Fachwissen Deutschland
Arbeit & Erwerb in Deutschland
Wie werden Arbeitslohn, selbstständige Tätigkeit, Gewerbebetrieb und grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit in Deutschland besteuert? Diese Übersichtsseite bündelt die wichtigsten Themen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung, Homeoffice, Selbstständigkeit und internationalen Tätigkeiten.
Erwerbseinkünfte
Die steuerliche Behandlung hängt von der Form der Tätigkeit ab
Deutschland unterscheidet steuerlich insbesondere zwischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. Diese Einordnung beeinflusst Steuerabzug, Gewinnermittlung, Gewerbesteuer, Sozialversicherung und Erklärungspflichten.
Bei Arbeitnehmern wird Einkommensteuer regelmäßig über den Lohnsteuerabzug erhoben. Selbstständige und Unternehmer ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn dagegen grundsätzlich selbst und leisten gegebenenfalls Vorauszahlungen.
Bei Auslandsbezug treten Doppelbesteuerungsabkommen, Tätigkeitsortregeln, Sozialversicherungsabkommen und ausländische Payroll-Pflichten hinzu.
Grundsystem
Drei typische Erwerbsformen
Arbeitnehmer
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG; Einkommensteuer wird regelmäßig über Lohnsteuer einbehalten.
Selbstständige Arbeit
Insbesondere freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG; Gewinnermittlung und Einkommensteuer erfolgen grundsätzlich beim Steuerpflichtigen selbst.
Gewerbebetrieb
Gewerbliche Tätigkeiten nach § 15 EStG können neben Einkommensteuer zusätzlich Gewerbesteuer auslösen.
Fachartikel
Arbeit & Erwerb im Detail
Arbeitslohn & Lohnsteuer
Steuerpflichtiger Arbeitslohn, Lohnsteuerabzug, Sachbezüge, Werbungskosten und Jahresveranlagung.
Artikel lesenWerbungskosten
Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung und weitere berufliche Aufwendungen.
Artikel lesenHomeoffice & häusliches Arbeitszimmer
Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer und berufliche Nutzung der Wohnung.
Artikel lesenFreiberuflich oder gewerblich?
Abgrenzung von § 18 und § 15 EStG und Folgen für Gewerbesteuer und Anmeldung.
Artikel lesenEÜR & Gewinnermittlung
Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einnahmenüberschussrechnung für kleinere Unternehmen und Freiberufler.
Artikel lesenGewerbesteuer
Gewerbeertrag, Freibetrag bei natürlichen Personen und Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Artikel lesenSelbstständig & Sozialversicherung
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie besondere Pflichtversicherungstatbestände.
Artikel lesenAusländischer Arbeitslohn
DBA, Tätigkeitsstaat, Progressionsvorbehalt, Anrechnung und grenzüberschreitende Beschäftigung.
Artikel lesenGrenzüberschreitende Selbstständigkeit
Betriebsstätte, Tätigkeitsstaat, ausländische Kunden und Doppelbesteuerung.
Artikel lesenArbeitnehmer
Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer grundsätzlich vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers.
Ob zusätzlich eine Einkommensteuererklärung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, Steuerklassen, Lohnersatzleistungen, ausländischen Einkünften und persönlichen Abzugsbeträgen ab.
- Arbeitslohn nach § 19 EStG
- Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
- ELStAM und Steuerklassen
- Werbungskosten mindern die steuerpflichtigen Einkünfte
- Sachbezüge und Arbeitgeberleistungen gesondert prüfen
- Jahresveranlagung kann Erstattung oder Nachzahlung ergeben
Arbeitnehmer-Praxis
Typische steuerliche Themen bei Beschäftigten
Werbungskosten
Beruflich veranlasste Aufwendungen können die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindern.
Benefits & Sachbezüge
Dienstwagen, Aktienprogramme, Zuschüsse und andere Arbeitgeberleistungen können steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.
Dienstreisen & doppelte Haushaltsführung
Reisekosten und beruflich veranlasste Zweitwohnungen folgen eigenen Abzugs- und Erstattungsregeln.
Selbstständige & Unternehmer
Bei Selbstständigen beginnt die steuerliche Prüfung mit der Einordnung der Tätigkeit
Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG und Gewerbebetriebe nach § 15 EStG werden beide mit Einkommensteuer belastet. Die Unterscheidung ist dennoch wichtig, weil Gewerbebetriebe zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen und weitere gewerberechtliche Pflichten entstehen können.
Der Gewinn wird je nach Unternehmen durch Einnahmenüberschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Betriebsausgaben sind grundsätzlich abziehbar, soweit sie betrieblich veranlasst sind und keine gesetzlichen Abzugsbeschränkungen greifen.
Hinzu kommen Umsatzsteuer, gegebenenfalls Lohnsteuer für Beschäftigte, Vorauszahlungen und Aufzeichnungs- bzw. Buchführungspflichten.
