deutsche-lohnsteuer-entsendung-schweiz

Deutschland–Schweiz · Payroll

§ 38 EStG · Lohnsteuerabzug · Shadow Payroll

Deutsche Lohnsteuer bei Entsendung aus der Schweiz

Darf Deutschland den Arbeitslohn eines aus der Schweiz entsandten Arbeitnehmers besteuern, stellt sich unmittelbar die nächste Frage: Wer muss die deutsche Lohnsteuer berechnen, einbehalten, anmelden und abführen? Entscheidend sind insbesondere das deutsche Besteuerungsrecht nach dem DBA, die Arbeitgeberstellung nach § 38 EStG, ein möglicher wirtschaftlicher Arbeitgeber in Deutschland sowie die zutreffende Aufteilung des Arbeitslohns auf deutsche und ausländische Arbeitstage.

Ausgangspunkt

Deutsches Besteuerungsrecht und deutscher Lohnsteuerabzug sind zwei getrennte Prüfungen

Zunächst muss nach deutschem Steuerrecht und dem DBA Deutschland–Schweiz geklärt werden, ob Deutschland den Arbeitslohn überhaupt besteuern darf.

Bei einer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit ergibt sich das deutsche Besteuerungsrecht grundsätzlich aus dem Tätigkeitsstaatsprinzip des Art. 15 DBA. Unter den Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 kann das Besteuerungsrecht jedoch beim Ansässigkeitsstaat verbleiben.

Erst wenn Deutschland den Arbeitslohn ganz oder teilweise besteuern darf, stellt sich die zweite Frage: Besteht dafür auch eine deutsche Lohnsteuerabzugsverpflichtung?

DBA vor Payroll

Lohnsteuer darf nur auf den Deutschland zugeordneten Arbeitslohn erhoben werden

Die Payroll muss die abkommensrechtliche Zuordnung des Arbeitslohns praktisch umsetzen.

Ist Arbeitslohn nach dem DBA in Deutschland nicht steuerpflichtig, darf er nicht allein deshalb der deutschen Lohnsteuer unterworfen werden, weil eine deutsche Payroll eingerichtet wurde.

  • DBA-Besteuerungsrecht zuerst bestimmen
  • direkt zuordenbare Vergütungsbestandteile erfassen
  • verbleibenden Arbeitslohn sachgerecht aufteilen
  • nur deutschen steuerpflichtigen Anteil dem Lohnsteuerabzug unterwerfen
  • Ergebnis für die Jahresveranlagung dokumentieren

§ 38 EStG

Wer ist für den deutschen Lohnsteuerabzug verantwortlich?

Nach § 38 EStG wird Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich durch Lohnsteuerabzug erhoben, soweit Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen inländischen Arbeitgeber erfüllt.

DE

Deutscher Arbeitgeber

Ein in Deutschland ansässiger Arbeitgeber unterliegt grundsätzlich den deutschen Lohnsteuerpflichten.

PE

Ausländischer Arbeitgeber mit deutscher Betriebsstätte

Auch ein Schweizer Arbeitgeber kann lohnsteuerlicher Arbeitgeber sein, wenn er in Deutschland etwa eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.

WE

Wirtschaftlicher Arbeitgeber

Bei internationaler Arbeitnehmerentsendung kann das deutsche aufnehmende Unternehmen nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG Arbeitgeber sein.

Die Auszahlung aus der Schweiz schließt deutsche Lohnsteuerpflicht nicht aus

Das deutsche aufnehmende Unternehmen muss den Arbeitslohn nicht selbst auf das Konto des Arbeitnehmers überweisen. Bei internationaler Arbeitnehmerentsendung kann es dennoch deutscher Lohnsteuer-Arbeitgeber sein.

Schweizer Arbeitgeber

Nicht jeder Schweizer Arbeitgeber muss allein wegen deutscher Arbeitstage deutsche Lohnsteuer einbehalten

Ein Schweizer Unternehmen wird nicht bereits deshalb zum deutschen Lohnsteuer-Arbeitgeber, weil sein Arbeitnehmer zeitweise in Deutschland arbeitet.

Entscheidend ist vielmehr, ob einer der gesetzlichen Anknüpfungspunkte des § 38 EStG vorliegt.

