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Fachwissen Deutschland

Arbeit & Erwerb in Deutschland

Wie werden Arbeitslohn, selbstständige Tätigkeit, Gewerbebetrieb und grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit in Deutschland besteuert? Diese Übersichtsseite bündelt die wichtigsten Themen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung, Homeoffice, Selbstständigkeit und internationalen Tätigkeiten.

Erwerbseinkünfte

Die steuerliche Behandlung hängt von der Form der Tätigkeit ab

Deutschland unterscheidet steuerlich insbesondere zwischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. Diese Einordnung beeinflusst Steuerabzug, Gewinnermittlung, Gewerbesteuer, Sozialversicherung und Erklärungspflichten.

Bei Arbeitnehmern wird Einkommensteuer regelmäßig über den Lohnsteuerabzug erhoben. Selbstständige und Unternehmer ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn dagegen grundsätzlich selbst und leisten gegebenenfalls Vorauszahlungen.

Bei Auslandsbezug treten Doppelbesteuerungsabkommen, Tätigkeitsortregeln, Sozialversicherungsabkommen und ausländische Payroll-Pflichten hinzu.

Grundsystem

Drei typische Erwerbsformen

AN

Arbeitnehmer

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG; Einkommensteuer wird regelmäßig über Lohnsteuer einbehalten.

SE

Selbstständige Arbeit

Insbesondere freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG; Gewinnermittlung und Einkommensteuer erfolgen grundsätzlich beim Steuerpflichtigen selbst.

GEW

Gewerbebetrieb

Gewerbliche Tätigkeiten nach § 15 EStG können neben Einkommensteuer zusätzlich Gewerbesteuer auslösen.

Deutsche Grundlagen

Weiterführende bestehende Fachbeiträge

Für internationale Arbeits- und Erwerbsfälle reichen wenige deutsche Grundlagen aus. Die länderspezifische Vertiefung erfolgt anschließend in den jeweiligen Cross-Border-Bereichen.

Steuerpflicht

Steuerpflicht & Ansässigkeit

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Welteinkommen sowie unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer & Steuererklärung

Deutsche Einkommensteuererklärung, Arbeitslohn, Werbungskosten und weitere typische Arbeitnehmerfragen.

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Selbstständigkeit

Gewerbeanmeldung in Deutschland

Abgrenzung von Gewerbe und freiem Beruf, Gewerbeanzeige, steuerliche Erfassung und Änderungen des Betriebs.

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Arbeitnehmer

Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer grundsätzlich vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers.

Ob zusätzlich eine Einkommensteuererklärung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, Steuerklassen, Lohnersatzleistungen, ausländischen Einkünften und persönlichen Abzugsbeträgen ab.

  • Arbeitslohn nach § 19 EStG
  • Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
  • ELStAM und Steuerklassen
  • Werbungskosten mindern die steuerpflichtigen Einkünfte
  • Sachbezüge und Arbeitgeberleistungen gesondert prüfen
  • Jahresveranlagung kann Erstattung oder Nachzahlung ergeben

Arbeitnehmer-Praxis

Typische steuerliche Themen bei Beschäftigten

WK

Werbungskosten

Beruflich veranlasste Aufwendungen können die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindern.

BEN

Benefits & Sachbezüge

Dienstwagen, Aktienprogramme, Zuschüsse und andere Arbeitgeberleistungen können steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.

TRV

Dienstreisen & doppelte Haushaltsführung

Reisekosten und beruflich veranlasste Zweitwohnungen folgen eigenen Abzugs- und Erstattungsregeln.

Selbstständige & Unternehmer

Bei Selbstständigen beginnt die steuerliche Prüfung mit der Einordnung der Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG und Gewerbebetriebe nach § 15 EStG werden beide mit Einkommensteuer belastet. Die Unterscheidung ist dennoch wichtig, weil Gewerbebetriebe zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen und weitere gewerberechtliche Pflichten entstehen können.

Der Gewinn wird je nach Unternehmen durch Einnahmenüberschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Betriebsausgaben sind grundsätzlich abziehbar, soweit sie betrieblich veranlasst sind und keine gesetzlichen Abzugsbeschränkungen greifen.

Hinzu kommen Umsatzsteuer, gegebenenfalls Lohnsteuer für Beschäftigte, Vorauszahlungen und Aufzeichnungs- bzw. Buchführungspflichten.

Selbstständigkeit

Vier weitere Steuerfragen gehören regelmäßig dazu

Umsatzsteuer

Leistungsort, Steuerbefreiungen, Reverse Charge, Kleinunternehmerregelung und Rechnungsstellung müssen unabhängig von der Einkommensteuer geprüft werden.

Gewerbesteuer

Gewerbliche Einzelunternehmer und Personengesellschaften können Gewerbesteuer schulden. Für natürliche Personen bestehen Freibetrag und eine teilweise Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Sozialversicherung

Selbstständige sind nicht automatisch in allen Zweigen pflichtversichert. Tätigkeitsart, Berufsgruppe und Krankenversicherungsstatus sind gesondert zu prüfen.

