deutschland oder der Schweiz zugeordnet werden, erfolgt die Verteilung grundsätzlich nach den tatsächlichen Arbeitstagen im maßgeblichen Erdienungszeitraum.
Jahresbonus 30.000 EUR
Ein Arbeitnehmer hat im Bonusjahr insgesamt 220 tatsächliche Arbeitstage. Davon entfallen 80 Arbeitstage auf Deutschland und 140 auf die Schweiz.
Der Bonus bezieht sich auf das gesamte Jahr und kann keiner einzelnen Tätigkeit unmittelbar zugeordnet werden.
Soweit Deutschland für die 80 deutschen Arbeitstage ein Besteuerungsrecht besitzt, ergibt sich rechnerisch:
30.000 EUR × 80 / 220 = 10.909 EUR.
Tatsächliche Arbeitstage
Für die Bonusquote zählt die Tätigkeit im gesamten Erdienungszeitraum
Entscheidend ist nicht allein, wo der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bonuszahlung arbeitet.
Vielmehr müssen die tatsächlichen Arbeitstage des gesamten relevanten Erdienungszeitraums ermittelt und den jeweiligen Tätigkeitsstaaten zugeordnet werden.
| Tag / Situation | Behandlung für die Bonusaufteilung |
|---|---|
| Arbeit im deutschen Büro | grundsätzlich deutscher tatsächlicher Arbeitstag |
| Arbeit im Schweizer Büro | grundsätzlich Schweizer tatsächlicher Arbeitstag |
| Homeoffice in der Schweiz | grundsätzlich Schweizer Arbeitstag nach dem tatsächlichen Arbeitsort |
| Homeoffice in Deutschland | grundsätzlich deutscher Arbeitstag nach dem tatsächlichen Arbeitsort |
| Urlaub | grundsätzlich kein tatsächlicher Arbeitstag |
| Krankheit ohne Arbeitsleistung | grundsätzlich kein tatsächlicher Arbeitstag |
| Drittstaatentätigkeit | gesondert erfassen und abkommensrechtlich beurteilen |
Jahresbonus
Bei einem klassischen Jahresbonus ist regelmäßig das Bonusjahr maßgeblich
Wird ein Bonus für die Gesamtleistung eines Kalender- oder Geschäftsjahres gewährt, bildet dieses Jahr regelmäßig den maßgeblichen Erdienungszeitraum.
Wechselt der Arbeitnehmer während dieses Jahres zwischen Deutschland und der Schweiz, muss deshalb grundsätzlich die Tätigkeit während des gesamten Bonusjahres betrachtet werden.
Entsendung beginnt am 1. Juli
Ein Arbeitnehmer arbeitet von Januar bis Juni in der Schweiz und wird zum 1. Juli nach Deutschland entsandt. Im März des Folgejahres erhält er einen Jahresbonus für das Vorjahr.
Bezieht sich der Bonus auf die Gesamtleistung des Vorjahres, ist grundsätzlich die Tätigkeit von Januar bis Dezember relevant.
Der Bonus wird daher nicht allein deshalb vollständig Deutschland zugeordnet, weil der Arbeitnehmer am Jahresende in Deutschland tätig war.
Mehrjährige Vergütung
Long-Term Incentives können mehrere Entsendungsjahre erfassen
Bei einer mehrjährigen erfolgsabhängigen Vergütung ist zunächst der gesamte Zeitraum zu bestimmen, für den die Leistung gewährt wird.
Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraums seinen Tätigkeitsstaat, kann der Bonus entsprechend auf Tätigkeiten in mehreren Staaten entfallen.
Jahr 1: Schweiz
Tatsächliche Schweizer Arbeitstage sind im Erdienungszeitraum zu erfassen.
Jahr 2: Deutschland
Deutsche Tätigkeit kann einen deutschen Besteuerungsanteil begründen.
