Situation
Wohnsitz Deutschland · Arbeitgeber Schweiz · grenzüberschreitende BeschäftigungSchweizer Arbeitgeber bei Wohnsitz in Deutschland
Wer in Deutschland wohnt und für einen Schweizer Arbeitgeber arbeitet, kann steuerlich und sozialversicherungsrechtlich in beiden Staaten betroffen sein. Entscheidend ist vor allem, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, ob Art. 15a DBA für Grenzgänger greift, wie Homeoffice- und Geschäftsreisetage behandelt werden und ob für den Schweizer Arbeitgeber deutsche Payroll- oder Betriebsstättenpflichten entstehen.
Überblick
Der Sitz des Arbeitgebers entscheidet nicht über die gesamte Besteuerung
Ein Schweizer Arbeitsvertrag und eine Schweizer Gehaltsabrechnung bedeuten nicht automatisch, dass der gesamte Arbeitslohn ausschließlich in der Schweiz steuerpflichtig ist.
Bei Wohnsitz in Deutschland ist zunächst die deutsche persönliche Steuerpflicht zu berücksichtigen. Für die abkommensrechtliche Zuordnung kommt es dann insbesondere darauf an, in welchem Staat die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Je nach Arbeitsmodell können die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA, die allgemeinen Arbeitnehmerregeln des Art. 15 DBA, eine Aufteilung nach Arbeitstagen oder zusätzliche deutsche Arbeitgeberpflichten relevant werden.
Dieser Fall aus Schweizer Sicht
TaxRep Schweiz behandelt insbesondere Schweizer Quellensteuer, Arbeitgeberpflichten, Grenzgängerstatus und die Schweizer Behandlung grenzüberschreitender Arbeitstage.
Arbeitsmodelle
Zuerst muss geklärt werden, wie tatsächlich gearbeitet wird
Unter dem Begriff „Schweizer Arbeitgeber bei deutschem Wohnsitz“ können sehr unterschiedliche Sachverhalte liegen. Die steuerliche Behandlung hängt deshalb wesentlich vom tatsächlichen Arbeitsmodell ab.
Täglich in der Schweiz
Wohnsitz Deutschland, Tätigkeit regelmäßig in der Schweiz und Rückkehr nach Deutschland.
Grenzgänger prüfenSchweiz + deutsches Homeoffice
Ein Teil der Arbeit wird physisch in Deutschland, ein Teil in der Schweiz ausgeübt.
Homeoffice-Situation öffnenMehrere Tätigkeitsstaaten
Schweizer Büro, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen und weitere Staaten.
Arbeitstage aufteilenÜberwiegend Tätigkeit in Deutschland
Der Schweizer Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer dauerhaft oder überwiegend im deutschen Wohnstaat.
Arbeitgeberpflichten prüfenPrüfungsreihenfolge
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite müssen getrennt geprüft werden
Die persönliche Besteuerung des Arbeitnehmers beantwortet nicht automatisch, welche Pflichten der Schweizer Arbeitgeber in Deutschland erfüllen muss.
- Ansässigkeit und persönliche Steuerpflicht des Arbeitnehmers
- tatsächliche Tätigkeitsorte und einschlägige DBA-Regel
- Schweizer Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer
- Sozialversicherung und mögliche deutsche Arbeitgeberpflichten
Einkommensteuer
Arbeitslohn muss Deutschland und Schweiz richtig zugeordnet werden
Bei deutschem Wohnsitz unterliegt der Arbeitnehmer regelmäßig der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Das DBA Deutschland–Schweiz entscheidet anschließend, welchem Staat für den Arbeitslohn ein Besteuerungsrecht zusteht.
Bei typischen Grenzgängern kann Art. 15a DBA eingreifen. In anderen Beschäftigungsmodellen gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für unselbständige Arbeit. Dann werden die tatsächlichen Tätigkeitsorte besonders wichtig.
Wohnsitz
Deutschland ist regelmäßig Ausgangspunkt der persönlichen Steuerpflicht.
Grenzgänger
Bei regelmäßiger grenzüberschreitender Rückkehr ist die Grenzgängerregelung zu prüfen.
Tätigkeitsstaat
Greift Art. 15a nicht, kann die Besteuerung nach den tatsächlichen Arbeitstagen aufzuteilen sein.
Steuerabzüge
Schweizer Quellensteuer und deutsche Einkommensteuer müssen zur DBA-Zuordnung passen.
Mehrere Tätigkeitsorte müssen getrennt dokumentiert werden
Werden Arbeitstage in Deutschland, in der Schweiz oder in weiteren Staaten ausgeübt, kann eine tageweise steuerliche Zuordnung erforderlich sein. Zur technischen Vertiefung siehe Arbeitslohn nach Arbeitstagen Deutschland–Schweiz aufteilen .
Grenzgänger
Bei regelmäßiger Tätigkeit in der Schweiz ist Art. 15a gesondert zu prüfen
Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig beim Schweizer Arbeitgeber in der Schweiz und kehrt zu seinem deutschen Wohnsitz zurück, kann die besondere Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz gelten.
Dabei werden insbesondere Rückkehrverhalten, Nichtrückkehrtage, Schweizer Quellensteuer und die deutsche Veranlagung relevant.
Die Grenzgängerfrage hat eine eigene Situation
Für die vollständige Prüfung siehe Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit in der Schweiz .
Homeoffice
Deutsche Homeoffice-Tage sind ein eigener Tätigkeitsort
Wird ein Teil der Tätigkeit aus dem deutschen Homeoffice ausgeübt, sind diese Tage von Schweizer Arbeitstagen und Geschäftsreisen zu unterscheiden.
Das kann gleichzeitig Auswirkungen auf Einkommensteuer, Grenzgängerstatus, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten haben.
