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U.S. Business in Deutschland: Gründung, Steuern & Compliance

Markteintritt Deutschland · U.S. Unternehmen

U.S. Unternehmen oder Unternehmer startet ein Business in Deutschland

Wer aus den USA heraus eine Geschäftstätigkeit in Deutschland aufnimmt, muss nicht nur entscheiden, ob eine GmbH, Personengesellschaft oder Betriebsstätte sinnvoll ist. Mit dem Markteintritt entstehen regelmäßig deutsche Registrierungs-, Buchführungs-, Rechnungslegungs-, Steuer- und gegebenenfalls Payroll-Pflichten. Gleichzeitig läuft die U.S. Compliance weiter. Beide Systeme müssen von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.

Ausgangssituation

Der deutsche Markteintritt ist mehr als eine Gesellschaftsgründung

Ein U.S. Unternehmen kann in Deutschland auf unterschiedliche Weise tätig werden. Häufig wird eine deutsche GmbH gegründet. Je nach Tätigkeit kommen aber auch eine Personengesellschaft oder eine unmittelbare deutsche Betriebsstätte des bestehenden U.S. Unternehmens in Betracht.

Welche Struktur geeignet ist, hängt unter anderem von Haftung, Finanzierung, Gesellschaftern, Personal, Gewinnverwendung, U.S. steuerlicher Behandlung und der geplanten Dauer der deutschen Geschäftstätigkeit ab.

Die Strukturwahl beeinflusst anschließend unmittelbar, welche deutschen Steuererklärungen, Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten sowie laufenden Meldungen erforderlich werden.

Strukturwahl

Drei typische Wege für den Markteintritt in Deutschland

Deutsche Kapitalgesellschaft

Eine GmbH oder gegebenenfalls UG ist ein eigenständiger deutscher Rechtsträger. Sie kann insbesondere bei dauerhaftem Geschäft, lokalem Personal, deutscher Kundenbasis und klarer Haftungstrennung sinnvoll sein.

  • eigene deutsche Steuerpflicht
  • deutsche Buchführung und Jahresabschluss
  • Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer und gegebenenfalls Payroll
  • U.S. Reporting auf Gesellschafterebene mitprüfen

Personengesellschaft

Je nach Gesellschafterstruktur und Geschäftsmodell kann auch eine deutsche Personengesellschaft in Betracht kommen. Steuerlich wird das Ergebnis grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet.

  • deutsche Feststellung und Gewerbesteuer prüfen
  • steuerliche Zurechnung an die Gesellschafter
  • deutsche Buchführungs- und Erklärungspflichten
  • U.S. Partnership- und Foreign-Entity-Regeln koordinieren
  • Classification Mismatch vermeiden

Deutsche Betriebsstätte

Das U.S. Unternehmen kann unter Umständen unmittelbar über eine deutsche Betriebsstätte tätig werden. Dabei bleibt der U.S. Rechtsträger bestehen, während ein Teil seines Gewinns Deutschland zugeordnet wird.

  • keine separate deutsche Gesellschaft erforderlich
  • deutsche Registrierung und Gewinnermittlung
  • Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
  • Körperschaft- beziehungsweise Einkommensteuer und Gewerbesteuer prüfen
  • DBA und Betriebsstättengewinnabgrenzung beachten

Deutsche Compliance

Mit dem Geschäftsbeginn entstehen laufende deutsche Pflichten

Nach der Strukturentscheidung müssen die gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und administrativen Anforderungen in Deutschland umgesetzt werden. Welche Pflichten konkret bestehen, hängt insbesondere von Rechtsform, Tätigkeit, Umsatz, Personal und Geschäftsort ab.

01

Registrierung

Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, gegebenenfalls Handelsregister, Umsatzsteuer-Registrierung und weitere branchenspezifische Anmeldungen.

02

Buchführung

Die Geschäftsvorfälle der deutschen Gesellschaft oder Betriebsstätte müssen nach den in Deutschland geltenden steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen dokumentiert werden.

03

Rechnungslegung

Bei Kapitalgesellschaften gehören insbesondere Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz und gegebenenfalls Offenlegung zur laufenden Compliance.

04

Unternehmenssteuern

Je nach Struktur kommen Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls weitere Ertragsteuerpflichten in Betracht.

05

Umsatzsteuer

Deutsche und grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen müssen umsatzsteuerlich eingeordnet, erklärt und gegebenenfalls über Voranmeldungen gemeldet werden.

06

Payroll

Bei Mitarbeitern in Deutschland kommen insbesondere Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitgeberregistrierung und laufende Meldungen hinzu.

