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Deutsches Vermögen bei U.S.-Erblasser

Deutsche Erbschaftsteuer · U.S.-Erblasser

Deutsches Vermögen bei einem U.S.-Erblasser

Lebt der Erblasser in den USA, kann Deutschland dennoch Erbschaftsteuer erheben. Besonders deutsches Grundvermögen, bestimmte Unternehmensbeteiligungen und weiteres deutsches Inlandsvermögen können auch dann steuerpflichtig sein, wenn weder der Erblasser noch der Erbe in Deutschland wohnen. Hat der Erwerber einen deutschen Wohnsitz, kann Deutschland sogar den gesamten Erwerb erfassen. Zusätzlich ist das Estate-&-Gift-Tax-DBA Deutschland–USA zu prüfen.

§ 2 ErbStG

Der Wohnsitz des Erblassers in den USA schließt deutsche Erbschaftsteuer nicht aus

Für die deutsche Erbschaftsteuer ist nicht allein entscheidend, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes lebte. § 2 ErbStG unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.

Ist der Erwerber in Deutschland ansässig, kann bereits dessen deutscher Wohnsitz dazu führen, dass Deutschland den gesamten Erwerb erfasst. Lebt dagegen auch der Erwerber außerhalb Deutschlands, kann für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen dennoch beschränkte Steuerpflicht bestehen.

Ein U.S.-Erblasser mit deutschem Vermögen sollte deshalb immer auf beiden Ebenen geprüft werden: persönliche Steuerpflicht der Beteiligten und Belegenheit beziehungsweise rechtliche Einordnung der einzelnen Vermögensgegenstände.

Zwei Grundfälle

Unbeschränkte oder beschränkte deutsche Steuerpflicht?

Fall 1

Erwerber lebt in Deutschland

Ist der Erbe oder sonstige Erwerber im Zeitpunkt des Todes Inländer im Sinne des § 2 ErbStG, kann Deutschland grundsätzlich den gesamten Erwerb erfassen – also deutsches und amerikanisches Vermögen.

Fall 2

Erwerber lebt ebenfalls im Ausland

Sind weder Erblasser noch Erwerber Inländer, kann Deutschland bestimmte Vermögensgegenstände im Inland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfassen.

Beschränkte Steuerpflicht

Bei Auslandswohnsitz kommt es auf deutsches Inlandsvermögen an

Ist keine unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, erfasst Deutschland nur den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des ErbStG in Verbindung mit § 121 BewG.

Der Begriff ist enger als „alles, was irgendeinen Bezug zu Deutschland hat“. Deshalb muss jeder Vermögensgegenstand einzeln geprüft werden.

  • deutsches Grundvermögen
  • bestimmtes inländisches Betriebsvermögen
  • bestimmte Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
  • weitere ausdrücklich erfasste Inlandsvermögenspositionen
  • nicht jedes deutsche Bankkonto ist automatisch Inlandsvermögen

Typische Vermögensarten

Welche deutschen Vermögenswerte bei einem U.S.-Erblasser besonders relevant sind

Immobilien

Deutsches Grundvermögen

Wohnungen, Häuser, Grundstücke und andere in Deutschland belegene Immobilien gehören zu den wichtigsten Fällen deutschen Inlandsvermögens. Deutschland kann hier auch bei reinem Auslandswohnsitz besteuern.

GmbH

Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften

Beteiligungen an einer deutschen GmbH oder AG können unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Inlandsvermögen darstellen. Entscheidend sind insbesondere Beteiligungshöhe und gesetzliche Einordnung.

Betriebsvermögen

Deutscher Betrieb oder Betriebsstätte

Inländisches Betriebsvermögen kann auch bei einem in den USA lebenden Erblasser deutscher Erbschaftsteuer unterliegen. Zusätzlich können Betriebsvermögensbegünstigungen zu prüfen sein.

Bank

Deutsche Bankkonten

Ein Guthaben bei einer deutschen Bank ist bei reiner beschränkter Steuerpflicht nicht allein wegen des Sitzes der Bank automatisch steuerpflichtiges Inlandsvermögen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird es dagegen ohnehin erfasst.

