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Deutschland–Schweiz · Variable Vergütung

Bonus · Erdienungszeitraum · Art. 15 DBA

Bonus bei grenzüberschreitender Entsendung Deutschland–Schweiz

Wird während oder nach einer Entsendung ein Bonus ausgezahlt, entscheidet für die internationale steuerliche Zuordnung regelmäßig nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Entscheidend ist vielmehr, für welchen Zeitraum und für welche Tätigkeit die Erfolgsvergütung gewährt wird. Ein Jahres- oder Mehrjahresbonus kann daher teilweise Deutschland und teilweise der Schweiz zuzuordnen sein, auch wenn die Auszahlung erst nach der Rückkehr erfolgt.

Grundprinzip

Bonuszahlungen folgen grundsätzlich der Tätigkeit, für die sie erdient wurden

Tantiemen, Boni und andere Erfolgsvergütungen werden steuerlich regelmäßig für eine bereits ausgeübte unselbständige Tätigkeit gewährt.

Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung muss deshalb zunächst festgestellt werden, für welche Tätigkeit und für welchen Zeitraum die Bonuszahlung wirtschaftlich bestimmt ist.

Erst anschließend kann beurteilt werden, welcher Anteil nach dem DBA Deutschland oder der Schweiz zuzuordnen ist.

Entscheidend

Zuflusszeitpunkt und steuerliche Zuordnung sind nicht dasselbe

Der Zeitpunkt der Auszahlung bestimmt grundsätzlich, in welchem Veranlagungszeitraum der Arbeitslohn zufließt.

Für die internationale Verteilung des Besteuerungsrechts ist jedoch regelmäßig entscheidend, für welche Tätigkeit die Vergütung wirtschaftlich gewährt wird.

  • Bonusart bestimmen
  • Erdienungszeitraum feststellen
  • direkte Tätigkeitszuordnung prüfen
  • ansonsten tatsächliche Arbeitstage ermitteln
  • DBA-Besteuerungsrecht für diese Tage bestimmen
  • Bonus anteilig Deutschland und Schweiz zuordnen

Auszahlung nach Rückkehr bedeutet nicht automatisch ausschließliche Besteuerung in der Schweiz

Wird ein Bonus erst nach Ende einer deutschen Entsendung ausgezahlt, kann dennoch ein deutscher Besteuerungsanteil bestehen, wenn der Bonus teilweise während der deutschen Tätigkeit erdient wurde.

Erdienungszeitraum

Der erste Schritt ist die Bestimmung des wirtschaftlichen Leistungszeitraums

Nach der deutschen Verwaltungsauffassung ist der maßgebliche Erdienungszeitraum bei Erfolgsvergütungen grundsätzlich der Zeitraum, für den die Vergütung gezahlt wird.

Dieser Zeitraum ergibt sich insbesondere aus Bonusplan, Arbeitsvertrag, Zielvereinbarung und den tatsächlichen Bedingungen der Vergütung.

12M

Jahresbonus

Typischer Erdienungszeitraum ist das betreffende Geschäftsjahr oder Kalenderjahr.

LTI

Mehrjahresbonus

Bei Long-Term Incentives kann sich der Erdienungszeitraum über mehrere Jahre erstrecken.

Proj

Projektbonus

Wird für ein konkretes Projekt gezahlt, kann eine unmittelbare Zuordnung zur Projekttätigkeit möglich sein.

Goal

Zielbonus

Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem die zugrunde liegenden Ziele erreicht werden sollten.

Die Bezeichnung der Zahlung ist nicht entscheidend

Ob eine Zahlung „Bonus“, „Tantieme“, „Performance Award“ oder „Incentive“ heißt, beantwortet die steuerliche Zuordnung noch nicht. Entscheidend sind Zweck und wirtschaftlicher Bezug der Vergütung.

Direkte Zuordnung

Projektbezogene Boni können unmittelbar einem Tätigkeitsstaat zugeordnet werden

Wird eine Erfolgsvergütung ausdrücklich für eine konkrete Tätigkeit in einem Vertragsstaat gezahlt, kann eine unmittelbare Zuordnung zu diesem Staat möglich sein.

