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Umzug in die USA: Deutsche Erbschaftsteuer & DBA

Wegzug USA · Erbschaftsteuer · Nachlassplanung

Deutscher zieht in die USA: Was passiert mit der Erbschaftsteuer?

Ein Umzug von Deutschland in die USA beendet die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht nicht automatisch. Deutsche Staatsangehörige können nach dem Wegzug grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als deutsche Inländer gelten. Gleichzeitig kann mit zunehmender Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die USA eine amerikanische Estate- und Gift-Tax-Anknüpfung entstehen. Hinzu kommt das besondere Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA Deutschland–USA mit eigenem Wohnsitzbegriff und einer besonderen Zehnjahresregel.

§ 2 ErbStG

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug grundsätzlich noch fünf Jahre im deutschen System

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten deutsche Staatsangehörige weiterhin als Inländer, solange sie sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzen.

Verstirbt eine deutsche Person innerhalb dieses Zeitraums nach dem Wegzug in die USA, kann Deutschland deshalb grundsätzlich weiterhin den gesamten weltweiten Nachlass erfassen.

Entsprechendes gilt für Schenkungen, die während dieser erweiterten Inländereigenschaft vorgenommen werden.

Drei Phasen

Der Wegzug sollte zeitlich in mehreren Ebenen betrachtet werden

Vor dem Wegzug

Deutscher Wohnsitz

Solange ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt besteht, greift die reguläre unbeschränkte deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.

Nach dem Wegzug

Erweiterte Inländereigenschaft

Deutsche Staatsangehörige können trotz Aufgabe des Wohnsitzes grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als Inländer nach dem ErbStG gelten.

Später

Beschränkte Steuerpflicht

Nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht kann Deutschland weiterhin bestimmtes Inlandsvermögen nach § 121 BewG besteuern.

Ein zurückbehaltener deutscher Wohnsitz kann die Fünfjahresfrage überlagern

Die Fünfjahresregel ist vor allem relevant, wenn der deutsche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wurde. Bleibt eine in Deutschland jederzeit nutzbare Wohnung bestehen, kann bereits aufgrund dieses Wohnsitzes weiterhin reguläre unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.

Bei Wegzügen in die USA sollte deshalb nicht nur auf die melderechtliche Abmeldung geschaut werden, sondern auf die tatsächliche Wohnsitzsituation nach steuerlichen Grundsätzen.

Nach Ablauf der fünf Jahre

Deutschland kann deutsches Inlandsvermögen weiterhin besteuern

Der Ablauf der Fünfjahresfrist bedeutet nicht, dass Deutschland bei jedem späteren Erbfall vollständig ausscheidet.

Besteht keine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht mehr, kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG bestehen.

Immobilien

Deutscher Grundbesitz

Eine Immobilie in Deutschland bleibt grundsätzlich im deutschen Erbschaftsteuerzugriff.

Unternehmen

Deutsches Betriebsvermögen

Bestimmtes deutsches Betriebs- und Betriebsstättenvermögen kann weiterhin Inlandsvermögen darstellen.

GmbH

Bestimmte GmbH-Anteile

Auch Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Inlandsvermögen sein.

Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA

Die deutsche Fünfjahresregel und die DBA-Zehnjahresregel sind zwei verschiedene Dinge

Deutschland und die Vereinigten Staaten haben ein eigenständiges Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern.

Das DBA besitzt einen eigenen Wohnsitzbegriff und enthält in Art. 4 Abs. 3 eine besondere Regel für bestimmte Staatsangehörige, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren in den anderen Vertragsstaat gezogen sind.

  • § 2 ErbStG: innerstaatliche deutsche Steuerpflicht
  • Art. 4 DBA: eigenständiger Treaty-Wohnsitz
  • Art. 4 Abs. 3: besondere Zehnjahresregel
  • Art. 5–9: Vermögenszuordnung
  • Art. 11: Steueranrechnung
  • beide Ebenen müssen getrennt geprüft werden

Art. 4 DBA

Ein Umzug in die USA verlagert den DBA-Wohnsitz nicht zwingend sofort vollständig

Für das DBA ist zunächst zu prüfen, ob eine Person nach den Regeln eines oder beider Vertragsstaaten als ansässig gilt.

