Deutscher Erbe · U.S.-Nachlass · Erbschaftsteuer
Deutscher Erbe erhält U.S.-Vermögen: deutsche Erbschaftsteuer und DBA
Lebt der Erbe in Deutschland und erhält Vermögen aus den USA, unterliegt der Erwerb regelmäßig der deutschen Erbschaftsteuer – auch wenn der Erblasser ausschließlich in den Vereinigten Staaten lebte. Zusätzlich können U.S. Estate Tax, State Estate Tax oder andere amerikanische Steuerfolgen bestehen. Entscheidend sind die Art des U.S.-Vermögens, der DBA-Wohnsitz, die Bewertung und die Steueranrechnung nach dem besonderen Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA.
§ 2 ErbStG
Der deutsche Wohnsitz des Erben kann bereits zur Besteuerung des gesamten U.S.-Nachlasses führen
Ist der Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer in Deutschland Inländer im Sinne des § 2 ErbStG, besteht grundsätzlich unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht.
Deutschland erfasst dann den gesamten Vermögensanfall des deutschen Erben. Es ist nicht erforderlich, dass der Erblasser in Deutschland lebte oder dass sich Vermögen in Deutschland befindet.
Damit können auch U.S.-Immobilien, Brokerage Accounts, Bankguthaben, IRA- oder 401(k)-Vermögen, Beteiligungen an U.S.-Unternehmen und Rechte aus Trusts Bestandteil des deutschen steuerpflichtigen Erwerbs sein.
Grundprinzip
Deutschland besteuert bei unbeschränkter Steuerpflicht den weltweiten Erwerb
Wohnsitz USA
Ein ausschließlich amerikanischer Wohnsitz des Erblassers schließt deutsche Erbschaftsteuer nicht aus, wenn der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Wohnsitz Deutschland
Der deutsche Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erwerbers kann die unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht auslösen.
Vermögen weltweit
Der deutsche Erwerb umfasst grundsätzlich auch Vermögen außerhalb Deutschlands.
Assetklassen
Welche U.S.-Vermögenswerte erbt die deutsche Person?
Die Art des Vermögens ist sowohl für die deutsche Bewertung als auch für die Anwendung des Erbschaftsteuer-DBA von zentraler Bedeutung.
U.S.-Immobilie
Eine in den USA gelegene Immobilie gehört zum weltweiten Erwerb des deutschen Erben. Das DBA räumt dem Belegenheitsstaat für unbewegliches Vermögen ein besonderes Besteuerungsrecht ein.
U.S.-Depot
Aktien, ETFs, Bonds und andere Wertpapiere müssen zum maßgeblichen Stichtag nach deutschen Bewertungsgrundsätzen erfasst und in Euro umgerechnet werden.
Bankkonten
U.S.-Bankguthaben gehören bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht grundsätzlich zum steuerpflichtigen Erwerb.
IRA & 401(k)
Bei geerbten Altersvorsorgekonten muss zwischen dem erbschaftsteuerlichen Erwerb und der späteren einkommensteuerlichen Behandlung von Ausschüttungen unterschieden werden.
Corporation, LLC & Partnership
Bei Unternehmensanteilen sind deutsche Rechtstypenqualifikation, Bewertung und die passende DBA-Vermögenszuordnung zu prüfen.
U.S.-Trust
Bei Trustvermögen ist zunächst zu bestimmen, ob der deutsche Begünstigte bereits einen steuerpflichtigen Erwerb erzielt oder lediglich eine zukünftige beziehungsweise discretionary Begünstigung besitzt.
IRA und 401(k): Erbschaftsteuer und spätere Einkommensteuer sind zwei verschiedene Ebenen
Der Erwerb eines geerbten IRA- oder 401(k)-Kontos kann für deutsche Erbschaftsteuerzwecke einen Vermögensanfall darstellen. Spätere Ausschüttungen aus dem Konto können zusätzlich einkommensteuerlich relevant sein.
Eine spätere deutsche Einkommensteuerbelastung darf deshalb nicht mit der Bewertung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs verwechselt werden. Ebenso ist eine in den USA erhobene Einkommensteuer nicht automatisch als ausländische Erbschaftsteuer anrechenbar.
Bewertung
U.S.-Vermögen wird für die deutsche Erbschaftsteuer nach deutschen Regeln bewertet
Die deutsche Erbschaftsteuer basiert auf den deutschen Bewertungsvorschriften. Werte aus U.S. Probate, Form 706 oder einem amerikanischen Appraisal können wichtige Nachweise liefern, sind aber nicht automatisch für Deutschland verbindlich.
Stichtag
Bei einem Erwerb von Todes wegen ist grundsätzlich der Todestag der maßgebliche Bewertungsstichtag.
