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Beschäftigungssituation Deutschland–USA

Deutscher Arbeitgeber – Arbeitnehmer arbeitet aus den USA

Zieht ein Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens in die USA und arbeitet von dort weiter, können U.S.-Einkommensteuer, Federal und State Payroll, Social Security sowie Arbeitgeber- und Unternehmenssteuerpflichten entstehen. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche deutschen Steuer- und Sozialversicherungspflichten fortbestehen.

USA als Arbeitsort

Der deutsche Arbeitsvertrag verhindert keine U.S.-Steuer- und Payroll-Pflichten

Arbeitet der Arbeitnehmer physisch aus den USA, können U.S.-Bundes- und einzelstaatliche Regeln greifen, auch wenn der Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber fortbesteht und das Gehalt weiterhin über die deutsche Lohnabrechnung ausgezahlt wird.

Die persönliche Steuerpflicht des Arbeitnehmers muss getrennt von den Payroll-, Sozialversicherungs- und Unternehmenssteuerpflichten des Arbeitgebers analysiert werden.

Auf deutscher Seite ist insbesondere zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nach dem Wegzug noch unbeschränkt oder nur beschränkt steuerpflichtig ist, ob deutsche Arbeitstage verbleiben und welche Folgen sich für den deutschen Lohnsteuerabzug ergeben.

Fragen zu Beginn

Diese Tatsachen bestimmen den Fall

Wo wird physisch gearbeitet?

U.S.-, deutsche und Drittstaaten-Arbeitstage sollten getrennt dokumentiert werden.

Wo ist der Arbeitnehmer ansässig?

Der Wegzug aus Deutschland und der Beginn der U.S.-Steueransässigkeit müssen zeitlich sauber bestimmt werden.

In welchem U.S.-Bundesstaat?

State income tax, payroll withholding und employer nexus unterscheiden sich nach Bundesstaat.

Ist die Tätigkeit vorübergehend?

Eine qualifizierende Entsendung kann steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders behandelt werden als eine dauerhafte Verlagerung.

Welche Funktion hat der Arbeitnehmer?

Vertrags-, Vertriebs-, Leitungs- und Abschlussbefugnisse können U.S.-Unternehmenssteuerpflichten des Arbeitgebers auslösen.

Wie wird die Vergütung abgerechnet?

Deutsche Payroll kann fortbestehen, ersetzt aber mögliche U.S.-Payroll- oder Shadow-Payroll-Pflichten nicht automatisch.

Deutsche Steuerfolgen

Nach dem Wegzug endet die deutsche Besteuerung nicht zwingend vollständig

Wohnsitz & Wegzug

Ende der unbeschränkten Steuerpflicht

Ob die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht endet, hängt nicht allein von der Abmeldung ab. Entscheidend ist, ob ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt tatsächlich fortbesteht.

Wegzug & Wohnsitzaufgabe
§ 49 EStG

Beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug

Nach Ende der deutschen Ansässigkeit können bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Für Arbeitslohn ist insbesondere relevant, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Beschränkte Steuerpflicht
Deutsche Arbeitstage bleiben gesondert relevant. Reist der Arbeitnehmer weiterhin nach Deutschland und arbeitet hier, kann der darauf entfallende Arbeitslohn weiterhin deutsche Besteuerungsrechte auslösen.

DBA Deutschland–USA

Die Arbeitstage bestimmen die Zuordnung des Arbeitslohns

U.S.-Arbeitstage

Vergütung für in den USA ausgeübte Tätigkeit wird grundsätzlich dem U.S.-Tätigkeitsstaat zugeordnet.

Deutsche Arbeitstage

Vergütung für physische Arbeit in Deutschland kann weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein.

Bonus & Equity Compensation

Bonus, RSUs, Stock Options und ähnliche Vergütung können nach Erdienungs- oder Vesting-Zeiträumen aufzuteilen sein.

U.S.-Besteuerung

Arbeit in den USA kann Federal- und State-Tax-Pflichten auslösen

Federal Income Tax

Bei U.S.-Steueransässigkeit unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich der U.S.-Bundesbesteuerung seines weltweiten Einkommens. Vor Beginn der Ansässigkeit kann U.S.-Arbeitslohn bereits als U.S.-source income steuerpflichtig sein.

State Income Tax

Zusätzlich muss der konkrete Arbeits- und Wohnsitzstaat geprüft werden. State residency, source rules und withholding können deutlich von den Federal-Regeln abweichen.

Payroll

Deutsche Lohnabrechnung ersetzt U.S.-Payroll nicht automatisch

Federal Withholding

Vergütung für in den USA ausgeübte Arbeit kann U.S. federal wage withholding und Arbeitgeberpflichten auslösen.

State Payroll

State withholding, unemployment insurance und Arbeitgeberregistrierungen können separat entstehen.