Depot

Wertpapierdepot in Deutschland

Auch der Verwahrort eines Depots allein entscheidet nicht über beschränkte Steuerpflicht. Entscheidend sind die konkret gehaltenen Vermögenswerte und die gesetzlichen Inlandsvermögensregeln.

Partnership

Deutsche Personengesellschaften

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften kommt es insbesondere darauf an, welches Betriebs- oder Immobilienvermögen der Gesellschaft zugrunde liegt und wie die Beteiligung erbschaftsteuerlich zu qualifizieren ist.

Deutsche Immobilien

Die deutsche Immobilie ist der klassische Fall doppelter Besteuerungsrechte

Hinterlässt ein in den USA ansässiger Erblasser eine Immobilie in Deutschland, besteht regelmäßig ein deutsches Besteuerungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn auch der Erbe in den USA lebt und keine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht besteht.

Zusätzlich können die USA den Nachlass aufgrund der U.S.-Staatsangehörigkeit oder des U.S.-Domicile des Erblassers erfassen. Damit kann derselbe Vermögensgegenstand zunächst in beiden Staaten steuerlich relevant werden.

Das Estate-&-Gift-Tax-DBA ordnet unbewegliches Vermögen in Art. 5 besonders zu und koordiniert die Doppelbesteuerung anschließend über Art. 11.

GmbH-Anteile

Bei deutschen Gesellschaftsanteilen muss genauer hingeschaut werden

Nicht jede Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft führt bei beschränkter Steuerpflicht automatisch zu deutscher Erbschaftsteuer. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Inlandsvermögens müssen erfüllt sein.

Bei größeren Beteiligungen kann eine inländische Kapitalgesellschaft jedoch deutsches Inlandsvermögen darstellen. Zusätzlich sind Bewertung, Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls die Begünstigungen für Betriebsvermögen zu prüfen.

Bewertung

Nicht börsennotierte GmbH-Anteile müssen nach deutschem Bewertungsrecht bewertet werden. Ein amerikanischer Estate-Tax-Wert ist nicht automatisch verbindlich.

Begünstigung

Bei qualifiziertem Betriebsvermögen können die §§ 13a, 13b ErbStG relevant sein. Die Voraussetzungen müssen separat geprüft werden.

Bewertung

Deutsches Vermögen wird nach deutschem Erbschaftsteuerrecht bewertet

Auch bei einem U.S.-Erblasser richtet sich die deutsche Steuerbemessungsgrundlage grundsätzlich nach deutschem Recht. Ein amerikanischer Estate-Tax-Wert oder Probate Value kann als Nachweis dienen, ist aber nicht automatisch maßgeblich.

Immobilien

Deutsches Grundvermögen wird nach den deutschen erbschaftsteuerlichen Bewertungsverfahren bewertet.

Unternehmen

Nicht börsennotierte Unternehmensanteile können eine eigenständige Unternehmensbewertung nach dem BewG erfordern.

Stichtag

Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt des Todes. Spätere Veräußerungspreise ersetzen diesen Wert nicht.

Estate-&-Gift-Tax-DBA

Das DBA bestimmt, welcher Staat welches Vermögen besteuern darf

Bei einem U.S.-Erblasser mit deutschem Vermögen ist neben § 2 ErbStG das eigenständige Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA zu prüfen.

Zunächst wird der DBA-Wohnsitz des Erblassers nach Art. 4 bestimmt. Anschließend werden die einzelnen Vermögensarten den Art. 5 bis 9 zugeordnet.

  • Art. 4: DBA-Wohnsitz des Erblassers
  • Art. 5: deutsches unbewegliches Vermögen
  • Art. 6: deutsches Betriebsstättenvermögen
  • Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsbeteiligungen
  • Art. 9: sonstiges Vermögen
  • Art. 11: Steueranrechnung

Art. 5 DBA

Deutschland darf deutsches unbewegliches Vermögen besteuern

Art. 5 des Estate-&-Gift-Tax-DBA weist dem Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen zu. Eine in Deutschland belegene Immobilie kann daher auch dann deutscher Erbschaftsteuer unterliegen, wenn der Erblasser in den USA ansässig war.