Situation Deutsche Lohnsteuerabzugspflicht
Schweizer Arbeitgeber, keine deutsche Betriebsstätte, kein deutscher wirtschaftlicher Arbeitgeber Allein aus den deutschen Arbeitstagen folgt nicht automatisch eine Lohnsteuerabzugspflicht des Schweizer Unternehmens. Eine deutsche Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers kann dennoch bestehen.
Schweizer Arbeitgeber mit deutscher Betriebsstätte oder ständigem Vertreter Deutsche Arbeitgeber- und Lohnsteuerpflichten können entstehen.
Deutsche Konzerngesellschaft ist wirtschaftlicher Arbeitgeber Das deutsche aufnehmende Unternehmen kann nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sein.
Arbeitnehmerüberlassung Besondere Regeln für ausländische Verleiher sind zusätzlich zu prüfen.

Kein Lohnsteuerabzug bedeutet nicht automatisch keine deutsche Einkommensteuer

Fehlt ein deutscher Lohnsteuer-Arbeitgeber, kann Deutschland aufgrund des DBA trotzdem ein Besteuerungsrecht für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit haben. Die Steuer kann dann insbesondere über die Einkommensteuerveranlagung und gegebenenfalls Vorauszahlungen erhoben werden.

Internationale Arbeitnehmerentsendung

Das deutsche aufnehmende Unternehmen kann lohnsteuerlicher Arbeitgeber werden

§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG enthält eine besondere Regel für internationale Arbeitnehmerentsendungen.

Danach kann das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen als inländischer Arbeitgeber gelten, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen.

Cost

Tatsächliche Weiterbelastung

Werden Personalkosten an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet, ist dies ein wesentliches Indiz.

ALP

Fremdvergleich

Auch ohne tatsächliche Weiterbelastung kann entscheidend sein, wer die Kosten fremdüblich hätte tragen müssen.

Pay

Auszahlung bleibt in der Schweiz

Das deutsche Unternehmen muss den Lohn nicht selbst auszahlen, um lohnsteuerlicher Arbeitgeber zu sein.

Praktische Umsetzung

Wann eine deutsche Shadow Payroll erforderlich wird

Bei internationalen Entsendungen bleibt die eigentliche Gehaltsabrechnung häufig im Heimatstaat bestehen. Das Gehalt wird also weiterhin über die Schweizer Payroll ausgezahlt.

Bestehen gleichzeitig deutsche Lohnsteuerpflichten, kann zusätzlich eine deutsche Shadow Payroll erforderlich sein.

Was die Shadow Payroll abbildet

Die deutsche Schattenabrechnung dient nicht zwingend dazu, das Gehalt nochmals auszuzahlen.

Sie bildet vielmehr den für Deutschland relevanten Arbeitslohn ab, berechnet die deutsche Lohnsteuer und ermöglicht deren ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung.

Eine Shadow Payroll ist ein Abrechnungsmechanismus, keine eigene steuerliche Rechtsgrundlage

Ob deutsche Lohnsteuer entsteht, richtet sich nach dem Steuerrecht. Die Shadow Payroll setzt dieses Ergebnis lediglich in der laufenden Abrechnung um.

Arbeitslohn aufteilen

Nicht immer ist das gesamte Schweizer Gehalt in Deutschland lohnsteuerpflichtig

Bei einer Tätigkeit in mehreren Staaten kann ein Teil des Arbeitslohns Deutschland und ein anderer Teil der Schweiz oder weiteren Staaten steuerlich zugeordnet sein.

Für den Lohnsteuerabzug ist deshalb zunächst zwischen direkt zuordenbaren Vergütungsbestandteilen und dem verbleibenden Arbeitslohn zu unterscheiden.

Direct

Direkt zuordenbare Vergütung

Bestimmte Zahlungen können unmittelbar einer konkreten deutschen oder ausländischen Tätigkeit zugeordnet werden.

Days

Laufender Arbeitslohn

Nicht direkt zuordenbarer Arbeitslohn wird regelmäßig anhand der relevanten tatsächlichen Arbeitstage aufgeteilt.

Bonus

Variable Vergütung

Boni und andere variable Vergütungen können nach dem jeweiligen Erdienungszeitraum aufzuteilen sein.

Vergütungsbestandteil Typische Prüfung
Laufendes Grundgehalt regelmäßig Aufteilung nach relevanten Arbeitstagen
Bonus Erdienungszeitraum feststellen und den Tätigkeitsstaaten zuordnen
Auslandszulage prüfen, ob unmittelbare Zuordnung zu einer konkreten Auslandstätigkeit möglich ist
Wohnung im Tätigkeitsstaat kann unmittelbar der betreffenden Auslandstätigkeit zuordenbar sein
Firmenwagen Sachbezug und grenzüberschreitende Zuordnung gesondert prüfen
Stock Compensation Erdienungszeitraum und zugrunde liegende Arbeitstage bestimmen

Payroll-Daten

Die deutsche Payroll benötigt die vollständige Schweizer Vergütung

Bei fortlaufender Schweizer Gehaltsabrechnung muss die deutsche Abrechnung regelmäßig Informationen aus der Schweizer Payroll übernehmen.

