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Fachartikel

Deutsche Einkommensteuer · ausländische Einkünfte · Schweiz

Anlage AUS bei Einkünften aus der Schweiz

Die Anlage AUS ist eine technische Ergänzung der deutschen Einkommensteuererklärung für ausländische Einkünfte und ausländische Steuern. Bei Einkünften aus der Schweiz entscheidet jedoch die Einkunftsart, ob die Anlage AUS überhaupt benötigt wird, welche weitere Anlage auszufüllen ist und ob eine Schweizer Steuer in Deutschland angerechnet, berücksichtigt oder wegen einer DBA-Freistellung nur für den Progressionsvorbehalt relevant wird.

Funktion

Die Anlage AUS ergänzt die eigentliche Einkunftsanlage

Schweizer Einkünfte werden in der deutschen Steuererklärung nicht allein deshalb in die Anlage AUS eingetragen, weil sie aus der Schweiz stammen.

Zunächst muss bestimmt werden, welcher deutschen Einkunftsart der betreffende Betrag zuzuordnen ist. Die Einkünfte werden deshalb regelmäßig auch in der jeweils einschlägigen Anlage erklärt.

Die Anlage AUS übernimmt anschließend insbesondere die technischen Angaben zur ausländischen Herkunft, zur DBA-Behandlung und zur Berücksichtigung ausländischer Steuern.

Der Gesamtfall gehört nicht vollständig in die Anlage AUS

Für die übergeordnete Frage, wie Schweizer Arbeitslohn, Kapitalerträge, Immobilien, Renten und andere Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung behandelt werden, siehe Schweizer Einkünfte in der deutschen Steuererklärung .

Grundsystem

Erst Einkunftsart, dann DBA, dann Anlage AUS

Die Anlage AUS ist kein Ersatz für die Prüfung des materiellen Steuerrechts. Sie bildet das Ergebnis dieser Prüfung in der deutschen Steuererklärung ab.

  • Schweizer Einkunftsquelle bestimmen
  • deutsche Einkunftsart und Hauptanlage bestimmen
  • DBA Deutschland–Schweiz anwenden
  • Schweizer Steuer und mögliche Rückerstattung prüfen
  • Anrechnung, Freistellung oder Progressionsvorbehalt abbilden

Anwendungsbereich

Wann die Anlage AUS bei Schweizer Einkünften relevant wird

Die Anlage AUS kann sowohl bei in Deutschland steuerpflichtigen Schweizer Einkünften als auch bei nach dem DBA von der deutschen Besteuerung freigestellten Einkünften relevant werden. Die konkrete Eintragung hängt jedoch von Einkunftsart und Besteuerungsmethode ab.

TAX

In Deutschland steuerpflichtig

Schweizer Einkünfte werden in Deutschland besteuert und eine nach DBA berücksichtigungsfähige Schweizer Steuer soll angerechnet oder abgezogen werden.

DBA

Nach DBA freigestellt

Deutschland besteuert die Einkünfte nicht unmittelbar, sie können aber für den Progressionsvorbehalt und damit für den Steuersatz relevant sein.

CREDIT

Ausländische Steuer

Eine endgültig in der Schweiz verbleibende Steuer soll nach deutschem Recht oder DBA bei der deutschen Steuer berücksichtigt werden.

Nicht jede Schweizer Steuer darf in Deutschland angerechnet werden

Eine Schweizer Steuer, die nach dem DBA oder nach Schweizer Recht zurückgefordert werden kann, darf nicht ohne Weiteres wie eine endgültige ausländische Steuer behandelt werden. Zuerst ist deshalb zu prüfen, welcher Betrag tatsächlich in der Schweiz verbleibt.

