Deutsche Erbschaftsteuer · U.S.-Vermögen
U.S.-Vermögen im deutschen Erbfall
Erbt eine in Deutschland steuerpflichtige Person Vermögen in den USA, kann Deutschland grundsätzlich auch U.S.-Immobilien, Depots, Unternehmensbeteiligungen, Retirement Accounts und weitere amerikanische Vermögenswerte erfassen. Entscheidend sind die deutsche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG, die deutsche Bewertung, die Vermögenszuordnung nach dem Estate-&-Gift-Tax-DBA Deutschland–USA und eine mögliche Anrechnung amerikanischer Estate oder State Taxes.
§ 2 ErbStG
Ein deutscher Erbe kann den weltweiten Erwerb in Deutschland versteuern müssen
Hat der Erwerber im Zeitpunkt des Erbfalls einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, liegt regelmäßig unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht vor. Deutschland erfasst dann grundsätzlich den gesamten Vermögensanfall – unabhängig davon, in welchem Staat sich die einzelnen Vermögenswerte befinden.
Der deutsche Erbe kann deshalb auch U.S.-Immobilien, Wertpapierdepots, Bankkonten, Unternehmensanteile oder Ansprüche aus amerikanischen Vorsorgeplänen in der deutschen Erbschaftsteuererklärung angeben müssen.
Daneben kann Deutschland auch aus anderen Gründen unbeschränkt besteuern, etwa aufgrund der Inländereigenschaft des Erblassers.
Prüfungsschema
U.S.-Vermögen sollte Vermögensgegenstand für Vermögensgegenstand geprüft werden
Steuerpflicht
Ist der Erwerber oder Erblasser nach § 2 ErbStG Inländer?
Asset bestimmen
Immobilie, Depot, Retirement Account, Gesellschaftsanteil, Forderung oder Trust-Bezug?
Bewertung
Welcher Wert ist nach deutschem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht anzusetzen?
DBA & Credit
Welcher Staat darf besteuern und ist U.S.-Steuer auf deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen?
Typische Vermögensarten
Welche U.S.-Assets im deutschen Erbfall besonders häufig vorkommen
U.S.-Immobilien
Ein Haus, Apartment, Grundstück oder vermietetes U.S. Real Property wird bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht grundsätzlich in Deutschland erfasst. Nach Art. 5 DBA können zugleich die USA als Belegenheitsstaat besteuern.
Wertpapierdepots
Aktien, ETFs, Bonds, Geldmarktfonds und sonstige Depotwerte müssen für deutsche Erbschaftsteuerzwecke bewertet und in Euro umgerechnet werden. Ihre DBA-Behandlung unterscheidet sich von der einer Immobilie.
Bankkonten & Cash
U.S.-Bankguthaben und sonstige Geldforderungen können ebenfalls Teil des deutschen steuerpflichtigen Erwerbs sein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt des Erbfalls.
IRA, 401(k) & andere Vorsorgepläne
Bei Todesfallleistungen aus U.S.-Retirement Accounts muss zunächst geklärt werden, ob und in welchem Umfang ein erbschaftsteuerlicher Erwerb vorliegt. Daneben können spätere Ausschüttungen eigenständige einkommensteuerliche Folgen haben.
Corporation, LLC & Partnership
Bei U.S.-Unternehmensbeteiligungen ist zunächst die deutsche steuerliche Einordnung der Gesellschaft erforderlich. Davon können Bewertung, DBA-Zuordnung und mögliche Begünstigungen abhängen.
Trust-Interessen & Ausschüttungen
Bei einem U.S.-Trust muss geklärt werden, ob der Erwerber tatsächlich Vermögen erbt, lediglich Begünstigter wird oder erst später Ausschüttungen erhält. Diese Ebenen können nach deutschem Recht unterschiedlich besteuert werden.
Retirement Accounts
Inherited IRA und 401(k) erfordern eine Trennung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
Amerikanische Altersvorsorgekonten führen häufig zu zwei verschiedenen deutschen Steuerfragen. Zum einen ist zu prüfen, ob mit dem Todesfall ein erbschaftsteuerlich relevanter Vermögensvorteil auf den Begünstigten übergeht. Zum anderen können spätere Auszahlungen aus dem Account in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein.
Eine auf eine spätere Auszahlung erhobene U.S. Income Tax ist nicht automatisch als ausländische Erbschaftsteuer auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar. Der BFH hat dies für Federal Income Tax Withheld ausdrücklich bestätigt.
Bewertung
U.S.-Werte werden für deutsche Erbschaftsteuerzwecke nach deutschem Recht ermittelt
Der in einer U.S.-Estate-Tax-Return oder einem amerikanischen Probate-Verfahren angesetzte Wert ist nicht automatisch der für Deutschland verbindliche Wert. Für die deutsche Erbschaftsteuer gelten das ErbStG und das Bewertungsgesetz.
