Wegzug USA · Erbschaftsteuer · Nachlassplanung
Deutscher zieht in die USA: Was passiert mit der Erbschaftsteuer?
Ein Umzug von Deutschland in die USA beendet die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht nicht automatisch. Deutsche Staatsangehörige können nach dem Wegzug grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als deutsche Inländer gelten. Gleichzeitig kann mit zunehmender Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die USA eine amerikanische Estate- und Gift-Tax-Anknüpfung entstehen. Hinzu kommt das besondere Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA Deutschland–USA mit eigenem Wohnsitzbegriff und einer besonderen Zehnjahresregel.
§ 2 ErbStG
Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug grundsätzlich noch fünf Jahre im deutschen System
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten deutsche Staatsangehörige weiterhin als Inländer, solange sie sich noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzen.
Verstirbt eine deutsche Person innerhalb dieses Zeitraums nach dem Wegzug in die USA, kann Deutschland deshalb grundsätzlich weiterhin den gesamten weltweiten Nachlass erfassen.
Entsprechendes gilt für Schenkungen, die während dieser erweiterten Inländereigenschaft vorgenommen werden.
Drei Phasen
Der Wegzug sollte zeitlich in mehreren Ebenen betrachtet werden
Deutscher Wohnsitz
Solange ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt besteht, greift die reguläre unbeschränkte deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.
Erweiterte Inländereigenschaft
Deutsche Staatsangehörige können trotz Aufgabe des Wohnsitzes grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als Inländer nach dem ErbStG gelten.
Beschränkte Steuerpflicht
Nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht kann Deutschland weiterhin bestimmtes Inlandsvermögen nach § 121 BewG besteuern.
Ein zurückbehaltener deutscher Wohnsitz kann die Fünfjahresfrage überlagern
Die Fünfjahresregel ist vor allem relevant, wenn der deutsche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wurde. Bleibt eine in Deutschland jederzeit nutzbare Wohnung bestehen, kann bereits aufgrund dieses Wohnsitzes weiterhin reguläre unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.
Bei Wegzügen in die USA sollte deshalb nicht nur auf die melderechtliche Abmeldung geschaut werden, sondern auf die tatsächliche Wohnsitzsituation nach steuerlichen Grundsätzen.
Nach Ablauf der fünf Jahre
Deutschland kann deutsches Inlandsvermögen weiterhin besteuern
Der Ablauf der Fünfjahresfrist bedeutet nicht, dass Deutschland bei jedem späteren Erbfall vollständig ausscheidet.
Besteht keine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht mehr, kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG bestehen.
Deutscher Grundbesitz
Eine Immobilie in Deutschland bleibt grundsätzlich im deutschen Erbschaftsteuerzugriff.
Deutsches Betriebsvermögen
Bestimmtes deutsches Betriebs- und Betriebsstättenvermögen kann weiterhin Inlandsvermögen darstellen.
Bestimmte GmbH-Anteile
Auch Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Inlandsvermögen sein.
Erbschaftsteuer-DBA Deutschland–USA
Die deutsche Fünfjahresregel und die DBA-Zehnjahresregel sind zwei verschiedene Dinge
Deutschland und die Vereinigten Staaten haben ein eigenständiges Abkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Das DBA besitzt einen eigenen Wohnsitzbegriff und enthält in Art. 4 Abs. 3 eine besondere Regel für bestimmte Staatsangehörige, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren in den anderen Vertragsstaat gezogen sind.
- § 2 ErbStG: innerstaatliche deutsche Steuerpflicht
- Art. 4 DBA: eigenständiger Treaty-Wohnsitz
- Art. 4 Abs. 3: besondere Zehnjahresregel
- Art. 5–9: Vermögenszuordnung
- Art. 11: Steueranrechnung
- beide Ebenen müssen getrennt geprüft werden
Art. 4 DBA
Ein Umzug in die USA verlagert den DBA-Wohnsitz nicht zwingend sofort vollständig
Für das DBA ist zunächst zu prüfen, ob eine Person nach den Regeln eines oder beider Vertragsstaaten als ansässig gilt.
Besteht eine Doppelansässigkeit, enthält Art. 4 besondere Kriterien wie ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichen Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.
Für bestimmte ausschließlich einem Vertragsstaat angehörende Personen enthält Art. 4 Abs. 3 zusätzlich eine besondere Zehnjahresregel. Diese kann gerade in den ersten Jahren nach einem Deutschland–USA-Wegzug erhebliche Bedeutung haben.