Besteht eine Doppelansässigkeit, enthält Art. 4 besondere Kriterien wie ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichen Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.

Für bestimmte ausschließlich einem Vertragsstaat angehörende Personen enthält Art. 4 Abs. 3 zusätzlich eine besondere Zehnjahresregel. Diese kann gerade in den ersten Jahren nach einem Deutschland–USA-Wegzug erhebliche Bedeutung haben.

Fünf Jahre ErbStG ≠ zehn Jahre DBA

Die deutsche Fünfjahresregel entscheidet darüber, ob ein deutscher Staatsangehöriger nach innerstaatlichem Recht weiterhin als Inländer gilt.

Die besondere Zehnjahresregel des DBA beantwortet dagegen eine Treaty-Frage und kann beeinflussen, welchem Vertragsstaat der Erblasser oder Schenker für Zwecke des Abkommens zugeordnet wird. Die eine Frist ersetzt die andere nicht.

U.S. Estate & Gift Tax

Mit dem Umzug kann gleichzeitig das amerikanische Nachlasssteuersystem relevant werden

Die U.S. Federal Estate Tax knüpft bei Nicht-U.S.-Citizens wesentlich an den Begriff des domicile an. Dieser Begriff ist nicht identisch mit der U.S.-Einkommensteuer-Residency.

Wer seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in die USA verlegt und dort mit der erforderlichen Bleibeabsicht lebt, kann für Estate- und Gift-Tax-Zwecke U.S.-domiciled werden.

Dann kann die amerikanische Estate Tax grundsätzlich den weltweiten Nachlass erfassen – also nicht nur U.S.-Vermögen, sondern auch weiterhin gehaltene deutsche Vermögenswerte.

Income Tax

Tax Residency

Green Card Test und Substantial Presence Test betreffen primär die U.S.-Einkommensteuer.

Estate Tax

Domicile

Für die Estate Tax ist die tatsächliche Wohnsitz- und Bleibeabsicht entscheidend.

Folge

Worldwide Estate

Bei U.S.-Domicile kann der weltweite Nachlass in den amerikanischen Estate-Tax-Zugriff fallen.

Green Card und Estate-Tax-Domicile sind nicht dasselbe

Der Erwerb einer Green Card ist für die steuerliche Planung äußerst wichtig, entscheidet aber nicht allein abschließend über das Estate-Tax-Domicile.

Umgekehrt kann auch ohne Green Card anhand der tatsächlichen Lebensumstände ein U.S.-Domicile entstehen. Bei größeren Vermögen sollte diese Frage ausdrücklich dokumentiert und nicht lediglich aus der Einkommensteuererklärung abgeleitet werden.

Vermögen nach dem Wegzug

Die Zusammensetzung des Vermögens entscheidet über die spätere Doppelbesteuerung

Germany

Deutsche Immobilie

Deutscher Grundbesitz bleibt auch nach einem langfristigen Wegzug in Deutschland steuerlich besonders relevant und fällt unter Art. 5 DBA.

U.S.

U.S.-Immobilie

U.S.-Grundbesitz besitzt auf amerikanischer Seite eine besondere Situs-Anknüpfung und fällt ebenfalls unter die Immobilienregel des DBA.

Portfolio

Depots & Bankvermögen

Finanzvermögen muss von Immobilien und Unternehmensvermögen getrennt nach den jeweiligen DBA-Regeln beurteilt werden.

Business

GmbH & U.S.-Unternehmen

Unternehmensanteile können je nach Rechtsform, Beteiligungshöhe und Struktur unter unterschiedliche Vermögenszuweisungen fallen.

Retirement

IRA & 401(k)

Bei Retirement Assets sind Erbschaftsteuer und spätere Einkommensteuer auf Ausschüttungen getrennt zu analysieren.