DE

Deutsches Projekt

Ein Bonus wird ausschließlich für den erfolgreichen Abschluss eines Projekts in Deutschland gezahlt. Eine unmittelbare deutsche Zuordnung kann in Betracht kommen.

CH

Schweizer Tätigkeit

Eine Vergütung bezieht sich ausschließlich auf ein Schweizer Projekt. Dann kann der Bonus entsprechend der Schweizer Tätigkeit zugeordnet werden.

Mix

Gemischte Erfolgsvergütung

Bezieht sich der Bonus auf die gesamte Tätigkeit eines längeren Zeitraums, ist regelmäßig eine Aufteilung erforderlich.

Nicht jeden Bonus automatisch nach Jahrestagen aufteilen

Besteht ein eindeutiger Bezug zu einer konkret abgrenzbaren Tätigkeit, ist zunächst diese unmittelbare Zuordnung zu prüfen. Erst wenn sie nicht möglich ist, kommt die allgemeine Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen in Betracht.

Arbeitstagsaufteilung

Nicht direkt zuordenbarer Bonus wird nach tatsächlichen Arbeitstagen verteilt

Kann die Erfolgsvergütung nicht unmittelbar einer konkreten Tätigkeit in Deutschland oder der Schweiz zugeordnet werden, erfolgt die Verteilung grundsätzlich nach den tatsächlichen Arbeitstagen im maßgeblichen Erdienungszeitraum.

Bonus × deutsche tatsächliche Arbeitstage im Erdienungszeitraum ÷ tatsächliche Gesamtarbeitstage im Erdienungszeitraum = Deutschland zuzuordnender Bonus
Voraussetzung ist zusätzlich, dass Deutschland für die betreffenden Arbeitstage nach dem anwendbaren DBA tatsächlich ein Besteuerungsrecht besitzt.
Beispiel

Jahresbonus 30.000 EUR

Ein Arbeitnehmer hat im Bonusjahr insgesamt 220 tatsächliche Arbeitstage. Davon entfallen 80 Arbeitstage auf Deutschland und 140 auf die Schweiz.

Der Bonus bezieht sich auf das gesamte Jahr und kann keiner einzelnen Tätigkeit unmittelbar zugeordnet werden.

Soweit Deutschland für die 80 deutschen Arbeitstage ein Besteuerungsrecht besitzt, ergibt sich rechnerisch:

30.000 EUR × 80 / 220 = 10.909 EUR.

Tatsächliche Arbeitstage

Für die Bonusquote zählt die Tätigkeit im gesamten Erdienungszeitraum

Entscheidend ist nicht allein, wo der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bonuszahlung arbeitet.

Vielmehr müssen die tatsächlichen Arbeitstage des gesamten relevanten Erdienungszeitraums ermittelt und den jeweiligen Tätigkeitsstaaten zugeordnet werden.

Tag / Situation Behandlung für die Bonusaufteilung
Arbeit im deutschen Büro grundsätzlich deutscher tatsächlicher Arbeitstag
Arbeit im Schweizer Büro grundsätzlich Schweizer tatsächlicher Arbeitstag
Homeoffice in der Schweiz grundsätzlich Schweizer Arbeitstag nach dem tatsächlichen Arbeitsort
Homeoffice in Deutschland grundsätzlich deutscher Arbeitstag nach dem tatsächlichen Arbeitsort
Urlaub grundsätzlich kein tatsächlicher Arbeitstag
Krankheit ohne Arbeitsleistung grundsätzlich kein tatsächlicher Arbeitstag
Drittstaatentätigkeit gesondert erfassen und abkommensrechtlich beurteilen

Jahresbonus

Bei einem klassischen Jahresbonus ist regelmäßig das Bonusjahr maßgeblich

Wird ein Bonus für die Gesamtleistung eines Kalender- oder Geschäftsjahres gewährt, bildet dieses Jahr regelmäßig den maßgeblichen Erdienungszeitraum.