Einkunftsarten

Schweizer Einkünfte erscheinen häufig in mehreren Anlagen

Schweizer Einkunft Primäre deutsche Anlage Rolle der Anlage AUS Besonders zu prüfen
Arbeitslohn Anlage N / gegebenenfalls N-AUS bzw. Grenzgängerangaben Anlage AUS insbesondere, wenn ausländische Steuer angerechnet werden soll; Sonderregeln für Schweizer Abzugsteuer beachten Art. 15 / 15a DBA, Arbeitstage, Quellensteuer
Selbständige Tätigkeit Anlage S Ausländische Einkünfte und gegebenenfalls ausländische Steuer technisch ergänzen Tätigkeitsort, Betriebsstätte, DBA
Gewerbliche Einkünfte Anlage G DBA- und Steueranrechnungsangaben soweit erforderlich Schweizer Betriebsstätte, Unternehmensgewinn
Schweizer Immobilie Anlage V bzw. einschlägige Immobilienangaben DBA-Behandlung und gegebenenfalls Progressions- oder Anrechnungsangaben Art. 6 DBA, deutsche Einkünfteermittlung
Kapitalerträge Anlage KAP / KAP-BET Bei Anwendung des Abgeltungsteuertarifs regelmäßig keine Eintragung in Anlage AUS; bei tariflicher Besteuerung gesondert prüfen Verrechnungssteuer, DBA-Reststeuer, Rückforderung
Schweizer Renten / Vorsorgeleistungen Anlage R-AUS bzw. einschlägige Rentenanlage Nur soweit für DBA-, Progressions- oder Steueranrechnungsangaben erforderlich Art der Leistung und einschlägiger DBA-Artikel

Kapitalerträge sind ein häufiger Sonderfall

Schweizer Dividenden und Zinsen gehören nicht automatisch in die Anlage AUS. Bei Kapitalerträgen unter dem gesonderten Steuertarif stehen grundsätzlich die Kapitalertragsanlagen im Vordergrund. Für Schweizer Portfolioerträge siehe Kapitalanlagen & Quellensteuern .

Arbeitslohn

Schweizer Arbeitslohn ist kein normaler Anlage-AUS-Fall

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden grundsätzlich über die Arbeitnehmeranlagen erklärt. Bei Auslandstätigkeiten können insbesondere die Anlage N, N-AUS und bei Grenzgängerfällen die entsprechenden Grenzgängerangaben relevant sein.

Die Anlage AUS kommt zusätzlich ins Spiel, wenn ausländische Steuern nach den deutschen Regeln berücksichtigt werden sollen. Bei der besonderen Schweizer Abzugsteuer für Grenzgänger gelten jedoch eigene Erklärungsvorgaben.

15a

Grenzgänger

Rückkehr, Nichtrückkehrtage und die besondere Grenzgängerbesteuerung nach Art. 15a DBA separat prüfen.

Days

Arbeitstage

Greift Art. 15a nicht, kann eine Aufteilung nach tatsächlichen Tätigkeitsstaaten erforderlich sein.

Tax

Schweizer Steuer

Nur die nach der zutreffenden DBA-Behandlung verbleibende Schweizer Steuer darf für die deutsche Entlastung zugrunde gelegt werden.

DBA Deutschland–Schweiz

Das DBA entscheidet, ob Deutschland anrechnet oder freistellt

Die Anlage AUS kann erst richtig ausgefüllt werden, wenn für die betreffende Einkunftsart geklärt ist, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht zuweist und wie Deutschland eine mögliche Doppelbesteuerung vermeidet.

DE

Deutsche Besteuerung

Deutschland besteuert die Einkünfte und berücksichtigt eine anrechenbare Schweizer Steuer nach den einschlägigen Regeln.

EX

Freistellung

Bestimmte Schweizer Einkünfte können in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sein, aber den deutschen Steuersatz beeinflussen.

CH

Schweizer Besteuerung

Die Schweiz kann als Quellen-, Tätigkeits- oder Belegenheitsstaat ein eigenes Besteuerungsrecht haben.

„In der Schweiz besteuert“ beantwortet die deutsche Steuerfrage noch nicht

Aus einer Schweizer Steuerbelastung folgt weder automatisch eine deutsche Steuerfreiheit noch automatisch eine vollständige Steueranrechnung. Entscheidend ist die konkrete Einkunftsart und die dafür geltende Entlastungsmethode des DBA.