Trust

U.S.-Trust

Truststrukturen können zusätzliche deutsche Erbschaft-, Schenkung- und Einkommensteuerfragen auslösen.

Art. 11 DBA

Wenn beide Staaten besteuern, arbeitet das DBA häufig mit Steueranrechnung

Ein Wegzug kann zeitweise dazu führen, dass beide Staaten einen sehr weitgehenden steuerlichen Zugriff auf denselben Nachlass haben.

Das DBA koordiniert diese Überlagerung unter anderem durch besondere Anrechnungsregeln in Art. 11. Welche Steuer angerechnet wird, hängt insbesondere vom DBA-Wohnsitz des Erblassers und von der jeweiligen Vermögensart ab.

Bei einem gemischten Nachlass aus deutscher Immobilie, U.S.-Immobilie, Wertpapieren und Gesellschaftsanteilen ist deshalb eine Asset-by-Asset-Analyse erforderlich.

Schenkungen nach dem Wegzug

Auch lebzeitige Vermögensübertragungen müssen zeitlich geplant werden

Die Wegzugsregeln betreffen nicht nur den späteren Erbfall. Auch Schenkungen können während der deutschen Fünfjahresphase weiterhin unbeschränkt deutscher Schenkungsteuer unterliegen.

Parallel kann bei bereits begründetem U.S.-Domicile das amerikanische Gift-Tax-System greifen.

Der Zeitpunkt einer größeren Schenkung unmittelbar vor oder nach dem Wegzug kann daher erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflicht, DBA-Zuordnung und Deklarationspflichten haben.

Schenkung vor dem Umzug

Deutschland hat regelmäßig eine eindeutige unbeschränkte Schenkungsteueranknüpfung. Die U.S.-Seite hängt vom damaligen Status des Schenkers und vom Vermögensgegenstand ab.

Schenkung nach dem Umzug

Deutsche Fünfjahresregel, U.S.-Domicile und der DBA-Wohnsitz müssen zusammen geprüft werden.

Freibeträge

Der Wegzug beseitigt deutsche Freibeträge nicht – aber die spätere Steuerpflicht kann sich ändern

Solange unbeschränkte deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht besteht, gelten grundsätzlich die regulären persönlichen Freibeträge.

Ehegatte

500.000 €

Der persönliche Freibetrag für Ehegatten beträgt grundsätzlich 500.000 Euro.

Kinder

400.000 €

Kinder haben grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

§ 14 ErbStG

10-Jahres-Zusammenrechnung

Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für deutsche Zwecke zusammengerechnet.

Beschränkte Steuerpflicht

Nach dem deutschen Fünfjahreszeitraum können Freibeträge anders wirken

Fällt die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht weg und besteht nur noch beschränkte Steuerpflicht für deutsches Inlandsvermögen, ist insbesondere § 16 Abs. 2 ErbStG zu beachten.

Der persönliche Freibetrag kann in einem solchen Fall proportional gekürzt werden, wenn neben dem in Deutschland steuerpflichtigen Vermögen weiteres ausländisches Vermögen übertragen wird.

Pre-Immigration-Planung

Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte vor dem U.S.-Umzug mitgeplant werden

Bei substanziellem Vermögen ist der Zeitpunkt vor dem Wegzug regelmäßig die beste Gelegenheit, die künftige deutsch-amerikanische Nachlassstruktur zu analysieren.

01

Wohnsitze klären

Prüfen, wann der deutsche Wohnsitz tatsächlich endet und welche Verbindungen bestehen bleiben.

02

Vermögen inventarisieren

Immobilien, Depots, Unternehmen, Retirement Assets und Trusts nach Staaten und Strukturen erfassen.

03

Zeiträume modellieren

Erbfall oder Schenkung vor Wegzug, innerhalb der ersten fünf Jahre und danach vergleichen.

04

DBA & U.S. koordinieren

U.S.-Domicile, Treaty Residence, Estate Tax und deutsche Erbschaftsteuer zusammen modellieren.

