Fachartikel
Deutsche Einkommensteuer · ausländische Einkünfte · SchweizAnlage AUS bei Einkünften aus der Schweiz
Die Anlage AUS ist eine technische Ergänzung der deutschen Einkommensteuererklärung für ausländische Einkünfte und ausländische Steuern. Bei Einkünften aus der Schweiz entscheidet jedoch die Einkunftsart, ob die Anlage AUS überhaupt benötigt wird, welche weitere Anlage auszufüllen ist und ob eine Schweizer Steuer in Deutschland angerechnet, berücksichtigt oder wegen einer DBA-Freistellung nur für den Progressionsvorbehalt relevant wird.
Funktion
Die Anlage AUS ergänzt die eigentliche Einkunftsanlage
Schweizer Einkünfte werden in der deutschen Steuererklärung nicht allein deshalb in die Anlage AUS eingetragen, weil sie aus der Schweiz stammen.
Zunächst muss bestimmt werden, welcher deutschen Einkunftsart der betreffende Betrag zuzuordnen ist. Die Einkünfte werden deshalb regelmäßig auch in der jeweils einschlägigen Anlage erklärt.
Die Anlage AUS übernimmt anschließend insbesondere die technischen Angaben zur ausländischen Herkunft, zur DBA-Behandlung und zur Berücksichtigung ausländischer Steuern.
Der Gesamtfall gehört nicht vollständig in die Anlage AUS
Für die übergeordnete Frage, wie Schweizer Arbeitslohn, Kapitalerträge, Immobilien, Renten und andere Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung behandelt werden, siehe Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung .
Grundsystem
Erst Einkunftsart, dann DBA, dann Anlage AUS
Die Anlage AUS ist kein Ersatz für die Prüfung des materiellen Steuerrechts. Sie bildet das Ergebnis dieser Prüfung in der deutschen Steuererklärung ab.
- Schweizer Einkunftsquelle bestimmen
- deutsche Einkunftsart und Hauptanlage bestimmen
- DBA Deutschland–Schweiz anwenden
- Schweizer Steuer und mögliche Rückerstattung prüfen
- Anrechnung, Freistellung oder Progressionsvorbehalt abbilden
Anwendungsbereich
Wann die Anlage AUS bei Schweizer Einkünften relevant wird
Die Anlage AUS kann sowohl bei in Deutschland steuerpflichtigen Schweizer Einkünften als auch bei nach dem DBA von der deutschen Besteuerung freigestellten Einkünften relevant werden. Die konkrete Eintragung hängt jedoch von Einkunftsart und Besteuerungsmethode ab.
In Deutschland steuerpflichtig
Schweizer Einkünfte werden in Deutschland besteuert und eine nach DBA berücksichtigungsfähige Schweizer Steuer soll angerechnet oder abgezogen werden.
Nach DBA freigestellt
Deutschland besteuert die Einkünfte nicht unmittelbar, sie können aber für den Progressionsvorbehalt und damit für den Steuersatz relevant sein.
Ausländische Steuer
Eine endgültig in der Schweiz verbleibende Steuer soll nach deutschem Recht oder DBA bei der deutschen Steuer berücksichtigt werden.
Nicht jede Schweizer Steuer darf in Deutschland angerechnet werden
Eine Schweizer Steuer, die nach dem DBA oder nach Schweizer Recht zurückgefordert werden kann, darf nicht ohne Weiteres wie eine endgültige ausländische Steuer behandelt werden. Zuerst ist deshalb zu prüfen, welcher Betrag tatsächlich in der Schweiz verbleibt.
Einkunftsarten
Schweizer Einkünfte erscheinen häufig in mehreren Anlagen
| Schweizer Einkunft | Primäre deutsche Anlage | Rolle der Anlage AUS | Besonders zu prüfen |
|---|---|---|---|
| Arbeitslohn | Anlage N / gegebenenfalls N-AUS bzw. Grenzgängerangaben | Anlage AUS insbesondere, wenn ausländische Steuer angerechnet werden soll; Sonderregeln für Schweizer Abzugsteuer beachten | Art. 15 / 15a DBA, Arbeitstage, Quellensteuer |
| Selbständige Tätigkeit | Anlage S | Ausländische Einkünfte und gegebenenfalls ausländische Steuer technisch ergänzen | Tätigkeitsort, Betriebsstätte, DBA |
| Gewerbliche Einkünfte | Anlage G | DBA- und Steueranrechnungsangaben soweit erforderlich | Schweizer Betriebsstätte, Unternehmensgewinn |
| Schweizer Immobilie | Anlage V bzw. einschlägige Immobilienangaben | DBA-Behandlung und gegebenenfalls Progressions- oder Anrechnungsangaben | Art. 6 DBA, deutsche Einkünfteermittlung |
| Kapitalerträge | Anlage KAP / KAP-BET | Bei Anwendung des Abgeltungsteuertarifs regelmäßig keine Eintragung in Anlage AUS; bei tariflicher Besteuerung gesondert prüfen | Verrechnungssteuer, DBA-Reststeuer, Rückforderung |
| Schweizer Renten / Vorsorgeleistungen | Anlage R-AUS bzw. einschlägige Rentenanlage | Nur soweit für DBA-, Progressions- oder Steueranrechnungsangaben erforderlich | Art der Leistung und einschlägiger DBA-Artikel |
Kapitalerträge sind ein häufiger Sonderfall
Schweizer Dividenden und Zinsen gehören nicht automatisch in die Anlage AUS. Bei Kapitalerträgen unter dem gesonderten Steuertarif stehen grundsätzlich die Kapitalertragsanlagen im Vordergrund. Für Schweizer Portfolioerträge siehe Kapitalanlagen & Quellensteuern .