Das ist einer der wichtigsten Fälle, in denen die deutsche beschränkte Steuerpflicht und die DBA-Zuordnung in dieselbe Richtung wirken.

Art. 11 DBA

Wenn beide Staaten besteuern, muss die Doppelbesteuerung koordiniert werden

Die USA können einen U.S.-Erblasser aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Domicile mit seinem weltweiten Nachlass erfassen. Deutschland kann gleichzeitig bestimmtes deutsches Vermögen besteuern.

Art. 11 des Estate-&-Gift-Tax-DBA enthält die Regeln zur Steueranrechnung. Welcher Staat anrechnet, hängt insbesondere vom DBA-Wohnsitz des Erblassers, dem Wohnsitz des Erwerbers und der betroffenen Vermögensart ab.

Eine U.S.-Steuer sollte deshalb nicht pauschal auf deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, ohne die konkrete DBA-Regel zu bestimmen.

Deutscher Erwerber

Lebt der Erbe in Deutschland, erweitert sich die deutsche Steuerpflicht erheblich

Ist der Erwerber im Zeitpunkt des Todes in Deutschland ansässig, bleibt die Prüfung nicht auf deutsches Inlandsvermögen beschränkt. Deutschland kann dann grundsätzlich den gesamten Erwerb besteuern.

In diesem Fall werden auch U.S.-Vermögensgegenstände des Erblassers Teil der deutschen Erbschaftsteueranalyse. Art. 11 Abs. 3 DBA ist dann für die Anrechnung amerikanischer Steuer besonders relevant.

Ein deutsches Bankkonto ist nicht dasselbe wie eine deutsche Immobilie

Bei beschränkter Steuerpflicht darf der Begriff „deutsches Vermögen“ nicht zu weit verstanden werden. Ein Vermögenswert wird nicht allein dadurch zu steuerpflichtigem Inlandsvermögen, dass er bei einer deutschen Bank verwahrt oder von einer deutschen Institution verwaltet wird.

Vor allem bei Konten, Depots, Forderungen und Gesellschaftsrechten ist deshalb eine genaue Prüfung des § 121 BewG erforderlich.

Nachlassverbindlichkeiten

Schulden müssen der deutschen Vermögensposition richtig zugeordnet werden

Bei deutschem Nachlassvermögen sind nicht nur die Bruttowerte zu ermitteln. Hypotheken, betriebliche Verbindlichkeiten und andere Schulden können den steuerpflichtigen Erwerb mindern.

Bei beschränkter Steuerpflicht gelten jedoch besondere Regeln für den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten. Eine wirtschaftliche Verbindung zu dem in Deutschland steuerpflichtigen Vermögen kann entscheidend sein.

Hypothek auf deutscher Immobilie

Eine unmittelbar mit deutschem Grundvermögen zusammenhängende Belastung kann bei der deutschen Erbschaftsteuer relevant sein.

Allgemeine U.S.-Nachlassschulden

Nicht jede allgemeine Verbindlichkeit des U.S.-Nachlasses kann bei beschränkter deutscher Steuerpflicht ohne Weiteres gegen deutsches Vermögen abgezogen werden.

Unterlagen

Welche Dokumente bei deutschem Vermögen eines U.S.-Erblassers typischerweise benötigt werden

Will & Probate Documents

Testament, Letters Testamentary, Probate-Unterlagen und Nachweise über die Erben oder Begünstigten.

Deutsche Immobilienunterlagen

Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Mietunterlagen, Darlehensunterlagen und vorhandene Verkehrswertgutachten.

Gesellschaftsunterlagen

Gesellschafterliste, Satzung, Jahresabschlüsse und Beteiligungsnachweise bei GmbH-, AG- oder Personengesellschaftsanteilen.

Form 706

Soweit vorhanden, kann die U.S. Estate Tax Return wichtige Informationen zu Nachlass, Wertansätzen und U.S.-Steuer liefern.

U.S. Tax Assessments

Nachweise über tatsächlich festgesetzte und gezahlte Federal oder State Estate Taxes.

Wohnsitznachweise

Dokumentation des Wohnsitzes von Erblasser und Erwerber ist für § 2 ErbStG und Art. 4 DBA wesentlich.