Fünf Jahre ErbStG ≠ zehn Jahre DBA
Die deutsche Fünfjahresregel entscheidet darüber, ob ein deutscher Staatsangehöriger nach innerstaatlichem Recht weiterhin als Inländer gilt.
Die besondere Zehnjahresregel des DBA beantwortet dagegen eine Treaty-Frage und kann beeinflussen, welchem Vertragsstaat der Erblasser oder Schenker für Zwecke des Abkommens zugeordnet wird. Die eine Frist ersetzt die andere nicht.
U.S. Estate & Gift Tax
Mit dem Umzug kann gleichzeitig das amerikanische Nachlasssteuersystem relevant werden
Die U.S. Federal Estate Tax knüpft bei Nicht-U.S.-Citizens wesentlich an den Begriff des domicile an. Dieser Begriff ist nicht identisch mit der U.S.-Einkommensteuer-Residency.
Wer seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in die USA verlegt und dort mit der erforderlichen Bleibeabsicht lebt, kann für Estate- und Gift-Tax-Zwecke U.S.-domiciled werden.
Dann kann die amerikanische Estate Tax grundsätzlich den weltweiten Nachlass erfassen – also nicht nur U.S.-Vermögen, sondern auch weiterhin gehaltene deutsche Vermögenswerte.
Tax Residency
Green Card Test und Substantial Presence Test betreffen primär die U.S.-Einkommensteuer.
Domicile
Für die Estate Tax ist die tatsächliche Wohnsitz- und Bleibeabsicht entscheidend.
Worldwide Estate
Bei U.S.-Domicile kann der weltweite Nachlass in den amerikanischen Estate-Tax-Zugriff fallen.
Green Card und Estate-Tax-Domicile sind nicht dasselbe
Der Erwerb einer Green Card ist für die steuerliche Planung äußerst wichtig, entscheidet aber nicht allein abschließend über das Estate-Tax-Domicile.
Umgekehrt kann auch ohne Green Card anhand der tatsächlichen Lebensumstände ein U.S.-Domicile entstehen. Bei größeren Vermögen sollte diese Frage ausdrücklich dokumentiert und nicht lediglich aus der Einkommensteuererklärung abgeleitet werden.
Vermögen nach dem Wegzug
Die Zusammensetzung des Vermögens entscheidet über die spätere Doppelbesteuerung
Deutsche Immobilie
Deutscher Grundbesitz bleibt auch nach einem langfristigen Wegzug in Deutschland steuerlich besonders relevant und fällt unter Art. 5 DBA.
U.S.-Immobilie
U.S.-Grundbesitz besitzt auf amerikanischer Seite eine besondere Situs-Anknüpfung und fällt ebenfalls unter die Immobilienregel des DBA.
Depots & Bankvermögen
Finanzvermögen muss von Immobilien und Unternehmensvermögen getrennt nach den jeweiligen DBA-Regeln beurteilt werden.
GmbH & U.S.-Unternehmen
Unternehmensanteile können je nach Rechtsform, Beteiligungshöhe und Struktur unter unterschiedliche Vermögenszuweisungen fallen.
IRA & 401(k)
Bei Retirement Assets sind Erbschaftsteuer und spätere Einkommensteuer auf Ausschüttungen getrennt zu analysieren.
U.S.-Trust
Truststrukturen können zusätzliche deutsche Erbschaft-, Schenkung- und Einkommensteuerfragen auslösen.
Art. 11 DBA
Wenn beide Staaten besteuern, arbeitet das DBA häufig mit Steueranrechnung
Ein Wegzug kann zeitweise dazu führen, dass beide Staaten einen sehr weitgehenden steuerlichen Zugriff auf denselben Nachlass haben.
Das DBA koordiniert diese Überlagerung unter anderem durch besondere Anrechnungsregeln in Art. 11. Welche Steuer angerechnet wird, hängt insbesondere vom DBA-Wohnsitz des Erblassers und von der jeweiligen Vermögensart ab.
Bei einem gemischten Nachlass aus deutscher Immobilie, U.S.-Immobilie, Wertpapieren und Gesellschaftsanteilen ist deshalb eine Asset-by-Asset-Analyse erforderlich.
