Deutsche Erbschaftsteuer · U.S.-Erblasser
Deutsches Vermögen bei einem U.S.-Erblasser
Lebt der Erblasser in den USA, kann Deutschland dennoch Erbschaftsteuer erheben. Besonders deutsches Grundvermögen, bestimmte Unternehmensbeteiligungen und weiteres deutsches Inlandsvermögen können auch dann steuerpflichtig sein, wenn weder der Erblasser noch der Erbe in Deutschland wohnen. Hat der Erwerber einen deutschen Wohnsitz, kann Deutschland sogar den gesamten Erwerb erfassen. Zusätzlich ist das Estate-&-Gift-Tax-DBA Deutschland–USA zu prüfen.
§ 2 ErbStG
Der Wohnsitz des Erblassers in den USA schließt deutsche Erbschaftsteuer nicht aus
Für die deutsche Erbschaftsteuer ist nicht allein entscheidend, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes lebte. § 2 ErbStG unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Ist der Erwerber in Deutschland ansässig, kann bereits dessen deutscher Wohnsitz dazu führen, dass Deutschland den gesamten Erwerb erfasst. Lebt dagegen auch der Erwerber außerhalb Deutschlands, kann für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen dennoch beschränkte Steuerpflicht bestehen.
Ein U.S.-Erblasser mit deutschem Vermögen sollte deshalb immer auf beiden Ebenen geprüft werden: persönliche Steuerpflicht der Beteiligten und Belegenheit beziehungsweise rechtliche Einordnung der einzelnen Vermögensgegenstände.
Zwei Grundfälle
Unbeschränkte oder beschränkte deutsche Steuerpflicht?
Erwerber lebt in Deutschland
Ist der Erbe oder sonstige Erwerber im Zeitpunkt des Todes Inländer im Sinne des § 2 ErbStG, kann Deutschland grundsätzlich den gesamten Erwerb erfassen – also deutsches und amerikanisches Vermögen.
Erwerber lebt ebenfalls im Ausland
Sind weder Erblasser noch Erwerber Inländer, kann Deutschland bestimmte Vermögensgegenstände im Inland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfassen.
Beschränkte Steuerpflicht
Bei Auslandswohnsitz kommt es auf deutsches Inlandsvermögen an
Ist keine unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, erfasst Deutschland nur den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des ErbStG in Verbindung mit § 121 BewG.
Der Begriff ist enger als „alles, was irgendeinen Bezug zu Deutschland hat“. Deshalb muss jeder Vermögensgegenstand einzeln geprüft werden.
- deutsches Grundvermögen
- bestimmtes inländisches Betriebsvermögen
- bestimmte Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
- weitere ausdrücklich erfasste Inlandsvermögenspositionen
- nicht jedes deutsche Bankkonto ist automatisch Inlandsvermögen
Typische Vermögensarten
Welche deutschen Vermögenswerte bei einem U.S.-Erblasser besonders relevant sind
Deutsches Grundvermögen
Wohnungen, Häuser, Grundstücke und andere in Deutschland belegene Immobilien gehören zu den wichtigsten Fällen deutschen Inlandsvermögens. Deutschland kann hier auch bei reinem Auslandswohnsitz besteuern.
Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften
Beteiligungen an einer deutschen GmbH oder AG können unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Inlandsvermögen darstellen. Entscheidend sind insbesondere Beteiligungshöhe und gesetzliche Einordnung.
Deutscher Betrieb oder Betriebsstätte
Inländisches Betriebsvermögen kann auch bei einem in den USA lebenden Erblasser deutscher Erbschaftsteuer unterliegen. Zusätzlich können Betriebsvermögensbegünstigungen zu prüfen sein.
Deutsche Bankkonten
Ein Guthaben bei einer deutschen Bank ist bei reiner beschränkter Steuerpflicht nicht allein wegen des Sitzes der Bank automatisch steuerpflichtiges Inlandsvermögen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird es dagegen ohnehin erfasst.
Wertpapierdepot in Deutschland
Auch der Verwahrort eines Depots allein entscheidet nicht über beschränkte Steuerpflicht. Entscheidend sind die konkret gehaltenen Vermögenswerte und die gesetzlichen Inlandsvermögensregeln.
Deutsche Personengesellschaften
Bei Beteiligungen an Personengesellschaften kommt es insbesondere darauf an, welches Betriebs- oder Immobilienvermögen der Gesellschaft zugrunde liegt und wie die Beteiligung erbschaftsteuerlich zu qualifizieren ist.
Deutsche Immobilien
Die deutsche Immobilie ist der klassische Fall doppelter Besteuerungsrechte
Hinterlässt ein in den USA ansässiger Erblasser eine Immobilie in Deutschland, besteht regelmäßig ein deutsches Besteuerungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn auch der Erbe in den USA lebt und keine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht besteht.