Typische Fehler

Was bei deutschem Vermögen eines U.S.-Erblassers häufig falsch eingeordnet wird

„Erblasser lebt in USA, also keine deutsche Steuer“

Deutsches Inlandsvermögen kann auch bei reinem Auslandswohnsitz deutscher Erbschaftsteuer unterliegen.

Wohnsitz des Erwerbers ignorieren

Ein deutscher Wohnsitz des Erben kann den gesamten weltweiten Erwerb in Deutschland steuerpflichtig machen.

Jedes deutsche Konto als Inlandsvermögen behandeln

Der Begriff des Inlandsvermögens richtet sich nach § 121 BewG und ist enger als ein bloßer Deutschland-Bezug.

U.S.-Bewertung ungeprüft übernehmen

Deutsche Erbschaftsteuerwerte richten sich grundsätzlich nach deutschem Bewertungsrecht.

DBA nicht prüfen

Bei U.S.-Erblasser und deutschem Vermögen ist das Estate-&-Gift-Tax-DBA regelmäßig zentral für die Koordination der Besteuerungsrechte.

U.S.-Steuer pauschal anrechnen

Eine Steueranrechnung setzt die konkrete Anwendung des Art. 11 und eine Zuordnung der Steuer voraus.

Häufige Fragen

Deutsches Vermögen bei U.S.-Erblasser

Fällt deutsche Erbschaftsteuer an, wenn der Erblasser in den USA lebte?
Ja, das kann der Fall sein. Lebt der Erwerber in Deutschland, kann Deutschland grundsätzlich den gesamten Erwerb besteuern. Leben beide Beteiligten im Ausland, kann für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen beschränkte Steuerpflicht bestehen.
Ist eine deutsche Immobilie bei einem U.S.-Erblasser steuerpflichtig?
Grundsätzlich ja. Deutsches Grundvermögen gehört zu den klassischen Fällen deutschen Inlandsvermögens und kann auch bei reinem Auslandswohnsitz deutscher Erbschaftsteuer unterliegen.
Ist ein deutsches Bankkonto automatisch steuerpflichtiges Inlandsvermögen?
Nein. Bei beschränkter Steuerpflicht ist nicht jeder Vermögenswert mit Deutschland-Bezug automatisch Inlandsvermögen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 121 BewG.
Was gilt für Anteile an einer deutschen GmbH?
GmbH-Anteile können unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Inlandsvermögen darstellen. Zusätzlich müssen Beteiligungshöhe, Bewertung und mögliche Betriebsvermögensbegünstigungen geprüft werden.
Gilt das DBA Deutschland–USA für deutsches Vermögen eines U.S.-Erblassers?
Ja, wenn der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Estate-&-Gift-Tax-DBA erfüllt ist. Art. 5 bis 9 ordnen einzelne Vermögensarten zu, Art. 11 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Kann auch die USA deutsches Vermögen besteuern?
Ja. Ist der Erblasser U.S. Citizen oder für U.S.-Estate-Tax-Zwecke domiciled in den USA, können die USA grundsätzlich den weltweiten Nachlass erfassen. Das DBA koordiniert dann die parallelen Besteuerungsrechte.
Welcher Wert gilt für eine deutsche Immobilie?
Für die deutsche Erbschaftsteuer richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach dem deutschen Bewertungsgesetz. Ein in den USA angesetzter Estate-Tax-Wert ist nicht automatisch maßgeblich.
Was ändert sich, wenn der Erbe in Deutschland lebt?
Dann kann unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht entstehen. Deutschland erfasst grundsätzlich nicht nur das deutsche Vermögen, sondern den gesamten Erwerb einschließlich U.S.-Vermögen.

Steuerberatung Deutschland–USA

Ein U.S.-Erblasser hinterlässt Vermögen in Deutschland?

Wir prüfen die deutsche unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht, deutsches Inlandsvermögen nach § 121 BewG, Bewertung, die Vermögenszuordnung nach dem Estate-&-Gift-Tax-DBA sowie die Koordination mit U.S. Estate und State Taxes.

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