Schenkungen nach dem Wegzug
Auch lebzeitige Vermögensübertragungen müssen zeitlich geplant werden
Die Wegzugsregeln betreffen nicht nur den späteren Erbfall. Auch Schenkungen können während der deutschen Fünfjahresphase weiterhin unbeschränkt deutscher Schenkungsteuer unterliegen.
Parallel kann bei bereits begründetem U.S.-Domicile das amerikanische Gift-Tax-System greifen.
Der Zeitpunkt einer größeren Schenkung unmittelbar vor oder nach dem Wegzug kann daher erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflicht, DBA-Zuordnung und Deklarationspflichten haben.
Schenkung vor dem Umzug
Deutschland hat regelmäßig eine eindeutige unbeschränkte Schenkungsteueranknüpfung. Die U.S.-Seite hängt vom damaligen Status des Schenkers und vom Vermögensgegenstand ab.
Schenkung nach dem Umzug
Deutsche Fünfjahresregel, U.S.-Domicile und der DBA-Wohnsitz müssen zusammen geprüft werden.
Freibeträge
Der Wegzug beseitigt deutsche Freibeträge nicht – aber die spätere Steuerpflicht kann sich ändern
Solange unbeschränkte deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht besteht, gelten grundsätzlich die regulären persönlichen Freibeträge.
500.000 €
Der persönliche Freibetrag für Ehegatten beträgt grundsätzlich 500.000 Euro.
400.000 €
Kinder haben grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.
10-Jahres-Zusammenrechnung
Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für deutsche Zwecke zusammengerechnet.
Beschränkte Steuerpflicht
Nach dem deutschen Fünfjahreszeitraum können Freibeträge anders wirken
Fällt die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht weg und besteht nur noch beschränkte Steuerpflicht für deutsches Inlandsvermögen, ist insbesondere § 16 Abs. 2 ErbStG zu beachten.
Der persönliche Freibetrag kann in einem solchen Fall proportional gekürzt werden, wenn neben dem in Deutschland steuerpflichtigen Vermögen weiteres ausländisches Vermögen übertragen wird.
Pre-Immigration-Planung
Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte vor dem U.S.-Umzug mitgeplant werden
Bei substanziellem Vermögen ist der Zeitpunkt vor dem Wegzug regelmäßig die beste Gelegenheit, die künftige deutsch-amerikanische Nachlassstruktur zu analysieren.
Wohnsitze klären
Prüfen, wann der deutsche Wohnsitz tatsächlich endet und welche Verbindungen bestehen bleiben.
Vermögen inventarisieren
Immobilien, Depots, Unternehmen, Retirement Assets und Trusts nach Staaten und Strukturen erfassen.
Zeiträume modellieren
Erbfall oder Schenkung vor Wegzug, innerhalb der ersten fünf Jahre und danach vergleichen.
DBA & U.S. koordinieren
U.S.-Domicile, Treaty Residence, Estate Tax und deutsche Erbschaftsteuer zusammen modellieren.
Beispiele
Typische Erbschaftsteuerfälle nach einem Umzug in die USA
Deutscher zieht nach Florida und verstirbt zwei Jahre später
Hat er seinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgegeben, kann er aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit dennoch nach § 2 ErbStG weiterhin als Inländer gelten. Deutschland kann damit grundsätzlich den weltweiten Nachlass erfassen.
Deutsche zieht dauerhaft nach Texas und behält Wohnung in München
Ist die Münchner Wohnung weiterhin als steuerlicher Wohnsitz verfügbar, kann bereits deshalb unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht fortbestehen. Die Fünfjahresregel ist dann nicht der einzige Anknüpfungspunkt.
Deutscher lebt seit sieben Jahren ausschließlich in den USA
Die allgemeine erbschaftsteuerliche Fünfjahresregel ist grundsätzlich überschritten. Deutsches Inlandsvermögen wie eine Immobilie kann dennoch der beschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht unterliegen.
U.S.-Domicile entsteht bereits kurz nach dem Umzug
Dann kann auf U.S.-Seite grundsätzlich der weltweite Nachlass relevant werden, während Deutschland in seiner Fünfjahresphase ebenfalls weltweit besteuert. Das DBA erhält besondere Bedeutung.
Schenkung an Kind drei Jahre nach dem Wegzug
Bei einem deutschen Staatsangehörigen kann Deutschland aufgrund der erweiterten Inländereigenschaft weiterhin den weltweiten Schenkungsvorgang erfassen. Die U.S.-Gift-Tax-Seite ist parallel zu prüfen.