Wechselt der Arbeitnehmer während dieses Jahres zwischen Deutschland und der Schweiz, muss deshalb grundsätzlich die Tätigkeit während des gesamten Bonusjahres betrachtet werden.

Beispiel

Entsendung beginnt am 1. Juli

Ein Arbeitnehmer arbeitet von Januar bis Juni in der Schweiz und wird zum 1. Juli nach Deutschland entsandt. Im März des Folgejahres erhält er einen Jahresbonus für das Vorjahr.

Bezieht sich der Bonus auf die Gesamtleistung des Vorjahres, ist grundsätzlich die Tätigkeit von Januar bis Dezember relevant.

Der Bonus wird daher nicht allein deshalb vollständig Deutschland zugeordnet, weil der Arbeitnehmer am Jahresende in Deutschland tätig war.

Mehrjährige Vergütung

Long-Term Incentives können mehrere Entsendungsjahre erfassen

Bei einer mehrjährigen erfolgsabhängigen Vergütung ist zunächst der gesamte Zeitraum zu bestimmen, für den die Leistung gewährt wird.

Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraums seinen Tätigkeitsstaat, kann der Bonus entsprechend auf Tätigkeiten in mehreren Staaten entfallen.

Y1

Jahr 1: Schweiz

Tatsächliche Schweizer Arbeitstage sind im Erdienungszeitraum zu erfassen.

Y2

Jahr 2: Deutschland

Deutsche Tätigkeit kann einen deutschen Besteuerungsanteil begründen.

Y3

Jahr 3: gemischte Tätigkeit

Homeoffice, Reisen und Tätigkeiten in weiteren Staaten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Aktienvergütungen können eigene Erdienungszeiträume haben

Bei Stock Options, RSUs und anderen aktienbasierten Vergütungen ist insbesondere der jeweilige Grant-, Vesting- und Leistungszeitraum gesondert zu prüfen. Sie sollten deshalb nicht automatisch wie ein klassischer Jahresbonus behandelt werden.

Nachträgliche Auszahlung

Der Bonus kann Deutschland zuzuordnen sein, obwohl die Entsendung bereits beendet ist

In der Praxis werden Jahresboni häufig erst mehrere Monate nach Ablauf des Leistungsjahres ausgezahlt.

Der Arbeitnehmer kann zu diesem Zeitpunkt längst wieder in der Schweiz tätig sein. Das ändert grundsätzlich nichts daran, dass ein Teil der Vergütung auf eine frühere Tätigkeit in Deutschland entfallen kann.

Earn

Erdienung

Bestimmt grundsätzlich, welcher Tätigkeit die Vergütung international zugeordnet wird.

Pay

Auszahlung

Bestimmt insbesondere, wann der Arbeitslohn steuerlich zufließt.

DBA

Besteuerungsrecht

Richtet sich nach der zugrunde liegenden Tätigkeit und dem anwendbaren DBA.

Der Wohnsitz im Auszahlungsjahr ersetzt nicht die Analyse des Erdienungszeitraums

Eine Bonuszahlung darf deshalb nicht allein anhand der Verhältnisse am Auszahlungstag einem Staat zugeordnet werden.

Konzernwechsel

Auch ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns kann den Erdienungszeitraum beeinflussen

Bei Entsendungen kann sich während des Bonuszeitraums nicht nur der Tätigkeitsstaat, sondern auch die konkrete Konzerngesellschaft ändern.

Für die steuerliche Bonuszuordnung muss deshalb geprüft werden, ob die Vergütung weiterhin für die gesamte Konzernbeschäftigung erdient wird oder ob einzelne Zeiträume getrennt zu behandeln sind.

Bonusplan und tatsächliche Bedingungen sind entscheidend

Ein Konzernwechsel beendet den Erdienungszeitraum nicht automatisch. Maßgeblich ist, unter welchen Bedingungen der Anspruch auf die konkrete Vergütung entsteht.