Base

Grundgehalt

Laufende monatliche oder periodische Vergütung.

Var

Variable Vergütung

Bonus, Provision und sonstige leistungsabhängige Zahlungen.

BIK

Sachbezüge

Firmenwagen, Wohnung und weitere geldwerte Vorteile.

Eq

Tax Equalization

Vom Arbeitgeber übernommene oder ausgeglichene Steuerbeträge.

Pens

Vorsorgeleistungen

Arbeitgeberbeiträge und grenzüberschreitende Vorsorgekomponenten.

RSU

Aktienvergütung

RSUs, Optionen und sonstige Equity Compensation.

Days

Arbeitstage

Deutschland, Schweiz, Drittstaaten und Homeoffice.

FX

Währung

Schweizer Vergütungen müssen für die deutsche Besteuerung in Euro berücksichtigt werden.

§ 41a EStG

Lohnsteuer anmelden und an das Finanzamt abführen

Besteht eine deutsche Lohnsteuerabzugspflicht, muss der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer gegenüber dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anmelden und an dieses abführen.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.

01

Arbeitgeber bestimmen

Klären, welche Gesellschaft die deutschen Payroll-Pflichten trägt.

02

Finanzamt

Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt bestimmen.

03

Payroll einrichten

Steuerpflichtige Vergütung und relevante Arbeitnehmerdaten erfassen.

04

Lohnsteuer berechnen

Deutschen steuerpflichtigen Arbeitslohn bestimmen.

05

Anmeldung

Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln.

06

Abführung

Einbehaltene Lohnsteuer fristgerecht zahlen.

07

Jahresdaten

Lohnsteuerdaten für das Kalenderjahr abstimmen.

08

Veranlagung

Payroll mit der deutschen Einkommensteuererklärung abstimmen.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abzugeben

Welcher Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum gilt, richtet sich insbesondere nach der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer und den gesetzlichen Vorgaben des § 41a EStG.

Einkommensteuererklärung

Lohnsteuerabzug ersetzt nicht automatisch die deutsche Jahresveranlagung

Die deutsche Lohnsteuer ist grundsätzlich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist häufig zusätzlich eine deutsche Einkommensteuererklärung erforderlich.

In der Veranlagung werden insbesondere die endgültigen Arbeitstage, die DBA-Zuordnung, ausländische Einkünfte, Progressionsvorbehalt und gegebenenfalls weitere steuerliche Positionen berücksichtigt.

Die Payroll arbeitet häufig mit vorläufigen Jahreswerten

Reisepläne können sich ändern, Arbeitstage verschieben sich und Boni werden teilweise erst später endgültig zugeordnet. Deshalb sollte die deutsche Steuererklärung die tatsächlichen Jahresdaten nochmals vollständig abstimmen.

Korrekturen

Was passiert, wenn die deutsche Payroll zu spät eingerichtet wird?

Bei Entsendungen wird die deutsche Lohnsteuerpflicht in der Praxis teilweise erst erkannt, nachdem bereits mehrere Gehaltszahlungen über die Schweizer Payroll erfolgt sind.

Dann ist zu prüfen, welche Lohnsteuer für vergangene Abrechnungszeiträume hätte einbehalten und angemeldet werden müssen und wie die erforderliche Korrektur verfahrensrechtlich umzusetzen ist.

01

Sachverhalt rückwirkend erfassen

Beginn der Entsendung, Zahlungen und deutsche Arbeitstage feststellen.

02

Steuerpflichtigen Lohn berechnen

DBA-Aufteilung und steuerpflichtige Vergütungsbestandteile bestimmen.

03

Payroll korrigieren

Fehlende Lohnsteueranmeldungen und Abrechnungen nachholen oder berichtigen.

Arbeitgeberhaftung beachten

Der Arbeitgeber haftet nach § 42d EStG grundsätzlich für Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Deshalb sollte eine festgestellte deutsche Payroll-Pflicht nicht erst bis zur Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers aufgeschoben werden.