Deutscher verstirbt neun Jahre nach dem Umzug
Auch wenn die innerstaatliche deutsche Fünfjahresregel nicht mehr greift, können deutscher Grundbesitz, andere Inlandsvermögen und die besonderen DBA-Regeln weiterhin relevant sein.
Sonderfälle
Neben § 2 ErbStG können weitere Wegzugsvorschriften geprüft werden müssen
Bei besonderen Konstellationen kann zusätzlich das Außensteuergesetz relevant werden. Dies gilt insbesondere bei Wegzügen in niedrig besteuernde Gebiete und fortbestehenden wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Für einen normalen Umzug in die USA ist diese Prüfung nicht automatisch das zentrale Thema. Bei außergewöhnlich niedriger persönlicher Steuerbelastung oder besonderen Vermögensstrukturen sollte sie jedoch nicht ungeprüft bleiben.
Dokumentation
Welche Unterlagen für die Wegzugs- und Nachlassplanung wichtig sind
Wegzugsdatum
Abmeldung, Einreise in die USA, Beginn des U.S.-Aufenthalts und Aufgabe der deutschen Wohnung.
Wohnsitz
Miet- und Eigentumsverhältnisse in Deutschland und den USA sowie tatsächliche Nutzung.
Staatsangehörigkeit
Deutsche und gegebenenfalls weitere Staatsangehörigkeiten.
U.S.-Status
Visa, Green Card, Aufenthaltsdauer und Umstände, die für ein mögliches U.S.-Domicile sprechen.
Vermögensübersicht
Immobilien, Konten, Depots, Gesellschaften, Altersvorsorge und Truststrukturen weltweit.
Vorschenkungen
Schenkungen der vergangenen zehn Jahre mit Datum, Empfänger und Wert.
Typische Fehler
Was beim Wegzug in die USA häufig übersehen wird
„Ich bin abgemeldet, also keine deutsche Erbschaftsteuer mehr“
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer im Sinne des ErbStG gelten.
Eine deutsche Wohnung behalten
Bleibt ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland bestehen, kann die reguläre unbeschränkte Steuerpflicht weiterlaufen.
Die 5- und 10-Jahres-Regeln vermischen
Die Fünfjahresregel des § 2 ErbStG und die besondere DBA-Zehnjahresregel haben unterschiedliche Funktionen.
U.S.-Income-Tax-Residency als Estate-Tax-Domicile behandeln
Die amerikanischen Ansässigkeitskonzepte sind nicht identisch.
Nach fünf Jahren von „null deutscher Steuer“ ausgehen
Deutsches Inlandsvermögen kann weiterhin der beschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht unterliegen.
Nachlassplanung erst im Erbfall beginnen
Viele grenzüberschreitende Struktur- und Schenkungsfragen lassen sich sinnvoller vor dem U.S.-Umzug lösen.
Weiterführendes Fachwissen
Verwandte Themen
Erbschaft & Schenkung
Überblick Deutschland–USA.
DBA-Wohnsitz
Art. 4, Doppelansässigkeit und Zehnjahresregel.
Erbschaftsteuer-DBA
Vermögenszuordnung und Doppelbesteuerung.
Steueranrechnung
Art. 11 DBA und § 21 ErbStG.
U.S.-Immobilie im Erbfall
Estate Tax, Bewertung und DBA bei U.S.-Grundbesitz.
Deutsche Immobilie
Deutscher Grundbesitz bei U.S.-Erblasser.
Deutscher Erbe – U.S.-Vermögen
Erbschaften aus den USA nach Deutschland.
U.S.-Trust
Truststrukturen und deutsche Erbschaftsteuer.
Häufige Fragen
Umzug von Deutschland in die USA und Erbschaftsteuer
Endet die deutsche Erbschaftsteuerpflicht mit dem Umzug in die USA?
Was bedeutet die deutsche Fünfjahresregel?
Was passiert nach Ablauf der fünf Jahre?
Warum gibt es zusätzlich eine Zehnjahresregel?
Kann Deutschland nach dem Umzug den gesamten Nachlass besteuern?
Wann greifen die USA auf den weltweiten Nachlass zu?
Führt eine Green Card automatisch zu U.S. Estate Tax auf das Weltvermögen?
Was gilt für eine deutsche Immobilie nach dem Wegzug?
Was gilt für Schenkungen kurz nach dem Umzug?
Wann sollte die Nachlassplanung erfolgen?
Steuerberatung Deutschland–USA
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