Selbstständigkeit
Vier weitere Steuerfragen gehören regelmäßig dazu
Umsatzsteuer
Leistungsort, Steuerbefreiungen, Reverse Charge, Kleinunternehmerregelung und Rechnungsstellung müssen unabhängig von der Einkommensteuer geprüft werden.
Gewerbesteuer
Gewerbliche Einzelunternehmer und Personengesellschaften können Gewerbesteuer schulden. Für natürliche Personen bestehen Freibetrag und eine teilweise Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Sozialversicherung
Selbstständige sind nicht automatisch in allen Zweigen pflichtversichert. Tätigkeitsart, Berufsgruppe und Krankenversicherungsstatus sind gesondert zu prüfen.
Scheinselbstständigkeit
Die steuerliche Bezeichnung als Selbstständiger verhindert keine sozialversicherungsrechtliche Einstufung als Beschäftigter, wenn die tatsächlichen Verhältnisse für abhängige Beschäftigung sprechen.
International
Bei Auslandsbezug entscheidet nicht nur der Wohnsitz
Bei Arbeitnehmern knüpfen Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig an den tatsächlichen Tätigkeitsort an. Bei Selbstständigen und Unternehmen spielen insbesondere Betriebsstätten und feste Einrichtungen eine Rolle.
Daneben können Sozialversicherungsabkommen bestimmen, welchem nationalen Sozialversicherungssystem die Tätigkeit unterliegt. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zuordnung kann deshalb auseinanderfallen.
- DBA-Ansässigkeit prüfen
- physischen Tätigkeitsort dokumentieren
- 183-Tage-Regeln nur bei passenden DBA anwenden
- Betriebsstätten bei Selbstständigen und Unternehmen prüfen
- Sozialversicherung separat analysieren
- ausländische Payroll und Meldepflichten berücksichtigen
Deutschland–USA
Vertiefendes Fachwissen für US-Sachverhalte
Arbeitslohn nach DBA Deutschland–USA
Tätigkeitsstaat, 183-Tage-Regel und Arbeitgeberkriterien nach Art. 15.
Artikel lesenArbeitstage Deutschland–USA
Aufteilung von Gehalt, Bonus und Equity Compensation nach tatsächlichen Arbeitstagen.
Artikel lesenRemote Work Deutschland–USA
Homeoffice, Payroll, Sozialversicherung und Betriebsstättenrisiken.
Artikel lesenSozialversicherungsabkommen Deutschland–USA
Territorialitätsprinzip, Entsendung, D/USA 101 und Totalization.
Artikel lesenTypische Situationen
Arbeit & Erwerb in der Praxis
Arbeitnehmer mit Nebenjob
Mehrere Arbeitsverhältnisse können Auswirkungen auf Lohnsteuerklassen und die Pflicht zur Einkommensteuererklärung haben.
Angestellt und nebenberuflich selbstständig
Neben Arbeitslohn entstehen selbstständige oder gewerbliche Einkünfte, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Vorauszahlungen.
Freiberufler mit ausländischen Kunden
Ausländische Kunden ändern nicht automatisch den steuerlichen Tätigkeitsort. Umsatzsteuer und mögliche ausländische Betriebsstätten sind separat zu prüfen.
Homeoffice für ausländischen Arbeitgeber
Ein dauerhaft in Deutschland arbeitender Arbeitnehmer kann deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten des ausländischen Arbeitgebers auslösen.
Selbstständiger wird zur GmbH
Der Wechsel von Einzelunternehmen oder freiberuflicher Tätigkeit zur Kapitalgesellschaft verändert Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Vergütungsstruktur.
Beschäftigung im Ausland
Bei Arbeit außerhalb Deutschlands müssen DBA, Arbeitstage, ausländische Steuer und Sozialversicherung koordiniert werden.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Steuerpflicht & Ansässigkeit
Wann Deutschland das Welteinkommen besteuert.
Unternehmen & Beteiligungen
Unternehmenssteuern und Beteiligungsstrukturen.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei Leistungen und Lieferungen.
Immobilien
Vermietung, Verkauf und betriebliche Immobilien.
Deutschland–USA
Arbeitslohn und Sozialversicherung zwischen beiden Staaten.
Deutschland–Schweiz
Grenzgänger, Homeoffice und Sozialversicherung.
Steuererklärung & Verfahren
Erklärungspflichten, Bescheide und Fristen.
Fachwissen Deutschland
Weitere deutsche Steuerthemen.
Häufige Fragen
Arbeit & Erwerb in Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Wann ist eine Tätigkeit freiberuflich und wann gewerblich?
Muss ein Selbstständiger immer Gewerbesteuer zahlen?
Ist Homeoffice steuerlich Arbeit in Deutschland?
Entscheidet die Einkommensteuer auch über die Sozialversicherung?
Steuerberatung Deutschland
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