Jahr 3: gemischte Tätigkeit
Homeoffice, Reisen und Tätigkeiten in weiteren Staaten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Aktienvergütungen können eigene Erdienungszeiträume haben
Bei Stock Options, RSUs und anderen aktienbasierten Vergütungen ist insbesondere der jeweilige Grant-, Vesting- und Leistungszeitraum gesondert zu prüfen. Sie sollten deshalb nicht automatisch wie ein klassischer Jahresbonus behandelt werden.
Nachträgliche Auszahlung
Der Bonus kann Deutschland zuzuordnen sein, obwohl die Entsendung bereits beendet ist
In der Praxis werden Jahresboni häufig erst mehrere Monate nach Ablauf des Leistungsjahres ausgezahlt.
Der Arbeitnehmer kann zu diesem Zeitpunkt längst wieder in der Schweiz tätig sein. Das ändert grundsätzlich nichts daran, dass ein Teil der Vergütung auf eine frühere Tätigkeit in Deutschland entfallen kann.
Erdienung
Bestimmt grundsätzlich, welcher Tätigkeit die Vergütung international zugeordnet wird.
Auszahlung
Bestimmt insbesondere, wann der Arbeitslohn steuerlich zufließt.
Besteuerungsrecht
Richtet sich nach der zugrunde liegenden Tätigkeit und dem anwendbaren DBA.
Der Wohnsitz im Auszahlungsjahr ersetzt nicht die Analyse des Erdienungszeitraums
Eine Bonuszahlung darf deshalb nicht allein anhand der Verhältnisse am Auszahlungstag einem Staat zugeordnet werden.
Konzernwechsel
Auch ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns kann den Erdienungszeitraum beeinflussen
Bei Entsendungen kann sich während des Bonuszeitraums nicht nur der Tätigkeitsstaat, sondern auch die konkrete Konzerngesellschaft ändern.
Für die steuerliche Bonuszuordnung muss deshalb geprüft werden, ob die Vergütung weiterhin für die gesamte Konzernbeschäftigung erdient wird oder ob einzelne Zeiträume getrennt zu behandeln sind.
Bonusplan und tatsächliche Bedingungen sind entscheidend
Ein Konzernwechsel beendet den Erdienungszeitraum nicht automatisch. Maßgeblich ist, unter welchen Bedingungen der Anspruch auf die konkrete Vergütung entsteht.
Lohnsteuer & Payroll
Die Bonuszuordnung muss auch in der deutschen Payroll richtig umgesetzt werden
Besteht für einen Bonusanteil ein deutsches Besteuerungsrecht, muss anschließend geprüft werden, ob dieser Anteil dem deutschen Lohnsteuerabzug unterliegt.
Bei einer Entsendung mit fortlaufender Schweizer Gehaltsabrechnung kann die Bonuszahlung über eine deutsche Shadow Payroll abgebildet werden müssen.
Bonusdaten erfassen
Betrag, Bonusart, Erdienungszeitraum und Auszahlungszeitpunkt feststellen.
Deutschland-Anteil bestimmen
Direkte Zuordnung oder Arbeitstagsquote für den Erdienungszeitraum berechnen.
Payroll umsetzen
Deutschen steuerpflichtigen Anteil im Lohnsteuerabzugsverfahren korrekt berücksichtigen.
Bonuszahlung nach Ende der deutschen Payroll nicht übersehen
Wird der Arbeitnehmer aus der deutschen Shadow Payroll abgemeldet, bevor der Jahresbonus ausgezahlt wird, muss eine spätere bonusbezogene deutsche Lohnsteuerpflicht trotzdem geprüft werden.
Einkommensteuerveranlagung
Die endgültige Bonusaufteilung sollte mit den tatsächlichen Jahresdaten abgestimmt werden
Während des laufenden Jahres arbeitet die Payroll teilweise mit vorläufigen oder geschätzten Daten.
Bei der deutschen Einkommensteuererklärung sollten deshalb Bonusbetrag, endgültiger Erdienungszeitraum, tatsächliche Arbeitstage und das jeweilige DBA-Besteuerungsrecht nochmals überprüft werden.
