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Situation

Entsendung & deutsche Besteuerung

Entsendung zwischen der Schweiz und Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend von der Schweiz nach Deutschland oder von Deutschland in die Schweiz entsandt, müssen insbesondere Lohnsteuer, Einkommensteuer, DBA-Zuordnung und Sozialversicherung koordiniert werden. Die bekannte 183-Tage-Regel ist dabei nur ein Teil der steuerlichen Prüfung.

Überblick

Wann darf Deutschland den Arbeitslohn während einer Entsendung besteuern?

Grundsätzlich kann der Staat besteuern, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Eine kurzfristige Tätigkeit in Deutschland kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nach dem DBA beim ausländischen Ansässigkeitsstaat verbleiben.

Dafür müssen Aufenthaltsdauer, Arbeitgeberstellung und wirtschaftliche Kostentragung gemeinsam geprüft werden. Es genügt nicht, nur die Zahl der Aufenthaltstage zu betrachten.

Parallel ist zu klären, ob deutscher Lohnsteuerabzug, eine deutsche Einkommensteuererklärung oder deutsche Arbeitgeberregistrierungen erforderlich werden.

Dieser Fall aus Schweizer Sicht

TaxRep Schweiz behandelt insbesondere Schweizer Ansässigkeit, Lohnausweis, Schweizer Arbeitgeberseite, AHV und die Fortgeltung der Schweizer Sozialversicherung während der Entsendung.

Schweizer Perspektive

Deutsche Einkommensteuer

Die 183-Tage-Regel funktioniert nur zusammen mit den Arbeitgeberkriterien

01

Ansässigkeit bestimmen

Zunächst wird geprüft, in welchem Staat der Arbeitnehmer während der Entsendung für DBA-Zwecke ansässig ist.

02

Aufenthaltstage erfassen

Die relevanten Aufenthaltstage in Deutschland werden anhand der konkreten DBA-Regel vollständig ermittelt.

03

Arbeitgeber prüfen

Rechtlicher Arbeitgeber, tatsächliche Eingliederung und wirtschaftliche Arbeitgeberfunktion werden beurteilt.

04

Kostentragung prüfen

Weiterbelastungen und wirtschaftliche Tragung der Vergütung können für das deutsche Besteuerungsrecht entscheidend sein.

Weniger als 183 Tage in Deutschland bedeutet nicht automatisch „keine deutsche Steuer“.

Sind die weiteren Voraussetzungen der DBA-Ausnahme nicht erfüllt, kann Deutschland den auf deutsche Arbeitstage entfallenden Arbeitslohn bereits bei einer deutlich kürzeren Entsendung besteuern.

Lohnsteuer & Sozialversicherung

Die steuerliche Zuordnung muss in der Payroll umgesetzt werden

Ergibt die DBA-Prüfung ein deutsches Besteuerungsrecht, ist anschließend zu klären, wie der Arbeitslohn praktisch in der deutschen Payroll und Steuererklärung behandelt wird.

Deutsche Lohnsteuer

Je nach Arbeitgeberstruktur und Beschäftigungsmodell kann ein deutscher Lohnsteuerabzug erforderlich werden.

Shadow Payroll

Bei fortlaufender ausländischer Entgeltabrechnung kann eine zusätzliche deutsche Abrechnung zur Erfüllung lokaler Pflichten nötig sein.

Sozialversicherung

Bei einer qualifizierten vorübergehenden Entsendung kann das bisherige Sozialversicherungssystem fortgelten.

Bescheinigung

Die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit sollte mit der dafür vorgesehenen Entsendebescheinigung dokumentiert werden.

Typische Fragen

Was bei Entsendungen nach Deutschland häufig geklärt werden muss

Ich bin nur einige Monate in Deutschland. Muss ich dort Steuern zahlen?

Möglich. Die Aufenthaltsdauer allein entscheidet nicht; Arbeitgeberstellung und Kostentragung müssen ebenfalls geprüft werden.

Mein Schweizer Arbeitgeber zahlt mein Gehalt weiter.

Das ist relevant, schließt ein deutsches Besteuerungsrecht aber nicht automatisch aus.

Die deutsche Konzerngesellschaft erstattet die Personalkosten.

Eine solche Weiterbelastung kann für die wirtschaftliche Arbeitgeber- und DBA-Prüfung von erheblicher Bedeutung sein.

Brauche ich eine deutsche Einkommensteuererklärung?

Das hängt von Steuerpflicht, Lohnsteuerabzug und den konkreten deutschen Einkünften während des Einsatzes ab.

Bleibe ich während der Entsendung in der Schweizer AHV?

Bei Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Entsendevoraussetzungen kann dies möglich sein.

Was gilt für Homeoffice während der Entsendung?

Homeoffice-Tage werden am tatsächlichen Arbeitsort ausgeübt und sind getrennt von deutschen Präsenztagen zu dokumentieren.

Was gilt für Bonuszahlungen?

Variable Vergütung ist regelmäßig dem Erdienungszeitraum und den entsprechenden Arbeitstagen zuzuordnen.

Was passiert, wenn der Einsatz dauerhaft wird?

Dann müssen Steueransässigkeit, Payroll, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten neu geprüft werden.

Checkliste

Unterlagen für die deutsche Entsendungsprüfung

Entsendevereinbarung

Zeitraum, Aufgaben, Einsatzort, Rückkehrplanung und Bedingungen des Auslandseinsatzes.

Entsendung Zeitraum

Arbeitsvertrag

Bestehender Vertrag, Arbeitgeber, Vergütung und Zusatzvereinbarungen.

Arbeitgeber Vertrag

Aufenthalts- & Arbeitstage

Deutschland, Schweiz, Drittstaaten, Homeoffice, Reisen, Urlaub und Krankheit.

183 Tage Kalender

Intercompany-Abrechnung

Kostentragung, Umlagen, Weiterbelastungen und Servicevereinbarungen.

Kosten Intercompany

Payroll

Lohnabrechnungen, Lohnausweis, deutsche Lohnsteuerdaten und Steuerabzüge.

Lohnsteuer Payroll

Sozialversicherung

Entsendebescheinigung und Nachweise zur bisherigen Versicherungszugehörigkeit.

AHV Sozialversicherung

Vertiefung

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Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie planen oder betreuen eine Entsendung zwischen der Schweiz und Deutschland?

Wir prüfen deutsches Besteuerungsrecht, 183-Tage-Regel, wirtschaftlichen Arbeitgeber, Kostentragung, Arbeitstagsaufteilung, Lohnsteuer, Payroll und Sozialversicherung und koordinieren die erforderlichen deutschen Steuerverfahren.

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