selbstaendig-sozialversicherung-deutschland-usa

Deutschland–USA · Selbstständigkeit

Selbstständig & Sozialversicherung Deutschland–USA

Welches Sozialversicherungssystem gilt für Selbstständige mit Tätigkeit in Deutschland und den USA? Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen verhindert in vielen Fällen eine doppelte Belastung mit deutscher Sozialversicherung und US Self-Employment Tax.

Totalization Agreement

Selbstständige sollen grundsätzlich nur einem System unterliegen

Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen enthält besondere Regeln für selbstständig Tätige. Wer ausschließlich in den USA selbstständig tätig ist, wird grundsätzlich dem US-System zugeordnet. Wer ausschließlich in Deutschland selbstständig tätig ist, grundsätzlich dem deutschen System.

Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn eine bereits bestehende selbstständige Tätigkeit vorübergehend in den anderen Staat verlagert wird. Dauert die Verlagerung voraussichtlich höchstens fünf Jahre, kann grundsätzlich das bisherige System fortgelten.

Damit soll insbesondere verhindert werden, dass dieselbe selbstständige Tätigkeit gleichzeitig deutscher Sozialversicherung und US Self-Employment Tax unterliegt.

Grundregeln

Drei typische Fälle

DE

Tätigkeit nur in Deutschland

Die selbstständige Tätigkeit wird grundsätzlich Deutschland zugeordnet. US Self-Employment Tax kann bei zutreffender Abkommensanwendung ausgeschlossen werden.

US

Tätigkeit nur in den USA

Die selbstständige Tätigkeit wird grundsätzlich dem US-System zugeordnet; die dortigen Self-Employment-Tax-Regeln sind maßgeblich.

TEMP

Vorübergehende Verlagerung

Bei einer Tätigkeit, die normalerweise in einem Staat ausgeübt und für höchstens fünf Jahre in den anderen Staat verlagert wird, kann das bisherige System fortgelten.

Vorübergehende Tätigkeit

Bis zu fünf Jahre kann das bisherige Sozialversicherungssystem fortbestehen

Wer normalerweise in Deutschland selbstständig tätig ist und diese Tätigkeit vorübergehend in die USA verlagert, bleibt bei Erfüllung der Abkommensvoraussetzungen grundsätzlich dem deutschen System unterstellt, sofern die Tätigkeit in den USA voraussichtlich nicht länger als fünf Jahre dauert.

Dasselbe gilt spiegelbildlich für eine normalerweise in den USA ausgeübte selbstständige Tätigkeit, die vorübergehend nach Deutschland verlagert wird.

  • bereits bestehende selbstständige Tätigkeit
  • vorübergehende Verlagerung in den anderen Staat
  • voraussichtliche Dauer höchstens fünf Jahre
  • bisheriges System kann weitergelten
  • Doppelbelastung soll vermieden werden
  • Certificate of Coverage als Nachweis erforderlich

Mehr als fünf Jahre

Bei langfristiger Verlagerung gilt grundsätzlich das System des neuen Tätigkeitsstaats

Von Anfang an länger als fünf Jahre

Ist bereits bei Beginn geplant, dass die selbstständige Tätigkeit länger als fünf Jahre in den USA ausgeübt wird, greifen grundsätzlich die amerikanischen Rechtsvorschriften.

Verlängerung während der Tätigkeit

Wird eine zunächst kürzere Verlagerung später verlängert, sollte rechtzeitig geprüft werden, ob eine Ausnahmevereinbarung erforderlich oder sinnvoll ist.

Ausnahmevereinbarung

Das Abkommen ermöglicht im Einzelfall eine abweichende Zuordnung durch Vereinbarung der zuständigen Stellen beider Staaten. Ein Anspruch auf eine solche Ausnahme besteht nicht automatisch.

Neue Fünfjahresperiode

Eine neue vorübergehende Verlagerung mit neuem Fünfjahreszeitraum beginnt grundsätzlich nicht schon nach einer kurzen Unterbrechung. Nach der Verwaltungsregelung ist hierfür regelmäßig eine Unterbrechung von mehr als zwölf Monaten erforderlich.

D/USA 101

Der Nachweis für Selbstständige mit fortgeltendem deutschen Recht

Bleibt eine selbstständig tätige Person bei Tätigkeit in den USA nach dem Abkommen dem deutschen System unterstellt, wird dies durch D/USA 101 nachgewiesen. Die Bescheinigung dient insbesondere zum Nachweis der Befreiung von der parallelen US Social Security bzw. Self-Employment Tax, soweit das Abkommen eingreift.

Seit 2026 sind Anträge auf D/USA 101 für selbstständig tätige Personen ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln.