Die Dokumentation muss über die Entsendung hinausreichen
Wird ein Bonus erst im Folgejahr ausgezahlt, müssen die Arbeitstagsdaten des früheren Erdienungszeitraums weiterhin verfügbar sein.
Praxisbeispiele
Typische Bonusfälle bei Entsendung Deutschland–Schweiz
Jahresbonus während einer unterjährigen Entsendung
Ein Arbeitnehmer ist von Januar bis April in der Schweiz und von Mai bis Dezember in Deutschland tätig. Im März des Folgejahres erhält er einen Bonus für das gesamte Vorjahr.
Kann der Bonus keiner konkreten Tätigkeit direkt zugeordnet werden, ist grundsätzlich der gesamte Erdienungszeitraum Januar bis Dezember zu betrachten. Der Bonus wird entsprechend der tatsächlichen Tätigkeiten und der jeweiligen DBA-Besteuerungsrechte aufgeteilt.
Projektbonus ausschließlich für deutsches Projekt
Ein Schweizer Arbeitnehmer wird für ein sechsmonatiges deutsches Projekt entsandt. Für den erfolgreichen Projektabschluss erhält er eine gesonderte Erfolgsvergütung.
Ist die Zahlung eindeutig gerade für diese konkrete Projekttätigkeit bestimmt, kann eine unmittelbare Zuordnung zur deutschen Tätigkeit möglich sein, statt den Bonus auf sämtliche Jahresarbeitstage zu verteilen.
Bonus wird erst nach Rückkehr in die Schweiz ausgezahlt
Die Entsendung nach Deutschland endet am 31. Dezember. Im April des Folgejahres erhält der Arbeitnehmer in der Schweiz den Bonus für das Vorjahr.
Der Auszahlungsort und die Schweizer Tätigkeit im April bestimmen nicht allein das Besteuerungsrecht. Soweit der Bonus während der deutschen Tätigkeit erdient wurde, kann weiterhin ein deutscher Besteuerungsanteil bestehen.
Dreijähriger Long-Term Incentive
Ein Arbeitnehmer erhält nach drei Jahren eine Erfolgsvergütung. Im ersten Jahr arbeitet er ausschließlich in der Schweiz, im zweiten Jahr überwiegend in Deutschland und im dritten Jahr in beiden Staaten.
Ist der gesamte Dreijahreszeitraum der Erdienungszeitraum, müssen grundsätzlich die Tätigkeiten des gesamten Zeitraums berücksichtigt werden.
Bonus für deutsche und Schweizer Ziele
Ein Bonus setzt sich zu 40 Prozent aus einem konkreten deutschen Projektziel und zu 60 Prozent aus der allgemeinen Jahresperformance des Arbeitnehmers zusammen.
Dann kann zunächst geprüft werden, ob der projektbezogene Anteil direkt Deutschland zuzuordnen ist. Der verbleibende allgemeine Bonusanteil kann anschließend nach den Tätigkeiten im relevanten Erdienungszeitraum aufzuteilen sein.
Typische Fehler
Wo grenzüberschreitende Boni häufig falsch zugeordnet werden
Nur auf Auszahlungstag schauen
Der Bonus wird dem Staat der Auszahlung zugeordnet, ohne den Erdienungszeitraum zu prüfen.
Bonusjahr falsch bestimmen
Bonusplan und tatsächlicher Leistungszeitraum werden nicht ausgewertet.
Projektbonus pauschal verteilen
Eine mögliche direkte Tätigkeitszuordnung wird übersehen.
Kalendertage statt Arbeitstage
Die Vergütung wird nach Aufenthalts- oder Kalendertagen verteilt.
Homeoffice ignorieren
Tatsächliche Arbeit im Wohnstaat wird dem Entsendestaat zugeschlagen.
Drittstaatentage vergessen
Arbeit in weiteren Staaten wird Deutschland oder der Schweiz zugerechnet.
Mehrjahresbonus wie Jahresbonus behandeln
Der tatsächliche mehrjährige Erdienungszeitraum wird verkürzt.
