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Steuerpflicht & Ansässigkeit in Deutschland

Wann ist eine natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Welche Bedeutung haben Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Zuzug und Wegzug? Und wann bleibt nach dem Wegzug noch eine beschränkte oder erweiterte Steuerpflicht bestehen?

§ 1 EStG

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt führen grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht

Natürliche Personen sind nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst grundsätzlich das Welteinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland sämtliche Einkünfte endgültig besteuern darf. Bei Auslandsbezug können Doppelbesteuerungsabkommen das deutsche Besteuerungsrecht einschränken oder eine Anrechnung ausländischer Steuer vorsehen.

Fehlen sowohl Wohnsitz als auch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, kann dennoch beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 EStG bestehen.

Überblick

Drei zentrale Formen der Einkommensteuerpflicht

01

Unbeschränkte Steuerpflicht

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Grundsätzlich wird das Welteinkommen in die deutsche Besteuerung einbezogen.

02

Beschränkte Steuerpflicht

Kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt, aber bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG.

03

§ 1 Abs. 3 EStG

Bestimmte Personen ohne deutschen Wohnsitz können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, wenn die gesetzlichen Einkunftsgrenzen erfüllt sind.

§ 8 AO

Wann besteht ein steuerlicher Wohnsitz?

Eine Wohnung muss vorhanden sein

Erforderlich sind Räumlichkeiten, die objektiv zum Wohnen geeignet sind und der Person tatsächlich zur Verfügung stehen. Eigentum ist nicht erforderlich; auch eine gemietete oder anderweitig überlassene Wohnung kann genügen.

Beibehalten und Benutzen

Die tatsächlichen Umstände müssen erkennen lassen, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend verfügbar ist, sondern beibehalten und genutzt werden soll. Eine jederzeit verfügbare Wohnung kann daher auch bei längeren Auslandsaufenthalten problematisch sein.

Mehrere Wohnsitze sind möglich

Deutschland verlangt nicht, dass sich der einzige oder hauptsächliche Wohnsitz im Inland befindet. Eine Person kann gleichzeitig einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland und in einem anderen Staat haben.

Familienwohnung

Bleibt Ehegatte oder Familie in einer dauerhaft verfügbaren deutschen Wohnung zurück, kann dies ein starkes Indiz dafür sein, dass der deutsche Wohnsitz fortbesteht.

§ 9 AO

Gewöhnlicher Aufenthalt: grundsätzlich mehr als sechs Monate

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt dort vor, wo sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht.

  • tatsächlicher Aufenthalt ist entscheidend
  • mehr als sechs Monate: grundsätzlich gewöhnlicher Aufenthalt von Beginn an
  • kurzfristige Unterbrechungen werden grundsätzlich mitgerechnet
  • für Besuch, Erholung, Kur oder ähnliche private Zwecke gelten Sonderregeln
  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind alternative Anknüpfungspunkte

Zuzug & Wegzug

Beginn und Ende der Steuerpflicht hängen von den tatsächlichen Verhältnissen ab

Zuzug nach Deutschland

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beginnt grundsätzlich mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Bei einem unterjährigen Zuzug entsteht daher regelmäßig ein Jahr mit unterschiedlichen steuerlichen Phasen.

Wegzug aus Deutschland

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich erst, wenn sowohl der deutsche Wohnsitz aufgegeben als auch ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland beendet ist. Die bloße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.

Deutsche Wohnung bleibt verfügbar

Wer ins Ausland zieht, aber eine weiterhin jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland behält, kann trotz ausländischem Lebensmittelpunkt weiterhin einen Wohnsitz nach § 8 AO haben.

Unterjähriger Wechsel

Besteht im selben Kalenderjahr zunächst unbeschränkte und anschließend beschränkte Steuerpflicht oder umgekehrt, sieht § 2 Abs. 7 EStG eine einheitliche Veranlagung unter Einbeziehung der während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte vor.