Ausländische Steuer

Für die Anrechnung zählt nicht einfach der Schweizer Steuerabzug

§ 34c EStG und die jeweiligen DBA-Regeln knüpfen an ausländische Steuern an, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich berücksichtigt werden dürfen.

Bei Schweizer Einkünften ist deshalb häufig zuerst zu bestimmen, ob ein Teil der zunächst einbehaltenen Steuer in der Schweiz erstattet werden kann. Nur die endgültige Belastung ist für die deutsche Entlastung maßgeblich.

01

Bruttobetrag

Schweizer Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermitteln.

02

Schweizer Abzug

Tatsächlich einbehaltene Schweizer Steuer feststellen.

03

Rückforderung

Erstattungsansprüche nach Schweizer Recht und DBA prüfen.

04

Deutsche Entlastung

Nur den verbleibenden Betrag nach den deutschen Regeln berücksichtigen.

Progressionsvorbehalt

Steuerfrei bedeutet nicht immer erklärungsfrei

Schweizer Einkünfte, die Deutschland nach dem DBA von der Besteuerung freistellt, können gleichwohl den Steuersatz für die in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen.

In solchen Fällen dient die Anlage AUS unter anderem dazu, die nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte für die Progressionsberechnung abzubilden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Progressionsvorbehalt ist ein eigenständiges Thema

Die Berechnung und die Frage, welche Schweizer Einkünfte den deutschen Steuersatz erhöhen können, werden vertieft im Artikel Progressionsvorbehalt bei Schweizer Einkünften .

Praktische Bearbeitung

Schweizer Einkünfte systematisch in der deutschen Erklärung erfassen

01

Einkunftsart bestimmen

Arbeitslohn, Kapitalertrag, Immobilie, Rente oder Unternehmensgewinn einordnen.

02

Hauptanlage ausfüllen

Einkünfte nach deutschem Recht in der einschlägigen Steueranlage erfassen.

03

DBA anwenden

Besteuerungsrecht, Freistellung und Anrechnungsmethode bestimmen.

04

Anlage AUS ergänzen

Nur die für ausländische Einkünfte, ausländische Steuer und Progression benötigten Angaben ergänzen.

CHF

Währungsumrechnung

Schweizer-Franken-Beträge müssen nach den für die deutsche Besteuerung maßgeblichen Umrechnungsgrundsätzen erfasst werden.

DOC

Nachweise

Lohnausweis, Steuerbescheinigungen, Bankbelege, Steuerbescheide und Rückerstattungsunterlagen bereithalten.

DE

Deutsche Ermittlung

Schweizer Steuerwerte werden nicht automatisch übernommen; die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen.

Zuzug und Wegzug

Im Umzugsjahr ist die Anlage AUS nur ein Teil der Gesamtprüfung

Bei einem Zuzug aus der Schweiz nach Deutschland oder einem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz müssen zunächst die Zeiträume der deutschen Steuerpflicht und die DBA-Ansässigkeit bestimmt werden.

Erst danach lässt sich beurteilen, welche Schweizer Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, welche nur für den Progressionsvorbehalt benötigt werden und welche außerhalb der deutschen Veranlagung liegen.

Typische Fehler

Wo die Anlage AUS bei Schweiz-Fällen häufig falsch verwendet wird

01

Alles nur in AUS eintragen

Die primäre Einkunftsanlage wird übersehen, obwohl Anlage AUS nur ergänzend wirkt.

02

Kapitalerträge doppelt erklären

Schweizer Depot- oder Dividendeneinkünfte werden unnötig sowohl in KAP als auch in AUS angesetzt.

03

35 % Verrechnungssteuer anrechnen

Rückforderbare Schweizer Verrechnungssteuer wird fälschlich als endgültige Steuer behandelt.

04

DBA nicht vorab prüfen

Anrechnung oder Freistellung wird aus dem Formular statt aus dem DBA abgeleitet.

