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Situation

Regelmäßige Mehrstaatentätigkeit

Arbeit in Deutschland und der Schweiz

Wer regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, muss Steuerrecht, Lohn- und Quellensteuer sowie Sozialversicherung grenzüberschreitend koordinieren. Anders als bei einer vorübergehenden Entsendung handelt es sich häufig um eine dauerhafte Tätigkeit in mehreren Staaten. Entscheidend sind insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, tatsächliche Arbeitstage, Homeoffice, Geschäftsreisen und die sozialversicherungsrechtliche Mehrstaatentätigkeit.

Mehrstaatentätigkeit oder Entsendung?

Regelmäßige Arbeit in beiden Staaten ist etwas anderes als eine Entsendung

Eine Entsendung ist typischerweise ein zeitlich begrenzter Einsatz in einem anderen Staat. Der Arbeitnehmer wird beispielsweise für zwölf Monate von der Schweiz nach Deutschland versetzt und kehrt anschließend zurück.

Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen auf Dauer jede Woche in Deutschland und in der Schweiz, liegt regelmäßig eine Mehrstaatentätigkeit vor.

Diese Abgrenzung ist insbesondere für die Sozialversicherung wichtig. Steuerlich bleibt dagegen vor allem der tatsächliche Tätigkeitsort, die DBA-Ansässigkeit und gegebenenfalls die Grenzgängerregelung maßgeblich.

Vorübergehender Einsatz statt dauerhafter Mehrstaatentätigkeit?

Für zeitlich begrenzte Einsätze von der Schweiz nach Deutschland haben wir einen eigenen Entsendungsbereich.

Zur Entsendung Schweiz–Deutschland

Drei Ebenen

Einkommensteuer, Payroll und Sozialversicherung müssen getrennt geprüft werden

Dass ein Arbeitnehmer einem bestimmten Sozialversicherungssystem unterliegt, entscheidet nicht automatisch, welcher Staat seinen Arbeitslohn besteuern darf.

Ebenso führt eine Schweizer Gehaltsabrechnung nicht automatisch dazu, dass ausschließlich die Schweiz steuerlich zuständig ist.

  • DBA und Einkommensteuer separat prüfen
  • Grenzgängerregelung nach Art. 15a vor allgemeinen Regeln prüfen
  • tatsächliche Arbeitstage dokumentieren
  • Lohnsteuer und Schweizer Quellensteuer koordinieren
  • Sozialversicherung nach Mehrstaatenregeln bestimmen
  • A1-Bescheinigung unabhängig von der Steuer behandeln

Einkommensteuer

Für die allgemeine DBA-Regel zählt grundsätzlich der tatsächliche Tätigkeitsort

Greift keine besondere Grenzgängerregelung, wird grenzüberschreitender Arbeitslohn grundsätzlich danach beurteilt, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

01

Ansässigkeit

Zunächst bestimmen, welcher Staat nach Art. 4 DBA Ansässigkeitsstaat ist.

02

Art. 15a prüfen

Bei regelmäßigem Pendeln zuerst die Grenzgängerregelung prüfen.

03

Arbeitstage erfassen

Deutschland, Schweiz und Drittstaaten getrennt dokumentieren.

04

Vergütung zuordnen

Arbeitslohn, Bonus und andere Vergütungen dem relevanten Tätigkeitszeitraum zuordnen.

Der Sitz des Arbeitgebers ist nicht der steuerliche Arbeitsort

Ein deutscher Homeoffice-Tag bleibt grundsätzlich eine Tätigkeit in Deutschland, auch wenn Arbeitgeber, Systeme, Kunden und Gehaltsabrechnung vollständig in der Schweiz liegen.

Art. 15a DBA

Bei regelmäßigem Pendeln kann die Grenzgängerregelung wichtiger sein als die allgemeine Arbeitstagsaufteilung

Wer in Deutschland wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt, kann unter die besondere Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz fallen.

Dann wird der Arbeitslohn grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, während der Tätigkeitsstaat eine begrenzte Quellensteuer erheben kann.

Wohnsitz Deutschland

Die deutsche Ansässigkeit und der tatsächliche Familienwohnsitz sind zu bestimmen.

Arbeitsort Schweiz

Regelmäßige Tätigkeit beim Schweizer Arbeitgeber bildet den Ausgangspunkt.

Rückkehr

Beruflich bedingte Nichtrückkehrtage sind gesondert zu dokumentieren.

Homeoffice

Ganztägiges Homeoffice am Wohnsitz zählt nicht allein deshalb als Nichtrückkehrtag.

Vertiefung folgt als eigener Fachartikel

Art. 15a DBA, Quellensteuer, Nichtrückkehrtage, Homeoffice und Bescheinigungen werden im eigenständigen Grenzgängerartikel behandelt.

Sozialversicherung

Regelmäßige Arbeit in beiden Staaten ist sozialversicherungsrechtlich Mehrstaatentätigkeit

Anders als bei einer zeitlich begrenzten Entsendung gelten bei dauerhaftem Arbeiten in Deutschland und der Schweiz grundsätzlich die Regeln für gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Staaten.

Wohnstaat

Der Staat des gewöhnlichen Wohnens ist für die Mehrstaatenprüfung von zentraler Bedeutung.

25-%-Schwelle

Ein wesentlicher Tätigkeitsanteil im Wohnstaat kann die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit verändern.