Cross-Border Accounting

Deutsche und U.S. Buchführung müssen parallel funktionieren

Mit einer deutschen Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte verschwinden die U.S. Pflichten nicht. Vielmehr entstehen häufig zwei parallele Rechnungslegungs- und Steuerwelten, die auf denselben wirtschaftlichen Geschäftsvorfällen beruhen.

Die Daten sollten deshalb von Beginn an so strukturiert werden, dass deutsche Buchführung, deutsche Steuererklärungen und die U.S. Accounting- und Tax-Compliance konsistent aus derselben wirtschaftlichen Grundlage erstellt werden können.

  • deutschen Kontenrahmen und U.S. Reporting aufeinander abstimmen
  • Intercompany-Konten separat führen
  • Währungsumrechnung konsistent dokumentieren
  • Gesellschafter- und Related-Party-Transaktionen identifizieren
  • deutsche und U.S. Abschreibungsunterschiede nachvollziehen
  • Federal- und State-Filings mit deutschen Daten koordinieren

U.S. Eigentümer

Die deutsche Gesellschaft kann zusätzliche U.S. Reporting-Pflichten auslösen

Ist eine U.S.-Person an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt, können neben der deutschen Compliance zusätzliche U.S. Informationspflichten entstehen. Bei wesentlichen Beteiligungen ist insbesondere zu prüfen, ob Form 5471 und die U.S. CFC-Regeln relevant sind.

Bei deutschen Personengesellschaften oder anders eingeordneten Rechtsträgern können andere U.S. Forms und Klassifikationsfragen entstehen. Die deutsche Rechtsform sollte deshalb nicht gewählt werden, ohne ihre U.S. Folgen mitzudenken.

Arbeitnehmer in Deutschland

Deutsches Personal verändert die Compliance deutlich

Beschäftigt das U.S. Unternehmen oder seine deutsche Tochter Arbeitnehmer in Deutschland, entstehen regelmäßig zusätzliche Arbeitgeberpflichten. Neben Lohnsteuer und Sozialversicherung muss insbesondere geklärt werden, welche Gesellschaft rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber ist.

Arbeitet ein Mitarbeiter unmittelbar für das U.S. Unternehmen, kann seine Tätigkeit außerdem zur Begründung einer deutschen Betriebsstätte beitragen. Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionen, der Arbeitsort, die Verfügungsgewalt über Räume und mögliche Vertragsabschlussbefugnisse.

A

Payroll

Deutsche Lohnabrechnung, Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsbeiträge und weitere Arbeitgebermeldungen.

B

Sozialversicherung

Bei grenzüberschreitenden Beschäftigungen muss zusätzlich geprüft werden, welches Sozialversicherungssystem nach dem deutsch-amerikanischen Abkommen anwendbar ist.

C

Betriebsstätte

Mitarbeiter, Homeoffice, Vertriebsfunktionen oder Vertragsabschlussbefugnisse können eine deutsche steuerliche Präsenz des U.S. Unternehmens auslösen.

Intercompany Transactions

Zwischen U.S. Unternehmen und deutscher Einheit gelten Verrechnungspreisregeln

Bestehen eine U.S. Muttergesellschaft und eine deutsche Tochtergesellschaft oder andere verbundene Einheiten, müssen Dienstleistungen, Warenlieferungen, Finanzierung, Management Fees, Software, Markenrechte und sonstige konzerninterne Transaktionen fremdüblich vergütet werden.

Entscheidend ist nicht allein, wo eine Rechnung geschrieben wird. Maßgeblich sind die tatsächlichen Funktionen, Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter der beteiligten Unternehmen.

01

Dienstleistungen

Technische Leistungen, Management, Marketing, Administration und Backoffice müssen funktional beschrieben und fremdüblich vergütet werden.

02

Waren & Handel

Bei Einkauf, Vertrieb und Lagerhaltung sind Funktionen, Margen und Risiken zwischen den Gesellschaften sachgerecht aufzuteilen.

03

Finanzierung & IP

Darlehen, Markenrechte, Software und andere immaterielle Werte können zusätzliche Bewertungs- und Dokumentationsfragen auslösen.

Geschäftsleitung

Eine U.S. Gesellschaft kann durch Management aus Deutschland selbst steuerpflichtig werden

Wird nicht nur eine deutsche Tochtergesellschaft betrieben, sondern die U.S. Gesellschaft selbst dauerhaft aus Deutschland geleitet, muss zusätzlich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung geprüft werden.