Shadow Payroll

Bei Entsendungen kann die deutsche Gehaltsabrechnung fortgeführt werden, während eine U.S. Shadow Payroll die dortigen Steuer- und Meldepflichten abbildet.

Deutsche Lohnsteuer

Ob und in welchem Umfang deutscher Lohnsteuerabzug fortgeführt werden muss, hängt von der deutschen Steuerpflicht, den Arbeitstagen und der konkreten DBA-Situation ab.

Sozialversicherung Deutschland–USA

Eine qualifizierende Entsendung kann die deutsche Sozialversicherung fortführen

Bei einer vorübergehenden Entsendung aus Deutschland in die USA kann das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen ermöglichen, dass weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten und U.S. Social Security nicht zusätzlich anfällt.

Bei einer dauerhaften Beschäftigung in den USA außerhalb der Entsenderegeln kann dagegen das U.S.-System maßgeblich werden.

  • Entsendung aus Deutschland grundsätzlich bis zu fünf Jahren möglich
  • D/USA 101 als Nachweis der deutschen Rechtsvorschriften
  • Befreiung von U.S. Social Security bei wirksamer Abkommenszuordnung
  • langfristige U.S.-Beschäftigung kann FICA auslösen
  • Mehrstaatentätigkeit erfordert gesonderte Prüfung
  • Krankenversicherung separat beurteilen

Entsendung oder dauerhafte Verlagerung?

Die Einordnung beeinflusst Sozialversicherung und Payroll erheblich

Vorübergehende Entsendung

Bleibt das deutsche Beschäftigungsverhältnis bestehen und ist die Tätigkeit in den USA nur vorübergehend vorgesehen, können die Voraussetzungen des Sozialversicherungsabkommens erfüllt sein.

Dauerhafte Tätigkeit in den USA

Bei einer auf Dauer angelegten Verlagerung des Arbeitsorts in die USA spricht die Abkommenssystematik regelmäßig gegen eine dauerhafte Fortführung der deutschen Zuordnung.

Arbeitgeberrisiko USA

Der Arbeitnehmer kann für das deutsche Unternehmen eine U.S.-Steuerpräsenz schaffen

U.S. Trade or Business

Regelmäßige geschäftliche Aktivitäten eines Mitarbeiters in den USA können eine Prüfung auslösen, ob das deutsche Unternehmen in den USA ein U.S. trade or business betreibt.

Permanent Establishment

Das DBA kann die Federal-Unternehmensbesteuerung begrenzen. Feste Geschäftseinrichtungen und die Tätigkeit des Mitarbeiters müssen dennoch geprüft werden.

Vertreterrisiko

Verhandelt oder schließt der Arbeitnehmer regelmäßig Verträge oder übernimmt zentrale Vertriebsfunktionen, steigt das Risiko einer steuerlichen Präsenz.

State Nexus

Ein Arbeitnehmer in einem U.S.-Bundesstaat kann unabhängig vom DBA State payroll, income/franchise tax oder andere Registrierungsfolgen auslösen.

Checkliste

Diese Informationen sollten vor Beginn der U.S.-Tätigkeit geklärt werden

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, Arbeitsort, Dauer, Vergütung und Rückkehrplanung dokumentieren.

Wegzug

Deutschen Wohnsitz, Abmeldedatum und fortbestehende Wohnungen prüfen.

U.S.-Status

Visa, Green Card und erwarteten Beginn der U.S.-Steueransässigkeit klären.

Bundesstaat

Jeden Arbeitsstaat identifizieren und State-Tax-/Payroll-Regeln prüfen.

Arbeitstage

Deutschland, USA und Drittstaaten getrennt dokumentieren.

Jobfunktion

Vertrags-, Vertriebs-, Leitungs- und Vertretungsbefugnisse festhalten.

Sozialversicherung

Entsendung und D/USA 101 vor Aufnahme der Tätigkeit prüfen.

Payroll

Deutsche Payroll, U.S. Payroll bzw. Shadow Payroll koordinieren.

Unternehmensrisiko

Federal PE/USTB und State Nexus getrennt analysieren.

Die andere Seite des Falls

U.S.-Perspektive

German Employer – Employee Working in the U.S.

Die direkte U.S.-Gegenseite behandelt denselben Fall aus U.S.-Sicht: federal und state payroll, Social Security, Certificate of Coverage, U.S. trade or business, Permanent Establishment und State Nexus.

U.S.-Perspektive auf taxrep.us

Steuerberatung Deutschland–USA

Ihr Arbeitnehmer arbeitet künftig aus den USA?

Wir koordinieren die deutsche und U.S.-steuerliche Behandlung, Payroll, Sozialversicherung sowie die möglichen Federal-, State- und Unternehmenssteuerfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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