  • D/USA 101 dokumentiert deutsches anzuwendendes Recht
  • für selbstständige Tätigkeit in den USA relevant
  • Antrag seit 2026 elektronisch an DVKA
  • Art und Zeitraum der Tätigkeit müssen angegeben werden
  • Bescheinigung für US-Steuerunterlagen aufbewahren
  • Sachverhaltsänderungen erneut prüfen

US Self-Employment Tax

US-Einkommensteuer und US Self-Employment Tax sind zwei verschiedene Belastungen

US Federal Income Tax

Die Einkommensteuer auf Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit richtet sich nach US-Steuerstatus, Einkunftsquelle, Betriebsstättenregeln und dem Einkommensteuer-DBA.

Self-Employment Tax

Die US Self-Employment Tax finanziert Social Security und Medicare. Ob sie bei grenzüberschreitender Tätigkeit anfällt, wird durch das Sozialversicherungsabkommen beeinflusst.

US Citizen in Deutschland

Ein US Citizen kann weiterhin eine US-Einkommensteuererklärung abgeben müssen, obwohl die selbstständige Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich ausschließlich Deutschland zugeordnet ist und deshalb keine US Self-Employment Tax anfällt.

Certificate statt bloßer Erklärung

Die Befreiung von US Self-Employment Tax sollte durch das zutreffende Certificate of Coverage dokumentiert werden und nicht allein aufgrund des Wohnsitzes angenommen werden.

Deutschland

Deutsche Selbstständigkeit bedeutet nicht automatisch volle deutsche Sozialversicherungspflicht

Das Abkommen ordnet die Tätigkeit einem Sozialversicherungssystem zu. Welche konkreten deutschen Versicherungszweige und Beitragspflichten anschließend tatsächlich gelten, richtet sich aber nach deutschem innerstaatlichem Sozialversicherungsrecht.

Selbstständige sind in Deutschland nicht pauschal in sämtlichen Zweigen wie Arbeitnehmer pflichtversichert. Je nach Tätigkeit können insbesondere Rentenversicherungspflicht, Kranken- und Pflegeversicherung oder berufsständische Systeme unterschiedlich ausgestaltet sein.

Die Aussage „deutsches Recht gilt“ ist deshalb von der Frage zu unterscheiden, welche konkreten deutschen Beiträge aufgrund dieses Rechts tatsächlich geschuldet werden.

LLC, Einzelunternehmen & Strukturen

Die Gesellschaftsform muss von der persönlichen Sozialversicherungsfrage getrennt werden

US Single-Member LLC

Eine US-SMLLC kann für US-Steuerzwecke als disregarded entity behandelt werden. Für die Frage, ob der Inhaber selbstständig tätig ist und welchem Sozialversicherungssystem die Tätigkeit unterliegt, ist die tatsächliche persönliche Tätigkeit entscheidend.

Deutsches Einzelunternehmen

Wer in Deutschland als Einzelunternehmer für US-Kunden arbeitet, übt die Tätigkeit nicht allein wegen der US-Kunden in den USA aus. Tätigkeitsort und Unternehmensstruktur müssen getrennt betrachtet werden.

US Corporation / S Corporation

Bei Tätigkeit über eine Corporation kann sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von einer klassischen selbstständigen Tätigkeit unterscheiden. Insbesondere Vergütungs- und Beschäftigungsverhältnisse sind gesondert zu prüfen.

Deutsche Personengesellschaft

Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft können je nach Tätigkeit und Struktur selbstständig tätig sein. Bei US-Personen kommen zusätzlich US-Steuer- und Informationspflichten hinzu.

Tätigkeit in beiden Staaten

Regelmäßige parallele Tätigkeit ist komplexer als eine vorübergehende Verlagerung

Vorübergehend komplett verlagert

Die Fünfjahresregel ist besonders klar, wenn eine bisher in Deutschland ausgeübte Tätigkeit für einen begrenzten Zeitraum vollständig oder im Wesentlichen in die USA verlagert wird.

Dauerhaft in beiden Staaten

Wer regelmäßig und dauerhaft in Deutschland und den USA selbstständig tätig ist, sollte nicht automatisch von der einfachen Fünfjahresregel ausgehen. Die genaue Abkommenszuordnung muss anhand des konkreten Tätigkeitsmusters geprüft werden.

Remote Services

Der Sitz der Kunden entscheidet nicht über den physischen Tätigkeitsort. Dienstleistungen für US-Kunden, die aus Deutschland erbracht werden, sind grundsätzlich Tätigkeit in Deutschland.

Geschäftsreisen

Einzelne Tätigkeiten in den USA können neben der Sozialversicherung auch Einkommensteuer-, Betriebsstätten- und State-Tax-Fragen auslösen.

