dba-ansaessigkeit-deutschland-usa

Deutschland–USA · Ansässigkeit

DBA-Ansässigkeit Deutschland–USA

Was passiert, wenn eine Person nach deutschem und US-amerikanischem Steuerrecht gleichzeitig ansässig ist? Artikel 4 des DBA Deutschland–USA ordnet eine natürliche Person für Zwecke des Abkommens anhand einer festen Reihenfolge einem der beiden Staaten zu.

Artikel 4 DBA

Doppelansässigkeit entsteht zunächst nach nationalem Recht

Die DBA-Prüfung beginnt nicht mit dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Zunächst muss eine Person nach dem innerstaatlichen Recht beider Staaten steuerlich ansässig sein. In Deutschland kann dies insbesondere durch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entstehen. In den USA kommen insbesondere Green Card Test und Substantial Presence Test hinzu.

Ist die Person nur in einem Staat ansässig, braucht es keinen Tie-Breaker. Erst wenn Deutschland und die USA gleichzeitig eine Ansässigkeit annehmen, bestimmt Artikel 4 Abs. 2 des DBA die Ansässigkeit für Zwecke des Abkommens.

Eine bloß beschränkte Steuerpflicht wegen einzelner Einkünfte aus einem Staat begründet grundsätzlich keine DBA-Ansässigkeit.

Tie-Breaker nach Art. 4 Abs. 2

Die Kriterien werden in einer festen Reihenfolge geprüft

01

Ständige Wohnstätte

Besteht eine ständige Wohnstätte nur in einem Staat, ist die Person für DBA-Zwecke grundsätzlich dort ansässig.

02

Lebensinteressen

Bestehen Wohnstätten in beiden Staaten, entscheidet der Staat mit den engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

03

Gewöhnlicher Aufenthalt

Ist der Mittelpunkt nicht bestimmbar oder besteht in keinem Staat eine ständige Wohnstätte, wird der habitual abode geprüft.

04

Staatsangehörigkeit

Besteht ein gewöhnlicher Aufenthalt in beiden oder in keinem Staat, entscheidet die Staatsangehörigkeit.

05

Verständigungsverfahren

Bei doppelter oder fehlender Staatsangehörigkeit sollen die zuständigen Behörden die Frage im Mutual Agreement Procedure lösen.

Ständige Wohnstätte

Eine verfügbare Wohnung ist der erste Tie-Breaker

Nicht jede Unterkunft genügt

Eine ständige Wohnstätte muss der Person dauerhaft zur Verfügung stehen und in ihren allgemeinen Lebensrhythmus einbezogen sein. Hotelzimmer oder rein kurzfristige Unterkünfte erfüllen diese Funktion regelmäßig nicht.

Wohnstätten in beiden Staaten

Wer beispielsweise ein weiterhin nutzbares Haus in Deutschland und eine dauerhaft verfügbare Wohnung in den USA hat, wird auf dieser Stufe noch nicht eindeutig zugeordnet. Dann ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu prüfen.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Persönliche und wirtschaftliche Beziehungen werden gemeinsam gewichtet

Persönliche Beziehungen

Besonders wichtig können Ehepartner, Kinder, Familienwohnung, Freundeskreis, gesellschaftliche Bindungen und die tatsächliche Lebensführung sein.

Wirtschaftliche Beziehungen

Beruf, Unternehmen, Geschäftsleitung, wesentliche Vermögensinteressen und andere wirtschaftliche Aktivitäten werden ebenfalls berücksichtigt.

Gesamtbild statt Einzelkriterium

Es gibt keine starre Punkteliste. Maßgeblich ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Persönliche Beziehungen können in vielen Fällen besonderes Gewicht haben.

Befristeter Aufenthalt

Die Dauer und der erkennbare Zweck eines Aufenthalts können als Indiz wirken. Eine mehrjährige Verlagerung des Alltags kann den Mittelpunkt anders beeinflussen als ein klar befristeter Auslandseinsatz.

Habitual abode

Gewöhnlicher Aufenthalt im DBA ist nicht einfach § 9 AO

Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Tie-Breaker wird im Zusammenhang des Abkommens betrachtet. Entscheidend ist, in welchem Staat sich die Person typischerweise und regelmäßig aufhält, wenn die vorherigen Kriterien keine eindeutige Zuordnung ergeben.

Die bloße deutsche Sechsmonatsregel des § 9 AO kann deshalb nicht mechanisch als DBA-Tie-Breaker übernommen werden.

  • erst nach ständiger Wohnstätte und Lebensinteressen prüfen
  • tatsächliches Aufenthaltsmuster ist relevant
  • Aufenthalte in beiden Staaten können verglichen werden
  • kein automatischer Gleichlauf mit § 9 AO
  • bleibt die Prüfung offen, folgt Staatsangehörigkeit

US-Sonderfälle

Green Card, Treaty Position und Saving Clause

Green-Card-Inhaber

Ein Green-Card-Inhaber kann nach US-Recht Resident Alien sein und gleichzeitig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden. Bei Doppelansässigkeit können die Tie-Breaker des DBA für die Treaty Residence maßgeblich sein.

Substantial Presence Test

Auch ohne Green Card kann die US-Ansässigkeit durch Aufenthaltstage entstehen. Bei gleichzeitiger deutscher Ansässigkeit kann anschließend Art. 4 des DBA relevant werden.