Stichtag ist grundsätzlich der Todestag
Der Erwerb wird grundsätzlich mit dem Wert im Zeitpunkt der Entstehung der deutschen Erbschaftsteuer bewertet. Spätere Kursbewegungen oder Wertänderungen ersetzen den Stichtagswert nicht.
USD muss in EUR umgerechnet werden
Auf Dollar lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten müssen für die deutsche Erbschaftsteuer in Euro umgerechnet werden. Der verwendete Kurs sollte nachvollziehbar dokumentiert sein.
Börsennotierte Wertpapiere
Bei börsennotierten Aktien und Fonds gelten die deutschen erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln. Entscheidend ist nicht der spätere Verkaufspreis des Erben.
Nicht börsennotierte Unternehmen
U.S. LLCs, private Corporations und andere nicht börsennotierte Unternehmen können eine eigenständige Unternehmensbewertung nach deutschen Bewertungsregeln erfordern.
U.S.-Probate Value ist nicht automatisch der deutsche Steuerwert
Ein amerikanisches Nachlassinventar, Appraisal oder Form 706 kann ein wichtiger Nachweis sein. Es ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob der Wert nach deutschem Bewertungsrecht übernommen werden kann.
Besonders bei Immobilien, nicht börsennotierten Gesellschaften, Beteiligungen mit Verfügungsbeschränkungen und Trust-Strukturen können sich deutsche und amerikanische Bewertungsansätze unterscheiden.
Estate-&-Gift-Tax-DBA
Das DBA ordnet verschiedene U.S.-Assets unterschiedlich zu
Deutschland und die USA haben ein eigenes Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Nach Bestimmung des DBA-Wohnsitzes des Erblassers müssen die Vermögenswerte den einschlägigen DBA-Regeln zugeordnet werden.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass ein Vermögenswert „in den USA“ liegt, sondern um welche Vermögensart es sich handelt.
- Art. 5: unbewegliches Vermögen
- Art. 6: Betriebsstättenvermögen
- Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsbeteiligungen
- Art. 9: sonstiges Vermögen
- Art. 11: Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 12: besondere Fragen bei Estates und Trusts
Asset-by-Asset
Die DBA-Zuordnung hängt von der konkreten Vermögensart ab
U.S.-Immobilie
Die USA dürfen als Belegenheitsstaat besteuern. Deutschland kann bei deutschem Erwerber ebenfalls besteuern; Art. 11 koordiniert die Doppelbesteuerung.
Sonstiges Vermögen
Depotwerte, Forderungen und andere Vermögensgegenstände können unter die Regel für sonstiges Vermögen fallen, soweit keine speziellere DBA-Vorschrift eingreift.
Partnership Interests
Bei Personengesellschaftsbeteiligungen ist insbesondere zu prüfen, ob ihnen Immobilien oder Betriebsstättenvermögen zugerechnet werden.
Trusts & Estates
Bei Trust- und Estate-Strukturen können zusätzliche zeitliche und rechtliche Zuordnungsfragen entstehen.
Art. 11 DBA
Amerikanische Estate Tax kann auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar sein
Besteuern Deutschland und die USA denselben Erwerb oder denselben Vermögensgegenstand, kann Art. 11 DBA eine Anrechnung der amerikanischen Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer vorsehen.
Die Anrechnung erfolgt nicht pauschal. Die U.S.-Steuer muss der jeweiligen Vermögensposition zugeordnet und mit dem Teil der deutschen Steuer verglichen werden, der auf diesen Vermögensgegenstand entfällt.
Auch bestimmte Steuern von U.S.-Bundesstaaten können nach den besonderen Regeln des Art. 11 relevant sein.
BFH-Rechtsprechung
U.S. Income Tax ist nicht automatisch anrechenbare Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. Juni 2016 – II R 51/14 – entschieden, dass U.S. Federal Income Tax Withheld auf eine Todesfallleistung weder nach § 21 ErbStG noch nach dem Estate-&-Gift-Tax-DBA auf deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden konnte.
Im konkreten Fall konnte die Steuer allerdings als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden. Damit zeigt die Entscheidung, dass bei amerikanischen Nachlasswerten zwischen Steueranrechnung und möglichem Schuldenabzug unterschieden werden muss.
Unternehmensvermögen
U.S. LLC und Corporation müssen zuerst aus deutscher Sicht qualifiziert werden
Die amerikanische Rechtsform allein bestimmt nicht die deutsche steuerliche Behandlung. Insbesondere bei einer LLC kann die deutsche Qualifikation von der U.S.-steuerlichen Einordnung abweichen.
Vor Bewertung und DBA-Zuordnung sollte deshalb geklärt werden, ob Deutschland die konkrete Gesellschaft als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder anderweitig einordnet.