Werden die laufenden wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen in Deutschland getroffen, kann eine deutsche Körperschaftsteuerpflicht der U.S. Gesellschaft entstehen. Dies ist von einer bloßen deutschen Betriebsstätte zu unterscheiden.

Praktisches Vorgehen

Der Markteintritt sollte vor dem ersten Geschäftsvorfall strukturiert werden

Schritt 1

Geschäftsmodell analysieren

Kunden, Leistungen, Warenströme, Personal, Management, Finanzierung und geplante Dauer der deutschen Tätigkeit erfassen.

Schritt 2

Struktur wählen

GmbH, Personengesellschaft oder Betriebsstätte aus deutscher und U.S. steuerlicher Sicht vergleichen.

Schritt 3

Compliance einrichten

Registrierung, Buchführung, Rechnungslegung, Umsatzsteuer, Payroll und Steuererklärungen organisatorisch aufsetzen.

Schritt 4

Beide Länder koordinieren

U.S. Federal- und State-Compliance, deutsche Erklärungen und Intercompany-Transaktionen dauerhaft miteinander abstimmen.

Typische Fehler

Probleme entstehen häufig, wenn Deutschland erst nachträglich betrachtet wird

U.S. Gesellschaft einfach weiterverwenden

Eine bestehende LLC oder Corporation wird in Deutschland tätig, ohne zuvor Betriebsstätte, Geschäftsleitung und deutsche Registrierung zu prüfen.

Nur die deutsche Gesellschaft gründen

Die GmbH wird eingerichtet, ohne zu prüfen, welche zusätzlichen U.S. Reporting- oder CFC-Pflichten die Beteiligung für die U.S. Eigentümer auslöst.

Zwei Buchhaltungen ohne Abstimmung

Deutschland und USA werden getrennt bearbeitet, obwohl Intercompany-Konten, Währungen, Abschreibungen und Gesellschaftertransaktionen zusammenpassen müssen.

FAQ

Häufige Fragen zum U.S. Business in Deutschland

Muss ein U.S. Unternehmen für Geschäfte in Deutschland eine GmbH gründen?

Nein. Je nach Geschäftsmodell kann auch eine unmittelbare Tätigkeit über eine deutsche Betriebsstätte oder eine andere Struktur möglich sein. Eine GmbH kann jedoch bei dauerhafter lokaler Tätigkeit, Mitarbeitern und Haftungstrennung erhebliche praktische Vorteile haben.

Kann eine U.S. LLC direkt in Deutschland tätig sein?

Grundsätzlich kann eine U.S. LLC grenzüberschreitend tätig werden. Vorher muss jedoch geklärt werden, wie Deutschland die konkrete LLC steuerlich einordnet und ob durch die deutsche Tätigkeit eine Betriebsstätte oder sogar ein Ort der Geschäftsleitung in Deutschland entsteht.

Braucht die deutsche Gesellschaft eine eigene Buchhaltung?

Ja. Eine deutsche Kapitalgesellschaft benötigt grundsätzlich eine eigenständige deutsche Buchführung und Rechnungslegung. Die Daten können technisch mit einem internationalen Accounting-System verbunden werden, müssen aber die deutschen Anforderungen erfüllen.

Muss zusätzlich weiterhin eine U.S. Steuererklärung erstellt werden?

In vielen Fällen ja. Die U.S. Gesellschaft bleibt grundsätzlich ihren U.S. Federal- und gegebenenfalls State-Pflichten unterworfen. Zusätzlich können für U.S. Eigentümer einer deutschen Gesellschaft Informationsmeldungen wie Form 5471 relevant werden.

Wann werden Verrechnungspreise relevant?

Sobald verbundene deutsche und U.S. Unternehmen miteinander Leistungen austauschen, Waren verkaufen, Finanzierung bereitstellen oder immaterielle Werte nutzen, müssen diese Beziehungen grundsätzlich fremdüblich ausgestaltet werden.

Kann ein Arbeitnehmer in Deutschland eine Betriebsstätte des U.S. Unternehmens auslösen?

Ja, je nach tatsächlicher Tätigkeit. Entscheidend sind insbesondere Arbeitsort, Verfügungsrechte über Räumlichkeiten, Dauer der Tätigkeit, ausgeübte Funktionen und mögliche Befugnisse im Zusammenhang mit Verträgen.

Cross-Border Tax Deutschland–USA

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Wir unterstützen bei der Strukturwahl, deutschen Registrierung, Buchführung und Rechnungslegung, Steuererklärungen, Payroll, Betriebsstätten- und Geschäftsleitungsfragen und koordinieren die deutsche Compliance mit den fortbestehenden U.S. Tax- und Reporting-Pflichten.

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