Beispiele

Typische Erbschaftsteuerfälle nach einem Umzug in die USA

Fall 1

Deutscher zieht nach Florida und verstirbt zwei Jahre später

Hat er seinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgegeben, kann er aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit dennoch nach § 2 ErbStG weiterhin als Inländer gelten. Deutschland kann damit grundsätzlich den weltweiten Nachlass erfassen.

Fall 2

Deutsche zieht dauerhaft nach Texas und behält Wohnung in München

Ist die Münchner Wohnung weiterhin als steuerlicher Wohnsitz verfügbar, kann bereits deshalb unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht fortbestehen. Die Fünfjahresregel ist dann nicht der einzige Anknüpfungspunkt.

Fall 3

Deutscher lebt seit sieben Jahren ausschließlich in den USA

Die allgemeine erbschaftsteuerliche Fünfjahresregel ist grundsätzlich überschritten. Deutsches Inlandsvermögen wie eine Immobilie kann dennoch der beschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht unterliegen.

Fall 4

U.S.-Domicile entsteht bereits kurz nach dem Umzug

Dann kann auf U.S.-Seite grundsätzlich der weltweite Nachlass relevant werden, während Deutschland in seiner Fünfjahresphase ebenfalls weltweit besteuert. Das DBA erhält besondere Bedeutung.

Fall 5

Schenkung an Kind drei Jahre nach dem Wegzug

Bei einem deutschen Staatsangehörigen kann Deutschland aufgrund der erweiterten Inländereigenschaft weiterhin den weltweiten Schenkungsvorgang erfassen. Die U.S.-Gift-Tax-Seite ist parallel zu prüfen.

Fall 6

Deutscher verstirbt neun Jahre nach dem Umzug

Auch wenn die innerstaatliche deutsche Fünfjahresregel nicht mehr greift, können deutscher Grundbesitz, andere Inlandsvermögen und die besonderen DBA-Regeln weiterhin relevant sein.

Sonderfälle

Neben § 2 ErbStG können weitere Wegzugsvorschriften geprüft werden müssen

Bei besonderen Konstellationen kann zusätzlich das Außensteuergesetz relevant werden. Dies gilt insbesondere bei Wegzügen in niedrig besteuernde Gebiete und fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.

Für einen normalen Umzug in die USA ist diese Prüfung nicht automatisch das zentrale Thema. Bei außergewöhnlich niedriger persönlicher Steuerbelastung oder besonderen Vermögensstrukturen sollte sie jedoch nicht ungeprüft bleiben.

Dokumentation

Welche Unterlagen für die Wegzugs- und Nachlassplanung wichtig sind

Wegzugsdatum

Abmeldung, Einreise in die USA, Beginn des U.S.-Aufenthalts und Aufgabe der deutschen Wohnung.

Wohnsitz

Miet- und Eigentumsverhältnisse in Deutschland und den USA sowie tatsächliche Nutzung.

Staatsangehörigkeit

Deutsche und gegebenenfalls weitere Staatsangehörigkeiten.

U.S.-Status

Visa, Green Card, Aufenthaltsdauer und Umstände, die für ein mögliches U.S.-Domicile sprechen.

Vermögensübersicht

Immobilien, Konten, Depots, Gesellschaften, Altersvorsorge und Truststrukturen weltweit.

Vorschenkungen

Schenkungen der vergangenen zehn Jahre mit Datum, Empfänger und Wert.

Typische Fehler

Was beim Wegzug in die USA häufig übersehen wird

„Ich bin abgemeldet, also keine deutsche Erbschaftsteuer mehr“

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer im Sinne des ErbStG gelten.

Eine deutsche Wohnung behalten

Bleibt ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland bestehen, kann die reguläre unbeschränkte Steuerpflicht weiterlaufen.

Die 5- und 10-Jahres-Regeln vermischen

Die Fünfjahresregel des § 2 ErbStG und die besondere DBA-Zehnjahresregel haben unterschiedliche Funktionen.

U.S.-Income-Tax-Residency als Estate-Tax-Domicile behandeln

Die amerikanischen Ansässigkeitskonzepte sind nicht identisch.