Corporation
Bei einer klassischen Corporation steht regelmäßig die Bewertung des Gesellschaftsanteils im Mittelpunkt.
LLC
Bei einer LLC kann ein deutscher Rechtstypenvergleich erforderlich sein. Die U.S.-Election als disregarded entity oder partnership ist für Deutschland nicht automatisch maßgeblich.
Partnership
Bei Partnership Interests können neben der deutschen Bewertung besondere DBA-Regeln zur Zuordnung des zugrunde liegenden Vermögens relevant werden.
Trust-Vermögen
Bei einem U.S.-Trust ist zuerst zu klären, was der deutsche Begünstigte überhaupt erwirbt
Ein Trust-Begünstigter erbt nicht zwingend unmittelbar das Trustvermögen. Entscheidend sind die Rechtsposition des Begünstigten, der Trustvertrag, das maßgebliche U.S.-Trustrecht und die Frage, ob mit dem Tod des Settlor oder einer anderen Person bereits ein eigener Vermögensanspruch entsteht.
Spätere Ausschüttungen können unabhängig vom ursprünglichen Erbfall deutsche Schenkungsteuer auslösen. Zusätzlich können Einkommensteuer und § 15 AStG relevant sein.
Nachlassverbindlichkeiten
Auch U.S.-Schulden und Nachlasskosten können für Deutschland relevant sein
Von U.S.-Vermögen sollten nicht nur die Bruttowerte ermittelt werden. Hypotheken, Darlehen, bestimmte Steuerschulden und sonstige vom Erblasser herrührende Verpflichtungen können nach deutschem Recht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein.
Ob ein Abzug zulässig ist, richtet sich nach § 10 ErbStG und den deutschen Zuordnungsregeln. Ein Abzug in einer U.S.-Estate-Tax-Return wird nicht automatisch in Deutschland übernommen.
Mortgage auf U.S.-Immobilie
Eine mit der Immobilie verbundene Verbindlichkeit kann für den deutschen steuerpflichtigen Nettoerwerb relevant sein.
Income Tax des Erblassers
Unter besonderen Voraussetzungen können noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sein.
Dokumentation
Welche Unterlagen bei U.S.-Vermögen typischerweise benötigt werden
Estate Documents
Will, probate documents, letters testamentary oder vergleichbare Nachweise über Nachlass und Begünstigte.
Asset Statements
Bank-, Brokerage- und Retirement-Account-Auszüge zum Todestag oder möglichst zeitnah dazu.
Real Estate Appraisals
Bewertungen, Kaufunterlagen, Tax Assessments und Nachweise über Hypotheken bei U.S.-Immobilien.
Business Records
Operating Agreement, Aktienregister, Jahresabschlüsse und Bewertungsunterlagen bei LLCs, Corporations oder Partnerships.
Form 706 & State Returns
Soweit vorhanden, U.S. Estate Tax Return und Unterlagen zu State Estate oder Inheritance Tax.
Trust Documents
Trust Agreement, Amendments, beneficiary designations und Nachweise zur Rechtsstellung des Begünstigten.
Typische Fehler
Was bei U.S.-Vermögen im deutschen Erbfall häufig übersehen wird
U.S.-Vermögen nicht in Deutschland erklären
Bei unbeschränkter Steuerpflicht erfasst Deutschland grundsätzlich den weltweiten Erwerb.
U.S.-Werte ungeprüft übernehmen
Ein Probate Value oder Form-706-Wert ist nicht automatisch der deutsche Steuerwert.
Alle Assets gleich behandeln
Immobilien, Depots, Gesellschaftsanteile, Retirement Accounts und Trusts folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln.
Estate Tax und Income Tax vermischen
Die spätere Einkommensteuer auf eine Auszahlung ist nicht automatisch auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar.
LLC nur nach U.S.-Steuerrecht beurteilen
Deutschland qualifiziert eine U.S.-LLC nach eigenen Kriterien.
Trust-Begünstigung als unmittelbares Eigentum behandeln
Bei Trusts muss zunächst die konkrete Rechtsposition des Begünstigten bestimmt werden.
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Häufige Fragen
U.S.-Vermögen und deutsche Erbschaftsteuer
Muss ich U.S.-Vermögen in Deutschland versteuern, wenn ich in Deutschland wohne?
Muss eine U.S.-Immobilie in Deutschland erklärt werden?
Kann ich den Wert aus Form 706 einfach für Deutschland übernehmen?
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Steuerberatung Deutschland–USA
Sie haben U.S.-Vermögen geerbt und müssen den Erwerb in Deutschland erklären?
Wir prüfen die deutsche Steuerpflicht, die Bewertung der U.S.-Vermögenswerte, die DBA-Zuordnung, die Anrechnung amerikanischer Estate und State Taxes sowie besondere Fragen zu U.S.-Immobilien, Retirement Accounts, Unternehmensbeteiligungen und Trusts.
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