Arbeitslohn
Schweizer Arbeitslohn ist kein normaler Anlage-AUS-Fall
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden grundsätzlich über die Arbeitnehmeranlagen erklärt. Bei Auslandstätigkeiten können insbesondere die Anlage N, N-AUS und bei Grenzgängerfällen die entsprechenden Grenzgängerangaben relevant sein.
Die Anlage AUS kommt zusätzlich ins Spiel, wenn ausländische Steuern nach den deutschen Regeln berücksichtigt werden sollen. Bei der besonderen Schweizer Abzugsteuer für Grenzgänger gelten jedoch eigene Erklärungsvorgaben.
Grenzgänger
Rückkehr, Nichtrückkehrtage und die besondere Grenzgängerbesteuerung nach Art. 15a DBA separat prüfen.
Arbeitstage
Greift Art. 15a nicht, kann eine Aufteilung nach tatsächlichen Tätigkeitsstaaten erforderlich sein.
Schweizer Steuer
Nur die nach der zutreffenden DBA-Behandlung verbleibende Schweizer Steuer darf für die deutsche Entlastung zugrunde gelegt werden.
DBA Deutschland–Schweiz
Das DBA entscheidet, ob Deutschland anrechnet oder freistellt
Die Anlage AUS kann erst richtig ausgefüllt werden, wenn für die betreffende Einkunftsart geklärt ist, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht zuweist und wie Deutschland eine mögliche Doppelbesteuerung vermeidet.
Deutsche Besteuerung
Deutschland besteuert die Einkünfte und berücksichtigt eine anrechenbare Schweizer Steuer nach den einschlägigen Regeln.
Freistellung
Bestimmte Schweizer Einkünfte können in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sein, aber den deutschen Steuersatz beeinflussen.
Schweizer Besteuerung
Die Schweiz kann als Quellen-, Tätigkeits- oder Belegenheitsstaat ein eigenes Besteuerungsrecht haben.
„In der Schweiz besteuert“ beantwortet die deutsche Steuerfrage noch nicht
Aus einer Schweizer Steuerbelastung folgt weder automatisch eine deutsche Steuerfreiheit noch automatisch eine vollständige Steueranrechnung. Entscheidend ist die konkrete Einkunftsart und die dafür geltende Entlastungsmethode des DBA.
Ausländische Steuer
Für die Anrechnung zählt nicht einfach der Schweizer Steuerabzug
§ 34c EStG und die jeweiligen DBA-Regeln knüpfen an ausländische Steuern an, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich berücksichtigt werden dürfen.
Bei Schweizer Einkünften ist deshalb häufig zuerst zu bestimmen, ob ein Teil der zunächst einbehaltenen Steuer in der Schweiz erstattet werden kann. Nur die endgültige Belastung ist für die deutsche Entlastung maßgeblich.
Bruttobetrag
Schweizer Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermitteln.
Schweizer Abzug
Tatsächlich einbehaltene Schweizer Steuer feststellen.
Rückforderung
Erstattungsansprüche nach Schweizer Recht und DBA prüfen.
Deutsche Entlastung
Nur den verbleibenden Betrag nach den deutschen Regeln berücksichtigen.
Progressionsvorbehalt
Steuerfrei bedeutet nicht immer erklärungsfrei
Schweizer Einkünfte, die Deutschland nach dem DBA von der Besteuerung freistellt, können gleichwohl den Steuersatz für die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen.
In solchen Fällen dient die Anlage AUS unter anderem dazu, die nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte für die Progressionsberechnung abzubilden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Progressionsvorbehalt ist ein eigenständiges Thema
Die Berechnung und die Frage, welche Schweizer Einkünfte den deutschen Steuersatz erhöhen können, werden vertieft im Artikel Progressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften .
Praktische Bearbeitung
Schweizer Einkünfte systematisch in der deutschen Erklärung erfassen
Einkunftsart bestimmen
Arbeitslohn, Kapitalertrag, Immobilie, Rente oder Unternehmensgewinn einordnen.
Hauptanlage ausfüllen
Einkünfte nach deutschem Recht in der einschlägigen Steueranlage erfassen.
DBA anwenden
Besteuerungsrecht, Freistellung und Anrechnungsmethode bestimmen.
