Situation
Regelmäßige MehrstaatentätigkeitArbeit in Deutschland und der Schweiz
Wer regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, muss Steuerrecht, Lohn- und Quellensteuer sowie Sozialversicherung grenzüberschreitend koordinieren. Anders als bei einer vorübergehenden Entsendung handelt es sich häufig um eine dauerhafte Tätigkeit in mehreren Staaten. Entscheidend sind insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Grenzgängerstatus, tatsächliche Arbeitstage, Homeoffice, Geschäftsreisen und die sozialversicherungsrechtliche Mehrstaatentätigkeit.
Mehrstaatentätigkeit oder Entsendung?
Regelmäßige Arbeit in beiden Staaten ist etwas anderes als eine Entsendung
Eine Entsendung ist typischerweise ein zeitlich begrenzter Einsatz in einem anderen Staat. Der Arbeitnehmer wird beispielsweise für zwölf Monate von der Schweiz nach Deutschland versetzt und kehrt anschließend zurück.
Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen auf Dauer jede Woche in Deutschland und in der Schweiz, liegt regelmäßig eine Mehrstaatentätigkeit vor.
Diese Abgrenzung ist insbesondere für die Sozialversicherung wichtig. Steuerlich bleibt dagegen vor allem der tatsächliche Tätigkeitsort, die DBA-Ansässigkeit und gegebenenfalls die Grenzgängerregelung maßgeblich.
Vorübergehender Einsatz statt dauerhafter Mehrstaatentätigkeit?
Für zeitlich begrenzte Einsätze von der Schweiz nach Deutschland haben wir einen eigenen Entsendungsbereich.
Drei Ebenen
Einkommensteuer, Payroll und Sozialversicherung müssen getrennt geprüft werden
Dass ein Arbeitnehmer einem bestimmten Sozialversicherungssystem unterliegt, entscheidet nicht automatisch, welcher Staat seinen Arbeitslohn besteuern darf.
Ebenso führt eine Schweizer Gehaltsabrechnung nicht automatisch dazu, dass ausschließlich die Schweiz steuerlich zuständig ist.
- DBA und Einkommensteuer separat prüfen
- Grenzgängerregelung nach Art. 15a vor allgemeinen Regeln prüfen
- tatsächliche Arbeitstage dokumentieren
- Lohnsteuer und Schweizer Quellensteuer koordinieren
- Sozialversicherung nach Mehrstaatenregeln bestimmen
- A1-Bescheinigung unabhängig von der Steuer behandeln
Einkommensteuer
Für die allgemeine DBA-Regel zählt grundsätzlich der tatsächliche Tätigkeitsort
Greift keine besondere Grenzgängerregelung, wird grenzüberschreitender Arbeitslohn grundsätzlich danach beurteilt, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Ansässigkeit
Zunächst bestimmen, welcher Staat nach Art. 4 DBA Ansässigkeitsstaat ist.
Art. 15a prüfen
Bei regelmäßigem Pendeln zuerst die Grenzgängerregelung prüfen.
Arbeitstage erfassen
Deutschland, Schweiz und Drittstaaten getrennt dokumentieren.
Vergütung zuordnen
Arbeitslohn, Bonus und andere Vergütungen dem relevanten Tätigkeitszeitraum zuordnen.
Der Sitz des Arbeitgebers ist nicht der steuerliche Arbeitsort
Ein deutscher Homeoffice-Tag bleibt grundsätzlich eine Tätigkeit in Deutschland, auch wenn Arbeitgeber, Systeme, Kunden und Gehaltsabrechnung vollständig in der Schweiz liegen.
Art. 15a DBA
Bei regelmäßigem Pendeln kann die Grenzgängerregelung wichtiger sein als die allgemeine Arbeitstagsaufteilung
Wer in Deutschland wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt, kann unter die besondere Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA Deutschland–Schweiz fallen.
Dann wird der Arbeitslohn grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, während der Tätigkeitsstaat eine begrenzte Quellensteuer erheben kann.
Wohnsitz Deutschland
Die deutsche Ansässigkeit und der tatsächliche Familienwohnsitz sind zu bestimmen.
Arbeitsort Schweiz
Regelmäßige Tätigkeit beim Schweizer Arbeitgeber bildet den Ausgangspunkt.
Rückkehr
Beruflich bedingte Nichtrückkehrtage sind gesondert zu dokumentieren.
Homeoffice
Ganztägiges Homeoffice am Wohnsitz zählt nicht allein deshalb als Nichtrückkehrtag.
Vertiefung folgt als eigener Fachartikel
Art. 15a DBA, Quellensteuer, Nichtrückkehrtage, Homeoffice und Bescheinigungen werden im eigenständigen Grenzgängerartikel behandelt.
Sozialversicherung
Regelmäßige Arbeit in beiden Staaten ist sozialversicherungsrechtlich Mehrstaatentätigkeit
Anders als bei einer zeitlich begrenzten Entsendung gelten bei dauerhaftem Arbeiten in Deutschland und der Schweiz grundsätzlich die Regeln für gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Staaten.
Wohnstaat
Der Staat des gewöhnlichen Wohnens ist für die Mehrstaatenprüfung von zentraler Bedeutung.
25-%-Schwelle
Ein wesentlicher Tätigkeitsanteil im Wohnstaat kann die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit verändern.
Telearbeit
Bei 25 % bis unter 50 % grenzüberschreitender Telearbeit kann das besondere Rahmenübereinkommen relevant sein.
A1
Die anwendbaren Rechtsvorschriften sollten durch eine A1-Bescheinigung dokumentiert werden.
Mehrstaatentätigkeit nicht mit Entsendung verwechseln
Wer dauerhaft jede Woche in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, fällt regelmäßig nicht unter die klassische 24-monatige Entsendungsregel.