USD → EUR
Dollarwerte müssen für die deutsche Steuerberechnung zum relevanten Zeitpunkt in Euro umgerechnet werden.
U.S. Appraisal
Amerikanische Verkehrswertgutachten können als Beweismittel dienen; maßgeblich bleibt das deutsche Bewertungsgesetz.
§ 16 ErbStG
Für den deutschen Erben gelten die regulären persönlichen Freibeträge
Bei unbeschränkter deutscher Erbschaftsteuerpflicht gelten die persönlichen Freibeträge grundsätzlich unabhängig davon, dass der Erblasser in den USA lebte oder U.S. Citizen war.
500.000 €
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro.
400.000 €
Kinder können grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro beanspruchen.
regelmäßig 200.000 €
Enkel haben grundsätzlich einen Freibetrag von 200.000 Euro; für Kinder verstorbener Kinder gelten Besonderheiten.
§ 14 ErbStG
Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren können den Erbfall beeinflussen
Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammengerechnet.
Hat der deutsche Erbe beispielsweise bereits einige Jahre zuvor größere Geldbeträge oder Wertpapiere vom späteren U.S.-Erblasser geschenkt bekommen, kann der verfügbare persönliche Freibetrag im Erbfall bereits teilweise oder vollständig verbraucht sein.
Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA
Das besondere DBA koordiniert die Besteuerungsrechte beider Staaten
Deutschland und die Vereinigten Staaten haben ein eigenständiges Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Es ist vom allgemeinen Einkommensteuer-DBA zu unterscheiden. Das Abkommen bestimmt den DBA-Wohnsitz, ordnet bestimmte Vermögensarten einem Staat zu und regelt insbesondere die Steueranrechnung.
- Art. 4: DBA-Wohnsitz
- Art. 5: unbewegliches Vermögen
- Art. 6: Betriebsstättenvermögen
- Art. 8: bestimmte Personengesellschaftsanteile
- Art. 9: sonstiges Vermögen
- Art. 11: Steueranrechnung
- Art. 12: Estates und Trusts
Art. 4 DBA
Zuerst muss der DBA-Wohnsitz des Erblassers bestimmt werden
Für die Vermögenszuordnung und die Anrechnung ist zunächst zu bestimmen, in welchem Vertragsstaat der Erblasser für Zwecke des besonderen Erbschaftsteuer-DBA ansässig war.
Bei ausschließlich in den USA lebenden U.S. Citizens ist die Einordnung häufig klar. Schwieriger wird es bei Personen mit Wohnsitzverbindungen zu beiden Staaten oder bei deutschen Staatsangehörigen, die erst wenige Jahre vor dem Tod in die USA gezogen sind.
Das DBA enthält hierfür eigene Tie-Breaker-Regeln sowie eine besondere Zehnjahresregel in Art. 4 Abs. 3. Diese ist von der deutschen Fünfjahresregel des § 2 ErbStG zu unterscheiden.
Art. 5 DBA
U.S.-Immobilien sind ein klassischer Fall konkurrierender Besteuerung
Liegt eine Immobilie in den Vereinigten Staaten, räumt Art. 5 des Erbschaftsteuer-DBA den USA ein Besteuerungsrecht für dieses unbewegliche Vermögen ein.
Lebt der Erbe gleichzeitig in Deutschland, kann Deutschland den Erwerb aufgrund seiner unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht ebenfalls erfassen. Die Doppelbesteuerung wird dann grundsätzlich über die Anrechnungsmechanik des DBA koordiniert.
Art. 11 DBA
U.S. Estate Tax kann auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar sein
Besteuern Deutschland und die Vereinigten Staaten denselben Vermögensanfall, enthält Art. 11 des Erbschaftsteuer-DBA Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Welche Steuer Deutschland anrechnet, hängt von der DBA-Ansässigkeit des Erblassers, dem betroffenen Vermögenswert und der jeweiligen Zuweisungsnorm ab.
Die Anrechnung erfolgt regelmäßig nicht pauschal auf die gesamte deutsche Erbschaftsteuer. Die betroffenen Vermögenswerte und darauf entfallenden Steuerbeträge müssen nachvollziehbar zugeordnet werden.
U.S. Federal Income Tax ist nicht automatisch auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar
Entscheidend ist die Art der ausländischen Steuer. Die Tatsache, dass eine amerikanische Steuer im Zusammenhang mit einem Todesfall erhoben wird, macht sie nicht automatisch zu einer anrechenbaren Nachlass- oder Erbschaftsteuer.