Nach fünf Jahren von „null deutscher Steuer“ ausgehen

Deutsches Inlandsvermögen kann weiterhin der beschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht unterliegen.

Nachlassplanung erst im Erbfall beginnen

Viele grenzüberschreitende Struktur- und Schenkungsfragen lassen sich sinnvoller vor dem U.S.-Umzug lösen.

Häufige Fragen

Umzug von Deutschland in die USA und Erbschaftsteuer

Endet die deutsche Erbschaftsteuerpflicht mit dem Umzug in die USA?
Nein. Deutsche Staatsangehörige können nach Aufgabe ihres deutschen Wohnsitzes grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als Inländer nach § 2 ErbStG gelten. Zudem kann ein fortbestehender deutscher Wohnsitz unabhängig davon weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht auslösen.
Was bedeutet die deutsche Fünfjahresregel?
Ein deutscher Staatsangehöriger gilt grundsätzlich weiterhin als Inländer, solange er sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzt. In dieser Zeit kann Deutschland grundsätzlich den weltweiten Vermögensanfall besteuern.
Was passiert nach Ablauf der fünf Jahre?
Die erweiterte Inländereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG entfällt grundsätzlich. Deutsches Inlandsvermögen wie deutscher Grundbesitz kann jedoch weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein.
Warum gibt es zusätzlich eine Zehnjahresregel?
Art. 4 Abs. 3 des besonderen Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA enthält für bestimmte Fälle eine eigenständige Zehnjahresregel zur Treaty-Ansässigkeit. Sie erfüllt eine andere Funktion als die innerstaatliche deutsche Fünfjahresregel.
Kann Deutschland nach dem Umzug den gesamten Nachlass besteuern?
Während fortbestehender unbeschränkter Steuerpflicht grundsätzlich ja. Das kann etwa aufgrund eines weiterhin bestehenden deutschen Wohnsitzes oder während der erweiterten Inländereigenschaft eines deutschen Staatsangehörigen der Fall sein.
Wann greifen die USA auf den weltweiten Nachlass zu?
Bei U.S. Citizens und Personen, die für Estate-Tax-Zwecke in den USA domiciled sind, wird grundsätzlich der weltweite Nachlass betrachtet. Das Estate-Tax-Domicile ist von der Einkommensteuer-Residency zu unterscheiden.
Führt eine Green Card automatisch zu U.S. Estate Tax auf das Weltvermögen?
Eine Green Card ist ein bedeutender Faktor, entscheidet das Estate-Tax-Domicile aber nicht allein. Für die Estate Tax kommt es auf die gesamten Umstände und insbesondere auf die Wohnsitz- und Bleibeabsicht an.
Was gilt für eine deutsche Immobilie nach dem Wegzug?
Deutscher Grundbesitz bleibt auch nach Wegfall der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht grundsätzlich deutsches Inlandsvermögen und kann daher weiterhin der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.
Was gilt für Schenkungen kurz nach dem Umzug?
Auch Schenkungen können während der deutschen Fünfjahresphase weiterhin unbeschränkt deutscher Schenkungsteuer unterliegen. Parallel können bereits amerikanische Gift-Tax-Regeln relevant sein.
Wann sollte die Nachlassplanung erfolgen?
Idealerweise vor dem Umzug. Dann können deutsche Steuerpflicht, U.S.-Domicile, Vermögensstruktur, geplante Schenkungen und das Erbschaftsteuer-DBA gemeinsam modelliert werden.

Steuerberatung Deutschland–USA

Sie ziehen von Deutschland in die USA und möchten Ihren Nachlass steuerlich planen?

Wir prüfen die deutsche Fünfjahresregel, fortbestehende Wohnsitze und deutsches Inlandsvermögen, den DBA-Wohnsitz nach Art. 4, ein mögliches U.S.-Estate-Tax-Domicile sowie die Folgen für Immobilien, Depots, Unternehmensanteile, Retirement Assets und Trusts. Auf dieser Basis können Erbfall- und Schenkungsszenarien vor und nach dem Wegzug miteinander verglichen werden.

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