Zusätzlich können die USA den Nachlass aufgrund der U.S.-Staatsangehörigkeit oder des U.S.-Domicile des Erblassers erfassen. Damit kann derselbe Vermögensgegenstand zunächst in beiden Staaten steuerlich relevant werden.
Das Estate-&-Gift-Tax-DBA ordnet unbewegliches Vermögen in Art. 5 besonders zu und koordiniert die Doppelbesteuerung anschließend über Art. 11.
GmbH-Anteile
Bei deutschen Gesellschaftsanteilen muss genauer hingeschaut werden
Nicht jede Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft führt bei beschränkter Steuerpflicht automatisch zu deutscher Erbschaftsteuer. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Inlandsvermögens müssen erfüllt sein.
Bei größeren Beteiligungen kann eine inländische Kapitalgesellschaft jedoch deutsches Inlandsvermögen darstellen. Zusätzlich sind Bewertung, Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls die Begünstigungen für Betriebsvermögen zu prüfen.
Bewertung
Nicht börsennotierte GmbH-Anteile müssen nach deutschem Bewertungsrecht bewertet werden. Ein amerikanischer Estate-Tax-Wert ist nicht automatisch verbindlich.
Begünstigung
Bei qualifiziertem Betriebsvermögen können die §§ 13a, 13b ErbStG relevant sein. Die Voraussetzungen müssen separat geprüft werden.
Bewertung
Deutsches Vermögen wird nach deutschem Erbschaftsteuerrecht bewertet
Auch bei einem U.S.-Erblasser richtet sich die deutsche Steuerbemessungsgrundlage grundsätzlich nach deutschem Recht. Ein amerikanischer Estate-Tax-Wert oder Probate Value kann als Nachweis dienen, ist aber nicht automatisch maßgeblich.
Immobilien
Deutsches Grundvermögen wird nach den deutschen erbschaftsteuerlichen Bewertungsverfahren bewertet.
Unternehmen
Nicht börsennotierte Unternehmensanteile können eine eigenständige Unternehmensbewertung nach dem BewG erfordern.
Stichtag
Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt des Todes. Spätere Veräußerungspreise ersetzen diesen Wert nicht.
Estate-&-Gift-Tax-DBA
Das DBA bestimmt, welcher Staat welches Vermögen besteuern darf
Bei einem U.S.-Erblasser mit deutschem Vermögen ist neben § 2 ErbStG das eigenständige Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA zu prüfen.
Zunächst wird der DBA-Wohnsitz des Erblassers nach Art. 4 bestimmt. Anschließend werden die einzelnen Vermögensarten den Art. 5 bis 9 zugeordnet.
- Art. 4: DBA-Wohnsitz des Erblassers
- Art. 5: deutsches unbewegliches Vermögen
- Art. 6: deutsches Betriebsstättenvermögen
- Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsbeteiligungen
- Art. 9: sonstiges Vermögen
- Art. 11: Steueranrechnung
Art. 5 DBA
Deutschland darf deutsches unbewegliches Vermögen besteuern
Art. 5 des Estate-&-Gift-Tax-DBA weist dem Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht für unbewegliches Vermögen zu. Eine in Deutschland belegene Immobilie kann daher auch dann deutscher Erbschaftsteuer unterliegen, wenn der Erblasser in den USA ansässig war.
Das ist einer der wichtigsten Fälle, in denen die deutsche beschränkte Steuerpflicht und die DBA-Zuordnung in dieselbe Richtung wirken.
Art. 11 DBA
Wenn beide Staaten besteuern, muss die Doppelbesteuerung koordiniert werden
Die USA können einen U.S.-Erblasser aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Domicile mit seinem weltweiten Nachlass erfassen. Deutschland kann gleichzeitig bestimmtes deutsches Vermögen besteuern.
Art. 11 des Estate-&-Gift-Tax-DBA enthält die Regeln zur Steueranrechnung. Welcher Staat anrechnet, hängt insbesondere vom DBA-Wohnsitz des Erblassers, dem Wohnsitz des Erwerbers und der betroffenen Vermögensart ab.
Eine U.S.-Steuer sollte deshalb nicht pauschal auf deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, ohne die konkrete DBA-Regel zu bestimmen.
Deutscher Erwerber
Lebt der Erbe in Deutschland, erweitert sich die deutsche Steuerpflicht erheblich
Ist der Erwerber im Zeitpunkt des Todes in Deutschland ansässig, bleibt die Prüfung nicht auf deutsches Inlandsvermögen beschränkt. Deutschland kann dann grundsätzlich den gesamten Erwerb besteuern.