Nach dem Wegzug

Keine unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch keine deutsche Steuerpflicht

§49

Beschränkte Steuerpflicht

Deutsche Immobilien, Betriebsstätten, bestimmte Arbeitslöhne, Renten oder weitere inländische Einkünfte können auch nach Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

§1(3)

Antrag auf Behandlung wie unbeschränkt steuerpflichtig

Bei überwiegend deutschen Einkünften kann § 1 Abs. 3 EStG Vorteile wie persönliche Abzüge ermöglichen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

AStG

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Für deutsche Staatsangehörige kann bei Wegzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet und fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen zusätzlich § 2 AStG geprüft werden müssen.

Doppelansässigkeit

Nationales Recht und DBA sind zwei verschiedene Prüfungsebenen

Eine Person kann nach deutschem Recht unbeschränkt steuerpflichtig sein und gleichzeitig auch nach dem Recht eines anderen Staates als steuerlich ansässig gelten.

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird anschließend geprüft, welchem Staat die Person für Zwecke des Abkommens als ansässig zugeordnet wird. Typische Kriterien sind ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und gewöhnlicher Aufenthalt.

Eine DBA-Ansässigkeit im Ausland beseitigt einen nach deutschem innerstaatlichem Recht bestehenden Wohnsitz nicht automatisch. Sie beeinflusst vielmehr die Verteilung der Besteuerungsrechte.

Typische Situationen

Wo Steuerpflicht und Ansässigkeit besonders häufig streitig werden

Auslandsstudium oder befristeter Auslandseinsatz

Eine in Deutschland aufgegebene oder weiter verfügbare Wohnung kann darüber entscheiden, ob die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet.

WohnsitzAusland

Familie bleibt in Deutschland

Bei Tätigkeit im Ausland und zurückbleibender Familienwohnung ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein deutscher Wohnsitz fortbesteht.

FamilieDoppelansässigkeit

Rückkehr nach Deutschland

Mit Begründung einer verfügbaren Wohnung kann die unbeschränkte Steuerpflicht bereits beginnen, bevor sich der Lebensmittelpunkt vollständig verlagert hat.

ZuzugUmzugsjahr

Wohnung wird nur gelegentlich genutzt

Seltene Nutzung schließt einen Wohnsitz nicht automatisch aus. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Ausstattung und die objektiv erkennbaren Nutzungsabsichten.

Zweitwohnung§ 8 AO

Ausländer arbeitet länger in Deutschland

Auch ohne eigene Wohnung kann ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit unbeschränkte Steuerpflicht begründen.

§ 9 AO6 Monate

Wegzug mit deutschen Einkünften

Nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht können deutsche Einkünfte weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

§ 49 EStGWegzug

Häufige Fragen

Steuerpflicht & Ansässigkeit in Deutschland

Reicht die Abmeldung in Deutschland für das Ende der Steuerpflicht?
Nein. Die melderechtliche Abmeldung ist nur ein Indiz. Entscheidend ist steuerlich, ob tatsächlich kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland mehr besteht.
Kann ich gleichzeitig in Deutschland und im Ausland steuerlich ansässig sein?
Ja. Nach dem jeweiligen nationalen Recht können beide Staaten Ansässigkeit annehmen. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen regelt dann die Ansässigkeit für Zwecke des Abkommens und verteilt die Besteuerungsrechte.
Führt eine Zweitwohnung automatisch zur deutschen Steuerpflicht?
Nicht jede kurzfristige Unterkunft genügt. Eine dauerhaft verfügbare und zum Wohnen geeignete Wohnung kann aber einen Wohnsitz begründen, auch wenn sie nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet.
Wann entsteht durch Aufenthalt in Deutschland Steuerpflicht?
Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt. Für bestimmte ausschließlich private Aufenthaltszwecke bestehen gesetzliche Besonderheiten.
Bin ich nach einem Wegzug vollständig aus der deutschen Besteuerung heraus?
Nicht zwingend. Bestimmte deutsche Einkünfte können weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein. Zusätzlich können je nach Sachverhalt Wegzugsbesteuerung oder die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem AStG relevant werden.

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Wir prüfen Beginn und Ende der deutschen Steuerpflicht, fortbestehende Wohnsitze, beschränkte Steuerpflicht, DBA-Ansässigkeit und die weiteren steuerlichen Folgen des Zuzugs oder Wegzugs.

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