Typische Fragen
Was bei Tätigkeit in Deutschland und der Schweiz häufig geklärt werden muss
Ich arbeite drei Tage in der Schweiz und zwei Tage in Deutschland.
Dann sind zunächst Grenzgängerstatus, tatsächliche Tätigkeitsorte und getrennt davon die Sozialversicherung zu prüfen.
Mein Arbeitgeber sitzt ausschließlich in der Schweiz.
Trotzdem können deutsche Arbeitstage deutsche Steuer-, Payroll- und Sozialversicherungsfolgen auslösen.
Zählt deutsches Homeoffice als deutscher Arbeitstag?
Nach den allgemeinen Art.-15-Regeln ja, weil die Tätigkeit physisch in Deutschland ausgeübt wird. Art. 15a ist jedoch gegebenenfalls vorrangig.
Kann ich trotz 40 % Homeoffice in der Schweizer Sozialversicherung bleiben?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Telearbeits-Rahmenübereinkommen dies ermöglichen.
Wie wird ein Bonus aufgeteilt?
Maßgeblich ist grundsätzlich der Erdienungszeitraum. Für dieses Thema besteht bereits ein eigener Fachartikel.
Brauche ich einen Arbeitstagekalender?
Ja. Tätigkeitstage, Homeoffice, Reisen und Nichtrückkehrtage sollten belastbar dokumentiert werden.
Was passiert bei Geschäftsreisen in einen dritten Staat?
Diese Tage dürfen nicht automatisch Deutschland oder der Schweiz zugerechnet werden. Steuer und Sozialversicherung sind separat zu prüfen.
Brauche ich eine deutsche Steuererklärung?
Bei deutschem Wohnsitz und grenzüberschreitendem Arbeitslohn ist eine deutsche Veranlagung regelmäßig erforderlich beziehungsweise zu prüfen.
Checkliste
Unterlagen für die Prüfung einer Mehrstaatentätigkeit
Arbeitsvertrag
Arbeitgeber, Tätigkeitsorte, Homeoffice-Regelung und Aufgabenbeschreibung.
Arbeitstagekalender
Deutschland, Schweiz, Drittstaaten, Homeoffice und Geschäftsreisen.
Nichtrückkehrtage
Bei Grenzgängern beruflich bedingte Übernachtungen und Rückkehrverhalten dokumentieren.
Vergütung
Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Bonusregelungen und Mitarbeiterbeteiligungen.
Steuerabzüge
Schweizer Quellensteuer, deutsche Lohnsteuer und Jahresunterlagen.
Sozialversicherung
AHV-Unterlagen, deutsche Versicherungsdaten und A1-Bescheinigung.
Vertiefung
Passende Fachartikel zur Arbeit in beiden Staaten
Die folgenden Fachartikel behandeln die einzelnen Teilfragen vertieft. Bereits bestehende Artikel werden dabei bewusst auch für die Mehrstaatentätigkeit genutzt, wenn die zugrunde liegende Rechtsfrage identisch ist.
Arbeitslohn nach Arbeitstagen aufteilen
Tatsächliche Arbeitstage, Homeoffice, direkte Zuordnung und grenzüberschreitende Lohnaufteilung.
Artikel lesenHomeoffice & Arbeit in Deutschland und der Schweiz
Art. 15 und 15a DBA, Nichtrückkehrtage, 25-%-Grenze, Telearbeit und A1.
Artikel lesenGrenzgängerregelung bei Arbeit in Deutschland und der Schweiz
Art. 15a DBA, 60 Nichtrückkehrtage, Quellensteuer und hybride Tätigkeit.
Artikel lesenBonus bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Jahresbonus, Projektbonus, Mehrjahresvergütung und Erdienungszeitraum.
Artikel lesenSozialversicherung bei Arbeit in beiden Staaten
Mehrstaatentätigkeit, Wohnstaat, 25-%-Regel, Arbeitgeberstaat und A1.
Artikel lesenArbeitstagekalender Deutschland–Schweiz
Welche Tage, Reisen, Homeoffice- und Nichtrückkehrdaten dokumentiert werden sollten.
Artikel lesenGeschäftsreisen und Drittstaatentage
Tätigkeitsstaat, Reisetage, Drittstaaten und Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung.
Artikel lesenSteuerliche Ansässigkeit bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Wohnsitz, ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und Art. 4 DBA.
Artikel lesenVerwandte Situationen
Weitere Fälle bei grenzüberschreitender Beschäftigung
Grenzgänger – Wohnsitz Deutschland
Schweizer Tätigkeit, Art. 15a DBA, Quellensteuer und deutsche Besteuerung.
Situation öffnenHomeoffice – Schweizer Arbeitgeber
Deutscher Wohnsitz, Schweizer Arbeitgeber, Homeoffice und Telework.
Situation öffnenSchweizer Arbeitgeber – deutscher Wohnsitz
Steuer, Payroll, Quellensteuer und Sozialversicherung.
Situation öffnenEntsendung Schweiz–Deutschland
Zeitlich begrenzter Auslandseinsatz statt dauerhafter Mehrstaatentätigkeit.
Situation öffnenSteuerberatung Deutschland–Schweiz
Sie arbeiten regelmäßig in Deutschland und in der Schweiz?
Wir prüfen DBA-Ansässigkeit, Art. 15 und Art. 15a, Grenzgängerstatus, Arbeitstags- und Arbeitslohnaufteilung, Schweizer Quellensteuer, deutsche Einkommen- und Lohnsteuer, Homeoffice, Sozialversicherung bei Mehrstaatentätigkeit und A1-Bescheinigung.
Mehrstaatentätigkeit prüfen lassen