Praxisfälle

Typische Lohnsteuerfälle bei Entsendungen aus der Schweiz

Beispiel 1

Schweizer Arbeitgeber – deutsche Gesellschaft ist wirtschaftlicher Arbeitgeber

Ein Mitarbeiter einer Schweizer Konzerngesellschaft wird für acht Monate nach Deutschland entsandt. Die deutsche Gesellschaft integriert ihn in ihre Organisation und trägt die Personalkosten wirtschaftlich.

Die deutsche Gesellschaft kann nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG als inländischer Arbeitgeber gelten. Für den deutschen steuerpflichtigen Arbeitslohn sind daher grundsätzlich deutsche Lohnsteuerpflichten zu prüfen und umzusetzen.

Beispiel 2

Gehalt wird weiterhin vollständig aus Zürich bezahlt

Der Arbeitnehmer erhält seine gesamte Vergütung weiterhin von der Schweizer Konzerngesellschaft.

Das allein schließt deutsche Lohnsteuerpflichten nicht aus. Ist die deutsche Gesellschaft nach § 38 EStG Arbeitgeber, kann die deutsche Lohnsteuer über eine Shadow Payroll erhoben werden, obwohl die Auszahlung weiterhin aus der Schweiz erfolgt.

Beispiel 3

Schweizer Arbeitgeber ohne deutsche Betriebsstätte und ohne deutschen wirtschaftlichen Arbeitgeber

Ein Schweizer Arbeitnehmer arbeitet vorübergehend in Deutschland. Sein Schweizer Arbeitgeber besitzt keine deutsche Betriebsstätte, und es gibt keine deutsche aufnehmende Gesellschaft, die wirtschaftlicher Arbeitgeber wird.

Deutschland kann je nach DBA-Situation dennoch ein Besteuerungsrecht haben. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Schweizer Arbeitgeber deutschen Lohnsteuerabzug durchführen muss. Die deutsche Steuer kann dann insbesondere im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhoben werden.

Beispiel 4

60 deutsche Arbeitstage und 140 Schweizer Arbeitstage

Deutschland darf aufgrund des konkreten Entsendungssachverhalts die deutschen Arbeitstage besteuern.

Der laufende, nicht direkt zuordenbare Arbeitslohn muss daher sachgerecht zwischen den Tätigkeitsstaaten aufgeteilt werden. Nicht automatisch unterliegt das gesamte Jahresgehalt der deutschen Lohnsteuer.

Typische Fehler

Wo Entsendungs-Payroll häufig schiefgeht

01

DBA nicht geprüft

Die gesamte Vergütung wird ungeprüft in Deutschland abgerechnet.

02

183 Tage als einzige Regel

Der wirtschaftliche Arbeitgeber wird nicht geprüft.

03

Schweizer Zahlung = keine Lohnsteuer

Die besondere Arbeitgeberregel des § 38 EStG wird übersehen.

04

Bruttolohn unvollständig

Bonus, Sachbezüge oder Entsendezulagen fehlen in der deutschen Payroll.

05

Arbeitstage fehlen

Der steuerpflichtige Arbeitslohn kann nicht nachvollziehbar aufgeteilt werden.

06

Bonus falsch zugeordnet

Nur das Auszahlungsjahr statt des Erdienungszeitraums wird betrachtet.

07

Shadow Payroll zu spät

Deutsche Pflichten werden erst am Jahresende erkannt.

08

Keine Jahresabstimmung

Payroll und Einkommensteuererklärung verwenden unterschiedliche Arbeitstage.

Unterlagen

Was für die deutsche Payroll-Prüfung benötigt wird

Job

Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, Vergütung und ursprüngliche Funktion.

Ass

Entsendevereinbarung

Zeitraum, Tätigkeit, Einsatzort und Entsendebedingungen.

Pay

Schweizer Payroll

Laufender Lohn, Bonus, Zulagen und Sachbezüge.

Days

Arbeitstagskalender

Deutschland, Schweiz, Drittstaaten und Homeoffice.

IC

Intercompany-Abrechnung

Kostenweiterbelastung und wirtschaftliche Kostentragung.

Tax

Steuerunterlagen

Vorherige deutsche Abrechnungen, Bescheide und Steuererklärungen.

Prüfreihenfolge

Deutsche Lohnsteuer bei Entsendung in acht Schritten prüfen

01

Ansässigkeit

Persönliche Steuer- und DBA-Ansässigkeit bestimmen.

02

DBA

Deutsches Besteuerungsrecht nach Art. 15 feststellen.

03

Arbeitgeber

Arbeitgeberstellung nach § 38 EStG prüfen.