Dual-Resident Alien

Wird ein nicht-US-amerikanischer Staatsangehöriger nach dem Treaty Tie-Breaker Deutschland zugeordnet, kann er für die Berechnung seiner US-Einkommensteuer als Nonresident Alien behandelt werden. Eine Treaty-Based Return Position ist regelmäßig offenzulegen.

US Citizens

Bei US Citizens beseitigt eine DBA-Ansässigkeit in Deutschland die US-Welteinkommensbesteuerung grundsätzlich nicht. Die Saving Clause erlaubt den USA im Grundsatz weiterhin die Besteuerung ihrer Staatsangehörigen, soweit keine ausdrückliche Ausnahme greift.

Form 8833

Eine Treaty-Tie-Breaker-Position kann US-Erklärungspflichten verändern

Ein Dual-Resident Taxpayer, der sich aufgrund eines Einkommensteuerabkommens als in Deutschland ansässig und für US-Einkommensteuerzwecke als Nonresident Alien behandelt, muss die Treaty Position grundsätzlich gegenüber dem IRS offenlegen.

Die US-Formulare und mögliche Nebenfolgen sollten dabei nicht isoliert betrachtet werden. Eine Treaty Position kann beispielsweise Auswirkungen auf die Art des US Returns und auf andere US-Steuerregeln haben.

  • Treaty Tie-Breaker gesondert dokumentieren
  • Form 8833 regelmäßig prüfen
  • US Return kann sich von Form 1040 zu Nonresident-Behandlung verändern
  • Green-Card- und Immigration-Folgen gesondert prüfen
  • FBAR und andere Information Reporting Rules separat analysieren

Typische Situationen

Wann der DBA-Tie-Breaker praktisch entscheidend wird

Deutsche Wohnung und US-Wohnung

Eine Person hält in beiden Staaten dauerhaft nutzbare Wohnungen. Entscheidend wird regelmäßig der Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

Permanent HomeVital Interests

Green Card und Rückzug nach Deutschland

Nach dem Umzug kann Deutschland innerstaatlich unbeschränkte Steuerpflicht annehmen, während die Green Card weiterhin US Residency auslöst.

Green CardDual Resident

Befristete Tätigkeit in den USA

Bei weiterbestehender Familienwohnung in Deutschland kann trotz US-Aufenthalts eine DBA-Ansässigkeit in Deutschland bestehen, abhängig vom Gesamtbild.

AssignmentFamilie

Familie in Deutschland, Arbeit in den USA

Persönliche Beziehungen zu Deutschland und wirtschaftliche Beziehungen zu den USA müssen gegeneinander gewichtet werden.

FamilieArbeit

US Citizen lebt dauerhaft in Deutschland

Die Treaty Residence kann in Deutschland liegen, während die USA aufgrund der Saving Clause grundsätzlich weiterhin das Welteinkommen besteuern.

US CitizenSaving Clause

Unklare Lebensinteressen

Sind persönliche und wirtschaftliche Beziehungen nicht eindeutig zuzuordnen, muss auf habitual abode, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Verständigungsverfahren weitergeprüft werden.

Habitual AbodeMAP

Häufige Fragen

DBA-Ansässigkeit Deutschland–USA

Wann brauche ich überhaupt den DBA-Tie-Breaker?
Nur wenn Sie nach dem innerstaatlichen Recht Deutschlands und der USA gleichzeitig als steuerlich ansässig gelten. Ist nur ein Staat Ansässigkeitsstaat, ist eine Tie-Breaker-Prüfung grundsätzlich nicht erforderlich.
Entscheidet immer der Mittelpunkt der Lebensinteressen?
Nein. Zuerst wird geprüft, ob nur in einem Staat eine ständige Wohnstätte vorhanden ist. Erst wenn in beiden Staaten eine ständige Wohnstätte besteht, wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen relevant.
Kann ich einen deutschen Wohnsitz haben und trotzdem DBA-ansässig in den USA sein?
Ja. Der deutsche Wohnsitz nach § 8 AO kann innerstaatlich fortbestehen. Das DBA kann die Person dennoch für Abkommenszwecke den USA zuordnen und dadurch deutsche Besteuerungsrechte begrenzen.
Beendet eine DBA-Ansässigkeit in Deutschland die US-Steuerpflicht eines Green-Card-Inhabers?
Nicht automatisch auf jeder rechtlichen Ebene. Für die US-Einkommensteuer kann eine wirksam beanspruchte Treaty-Tie-Breaker-Position zur Nonresident-Behandlung führen. Green-Card-, Immigration- und mögliche weitere US-Steuerfolgen müssen gesondert geprüft werden.
Kann ein US Citizen durch den Tie-Breaker die US-Welteinkommensbesteuerung vermeiden?
Grundsätzlich nein. Die Saving Clause des DBA erhält im Grundsatz das Recht der USA, ihre Staatsangehörigen wie ohne Abkommen zu besteuern. Einzelne ausdrücklich ausgenommene DBA-Vorschriften können dennoch anwendbar bleiben.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie gelten in Deutschland und den USA gleichzeitig als steuerlich ansässig?

Wir prüfen die nationale Ansässigkeit in beiden Staaten, die Tie-Breaker-Kriterien des DBA, mögliche Form-8833-Positionen sowie die Auswirkungen auf deutsche und US-amerikanische Steuererklärungen.

Erstgespräch vereinbaren