Homeoffice bei Schweizer Arbeitgeber
Deutsche Arbeitstage, Art. 15 / Art. 15a, Arbeitslohnaufteilung und Telearbeit.
Situation öffnenArbeitslohn nach Tätigkeitsorten
Aufteilung bei Schweizer Büro, deutschem Homeoffice und Geschäftsreisen.
Fachartikel lesenSchweizer Arbeitgeber
Welche deutschen Pflichten können auf Arbeitgeberseite entstehen?
Wird der Arbeitnehmer dauerhaft oder regelmäßig in Deutschland tätig, darf die Analyse nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuer enden. Auch für den Schweizer Arbeitgeber können deutsche Steuer-, Payroll- und Sozialversicherungspflichten entstehen.
Deutsche Lohnsteuer
Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang deutsche Lohnsteuerabzugspflichten entstehen.
Registrierung & Payroll
Deutsche Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsverfahren können administrative Pflichten auslösen.
Sozialversicherung
Bei deutscher Versicherungszuständigkeit können Arbeitgeberpflichten in Deutschland entstehen.
Betriebsstätte
Regelmäßige Tätigkeit in Deutschland kann je nach Funktion und Umständen zusätzlich Betriebsstättenfragen auslösen.
Schweizer Arbeitgeber mit Arbeitnehmer in Deutschland
Deutsche Lohnsteuer, Payroll, Registrierung, Sozialversicherung und weitere deutsche Arbeitgeberpflichten.
Arbeitgeber-Fachartikel lesenDeutsches Homeoffice als Betriebsstätte?
Verfügungsmacht, Dauerhaftigkeit, Funktion des Mitarbeiters und mögliche Vertreterbetriebsstätte.
Fachartikel lesenArbeitnehmerbesteuerung und Betriebsstätte sind getrennte Prüfungen
Dass ein Arbeitnehmer in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitslohn erzielt, bedeutet nicht automatisch, dass sein Schweizer Arbeitgeber eine deutsche Betriebsstätte unterhält. Umgekehrt können Arbeitgeberpflichten entstehen, ohne dass sämtliche Unternehmensfunktionen nach Deutschland verlagert werden.
Sozialversicherung
Steuerliches DBA und Sozialversicherung folgen unterschiedlichen Regeln
Ob der Arbeitslohn steuerlich Deutschland oder der Schweiz zugeordnet wird, beantwortet nicht automatisch, welchem Sozialversicherungssystem der Arbeitnehmer unterliegt.
Relevant sind insbesondere Tätigkeit in einem oder mehreren Staaten, Wohnstaat, Umfang des deutschen Homeoffice und die besonderen Regeln für grenzüberschreitende Telearbeit.
Deutsche oder Schweizer Sozialversicherung?
Grundlagen der Versicherungsunterstellung bei Beschäftigung zwischen Deutschland und der Schweiz.
Fachartikel lesenGrenzüberschreitende Telearbeit
Spezialregeln für regelmäßiges Homeoffice im deutschen Wohnstaat.
Fachartikel lesenWochenaufenthalt
Was gilt bei zusätzlicher Wohnung in der Schweiz?
Nutzt der Arbeitnehmer wegen seiner Schweizer Tätigkeit zusätzlich eine Unterkunft in der Schweiz, kommen weitere Fragen hinzu: Rückkehrverhalten, Grenzgängerstatus, DBA-Ansässigkeit und mögliche deutsche Werbungskosten.
Wochenaufenthalter in der Schweiz
Deutscher Wohnsitz, Schweizer Wochenwohnung, Rückkehr und DBA-Ansässigkeit.
Situation öffnenDoppelte Haushaltsführung
Eigener Hausstand, Schweizer Unterkunft, Heimfahrten und deutsche Werbungskosten.
Fachartikel lesenCheckliste
Unterlagen für die grenzüberschreitende Beschäftigungsprüfung
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber, Tätigkeitsort, Aufgaben, Homeoffice- und Reisevereinbarungen.
Arbeitstagekalender
Schweizer Bürotage, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen, Urlaub und Krankheit.
Lohnunterlagen
Schweizer Lohnausweis, Monatsabrechnungen, Bonus und variable Vergütung.
Quellensteuer
Schweizer Quellensteuerabrechnungen und gegebenenfalls Grenzgängerbescheinigungen.
Rückkehr & Reisen
Rückkehr nach Deutschland, Nichtrückkehrtage und Geschäftsreisedokumentation.
Sozialversicherung
AHV-Unterlagen, deutsche Versicherungsnachweise und Zuständigkeitsbescheinigungen.
Fachliche Vertiefungen
Technische Fragen bei grenzüberschreitender Beschäftigung
Je nach Arbeitsmodell müssen insbesondere die Aufteilung des Arbeitslohns, deutsche Arbeitgeberpflichten und ein mögliches Betriebsstättenrisiko gesondert geprüft werden.
Arbeitslohn nach Arbeitstagen aufteilen
Schweizer Büro, deutsches Homeoffice, Geschäftsreisen und weitere Tätigkeitsstaaten.
Fachartikel lesenSchweizer Arbeitgeber mit Arbeitnehmer in Deutschland
Lohnsteuer, Payroll, Registrierung, Sozialversicherung und praktische deutsche Arbeitgeberpflichten.
Fachartikel lesenHomeoffice als deutsche Betriebsstätte
Verfügungsmacht, Dauerhaftigkeit, Mitarbeiterfunktion und Betriebsstättenrisiko.
Fachartikel lesenSteuer und Sozialversicherung getrennt prüfen
Grenzgängerstatus, Homeoffice, Sozialversicherungszuständigkeit und deutsche Arbeitgeberpflichten folgen unterschiedlichen Regelwerken. Ein identischer Arbeitstag kann deshalb steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich relevant sein.
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