Anlage AUS ergänzen
Nur die für ausländische Einkünfte, ausländische Steuer und Progression benötigten Angaben ergänzen.
Währungsumrechnung
Schweizer-Franken-Beträge müssen nach den für die deutsche Besteuerung maßgeblichen Umrechnungsgrundsätzen erfasst werden.
Nachweise
Lohnausweis, Steuerbescheinigungen, Bankbelege, Steuerbescheide und Rückerstattungsunterlagen bereithalten.
Deutsche Ermittlung
Schweizer Steuerwerte werden nicht automatisch übernommen; die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen.
Zuzug und Wegzug
Im Umzugsjahr ist die Anlage AUS nur ein Teil der Gesamtprüfung
Bei einem Zuzug aus der Schweiz nach Deutschland oder einem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz müssen zunächst die Zeiträume der deutschen Steuerpflicht und die DBA-Ansässigkeit bestimmt werden.
Erst danach lässt sich beurteilen, welche Schweizer Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, welche nur für den Progressionsvorbehalt benötigt werden und welche außerhalb der deutschen Veranlagung liegen.
Steuererklärung im Zuzugsjahr Schweiz–Deutschland
Beginn der deutschen Steuerpflicht, Schweizer Einkünfte und Übergangsjahr.
Steuererklärung im Wegzugsjahr Deutschland–Schweiz
Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, verbleibende deutsche Einkünfte und Progressionsfragen.
Ansässigkeit & Umzug
Wohnsitz, DBA-Ansässigkeit, Doppelwohnsitz und steuerlicher Wohnsitzwechsel.
Typische Fehler
Wo die Anlage AUS bei Schweiz-Fällen häufig falsch verwendet wird
Alles nur in AUS eintragen
Die primäre Einkunftsanlage wird übersehen, obwohl Anlage AUS nur ergänzend wirkt.
Kapitalerträge doppelt erklären
Schweizer Depot- oder Dividendeneinkünfte werden unnötig sowohl in KAP als auch in AUS angesetzt.
35 % Verrechnungssteuer anrechnen
Rückforderbare Schweizer Verrechnungssteuer wird fälschlich als endgültige Steuer behandelt.
DBA nicht vorab prüfen
Anrechnung oder Freistellung wird aus dem Formular statt aus dem DBA abgeleitet.
Schweizer Steuerwerte übernehmen
Schweizer steuerbare Einkünfte werden ungeprüft als deutsche Einkünfte verwendet.
Progression vergessen
DBA-freigestellte Schweizer Einkünfte werden vollständig ignoriert, obwohl sie den deutschen Steuersatz beeinflussen können.
Arbeitslohn falsch zuordnen
Anlage AUS wird verwendet, ohne N, N-AUS, Grenzgängerregelung oder Arbeitstage zu prüfen.
Umzugsjahr nicht aufteilen
Schweizer Einkünfte werden behandelt, ohne Beginn oder Ende der deutschen Steuerpflicht zeitlich zu bestimmen.
Häufige Fragen
Anlage AUS bei Einkünften aus der Schweiz
Muss ich bei jeder Schweizer Einkunft eine Anlage AUS abgeben?
Reicht die Anlage AUS allein für Schweizer Einkünfte?
Gehören Schweizer Dividenden in die Anlage AUS?
Kann ich die gesamte Schweizer Verrechnungssteuer anrechnen?
Wo wird Schweizer Arbeitslohn erklärt?
Muss ich DBA-freigestellte Schweizer Einkünfte trotzdem angeben?
Kann ich die Schweizer Steuererklärung einfach übernehmen?
Was gilt im Jahr des Zuzugs oder Wegzugs?
Weiterführendes Fachwissen
Deutsche Steuererklärung mit Schweizer Einkünften
Steuererklärungen & Meldepflichten
Übersicht über deutsche Deklarationsfragen bei Deutschland–Schweiz-Sachverhalten.
Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
Arbeitslohn, Kapitalerträge, Immobilien, Renten und weitere Schweizer Einkünfte.
Progressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften
Steuerfreie Schweizer Einkünfte und ihre Wirkung auf den deutschen Steuersatz.
Grenzgänger Schweiz: Besteuerung in Deutschland
Art. 15a DBA, Schweizer Abzugsteuer und deutsche Einkommensteuer.
Arbeitslohn nach Arbeitstagen aufteilen
Schweizer Büro, deutsches Homeoffice und weitere Tätigkeitsstaaten.
Kapitalanlagen & Quellensteuern
Schweizer Dividenden, Zinsen, Verrechnungssteuer und deutsche Besteuerung.
Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie müssen Schweizer Einkünfte in Deutschland erklären?
Wir prüfen die deutsche Einkunftszuordnung, die richtige Steueranlage, das DBA Deutschland–Schweiz, Schweizer Quellen- und Verrechnungssteuern, mögliche Rückerstattungen, die Anlage AUS und die deutsche Steueranrechnung beziehungsweise Freistellung.
Schweizer Einkünfte prüfen lassen