Scheinselbstständigkeit

Die steuerliche Bezeichnung als Selbstständiger verhindert keine sozialversicherungsrechtliche Einstufung als Beschäftigter, wenn die tatsächlichen Verhältnisse für abhängige Beschäftigung sprechen.

International

Bei Auslandsbezug entscheidet nicht nur der Wohnsitz

Bei Arbeitnehmern knüpfen Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig an den tatsächlichen Tätigkeitsort an. Bei Selbstständigen und Unternehmen spielen insbesondere Betriebsstätten und feste Einrichtungen eine Rolle.

Daneben können Sozialversicherungsabkommen bestimmen, welchem nationalen Sozialversicherungssystem die Tätigkeit unterliegt. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zuordnung kann deshalb auseinanderfallen.

  • DBA-Ansässigkeit prüfen
  • physischen Tätigkeitsort dokumentieren
  • 183-Tage-Regeln nur bei passenden DBA anwenden
  • Betriebsstätten bei Selbstständigen und Unternehmen prüfen
  • Sozialversicherung separat analysieren
  • ausländische Payroll und Meldepflichten berücksichtigen

Cross-Border-Vertiefung

Internationale Arbeit in den jeweiligen Länderbereichen

DBA-Regeln, Arbeitstage, Payroll, Entsendung und Sozialversicherung hängen vom jeweiligen Staatenpaar ab und werden deshalb nicht auf dieser allgemeinen Deutschland-Seite dupliziert.

Deutschland–USA: Arbeit & Sozialversicherung

Arbeitslohn, Remote Work, Entsendung, deutsche und U.S. Payroll sowie das Sozialversicherungsabkommen Deutschland–USA.

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Deutschland–Schweiz: Arbeit & Sozialversicherung

Grenzgänger, Tätigkeitsort, Homeoffice, Schweizer Quellensteuer sowie deutsche oder Schweizer Sozialversicherung.

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Typische Situationen

Arbeit & Erwerb in der Praxis

Arbeitnehmer mit Nebenjob

Mehrere Arbeitsverhältnisse können Auswirkungen auf Lohnsteuerklassen und die Pflicht zur Einkommensteuererklärung haben.

LohnsteuerMehrere Jobs

Angestellt und nebenberuflich selbstständig

Neben Arbeitslohn entstehen selbstständige oder gewerbliche Einkünfte, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Vorauszahlungen.

NebentätigkeitEÜR

Freiberufler mit ausländischen Kunden

Ausländische Kunden ändern nicht automatisch den steuerlichen Tätigkeitsort. Umsatzsteuer und mögliche ausländische Betriebsstätten sind separat zu prüfen.

FreelancerInternational

Homeoffice für ausländischen Arbeitgeber

Ein dauerhaft in Deutschland arbeitender Arbeitnehmer kann deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten des ausländischen Arbeitgebers auslösen.

HomeofficePayroll

Selbstständiger wird zur GmbH

Der Wechsel von Einzelunternehmen oder freiberuflicher Tätigkeit zur Kapitalgesellschaft verändert Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Vergütungsstruktur.

GmbHStruktur

Beschäftigung im Ausland

Bei Arbeit außerhalb Deutschlands müssen DBA, Arbeitstage, ausländische Steuer und Sozialversicherung koordiniert werden.

AuslandDBA

Häufige Fragen

Arbeit & Erwerb in Deutschland

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer ist die Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält sie laufend ein. In einer späteren Einkommensteuerveranlagung wird sie auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet.
Wann ist eine Tätigkeit freiberuflich und wann gewerblich?
Das richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 18 und 15 EStG sowie der konkret ausgeübten Tätigkeit. Die Selbstbezeichnung als Freelancer oder Consultant entscheidet die steuerliche Einordnung nicht.
Muss ein Selbstständiger immer Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Gewerbliche Tätigkeiten können Gewerbesteuer auslösen; für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht ein Freibetrag.
Ist Homeoffice steuerlich Arbeit in Deutschland?
Wenn die Tätigkeit physisch in Deutschland ausgeübt wird, ist dies bei internationalen Arbeitnehmerfällen grundsätzlich deutscher Tätigkeitsort. Die genaue Besteuerung kann durch ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst werden.
Entscheidet die Einkommensteuer auch über die Sozialversicherung?
Nein. Einkommensteuer und Sozialversicherung folgen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Bei grenzüberschreitenden Fällen können deshalb unterschiedliche Staaten für Steuer und Sozialversicherung zuständig sein.

Steuerberatung Deutschland

Sie haben Fragen zu Arbeitslohn, Selbstständigkeit oder grenzüberschreitender Tätigkeit?

Wir beraten Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer zu Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewinnermittlung, Gewerbesteuer, Sozialversicherung und internationalen Erwerbssachverhalten.

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