In diesem Fall werden auch U.S.-Vermögensgegenstände des Erblassers Teil der deutschen Erbschaftsteueranalyse. Art. 11 Abs. 3 DBA ist dann für die Anrechnung amerikanischer Steuer besonders relevant.
Ein deutsches Bankkonto ist nicht dasselbe wie eine deutsche Immobilie
Bei beschränkter Steuerpflicht darf der Begriff „deutsches Vermögen“ nicht zu weit verstanden werden. Ein Vermögenswert wird nicht allein dadurch zu steuerpflichtigem Inlandsvermögen, dass er bei einer deutschen Bank verwahrt oder von einer deutschen Institution verwaltet wird.
Vor allem bei Konten, Depots, Forderungen und Gesellschaftsrechten ist deshalb eine genaue Prüfung des § 121 BewG erforderlich.
Nachlassverbindlichkeiten
Schulden müssen der deutschen Vermögensposition richtig zugeordnet werden
Bei deutschem Nachlassvermögen sind nicht nur die Bruttowerte zu ermitteln. Hypotheken, betriebliche Verbindlichkeiten und andere Schulden können den steuerpflichtigen Erwerb mindern.
Bei beschränkter Steuerpflicht gelten jedoch besondere Regeln für den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten. Eine wirtschaftliche Verbindung zu dem in Deutschland steuerpflichtigen Vermögen kann entscheidend sein.
Hypothek auf deutscher Immobilie
Eine unmittelbar mit deutschem Grundvermögen zusammenhängende Belastung kann bei der deutschen Erbschaftsteuer relevant sein.
Allgemeine U.S.-Nachlassschulden
Nicht jede allgemeine Verbindlichkeit des U.S.-Nachlasses kann bei beschränkter deutscher Steuerpflicht ohne Weiteres gegen deutsches Vermögen abgezogen werden.
Unterlagen
Welche Dokumente bei deutschem Vermögen eines U.S.-Erblassers typischerweise benötigt werden
Will & Probate Documents
Testament, Letters Testamentary, Probate-Unterlagen und Nachweise über die Erben oder Begünstigten.
Deutsche Immobilienunterlagen
Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Mietunterlagen, Darlehensunterlagen und vorhandene Verkehrswertgutachten.
Gesellschaftsunterlagen
Gesellschafterliste, Satzung, Jahresabschlüsse und Beteiligungsnachweise bei GmbH-, AG- oder Personengesellschaftsanteilen.
Form 706
Soweit vorhanden, kann die U.S. Estate Tax Return wichtige Informationen zu Nachlass, Wertansätzen und U.S.-Steuer liefern.
U.S. Tax Assessments
Nachweise über tatsächlich festgesetzte und gezahlte Federal oder State Estate Taxes.
Wohnsitznachweise
Dokumentation des Wohnsitzes von Erblasser und Erwerber ist für § 2 ErbStG und Art. 4 DBA wesentlich.
Typische Fehler
Was bei deutschem Vermögen eines U.S.-Erblassers häufig falsch eingeordnet wird
„Erblasser lebt in USA, also keine deutsche Steuer“
Deutsches Inlandsvermögen kann auch bei reinem Auslandswohnsitz deutscher Erbschaftsteuer unterliegen.
Wohnsitz des Erwerbers ignorieren
Ein deutscher Wohnsitz des Erben kann den gesamten weltweiten Erwerb in Deutschland steuerpflichtig machen.
Jedes deutsche Konto als Inlandsvermögen behandeln
Der Begriff des Inlandsvermögens richtet sich nach § 121 BewG und ist enger als ein bloßer Deutschland-Bezug.
U.S.-Bewertung ungeprüft übernehmen
Deutsche Erbschaftsteuerwerte richten sich grundsätzlich nach deutschem Bewertungsrecht.
DBA nicht prüfen
Bei U.S.-Erblasser und deutschem Vermögen ist das Estate-&-Gift-Tax-DBA regelmäßig zentral für die Koordination der Besteuerungsrechte.
U.S.-Steuer pauschal anrechnen
Eine Steueranrechnung setzt die konkrete Anwendung des Art. 11 und eine Zuordnung der Steuer voraus.
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Häufige Fragen
Deutsches Vermögen bei U.S.-Erblasser
Fällt deutsche Erbschaftsteuer an, wenn der Erblasser in den USA lebte?
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Ist ein deutsches Bankkonto automatisch steuerpflichtiges Inlandsvermögen?
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Wir prüfen die deutsche unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht, deutsches Inlandsvermögen nach § 121 BewG, Bewertung, die Vermögenszuordnung nach dem Estate-&-Gift-Tax-DBA sowie die Koordination mit U.S. Estate und State Taxes.
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