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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Anmeldung beim Finanzamt

Wer in Deutschland eine selbständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt oder eine Gesellschaft gründet, muss dem Finanzamt die für die Besteuerung erforderlichen Angaben übermitteln. Dies geschieht regelmäßig elektronisch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Welcher Fragebogen erforderlich ist, hängt von Tätigkeit und Rechtsform ab.

Steuerliche Registrierung

Der Fragebogen eröffnet das steuerliche Verfahren für die neue Tätigkeit

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält das Finanzamt die Informationen, die es zur Einordnung einer neu aufgenommenen Tätigkeit oder einer neu gegründeten Organisation benötigt.

Dazu gehören insbesondere Angaben zur Person oder Gesellschaft, zur Tätigkeit, zum Beginn, zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen, zur Gewinnermittlung und zur Umsatzsteuer.

Auf dieser Grundlage ordnet das Finanzamt die Tätigkeit den erforderlichen Steuerverfahren zu und vergibt beziehungsweise verwendet die dafür erforderlichen steuerlichen Nummern.

Wer muss den Fragebogen abgeben?

Der Fragebogen betrifft neue wirtschaftliche und selbständige Tätigkeiten

Einzelunternehmen

Gewerbliche Tätigkeit

Wer als natürliche Person einen Gewerbebetrieb aufnimmt, muss die Tätigkeit steuerlich erfassen lassen.

Freier Beruf

Freiberufliche Tätigkeit

Auch Freiberufler müssen ihre Tätigkeit steuerlich anmelden, obwohl regelmäßig keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Kapitalgesellschaft

GmbH oder UG

Eine neu gegründete Kapitalgesellschaft durchläuft ein eigenes steuerliches Erfassungsverfahren.

Personengesellschaft

GbR, OHG oder KG

Für Personengesellschaften und Gemeinschaften steht ein gesonderter Fragebogen zur Verfügung.

Körperschaften

Verein oder andere Körperschaft

Auch Vereine und andere Körperschaften können einen eigenen steuerlichen Erfassungsfragebogen benötigen.

Ausländische Rechtsform

Ausländische Körperschaft

ELSTER stellt inzwischen auch einen eigenen Fragebogen für Körperschaften nach ausländischem Recht bereit.

Frist

Grundsätzlich innerhalb eines Monats

Die Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitzuteilen.

Die Übermittlung erfolgt elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle, in der Praxis regelmäßig über ELSTER.

  • grundsätzlich ein Monat ab dem maßgeblichen Ereignis
  • elektronische Übermittlung
  • regelmäßig über ELSTER
  • Papierform nur in besonderen Härtefällen auf Antrag
  • Frist nicht erst ab erster Rechnung berechnen
  • steuerliche Erfassung möglichst früh vorbereiten

Zeitpunkt

Wann beginnt die Monatsfrist?

Entscheidend ist nicht, wann erstmals eine Steuererklärung abgegeben oder ein Jahresabschluss erstellt wird. Maßgeblich ist die Aufnahme beziehungsweise Eröffnung der steuerlich relevanten Tätigkeit.

Bei natürlichen Personen kann dies insbesondere die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sein. Bei Gesellschaften ist auf die konkreten Gründungs- und Tätigkeitsumstände abzustellen.

Praktische Empfehlung

Die steuerliche Registrierung sollte nicht bis zur ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Jahressteuererklärung aufgeschoben werden. Umsatzsteuerliche Entscheidungen, Rechnungsstellung und die Beantragung zusätzlicher Identifikationsmerkmale können bereits unmittelbar nach Tätigkeitsbeginn relevant sein.

ELSTER

Für jede Rechtsform gibt es den passenden Fragebogen

ELSTER stellt mehrere eigenständige Fragebögen zur steuerlichen Erfassung bereit. Der richtige Fragebogen richtet sich nicht nur nach der Tätigkeit, sondern insbesondere nach der Rechtsform.

FallELSTER-Fragebogen
Einzelunternehmer / FreiberuflerFragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
GmbH / UG / AG / GenossenschaftGründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft
GbR / OHG / KG / GmbH & Co. KGGründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft
Verein / andere KörperschaftGründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts beziehungsweise Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit
Ausländische KapitalgesellschaftKörperschaft nach ausländischem Recht

Einzelunternehmen

Ein Fragebogen für Gewerbe und freie Berufe

Der Fragebogen für Einzelunternehmen wird insbesondere bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen beziehungsweise freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit durch eine natürliche Person verwendet.

Gewerbe

Einzelunternehmer

Zum Beispiel Handel, Agentur, Onlinegeschäft, Handwerksbetrieb oder andere gewerbliche Tätigkeiten.