Totalization von Versicherungszeiten

Deutsche und US-Versicherungszeiten können später für Rentenansprüche kombiniert werden

Das Abkommen ermöglicht nicht nur die Vermeidung doppelter Beiträge. Wenn Versicherungszeiten in beiden Staaten vorhanden sind und die Mindestvoraussetzungen eines Staates allein nicht erfüllt werden, können bestimmte Zeiten des anderen Staates für die Anspruchsprüfung berücksichtigt werden.

Jeder Staat berechnet anschließend grundsätzlich seine eigene Leistung. Die Zusammenrechnung führt nicht zu einer gemeinsamen deutsch-amerikanischen Rente.

  • deutsche und US-Zeiten können für Mindestzeiten zusammengerechnet werden
  • US-Seite verlangt grundsätzlich eigene Mindest-Credits für eine Totalization Benefit
  • Deutschland berücksichtigt US-Zeiten nach den Abkommensregeln
  • jeder Staat zahlt seinen eigenen Leistungsanteil
  • Beitragszuordnung heute kann spätere Rentenansprüche beeinflussen

Typische Situationen

Selbstständigkeit Deutschland–USA in der Praxis

US Citizen lebt und arbeitet selbstständig in Deutschland

US Form 1040 kann weiter erforderlich sein. Sozialversicherungsrechtlich kann deutsches Recht gelten und US Self-Employment Tax durch das Abkommen ausgeschlossen werden.

US CitizenSE Tax

Deutscher Freelancer für US-Kunden

US-Kunden allein machen die Tätigkeit nicht zu US-Selbstständigkeit. Entscheidend ist insbesondere, wo und wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

FreelancerUS Clients

Zwei Jahre Tätigkeit in den USA

Wird eine bestehende deutsche Selbstständigkeit vorübergehend verlagert, kann deutsches Sozialversicherungsrecht fortgelten und D/USA 101 ausgestellt werden.

2 JahreD/USA 101

Sechs Jahre Tätigkeit in den USA

Bei von Anfang an geplanter Dauer von mehr als fünf Jahren gelten grundsätzlich die US-Regeln; eine Ausnahmevereinbarung kann geprüft werden.

6 JahreException

Deutscher Resident mit US-SMLLC

Die LLC-Struktur beseitigt nicht automatisch die persönliche sozialversicherungsrechtliche Einordnung. Deutsche, US-steuerliche und Abkommensfragen müssen getrennt geprüft werden.

SMLLCDeutschland

Dauerhaft Tätigkeit in DE und USA

Eine echte parallele Mehrstaatentätigkeit kann eine individuelle Analyse der Abkommensregeln und gegebenenfalls eine Abstimmung der zuständigen Stellen erfordern.

Multi-StateAnalyse

Häufige Fragen

Selbstständig & Sozialversicherung Deutschland–USA

Muss ein US Citizen, der in Deutschland selbstständig ist, immer US Self-Employment Tax zahlen?
Nein. Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen kann die selbstständige Tätigkeit ausschließlich dem deutschen System zuordnen. Die US-Einkommensteuererklärung kann dennoch weiterhin erforderlich sein.
Wie lange kann deutsches Recht bei vorübergehender Tätigkeit in den USA weitergelten?
Wenn eine normalerweise in Deutschland ausgeübte selbstständige Tätigkeit vorübergehend in die USA verlagert wird, grundsätzlich für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, sofern die Abkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Wie beantragt ein Selbstständiger D/USA 101?
Seit 2026 sind Anträge für selbstständig tätige Personen ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln.
Beginnt nach einer kurzen Rückkehr nach Deutschland automatisch ein neuer Fünfjahreszeitraum?
Nein. Nach den Verwaltungsregeln beginnt eine neue Fünfjahresperiode grundsätzlich erst, wenn zwischen dem Ende der vorherigen und dem Beginn der neuen Verlagerung mehr als zwölf Monate liegen.
Ändert eine US Single-Member LLC automatisch die Sozialversicherungszuordnung?
Nein. Die LLC ist eine gesellschafts- und steuerrechtliche Struktur. Für die Sozialversicherung ist zu prüfen, wie und wo die natürliche Person tatsächlich tätig ist und wie diese Tätigkeit nach dem Abkommen einzuordnen ist.
Kann ich deutsche und US-Versicherungszeiten später zusammenrechnen?
Ja, soweit die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind. Die Zeiten können für Mindestversicherungszeiten berücksichtigt werden; jeder Staat berechnet und zahlt anschließend grundsätzlich seine eigene Leistung.

Steuer- & Sozialversicherungsberatung Deutschland–USA

Sie sind selbstständig und haben Tätigkeiten in Deutschland oder den USA?

Wir prüfen deutsche Sozialversicherung, US Self-Employment Tax, die Zuordnung nach dem Totalization Agreement, D/USA 101, vorübergehende Tätigkeitsverlagerungen, US-LLC-Strukturen sowie die deutsche und US-amerikanische Einkommensteuer.

Erstgespräch vereinbaren