04

Vergütung

Sämtliche Lohnbestandteile aus der Schweizer Payroll erfassen.

05

Aufteilung

Steuerpflichtigen deutschen Arbeitslohn berechnen.

06

Payroll

Deutsche Lohnabrechnung oder Shadow Payroll einrichten.

07

Anmeldung

Lohnsteuer anmelden und fristgerecht abführen.

08

Jahresabgleich

Payroll und Einkommensteuererklärung abstimmen.

Häufige Fragen

Deutsche Lohnsteuer bei Entsendung aus der Schweiz

Muss ein Schweizer Arbeitgeber bei Arbeit in Deutschland automatisch deutsche Lohnsteuer einbehalten?
Nein. Zunächst muss geprüft werden, ob Deutschland den Arbeitslohn besteuern darf und ob nach § 38 EStG ein zum deutschen Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber vorliegt.
Kann deutsche Einkommensteuer entstehen, obwohl keine deutsche Lohnsteuer einbehalten wird?
Ja. Lohnsteuerabzug und materielles Besteuerungsrecht sind unterschiedliche Fragen. Deutschland kann ein Besteuerungsrecht haben, obwohl keine laufende Lohnsteuerabzugspflicht des Schweizer Arbeitgebers besteht.
Wann wird die deutsche Gesellschaft zum lohnsteuerlichen Arbeitgeber?
Bei internationaler Arbeitnehmerentsendung kann das deutsche aufnehmende Unternehmen nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG als Arbeitgeber gelten, wenn es den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen.
Muss die deutsche Gesellschaft den Arbeitslohn selbst auszahlen?
Nein. Die gesetzliche Arbeitgeberstellung setzt in diesem Fall nicht voraus, dass das deutsche Unternehmen den Lohn im eigenen Namen und für eigene Rechnung auszahlt.
Was ist eine Shadow Payroll?
Eine Shadow Payroll ist eine zusätzliche deutsche Abrechnung, die den deutschen steuerpflichtigen Arbeitslohn und die darauf entfallende Lohnsteuer abbildet, während die tatsächliche Gehaltszahlung weiterhin über die Schweizer Payroll erfolgen kann.
Wird das gesamte Schweizer Gehalt in Deutschland besteuert?
Nicht zwingend. Bei Tätigkeit in mehreren Staaten kann der Arbeitslohn nach DBA-Grundsätzen teilweise Deutschland und teilweise anderen Tätigkeitsstaaten zuzuordnen sein.
Wie wird der Arbeitslohn zwischen Deutschland und der Schweiz aufgeteilt?
Direkt zuordenbare Vergütungsbestandteile werden zunächst unmittelbar zugeordnet. Der verbleibende Arbeitslohn wird regelmäßig anhand der tatsächlichen relevanten Arbeitstage aufgeteilt.
Wie werden Boni behandelt?
Bei Bonuszahlungen ist regelmäßig der Erdienungszeitraum zu bestimmen. Die Vergütung kann anschließend anhand der in diesem Zeitraum relevanten Tätigkeitstage aufzuteilen sein.
Wann muss die Lohnsteuer angemeldet werden?
§ 41a EStG sieht grundsätzlich vor, dass die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums einzureichen und die Steuer abzuführen ist.
Muss der Arbeitnehmer trotzdem eine deutsche Einkommensteuererklärung abgeben?
Bei grenzüberschreitenden Entsendungen ist eine deutsche Veranlagung häufig erforderlich. Dort werden insbesondere die endgültigen Arbeitstage und die DBA-Zuordnung abgestimmt.
Was passiert, wenn die deutsche Payroll erst verspätet eingerichtet wird?
Dann ist zu prüfen, ob frühere Lohnabrechnungszeiträume nachberechnet sowie Lohnsteuer-Anmeldungen nachgeholt oder berichtigt werden müssen.
Haftet der Arbeitgeber für nicht abgeführte Lohnsteuer?
Nach § 42d EStG haftet der Arbeitgeber grundsätzlich für Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie müssen eine Entsendung aus der Schweiz in der deutschen Payroll abbilden?

Wir prüfen deutsches Besteuerungsrecht, Arbeitgeberstellung nach § 38 EStG, wirtschaftliche Kostentragung, Arbeitstagsaufteilung, steuerpflichtige Vergütungsbestandteile, Shadow Payroll, Lohnsteuer-Anmeldungen und die Abstimmung mit der deutschen Einkommensteuerveranlagung.

Lohnsteuerpflicht prüfen lassen