Freier Beruf

Selbständige Tätigkeit

Zum Beispiel bestimmte beratende, wissenschaftliche, künstlerische oder andere freiberufliche Tätigkeiten.

Abgrenzung

Gewerblich oder freiberuflich?

Die steuerliche Einordnung kann Auswirkungen auf Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und weitere Pflichten haben.

Zuständiges Finanzamt

Bei einem Einzelunternehmen richtet sich die betriebliche Zuständigkeit regelmäßig nach dem Ort der Leitung

Im Fragebogen muss das zuständige Finanzamt ausgewählt werden. Für die Besteuerung eines neu gegründeten Unternehmens ist insbesondere der Ort relevant, von dem aus das Unternehmen tatsächlich geleitet wird.

Dieser Ort muss nicht zwingend mit der privaten Wohnanschrift oder einer bloßen Geschäftsadresse identisch sein.

Bei grenzüberschreitenden Fällen besonders wichtig

Wird ein ausländisches Unternehmen tatsächlich aus Deutschland geleitet, können Fragen zur Geschäftsleitung, deutschen Steuerpflicht und steuerlichen Registrierung entstehen. Eine reine ausländische Registrierung des Unternehmens beantwortet diese Fragen nicht.

Inhalt

Welche Angaben werden typischerweise verlangt?

Grunddaten

Person und Unternehmen

Name, Anschrift, Geburts- beziehungsweise Gründungsdaten, Rechtsform und gegebenenfalls Registerangaben.

Tätigkeit

Art der Tätigkeit

Beschreibung des Geschäftsmodells sowie Beginn und Ort der Tätigkeit beziehungsweise Geschäftsleitung.

Planwerte

Umsatz und Gewinn

Schätzung der voraussichtlichen Umsätze und steuerlichen Ergebnisse für das Gründungsjahr und gegebenenfalls Folgejahr.

Gewinnermittlung

EÜR oder Bilanz

Angaben zur vorgesehenen beziehungsweise gesetzlich erforderlichen Art der Gewinnermittlung.

Umsatzsteuer

VAT-Einordnung

Angaben zu erwarteten Umsätzen, Kleinunternehmerregelung und weiteren umsatzsteuerlichen Sachverhalten.

Bankverbindung

Zahlungsverkehr

Bankdaten und gegebenenfalls Angaben für Erstattungen oder Lastschriftverfahren.

Planwerte

Geschätzter Umsatz und Gewinn sind keine bloßen Formalitäten

Im Fragebogen werden regelmäßig Prognosen für Umsatz und Gewinn abgefragt. Diese Werte können unter anderem Einfluss auf die Festsetzung von Vorauszahlungen und die organisatorische Behandlung des Steuerfalls haben.

Die Angaben sollten daher plausibel und auf einer nachvollziehbaren Planung beruhen. Sie müssen keine exakte spätere Entwicklung vorwegnehmen, sollten aber weder rein symbolisch noch offensichtlich unrealistisch sein.

Gewinn

Ein erwarteter Gewinn kann insbesondere zu Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen führen.

Umsatz

Der erwartete Umsatz ist insbesondere für umsatzsteuerliche Fragen und die laufende Compliance relevant.

Umsatzsteuer

Die umsatzsteuerlichen Angaben sollten vor Abgabe bewusst entschieden werden

Der Fragebogen enthält wichtige Angaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Tätigkeit. Diese sollten zum Geschäftsmodell passen und nicht lediglich als technisches Pflichtfeld betrachtet werden.

Besonders bei grenzüberschreitenden Leistungen, Onlinehandel, B2B-Geschäften oder ausländischen Kunden können zusätzliche umsatzsteuerliche Fragen entstehen.

  • voraussichtliche Umsätze
  • Kleinunternehmerregelung
  • Regelbesteuerung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • USt-IdNr. bei Bedarf
  • innergemeinschaftliche Sachverhalte
  • grenzüberschreitende Leistungen

Kleinunternehmer

Kleinunternehmerregelung und steuerliche Erfassung sind zwei verschiedene Fragen

Auch ein Unternehmer, der umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung anwendet, bleibt Unternehmer und muss die Aufnahme seiner Tätigkeit steuerlich anzeigen.

Die Kleinunternehmerregelung ersetzt also nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie betrifft lediglich die umsatzsteuerliche Behandlung innerhalb des steuerlich registrierten Unternehmens.

Gewerbeamt vs. Finanzamt

Gewerbeanmeldung und Fragebogen sind nicht dasselbe

Wer ein Gewerbe beginnt, muss regelmäßig zusätzlich die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Gewerbebehörde beachten.