Der BFH hat beispielsweise entschieden, dass eine U.S. Federal Income Tax Withheld auf eine todestagsbezogene Auszahlung nicht als ausländische Erbschaftsteuer angerechnet werden konnte. Je nach Sachverhalt kann eine solche Belastung stattdessen als Nachlassverbindlichkeit relevant sein.
Federal & State Taxes
Neben Federal Estate Tax können auch bundesstaatliche Steuern relevant sein
Bei U.S.-Nachlassvermögen sollte nicht nur die Federal Estate Tax geprüft werden. Je nach Bundesstaat können State Estate Taxes oder Inheritance Taxes entstehen.
Das DBA enthält auch Regeln zur Berücksichtigung bestimmter Steuern politischer Untergliederungen. Ob und in welchem Umfang eine konkrete State Tax in Deutschland berücksichtigt werden kann, muss für den jeweiligen Nachlass geprüft werden.
Federal Estate Tax
Bundesweite U.S.-Nachlasssteuer, deren Behandlung im DBA ausdrücklich zentral ist.
State Estate / Inheritance Tax
Je nach Bundesstaat können zusätzliche Nachlass- oder Erbschaftsteuern hinzukommen und eine gesonderte Anrechnungsanalyse erfordern.
U.S.-Trust
Trustvermögen muss gesondert analysiert werden
Hat der U.S.-Erblasser Vermögen in einem Trust gehalten, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass der deutsche Beneficiary im Todeszeitpunkt den gesamten Trustwert erbt.
Entscheidend sind die Trustbedingungen, die Rechte des Beneficiary, die Befugnisse des Trustees und das maßgebliche U.S.-Trustrecht. Auch Art. 12 des Erbschaftsteuer-DBA kann relevant sein.
Zusätzlich können bei fortbestehendem Trust laufende deutsche Steuerfragen nach § 15 AStG entstehen.
Erwerb von Todes wegen
Zu prüfen ist, ob und wann ein rechtlich gesicherter Vermögensanfall beim deutschen Beneficiary entsteht.
Spätere Ausschüttungen
Trustzahlungen können eigenständige deutsche Einkommen- und Schenkungsteuerfragen auslösen.
Unternehmensanteile
Corporation, LLC und Partnership brauchen eine eigenständige deutsche Qualifikation
Bei U.S.-Unternehmensbeteiligungen ist zunächst festzustellen, welche Rechtsposition der deutsche Erbe tatsächlich erwirbt. Besonders bei LLCs kann die deutsche steuerliche Einordnung von der U.S.-Check-the-Box-Klassifikation abweichen.
Erst nach dieser Qualifikation können Bewertung, DBA-Zuweisung und eine mögliche deutsche Unternehmensverschonung zuverlässig geprüft werden.
Typische Fälle
Deutscher Erbe erhält Vermögen aus den USA
Tochter in Berlin erbt U.S.-Depot vom Vater in Florida
Die Tochter ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das U.S.-Depot gehört grundsätzlich zum deutschen steuerpflichtigen Erwerb. Der Kinderfreibetrag beträgt grundsätzlich 400.000 Euro.
Deutscher Sohn erbt Haus in Kalifornien
Deutschland besteuert den Erwerb aufgrund des deutschen Wohnsitzes des Sohnes. Gleichzeitig kann die U.S.-Immobilie in den amerikanischen Besteuerungszugriff fallen. Art. 5 und Art. 11 DBA sind zu prüfen.
Deutsche Erbin erhält inherited IRA
Der Wert des geerbten Kontos kann zum erbschaftsteuerlichen Erwerb gehören. Spätere IRA-Ausschüttungen sind hiervon getrennt einkommensteuerlich zu analysieren.
Deutscher Erbe erhält Anteile an einer U.S. LLC
Vor Bewertung und DBA-Anwendung muss die LLC nach deutschen Grundsätzen qualifiziert werden. Die U.S.-steuerliche Klassifikation ist nicht automatisch maßgeblich.
U.S.-Großmutter hinterlässt Trust für Enkel in Deutschland
Es muss geprüft werden, ob der Enkel bereits mit dem Tod einen steuerpflichtigen Erwerb erhält oder lediglich Begünstigter eines fortbestehenden Trusts wird.
U.S.-Nachlass enthält mehrere Assetklassen
Bei Immobilien, Wertpapieren, Retirement Accounts und Gesellschaftsbeteiligungen kann die DBA- und Anrechnungsbehandlung je Vermögenswert unterschiedlich sein.
Nachlassverbindlichkeiten
U.S.-Nachlassschulden können die deutsche Bemessungsgrundlage mindern
Nach § 10 ErbStG können bestimmte Schulden und Lasten des Nachlasses vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden.