Lohnsteuer & Payroll

Die Bonuszuordnung muss auch in der deutschen Payroll richtig umgesetzt werden

Besteht für einen Bonusanteil ein deutsches Besteuerungsrecht, muss anschließend geprüft werden, ob dieser Anteil dem deutschen Lohnsteuerabzug unterliegt.

Bei einer Entsendung mit fortlaufender Schweizer Gehaltsabrechnung kann die Bonuszahlung über eine deutsche Shadow Payroll abgebildet werden müssen.

01

Bonusdaten erfassen

Betrag, Bonusart, Erdienungszeitraum und Auszahlungszeitpunkt feststellen.

02

Deutschland-Anteil bestimmen

Direkte Zuordnung oder Arbeitstagsquote für den Erdienungszeitraum berechnen.

03

Payroll umsetzen

Deutschen steuerpflichtigen Anteil im Lohnsteuerabzugsverfahren korrekt berücksichtigen.

Bonuszahlung nach Ende der deutschen Payroll nicht übersehen

Wird der Arbeitnehmer aus der deutschen Shadow Payroll abgemeldet, bevor der Jahresbonus ausgezahlt wird, muss eine spätere bonusbezogene deutsche Lohnsteuerpflicht trotzdem geprüft werden.

Einkommensteuerveranlagung

Die endgültige Bonusaufteilung sollte mit den tatsächlichen Jahresdaten abgestimmt werden

Während des laufenden Jahres arbeitet die Payroll teilweise mit vorläufigen oder geschätzten Daten.

Bei der deutschen Einkommensteuererklärung sollten deshalb Bonusbetrag, endgültiger Erdienungszeitraum, tatsächliche Arbeitstage und das jeweilige DBA-Besteuerungsrecht nochmals überprüft werden.

Die Dokumentation muss über die Entsendung hinausreichen

Wird ein Bonus erst im Folgejahr ausgezahlt, müssen die Arbeitstagsdaten des früheren Erdienungszeitraums weiterhin verfügbar sein.

Praxisbeispiele

Typische Bonusfälle bei Entsendung Deutschland–Schweiz

Beispiel 1

Jahresbonus während einer unterjährigen Entsendung

Ein Arbeitnehmer ist von Januar bis April in der Schweiz und von Mai bis Dezember in Deutschland tätig. Im März des Folgejahres erhält er einen Bonus für das gesamte Vorjahr.

Kann der Bonus keiner konkreten Tätigkeit direkt zugeordnet werden, ist grundsätzlich der gesamte Erdienungszeitraum Januar bis Dezember zu betrachten. Der Bonus wird entsprechend der tatsächlichen Tätigkeiten und der jeweiligen DBA-Besteuerungsrechte aufgeteilt.

Beispiel 2

Projektbonus ausschließlich für deutsches Projekt

Ein Schweizer Arbeitnehmer wird für ein sechsmonatiges deutsches Projekt entsandt. Für den erfolgreichen Projektabschluss erhält er eine gesonderte Erfolgsvergütung.

Ist die Zahlung eindeutig gerade für diese konkrete Projekttätigkeit bestimmt, kann eine unmittelbare Zuordnung zur deutschen Tätigkeit möglich sein, statt den Bonus auf sämtliche Jahresarbeitstage zu verteilen.

Beispiel 3

Bonus wird erst nach Rückkehr in die Schweiz ausgezahlt

Die Entsendung nach Deutschland endet am 31. Dezember. Im April des Folgejahres erhält der Arbeitnehmer in der Schweiz den Bonus für das Vorjahr.

Der Auszahlungsort und die Schweizer Tätigkeit im April bestimmen nicht allein das Besteuerungsrecht. Soweit der Bonus während der deutschen Tätigkeit erdient wurde, kann weiterhin ein deutscher Besteuerungsanteil bestehen.

Beispiel 4

Dreijähriger Long-Term Incentive

Ein Arbeitnehmer erhält nach drei Jahren eine Erfolgsvergütung. Im ersten Jahr arbeitet er ausschließlich in der Schweiz, im zweiten Jahr überwiegend in Deutschland und im dritten Jahr in beiden Staaten.