05

Schweizer Steuerwerte übernehmen

Schweizer steuerbare Einkünfte werden ungeprüft als deutsche Einkünfte verwendet.

06

Progression vergessen

DBA-freigestellte Schweizer Einkünfte werden vollständig ignoriert, obwohl sie den deutschen Steuersatz beeinflussen können.

07

Arbeitslohn falsch zuordnen

Anlage AUS wird verwendet, ohne N, N-AUS, Grenzgängerregelung oder Arbeitstage zu prüfen.

08

Umzugsjahr nicht aufteilen

Schweizer Einkünfte werden behandelt, ohne Beginn oder Ende der deutschen Steuerpflicht zeitlich zu bestimmen.

Häufige Fragen

Anlage AUS bei Einkünften aus der Schweiz

Muss ich bei jeder Schweizer Einkunft eine Anlage AUS abgeben?
Nicht zwingend in derselben Weise. Die erforderlichen Angaben hängen von der Einkunftsart, der jeweils zuständigen Steueranlage und der DBA-Behandlung ab. Insbesondere für Arbeitslohn und Kapitalerträge gelten besondere Erklärungssystematiken.
Reicht die Anlage AUS allein für Schweizer Einkünfte?
Regelmäßig nein. Die Einkünfte gehören grundsätzlich zunächst in die für die jeweilige Einkunftsart vorgesehene Anlage. Die Anlage AUS enthält ergänzende Angaben zu ausländischen Einkünften und Steuern.
Gehören Schweizer Dividenden in die Anlage AUS?
Bei Kapitalerträgen, die dem gesonderten Steuertarif unterliegen, stehen grundsätzlich die Anlagen KAP beziehungsweise KAP-BET im Vordergrund. Eine Anlage-AUS-Eintragung kommt insbesondere bei tariflich besteuerten Kapitalerträgen in Betracht.
Kann ich die gesamte Schweizer Verrechnungssteuer anrechnen?
Nein, nicht automatisch. Zunächst ist zu prüfen, welcher Teil der Schweizer Verrechnungssteuer nach dem DBA oder Schweizer Verfahren rückforderbar ist. Eine rückforderbare Steuer ist grundsätzlich nicht wie eine endgültige ausländische Steuer zu behandeln.
Wo wird Schweizer Arbeitslohn erklärt?
Schweizer Arbeitslohn wird grundsätzlich über die Arbeitnehmeranlagen erklärt. Je nach Sachverhalt können insbesondere Anlage N, N-AUS und besondere Grenzgängerangaben erforderlich sein. Die Anlage AUS kann zusätzlich für die Berücksichtigung ausländischer Steuern relevant werden.
Muss ich DBA-freigestellte Schweizer Einkünfte trotzdem angeben?
Sie können weiterhin erklärungsrelevant sein, insbesondere wenn sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Steuerfreiheit und Erklärungspflicht sind daher getrennt zu prüfen.
Kann ich die Schweizer Steuererklärung einfach übernehmen?
Nein. Die deutschen steuerpflichtigen Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Schweizer Steuerwerte können als Ausgangsinformation dienen, sind aber nicht automatisch für die deutsche Veranlagung maßgeblich.
Was gilt im Jahr des Zuzugs oder Wegzugs?
Zunächst müssen die Zeiträume der deutschen Steuerpflicht und die DBA-Ansässigkeit bestimmt werden. Danach wird entschieden, welche Schweizer Einkünfte steuerpflichtig, freigestellt oder nur für den Progressionsvorbehalt relevant sind.

Steuerberatung Deutschland–Schweiz

Sie müssen Schweizer Einkünfte in Deutschland erklären?

Wir prüfen die deutsche Einkunftszuordnung, die richtige Steueranlage, das DBA Deutschland–Schweiz, Schweizer Quellen- und Verrechnungssteuern, mögliche Rückerstattungen, die Anlage AUS und die deutsche Steueranrechnung beziehungsweise Freistellung.

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