Bei einem U.S.-Nachlass können insbesondere Hypotheken, persönliche Schulden des Erblassers, bestimmte Steuerverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung relevant sein. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen ist ihre Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten sorgfältig zu dokumentieren.
Vorgehensweise
So sollte ein U.S.-Nachlass mit deutschem Erben geprüft werden
Personen prüfen
Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und DBA-Status von Erblasser und Erbe feststellen.
Nachlass erfassen
Alle U.S.-Assets, Verbindlichkeiten, Trusts und Unternehmensbeteiligungen aufnehmen.
Deutschland berechnen
Bewertung nach deutschem Recht, Freibeträge und steuerpflichtigen Erwerb bestimmen.
DBA koordinieren
U.S.-Steuern assetbezogen erfassen und die Anrechnung nach Art. 11 prüfen.
Dokumentation
Welche Unterlagen typischerweise benötigt werden
Erblasser
Sterbeurkunde, letzter Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls frühere deutsche Wohnsitze.
Nachlassverzeichnis
Vollständige Aufstellung sämtlicher U.S.- und sonstiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Brokerage & Bank
Depot- und Kontostände zum Todestag sowie Transaktions- und Bewertungsunterlagen.
Retirement Accounts
IRA-, Roth-IRA- und 401(k)-Unterlagen einschließlich Beneficiary Designation und Todestagswert.
Probate / Estate
Will, Probate-Unterlagen, Letters Testamentary und Estate Accounting, soweit vorhanden.
U.S.-Steuern
Form 706, State Estate Tax Returns, Steuerbescheide und Zahlungsnachweise, soweit einschlägig.
Typische Fehler
Was deutsche Erben bei U.S.-Vermögen häufig übersehen
„Der Nachlass liegt in den USA, also keine deutsche Steuer“
Der deutsche Wohnsitz des Erben kann bereits zur unbeschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht führen.
U.S.-Werte ungeprüft übernehmen
Für die deutsche Erklärung gelten deutsche Bewertungsregeln und Euro-Werte zum maßgeblichen Stichtag.
IRA nur einkommensteuerlich betrachten
Der Erwerb des Kontos und spätere Ausschüttungen sind getrennte steuerliche Vorgänge.
Jede U.S.-Steuer anrechnen
Income Tax und Estate Tax sind unterschiedliche Steuerarten. Nicht jede U.S.-Steuer ist auf deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar.
Alle Assets gemeinsam behandeln
Das DBA verlangt eine differenzierte Analyse nach Vermögensart.
Trust als normales Konto behandeln
Bei Trustvermögen müssen Rechtsstellung des Beneficiary und Zeitpunkt des steuerlichen Erwerbs gesondert bestimmt werden.
Abgrenzung
Erbschaftsteuer und spätere laufende Besteuerung sind getrennt zu prüfen
Erbschaftsteuer
Bewertet wird der Vermögensanfall im Zusammenhang mit dem Tod des Erblassers.
Einkommensteuer
Spätere Dividenden, Zinsen, Mieten, Retirement-Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne können laufend steuerpflichtig sein.
Trust & Gesellschaften
Bei fortbestehenden Trusts oder Gesellschaften können zusätzliche deutsche Spezialvorschriften eingreifen.
Weiterführendes Fachwissen
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Erbschaft & Schenkung
Überblick Deutschland–USA.
U.S.-Vermögen im deutschen Erbfall
Assetklassen, Bewertung und DBA im Detail.
Erbschaftsteuer-DBA
Wohnsitz, Vermögenszuordnung und Steueranrechnung.
U.S.-Steueranrechnung
Art. 11 DBA, § 21 ErbStG und BFH.
U.S.-Immobilie
Erbschaftsteuer, Bewertung und Art. 5 DBA.
U.S.-Trust
Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Trusts.
Unternehmensanteile
Corporation, LLC und Partnership im Erbfall.
U.S.-Person erbt Deutschland
Der umgekehrte grenzüberschreitende Erbfall.
Häufige Fragen
Deutscher Erbe erhält U.S.-Vermögen
Muss ein in Deutschland lebender Erbe U.S.-Vermögen in Deutschland versteuern?
Gilt der Freibetrag von 400.000 Euro auch, wenn der verstorbene Elternteil in den USA lebte?
Wie wird eine U.S.-Immobilie in Deutschland besteuert?
Gehört eine inherited IRA zur deutschen Erbschaftsteuer?
Kann U.S. Estate Tax in Deutschland angerechnet werden?
Ist U.S. Income Tax ebenfalls anrechenbar?
Wie wird ein U.S.-Depot für Deutschland bewertet?
Was gilt bei einer U.S. LLC?
Was gilt, wenn der Nachlass in einem U.S.-Trust liegt?
Steuerberatung Deutschland–USA
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