Ist der gesamte Dreijahreszeitraum der Erdienungszeitraum, müssen grundsätzlich die Tätigkeiten des gesamten Zeitraums berücksichtigt werden.

Beispiel 5

Bonus für deutsche und Schweizer Ziele

Ein Bonus setzt sich zu 40 Prozent aus einem konkreten deutschen Projektziel und zu 60 Prozent aus der allgemeinen Jahresperformance des Arbeitnehmers zusammen.

Dann kann zunächst geprüft werden, ob der projektbezogene Anteil direkt Deutschland zuzuordnen ist. Der verbleibende allgemeine Bonusanteil kann anschließend nach den Tätigkeiten im relevanten Erdienungszeitraum aufzuteilen sein.

Typische Fehler

Wo grenzüberschreitende Boni häufig falsch zugeordnet werden

01

Nur auf Auszahlungstag schauen

Der Bonus wird dem Staat der Auszahlung zugeordnet, ohne den Erdienungszeitraum zu prüfen.

02

Bonusjahr falsch bestimmen

Bonusplan und tatsächlicher Leistungszeitraum werden nicht ausgewertet.

03

Projektbonus pauschal verteilen

Eine mögliche direkte Tätigkeitszuordnung wird übersehen.

04

Kalendertage statt Arbeitstage

Die Vergütung wird nach Aufenthalts- oder Kalendertagen verteilt.

05

Homeoffice ignorieren

Tatsächliche Arbeit im Wohnstaat wird dem Entsendestaat zugeschlagen.

06

Drittstaatentage vergessen

Arbeit in weiteren Staaten wird Deutschland oder der Schweiz zugerechnet.

07

Mehrjahresbonus wie Jahresbonus behandeln

Der tatsächliche mehrjährige Erdienungszeitraum wird verkürzt.

08

Payroll nach Entsendung schließen

Spätere Bonuszahlungen mit deutschem Bezug werden nicht mehr geprüft.

Dokumentation

Welche Unterlagen für die Bonusaufteilung benötigt werden

Plan

Bonusplan

Voraussetzungen, Leistungsperiode und Berechnung der Erfolgsvergütung.

Goal

Zielvereinbarung

Persönliche, projektbezogene und unternehmensbezogene Ziele.

Days

Arbeitstagskalender

Tatsächliche Arbeitstage nach Deutschland, Schweiz und Drittstaaten.

Ass

Entsendevereinbarung

Entsendezeitraum, Aufgaben und Vergütungsbedingungen.

Pay

Payroll-Unterlagen

Bonusabrechnung, Schweizer Payroll und deutsche Shadow Payroll.

Hist

Beschäftigungshistorie

Tätigkeitsstaaten, Arbeitgeberwechsel und Konzerneinsätze während des Erdienungszeitraums.

Prüfreihenfolge

Grenzüberschreitenden Bonus in acht Schritten prüfen

01

Bonusart

Jahresbonus, Projektbonus oder Mehrjahresvergütung bestimmen.

02

Erdienungszeitraum

Zeitraum feststellen, für den die Vergütung gewährt wird.

03

Direktzuordnung

Prüfen, ob die Vergütung einer konkreten Tätigkeit zugeordnet werden kann.

04

Arbeitstage

Tatsächliche Arbeitstage des Erdienungszeitraums erfassen.

05

DBA

Besteuerungsrecht für die jeweiligen Tätigkeiten bestimmen.

06

Quote

Deutschen und Schweizer Bonusanteil berechnen.

07

Payroll

Deutschen steuerpflichtigen Anteil im Lohnsteuerverfahren berücksichtigen.

08

Veranlagung

Bonusaufteilung mit den endgültigen Jahresdaten abstimmen.