Telearbeit

Bei 25 % bis unter 50 % grenzüberschreitender Telearbeit kann das besondere Rahmenübereinkommen relevant sein.

A1

Die anwendbaren Rechtsvorschriften sollten durch eine A1-Bescheinigung dokumentiert werden.

Mehrstaatentätigkeit nicht mit Entsendung verwechseln

Wer dauerhaft jede Woche in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, fällt regelmäßig nicht unter die klassische 24-monatige Entsendungsregel.

Typische Fragen

Was bei Tätigkeit in Deutschland und der Schweiz häufig geklärt werden muss

Ich arbeite drei Tage in der Schweiz und zwei Tage in Deutschland.

Dann sind zunächst Grenzgängerstatus, tatsächliche Tätigkeitsorte und getrennt davon die Sozialversicherung zu prüfen.

Mein Arbeitgeber sitzt ausschließlich in der Schweiz.

Trotzdem können deutsche Arbeitstage deutsche Steuer-, Payroll- und Sozialversicherungsfolgen auslösen.

Zählt deutsches Homeoffice als deutscher Arbeitstag?

Nach den allgemeinen Art.-15-Regeln ja, weil die Tätigkeit physisch in Deutschland ausgeübt wird. Art. 15a ist jedoch gegebenenfalls vorrangig.

Kann ich trotz 40 % Homeoffice in der Schweizer Sozialversicherung bleiben?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Telearbeits-Rahmenübereinkommen dies ermöglichen.

Wie wird ein Bonus aufgeteilt?

Maßgeblich ist grundsätzlich der Erdienungszeitraum. Für dieses Thema besteht bereits ein eigener Fachartikel.

Brauche ich einen Arbeitstagekalender?

Ja. Tätigkeitstage, Homeoffice, Reisen und Nichtrückkehrtage sollten belastbar dokumentiert werden.

Was passiert bei Geschäftsreisen in einen dritten Staat?

Diese Tage dürfen nicht automatisch Deutschland oder der Schweiz zugerechnet werden. Steuer und Sozialversicherung sind separat zu prüfen.

Brauche ich eine deutsche Steuererklärung?

Bei deutschem Wohnsitz und grenzüberschreitendem Arbeitslohn ist eine deutsche Veranlagung regelmäßig erforderlich beziehungsweise zu prüfen.

Checkliste

Unterlagen für die Prüfung einer Mehrstaatentätigkeit

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, Tätigkeitsorte, Homeoffice-Regelung und Aufgabenbeschreibung.

Arbeitgeber Arbeitsort

Arbeitstagekalender

Deutschland, Schweiz, Drittstaaten, Homeoffice und Geschäftsreisen.

Arbeitstage Homeoffice

Nichtrückkehrtage

Bei Grenzgängern beruflich bedingte Übernachtungen und Rückkehrverhalten dokumentieren.

Art. 15a 60 Tage

Vergütung

Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Bonusregelungen und Mitarbeiterbeteiligungen.

Gehalt Bonus

Steuerabzüge

Schweizer Quellensteuer, deutsche Lohnsteuer und Jahresunterlagen.

Quellensteuer Lohnsteuer

Sozialversicherung

AHV-Unterlagen, deutsche Versicherungsdaten und A1-Bescheinigung.

Mehrstaatentätigkeit A1

Vertiefung

Passende Fachartikel zur Arbeit in beiden Staaten

Die folgenden Fachartikel behandeln die einzelnen Teilfragen vertieft. Bereits bestehende Artikel werden dabei bewusst auch für die Mehrstaatentätigkeit genutzt, wenn die zugrunde liegende Rechtsfrage identisch ist.

Arbeitslohn nach Arbeitstagen aufteilen

Tatsächliche Arbeitstage, Homeoffice, direkte Zuordnung und grenzüberschreitende Lohnaufteilung.

Artikel lesen

Homeoffice & Arbeit in Deutschland und der Schweiz

Art. 15 und 15a DBA, Nichtrückkehrtage, 25-%-Grenze, Telearbeit und A1.

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Grenzgängerregelung bei Arbeit in Deutschland und der Schweiz

Art. 15a DBA, 60 Nichtrückkehrtage, Quellensteuer und hybride Tätigkeit.

Artikel lesen

Bonus bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Jahresbonus, Projektbonus, Mehrjahresvergütung und Erdienungszeitraum.

Artikel lesen

Sozialversicherung bei Arbeit in beiden Staaten

Mehrstaatentätigkeit, Wohnstaat, 25-%-Regel, Arbeitgeberstaat und A1.

Artikel lesen

Arbeitstagekalender Deutschland–Schweiz

Welche Tage, Reisen, Homeoffice- und Nichtrückkehrdaten dokumentiert werden sollten.

Artikel lesen

Geschäftsreisen und Drittstaatentage

Tätigkeitsstaat, Reisetage, Drittstaaten und Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung.

Artikel lesen

Steuerliche Ansässigkeit bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Wohnsitz, ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und Art. 4 DBA.

Artikel lesen

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie arbeiten regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz?

Wir prüfen DBA-Ansässigkeit, Art. 15 und Art. 15a, Grenzgängerstatus, Arbeitstags- und Arbeitslohnaufteilung, Schweizer Quellensteuer, deutsche Einkommen- und Lohnsteuer, Homeoffice, Sozialversicherung bei Mehrstaatentätigkeit und A1-Bescheinigung.

Mehrstaatentätigkeit prüfen lassen