Die Gewerbeanzeige kann die grundlegende Anzeige des Betriebs gegenüber der Finanzverwaltung ersetzen beziehungsweise auslösen. Die zusätzlichen steuerlichen Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen jedoch weiterhin elektronisch übermittelt werden.

Gewerbeamt

Gewerberechtliche Anmeldung

Anzeige des Gewerbebeginns gegenüber der zuständigen Gewerbebehörde.

Gewerbeanmeldung
Finanzamt

Steuerliche Erfassung

Übermittlung der zusätzlichen steuerlich erforderlichen Angaben über den Fragebogen.

Freiberufler

Keine Gewerbeanmeldung bedeutet nicht: keine steuerliche Anmeldung

Freiberufler benötigen bei einer echten freiberuflichen Tätigkeit regelmäßig keine Gewerbeanmeldung. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt dennoch angezeigt und steuerlich erfasst werden.

Gerade bei beratenden oder gemischten Tätigkeiten kann die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbebetrieb entscheidend sein.

GmbH & UG

Kapitalgesellschaften verwenden einen eigenen Fragebogen

Für die Gründung einer deutschen GmbH, UG, AG oder Genossenschaft ist nicht der Fragebogen für Einzelunternehmen vorgesehen, sondern ein eigener Fragebogen für Kapitalgesellschaften beziehungsweise Genossenschaften.

Neben den allgemeinen Unternehmensdaten können gesellschaftsrechtliche Informationen, Gesellschafterdaten, Registerangaben, wirtschaftliche Tätigkeit und steuerliche Planwerte relevant sein.

Gesellschaft

Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Gründungsdaten.

Geschäftsleitung

Ort der tatsächlichen Unternehmensleitung und Angaben zu den Vertretungsorganen.

Gesellschafter

Abhängig vom Fragebogen können Angaben zur Beteiligungsstruktur erforderlich sein.

Personengesellschaften

GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG werden gesondert erfasst

Für Personengesellschaften und Gemeinschaften existiert ein eigener ELSTER-Fragebogen. Dazu gehören beispielsweise GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG.

Neben der Gesellschaft selbst können später auch gesonderte und einheitliche Feststellungsverfahren für die steuerliche Zurechnung der Einkünfte an die Beteiligten relevant werden.

Ausländische Gesellschaften

Auch eine ausländische Körperschaft kann in Deutschland steuerlich erfasst werden müssen

Eine Gesellschaft muss nicht nach deutschem Recht gegründet worden sein, um deutsche Steuerpflichten auszulösen.

ELSTER stellt einen eigenen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Körperschaften nach ausländischem Recht bereit. Er kann beispielsweise relevant werden, wenn eine ausländische Gesellschaft aufgrund ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung, einer deutschen Betriebsstätte oder anderer steuerlicher Anknüpfungspunkte in Deutschland erfasst werden muss.

Ausländische Gesellschaft ≠ automatisch nur ausländische Steuerpflicht

Wird beispielsweise eine ausländische Kapitalgesellschaft tatsächlich von Deutschland aus geleitet, muss geprüft werden, welche deutschen Steuer-, Registrierungs- und Erklärungspflichten entstehen. Zusätzlich können Mitteilungspflichten für Auslandsbeziehungen nach § 138 AO relevant sein.

Nach der Abgabe

Was passiert nach dem Fragebogen?

01

Prüfung

Das Finanzamt prüft die übermittelten Angaben.

02

Steuerfall

Die Tätigkeit wird den einschlägigen Steuerverfahren zugeordnet.

03

Steuernummer

Eine Steuernummer wird vergeben oder vorhandene Daten werden zugeordnet.

04

Vorauszahlungen

Auf Basis der Angaben können Vorauszahlungen festgesetzt werden.

05

Laufende Compliance

Voranmeldungen, Erklärungen und Gewinnermittlung folgen nach den einschlägigen Regeln.

Steuernummer & W-IdNr.

Der Fragebogen ist Teil der Registrierung – nicht selbst die steuerliche Identifikationsnummer

Nach der steuerlichen Erfassung können verschiedene Nummern und Identifikationsmerkmale eine Rolle spielen. Die persönliche Steuer-ID, die Finanzamts-Steuernummer, die Wirtschafts-Identifikationsnummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben unterschiedliche Funktionen.

Typische Fehler

Was bei der steuerlichen Erfassung häufig schiefgeht

Zu spät einreichen

Die Monatsfrist wird übersehen, weil die Registrierung erst mit der ersten Steuererklärung verbunden wird.