Häufige Fragen

Bonus bei Entsendung Deutschland–Schweiz

Welcher Staat darf einen Bonus bei einer Entsendung besteuern?
Das hängt insbesondere davon ab, für welche Tätigkeit der Bonus gewährt wird und welcher Staat für diese Tätigkeit nach dem anwendbaren DBA ein Besteuerungsrecht hat.
Ist der Staat der Bonusauszahlung entscheidend?
Nein. Für die internationale Zuordnung einer Erfolgsvergütung ist regelmäßig entscheidend, für welche Tätigkeit und welchen Zeitraum die Vergütung wirtschaftlich gewährt wird.
Was ist der Erdienungszeitraum?
Der Erdienungszeitraum ist grundsätzlich der Zeitraum, für den die Erfolgsvergütung wirtschaftlich gezahlt wird. Er ergibt sich insbesondere aus Bonusplan und Vergütungsbedingungen.
Wie wird ein Jahresbonus zwischen Deutschland und der Schweiz aufgeteilt?
Ist keine direkte Zuordnung möglich, erfolgt die Aufteilung grundsätzlich nach den tatsächlichen Arbeitstagen des maßgeblichen Erdienungszeitraums und den dafür bestehenden DBA-Besteuerungsrechten.
Was gilt für einen Projektbonus?
Wird die Erfolgsvergütung eindeutig für eine konkrete Tätigkeit oder ein konkretes Projekt in einem Vertragsstaat gezahlt, kann eine unmittelbare Zuordnung zu dieser Tätigkeit möglich sein.
Was passiert, wenn der Bonus erst nach Ende der Entsendung ausgezahlt wird?
Das Ende der Entsendung vor Auszahlung beseitigt einen möglichen deutschen Besteuerungsanteil nicht. Entscheidend bleibt, in welchem Zeitraum und durch welche Tätigkeit der Bonus erdient wurde.
Wie wird ein Mehrjahresbonus behandelt?
Zunächst ist der gesamte maßgebliche Erdienungszeitraum festzustellen. Die Tätigkeiten innerhalb dieses Zeitraums sind anschließend den beteiligten Staaten zuzuordnen.
Zählen Urlaubstage bei der Bonusaufteilung mit?
Für die allgemeine Aufteilung des nicht direkt zuordenbaren Arbeitslohns wird grundsätzlich auf tatsächliche Arbeitstage im Erdienungszeitraum abgestellt.
Wie werden Homeoffice-Tage behandelt?
Nach den allgemeinen Art.-15-Grundsätzen ist grundsätzlich der tatsächliche Arbeitsort maßgeblich. Besondere DBA-Regelungen, insbesondere eine anwendbare Grenzgängerregelung, sind allerdings vorrangig zu prüfen.
Muss ein deutscher Bonusanteil in der Shadow Payroll berücksichtigt werden?
Besteht für den Bonusanteil ein deutsches Besteuerungsrecht und eine deutsche Lohnsteuerabzugspflicht, muss dieser Anteil grundsätzlich auch im deutschen Lohnsteuerverfahren sachgerecht abgebildet werden.
Ist ein Signing Bonus genauso zu behandeln wie ein Jahresbonus?
Nicht zwingend. Bei einem Antrittsgeld ist insbesondere zu prüfen, ob es für eine künftig auszuübende Tätigkeit gezahlt wird und welcher Erdienungszeitraum sich aus den Vertragsbedingungen ergibt.
Was gilt für Aktienoptionen und RSUs?
Aktienbasierte Vergütungen können eigene Erdienungs- und Vestingzeiträume haben. Ihre internationale Zuordnung muss deshalb gesondert anhand der jeweiligen Planbedingungen geprüft werden.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie müssen einen Bonus zwischen Deutschland und der Schweiz aufteilen?

Wir prüfen Bonusart und Erdienungszeitraum, direkte Tätigkeitszuordnung, tatsächliche Arbeitstage, deutsches und Schweizer Besteuerungsrecht, Jahres- und Mehrjahresboni sowie die Umsetzung in deutscher Lohnsteuer, Shadow Payroll und Einkommensteuerveranlagung.

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