Payroll nach Entsendung schließen
Spätere Bonuszahlungen mit deutschem Bezug werden nicht mehr geprüft.
Dokumentation
Welche Unterlagen für die Bonusaufteilung benötigt werden
Bonusplan
Voraussetzungen, Leistungsperiode und Berechnung der Erfolgsvergütung.
Zielvereinbarung
Persönliche, projektbezogene und unternehmensbezogene Ziele.
Arbeitstagskalender
Tatsächliche Arbeitstage nach Deutschland, Schweiz und Drittstaaten.
Entsendevereinbarung
Entsendezeitraum, Aufgaben und Vergütungsbedingungen.
Payroll-Unterlagen
Bonusabrechnung, Schweizer Payroll und deutsche Shadow Payroll.
Beschäftigungshistorie
Tätigkeitsstaaten, Arbeitgeberwechsel und Konzerneinsätze während des Erdienungszeitraums.
Prüfreihenfolge
Grenzüberschreitenden Bonus in acht Schritten prüfen
Bonusart
Jahresbonus, Projektbonus oder Mehrjahresvergütung bestimmen.
Erdienungszeitraum
Zeitraum feststellen, für den die Vergütung gewährt wird.
Direktzuordnung
Prüfen, ob die Vergütung einer konkreten Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Arbeitstage
Tatsächliche Arbeitstage des Erdienungszeitraums erfassen.
DBA
Besteuerungsrecht für die jeweiligen Tätigkeiten bestimmen.
Quote
Deutschen und Schweizer Bonusanteil berechnen.
Payroll
Deutschen steuerpflichtigen Anteil im Lohnsteuerverfahren berücksichtigen.
Veranlagung
Bonusaufteilung mit den endgültigen Jahresdaten abstimmen.
Häufige Fragen
Bonus bei Entsendung Deutschland–Schweiz
Welcher Staat darf einen Bonus bei einer Entsendung besteuern?
Ist der Staat der Bonusauszahlung entscheidend?
Was ist der Erdienungszeitraum?
Wie wird ein Jahresbonus zwischen Deutschland und der Schweiz aufgeteilt?
Was gilt für einen Projektbonus?
Was passiert, wenn der Bonus erst nach Ende der Entsendung ausgezahlt wird?
Wie wird ein Mehrjahresbonus behandelt?
Zählen Urlaubstage bei der Bonusaufteilung mit?
Wie werden Homeoffice-Tage behandelt?
Muss ein deutscher Bonusanteil in der Shadow Payroll berücksichtigt werden?
Ist ein Signing Bonus genauso zu behandeln wie ein Jahresbonus?
Was gilt für Aktienoptionen und RSUs?
Weiterführendes Fachwissen
Entsendung Schweiz–Deutschland
Entsendung Schweiz–Deutschland
Gesamtüberblick zu Steuer, Payroll und Sozialversicherung.
Art. 15 DBA & Tätigkeitsstaat
Internationale Zuordnung des Arbeitslohns.
183-Tage-Regel
Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber und Betriebsstätte.
Wirtschaftlicher Arbeitgeber
Eingliederung, Kostentragung und DBA-Arbeitgeber.
Deutsche Lohnsteuer
Shadow Payroll, § 38 EStG und Lohnsteuerabzug.
Arbeitstagsaufteilung
Arbeitslohn nach tatsächlichen Arbeitstagen verteilen.
Sozialversicherung
A1, Entsendung und Schweizer Sozialversicherung.
Ansässigkeit während der Entsendung
Wohnsitz, Familie und DBA-Ansässigkeit.
Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie müssen einen Bonus zwischen Deutschland und der Schweiz aufteilen?
Wir prüfen Bonusart und Erdienungszeitraum, direkte Tätigkeitszuordnung, tatsächliche Arbeitstage, deutsches und Schweizer Besteuerungsrecht, Jahres- und Mehrjahresboni sowie die Umsetzung in deutscher Lohnsteuer, Shadow Payroll und Einkommensteuerveranlagung.
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