Falschen Fragebogen verwenden

Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben unterschiedliche ELSTER-Formulare.

Umsatz und Gewinn beliebig schätzen

Planwerte sollten plausibel sein, da sie für Vorauszahlungen und die steuerliche Organisation relevant werden können.

Umsatzsteuerfelder ungeprüft übernehmen

Die Wahl der umsatzsteuerlichen Behandlung sollte zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen.

Gewerbeanmeldung für ausreichend halten

Die gewerberechtliche Anmeldung ersetzt nicht die zusätzlichen steuerlichen Angaben im Fragebogen.

Ausländische Gesellschaft nicht prüfen

Eine ausländische Rechtsform kann aufgrund deutscher Geschäftsleitung oder anderer Anknüpfungspunkte deutsche Registrierungspflichten haben.

Unterlagen

Welche Informationen vor dem Ausfüllen bereitliegen sollten

Persönliche Daten

Steuer-ID, Anschrift, Kontaktdaten und gegebenenfalls bestehende Steuernummern.

Tätigkeitsbeschreibung

Klare Beschreibung des tatsächlichen Geschäftsmodells und des Tätigkeitsbeginns.

Planrechnung

Realistische Schätzung von Umsatz und Gewinn für die ersten Geschäftsjahre.

Gesellschaftsunterlagen

Gesellschaftsvertrag, Satzung, Registerdaten und Beteiligungsverhältnisse, soweit relevant.

Bankverbindung

Kontodaten für den steuerlichen Zahlungsverkehr.

Auslandsbezug

Angaben zu ausländischen Gesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsleitung und Betriebsstätten.

Häufige Fragen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer muss einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?
Insbesondere Personen, die eine gewerbliche, freiberufliche oder andere selbständige Tätigkeit aufnehmen, sowie neu gegründete Gesellschaften und bestimmte Körperschaften.
Wie lange ist die Frist?
Die Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitzuteilen.
Wird der Fragebogen über ELSTER eingereicht?
Ja. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle, in der Praxis regelmäßig über ELSTER. Eine Papierabgabe ist nur auf Antrag in besonderen Härtefällen vorgesehen.
Welchen Fragebogen braucht ein Freiberufler?
Eine natürliche Person verwendet grundsätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen. Dieser erfasst auch selbständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeiten.
Welchen Fragebogen braucht eine GmbH?
Für eine deutsche GmbH oder UG steht ein eigener Fragebogen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft zur Verfügung.
Welchen Fragebogen braucht eine GbR?
Für eine GbR und andere Personengesellschaften beziehungsweise Gemeinschaften gibt es einen gesonderten Fragebogen.
Gibt es einen Fragebogen für ausländische Gesellschaften?
Ja. ELSTER stellt auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Körperschaften nach ausländischem Recht bereit.
Ersetzt die Gewerbeanmeldung den Fragebogen?
Nein. Die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung sind unterschiedliche Verfahren. Auch wenn die Gewerbeanzeige die grundlegende steuerliche Anzeige übermittelt, müssen die zusätzlich erforderlichen steuerlichen Angaben im Fragebogen abgegeben werden.
Muss auch ein Kleinunternehmer den Fragebogen abgeben?
Ja, wenn eine registrierungspflichtige unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wird. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer und ersetzt nicht die steuerliche Erfassung.
Wann bekomme ich nach dem Fragebogen eine Steuernummer?
Nach Prüfung der übermittelten Angaben ordnet das Finanzamt die Tätigkeit den einschlägigen Steuerverfahren zu und vergibt beziehungsweise verwendet die erforderliche Steuernummer. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Finanzamt und Sachverhalt variieren.
Warum fragt das Finanzamt nach erwartetem Umsatz und Gewinn?
Diese Angaben dienen unter anderem der steuerlichen Einordnung und können für die Festsetzung von Vorauszahlungen sowie umsatzsteuerliche Fragen relevant sein.
Kann eine ausländische Gesellschaft in Deutschland einen Fragebogen benötigen?
Ja. Eine ausländische Gesellschaft kann deutsche Steuer- und Registrierungspflichten haben, beispielsweise aufgrund einer deutschen Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder anderer steuerlicher Anknüpfungspunkte.

Steuerberatung Deutschland

Sie gründen ein Unternehmen oder nehmen eine selbständige Tätigkeit auf?

Wir prüfen die steuerliche Einordnung der Tätigkeit, den zuständigen Fragebogen und die erforderlichen Registrierungen. Bei GmbH, Personengesellschaften, ausländischen Gesellschaften oder grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen beziehen wir auch die weitergehenden deutschen Steuer- und Meldepflichten ein.

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